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Document L:1994:021:TOC
Official Journal of the European Communities, L 21, 26 January 1994
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 21, 26. Januar 1994
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 21, 26. Januar 1994
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 120/94 der Kommission vom 25. Januar 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1533/93 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich der Gewährung von Ausfuhrerstattungen und zur Festlegung der bei Störungen im Getreidesektor zu treffenden Maßnahmen und der Verordnung (EWG) Nr. 2131/93 über das Verfahren und die Bedingungen für den Verkauf von Getreide aus Beständen der Interventionsstellen | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 121/94 der Kommission vom 25. Januar 1994 zur Aussetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr bestimmter Getreideerzeugnisse gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 122/94 der Kommission vom 25. Januar 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates hinsichtlich der Definition, Bezeichnung und Aufmachung von aromatisiertem Wein sowie aromatisierten weinhaltigen Getränken und Cocktails | |||
Verordnung (EG) Nr. 123/94 der Kommission vom 25. Januar 1994 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 600 000 Tonnen Brotweizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle | ||||
* | VERORDNUNG (EG) Nr. 124/94 DER KOMMISSION vom 25. Januar 1994 zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnungen (EWG) Nr. 1652/92, (EWG) Nr. 3779/91 und (EWG) Nr. 3685/92 hinsichtlich der für Tabakballen der Ernten 1990, 1991 und 1992 zu gewährenden Ausfuhrerstattungen | |||
Verordnung (EG) Nr. 125/94 der Kommission vom 25. Januar 1994 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EG) Nr. 126/94 der Kommission vom 25. Januar 1994 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EG) Nr. 127/94 der Kommission vom 25. Januar 1994 zur Festsetzung der Beihilfe für Baumwolle | ||||
Verordnung (EG) Nr. 128/94 der Kommission vom 25. Januar 1994 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
94/32/EG: | ||||
* | ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Januar 1994 zur Annahme des von der griechischen Regierung 1993 vorgelegten Jahresprogramms der Maßnahmen zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland (Nur der griechische Text ist verbindlich) | |||
94/33/EG: | ||||
* | ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 24. Januar 1994 über die Erstattungsfähigkeit von Ausgaben Dänemarks, Deutschlands, Spaniens, Frankreichs, Italiens, der Niederlande, Portugals und des Vereinigten Königreichs im Jahr 1994 zur Gewährleistung der Einhaltung der gemeinschaftlichen Regelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen (Nur der dänische, deutsche, englische, französische, italienische, niederländische, portugiesische und spanische Text sind verbindlich) | |||
94/34/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 1994 über den Einsatz des informatisierten Netzes ANIMO | |||
94/35/EG: | ||||
* | ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 25. Januar 1994 zur Änderung der Entscheidung 93/602/EG über Schutzmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest in Portugal |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |