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Document C2012/035/07

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/5/12 — MEDIA 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung — Fortbildung

ABl. C 35 vom 9.2.2012, p. 40–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 35/40


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/5/12

MEDIA 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

Fortbildung

2012/C 35/07

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) (1).

Gemäß diesem Beschluss sind u. a. Maßnahmen zur besseren beruflichen Weiterbildung von AV-Fachkräften umzusetzen, um ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, damit sie wettbewerbsfähige Produkte auf dem europäischen Markt und anderen Märkten schaffen können.

Die Aufforderung EACEA/05/12 zum Einreichen von Vorschlägen ist die letzte im Rahmen des Programms MEDIA 2007 veröffentlichte fortlaufende Aufforderung zur Fortbildung. Sie bietet eine Partnerschafts-Rahmenvereinbarung für die Dauer von zwei Jahren.

2.   Förderfähige Anträge

Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:

in den 27 Ländern der Europäischen Union;

in den EWR-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen;

in der Schweiz oder in Kroatien.

Diese Aufforderung richtet sich an Einrichtungen, die in eine der unten aufgeführten Kategorien fallen und die Aktivitäten zu den oben beschriebenen Maßnahmen leisten:

Film- und Fernsehschulen,

Universitäten,

spezifische Berufsbildungseinrichtungen,

Privatunternehmen aus der AV-Industrie,

einschlägige Berufsorganisationen/-verbände der AV-Industrie.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten, die in den MEDIA-Ländern stattfinden:

Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeit von Audiovisionsfachleuten zur Wahrnehmung und Integration der europäischen Dimension in ihre Arbeit zu entwickeln, indem das Fachwissen in folgenden Bereichen verbessert wird:

Fortbildung im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und kaufmännischen Abwicklung,

Fortbildung in neuen audiovisuellen Techniken,

Fortbildung im Bereich der Ausarbeitung von Drehbuchprojekten.

Die Höchstdauer der Projekte beträgt 12 Monate.

4.   Zuschlagskriterien

Förderfähigen Anträgen werden insgesamt maximal 100 Punkte mit folgender Gewichtung vergeben:

inhaltliche Qualität der Maßnahme (20 Punkte)

Projektmanagement (20 Punkte)

Qualität der Partnerschaft mit der audiovisuellen Branche (20 Punkte)

europäische Dimension (20 Punkte)

Wirkung (20 Punkte)

5.   Mittelausstattung

Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 7 000 000 EUR zur Verfügung gestellt.

Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist auf 50 %/60 % der gesamten förderfähigen Kosten begrenzt.

Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.

6.   Einreichungsfrist

Abgabetermin für die Einreichung der Anträge ist der 16. April 2012.

Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/5/12

Herrn Constantin DASKALAKIS

BOUR 3/30

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1140 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Es werden nur Anträge akzeptiert, die auf dem entsprechenden ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichneten Vordruck eingereicht werden.

Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht akzeptiert.

7.   Vollständige Informationen

Die detaillierten Bewerbungsleitlinien sowie die Antragsformulare können unter der folgenden Adresse abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/culture/media/programme/training/forms/index_en.htm

Die Anträge müssen auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden und sämtliche Anhänge und geforderten Angaben enthalten


(1)  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 12.


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