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Document C2011/187/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6218 — INEOS/Tessenderlo Group S-PVC Assets) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 187 vom 28.6.2011, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.6.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 187/27


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6218 — INEOS/Tessenderlo Group S-PVC Assets)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 187/13

1.

Am 20. Juni 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Kerling plc, das unter dem Firmennamen INEOS ChlorVinyls tätig ist und dem INEOS-Konzern („INEOS“, Schweiz) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über Teile des Unternehmens Tessenderlo Chemie NV, das unter dem Firmennamen der Tessenderlo Group („Tessenderlo“, Belgien) tätig ist, durch Erwerb bestimmter Vermögenswerte des Suspensions-Polyvinylchloridgeschäfts („S-PVC“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

INEOS: Herstellung von Petrochemikalien, Spezialchemikalien und Erdölerzeugnissen. Über seine Tochtergesellschaft INEOS ChlorVinyls ist das Unternehmen einer der großen Alkalichloridhersteller in Europa und ein wichtiger PVC-Lieferant,

Tessenderlo: Chemische Industrie, natürliche Derivate, Kunststoffverarbeitung, Gelatine und Lösungen für die Landwirtschaft. Die zu veräußernden Vermögenswerte umfassen das S-PVC-Geschäft von Tessenderlo.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6218 — INEOS/Tessenderlo Group S-PVC Assets per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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