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Document C2011/187/13
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.6218 — INEOS/Tessenderlo Group S-PVC Assets) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6218 — INEOS/Tessenderlo Group S-PVC Assets) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6218 — INEOS/Tessenderlo Group S-PVC Assets) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 187 vom 28.6.2011, p. 27–27
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
28.6.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 187/27 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.6218 — INEOS/Tessenderlo Group S-PVC Assets)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2011/C 187/13
1. |
Am 20. Juni 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Kerling plc, das unter dem Firmennamen INEOS ChlorVinyls tätig ist und dem INEOS-Konzern („INEOS“, Schweiz) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über Teile des Unternehmens Tessenderlo Chemie NV, das unter dem Firmennamen der Tessenderlo Group („Tessenderlo“, Belgien) tätig ist, durch Erwerb bestimmter Vermögenswerte des Suspensions-Polyvinylchloridgeschäfts („S-PVC“). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6218 — INEOS/Tessenderlo Group S-PVC Assets per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).