EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62014CN0504
Case C-504/14: Action brought on 11 November 2014 — European Commission v Hellenic Republic
Rechtssache C-504/14: Klage, eingereicht am 11. November 2014 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
Rechtssache C-504/14: Klage, eingereicht am 11. November 2014 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
ABl. C 7 vom 12.1.2015, p. 19–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 7/19 |
Klage, eingereicht am 11. November 2014 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-504/14)
(2015/C 007/25)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und C. Hermes)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen
|
— |
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
1. |
Die vorliegende Vertragsverletzung betrifft a) die Auswirkungen verschiedener Projekte und Tätigkeiten auf das Natura-2000-Gebiet GR 2550005 „Thines Kyparissias“ (seit 1. April 1997 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung, GGB, vorgeschlagen und seit 1. September 2006 als GGB eingestuft), insbesondere auf die prioritäre Art Caretta caretta und die Dünenlebensräume einschließlich des prioritären Lebensraums 2250* Mediterrane Küstendünen mit Wacholder Juniperus spp., und b) das Versäumnis, die Maßnahmen zu erlassen, die erforderlich sind, um ein wirksames System zum strengen Schutz der Meeresschildkröte Caretta caretta in dem betreffenden Gebiet einzuführen und anzuwenden, damit jede Störung dieser Art während der Fortpflanzungszeit und jede Tätigkeit, die eine Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungsstätten verursachen könnte, verhindert wird. |
2. |
Im Jahr 1998 wurde nach Genehmigung durch das zuständige Ministerium das Programm LIFE-Nature LIFE98NAT/GR/5262 („Application of Management Plan for Caretta caretta in Southern Kyparissia“) begonnen. Es endete 2002 mit der Ausarbeitung einer Besonderen Umweltstudie (nach griechischem Recht), in der bereits die Eigenschaften der Art und das Erfordernis ihres wirksamen Schutzes festgestellt wurden. |
3. |
Nach NGO-Berichten und einem Besuch dieses Gebiets durch eine Delegation der Kommission im Juli 2011 leitete diese ein Verfahren wegen Verletzung der in den Anträgen der vorliegenden Klage angeführten Bestimmungen der Richtlinie 92/43/EWG ein. |
4. |
Die Kommission macht geltend, die Hellenische Republik habe es unter Verstoß gegen Art. 12 der Richtlinie unterlassen, ein strenges Schutzsystem für die in Anhang IV der Richtlinie genannten Arten einzuführen,
|
5. |
Insbesondere fehlten vollständige und zusammenhängende griechische Gesetzesvorgaben sowie die Durchführung konkreter, spezifischer und wirksamer Schutzmaßnahmen, während Tätigkeiten toleriert würden, die nicht nur die Fortpflanzungsstätten beschädigen oder vernichten könnten, sondern auch die Schildkröten stören könnten, besonders während der Brutzeit, beim Schlüpfen und bei der Wanderung der neugeborenen Schildkröten ins Meer. |
6. |
Außerdem seien die Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie verletzt worden, da
|