EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52013SC0128
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT Accompanying the document Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Council Directives 78/660/EEC and 83/349/EEC as regards disclosure of non-financial and diversity information by certain large companies and groups
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne
/* SWD/2013/0128 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne /* SWD/2013/0128 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG
und 83/349/EWG im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die
Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und
Konzerne 1. Einleitung Unter nichtfinanziellen Informationen versteht
man gemeinhin Informationen zu Umwelt- und Sozialbelangen sowie zur Unternehmensführung
(„ESG-Informationen“). Hierzu gehören auch Angaben zur Vielfalt in den
Leitungs- und Kontrollorganen einer Gesellschaft, da die Zusammensetzung dieser
Organe für die Unternehmensführung eine wichtige Rolle spielt. Solche
Informationen können in Form einer Erklärung im Lagebericht, einer gesonderten
Erklärung zur Unternehmensführung, eines gesonderten Berichts, einer Website
usw. offengelegt werden. Im EU-Recht wird die förmliche Offenlegung von
ESG-Informationen gegenwärtig in den Rechnungslegungsrichtlinien[1]
geregelt. Allerdings wurde in der Binnenmarktakte[2]
und zuletzt noch einmal in der CSR-Mitteilung[3] darauf hingewiesen, dass die
Transparenz in diesem Bereich verbessert werden muss. In dieser
Folgenabschätzung wird geprüft, was dafür spricht, die Offenlegung
nichtfinanzieller Informationen durch EU-Gesellschaften im Rahmen breiter
gefasster Initiativen im Bereich der Corporate Governance und der sozialen
Verantwortung von Unternehmen, die auf die Schaffung einer in hohem Maße
wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft abzielen, zu verbessern. 2. Problemstellung Die Kommissionsdienststellen haben zwei
Hauptprobleme ermittelt: 1. unzureichende
Transparenz nichtfinanzieller Informationen und 2. fehlende
Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen. 2.1. Unzureichende Transparenz
nichtfinanzieller Informationen Auch wenn eine positiver Trend zu beobachten
ist, wird die Mehrzahl der großen EU-Gesellschaften der wachsenden Nachfrage
der Stakeholder (u.a. Anleger, Aktionäre, Mitarbeiter und Organisationen der
Zivilgesellschaft) nach nichtfinanzieller Transparenz nicht gerecht. Sowohl im
Hinblick auf die Quantität als auch die Qualität der verfügbaren
Informationen wurden verschiedene Aspekte hervorgehoben. –
Quantität: Schätzungen
zufolge werden nichtfinanzielle Informationen heutzutage nur von rund 2500 ‑ der insgesamt rund 42 000
‑ großen Gesellschaften in der EU alljährlich förmlich offengelegt. –
Qualität: Die
offengelegten Informationen lassen im Hinblick auf Wesentlichkeit,
Ausgewogenheit, Genauigkeit und Zeitnähe häufig zu wünschen übrig. Im Hinblick
auf wesentliche Aspekte wie die Unternehmensgrundsätze und das Risikomanagement
sowie bestimmte aktuellen Themen (Menschenrechte, Korruption) werden keine
speziellen Angaben gemacht. Die Hauptursache des Problems liegt im
Versagen sowohl des Marktes als auch der Regulierung: Marktversagen: Die
Marktanreize sind offenbar unzureichend oder uneinheitlich. Obwohl die
Unternehmen zunehmend unter Druck stehen, transparenter zu werden, werden die Vorteile
der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen oft als langfristig und
ungewiss betrachtet, während die kurzfristigen Kosten relativ hoch und leicht
messbar sind. Dies führt dazu, dass potenziell bedeutende externe Effekte
keinen Eingang in die Berichterstattung der Unternehmen finden. Versagen der Regulierung: Die Mehrheit der befragten Interessenträger vertrat die Auffassung,
dass die in den Rechnungslegungsrichtlinien niedergelegten Verpflichtungen
unklar sind, worunter die Rechtssicherheit leidet. Die Rechtsvorschriften
einiger Mitgliedstaaten gehen schon heute über diese Verpflichtungen hinaus[4],
doch bestehen offenbar erhebliche Unterschiede zwischen den nationalen
Regelungen, was das binnenmarktweite Benchmarking von Unternehmen erschwert. 2.2. Zweites Problem:
Unzureichende Vielfalt in den Boards Bei gleichem Bildungs- und Berufshintergrund,
gleicher Staatsangehörigkeit und gleichem Alter oder Geschlecht kann es dazu
kommen, dass sich bei Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane von Unternehmen
engstirniges „Gruppendenken“ einstellt. Der Mangel an unterschiedlichen
Meinungen, Werten und Kompetenzen kann dazu führen, dass in den Führungsetagen
weniger Diskussionen, weniger Ideen und weniger Widerspruch aufkommen. Dies
kann die Hinterfragung und Kontrolle von Managemententscheidungen durch die
entsprechenden Organe beeinträchtigen. Auch wenn die Größenordnung des Problems
aufgrund der fragmentierten Daten nicht genau zu ermessen ist, scheint die
Vielfalt in den Boards europäischer Gesellschaften doch eher begrenzt. Marktversagen:
Diese unzureichende Vielfalt in den Boards hängt in erster Linie damit
zusammen, dass der Markt den Unternehmen nicht genügend Anreize bietet, etwas
daran zu ändern. Unangemessene Verfahren zur Besetzung der entsprechenden
Gremien tragen dazu bei, dass immer wieder Personen mit ähnlichen Profilen
ausgewählt werden. Unzureichende Transparenz in Bezug auf die
Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen verschärft das Problem. Die von
den Unternehmen offengelegten Informationen geben keinen Aufschluss darüber,
wie bei Auswahlverfahren im Hinblick auf die Vielfalt im Board vorgegangen
wird, welche Ziele dabei verfolgt werden oder wie angestrebte Ziele
gegebenenfalls erreicht wurden. Versagen der Regulierung: Das Marktversagen wurde nicht in ausreichendem Maße durch eine
angemessene Regulierung korrigiert. Auf EU-Ebene gibt es für die Vielfalt in
Leitungs- und Kontrollorganen keine speziellen Vorschriften und obwohl einige
Mitgliedstaaten bestimmte Regelungen (zur Erhöhung der Geschlechterdiversität)
eingeführt haben, unterscheiden sich ihre Ansätze beträchtlich voneinander. Derartige Probleme können bestimmten
Stakeholder-Gruppen (z.B. Unternehmen, Investoren, NRO, Behörden) zusätzlich
schaden. Sie beeinträchtigen die Geschäftsergebnisse (da
nichtfinanzielle Risiken des Unternehmens und externe Effekte werden nicht
hinreichend berücksichtigt werden), die Rechenschaftslegung (da
Unternehmen für die von ihnen verursachten gesellschaftlichen Auswirkungen
nicht in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden können) und die Effizienz
der Finanzmärkte (da Investoren maßgebliche Informationen nicht in ihren
Entscheidungsprozess einbeziehen). 2.3. Wie werden sich die Probleme
weiterentwickeln, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden? Auf globaler Ebene
wurden im Rahmen verschiedener Initiativen unverbindliche Leitlinien für
Unternehmen[5] festgelegt. Im Gegensatz zu
Finanzinformationen gibt es für nichtfinanzielle Informationen jedoch
gegenwärtig keinen allgemein anerkannten Standardsetzer. Auch die Initiativen
zur Diversität sind uneinheitlich, und im Zeitverlauf wurden nur begrenzt
Verbesserungen erzielt. Da auf kurze Sicht keine der bestehenden Initiativen
eine signifikante Lösung für die ermittelten Probleme bringen dürfte, müssen
Maßnahmen ergriffen werden. 2.4. Subsidiarität Auf EU-Ebene werden nichtfinanzielle
Informationen bereits teilweise geregelt. Allerdings könnten die
unterschiedlichen Ansätze der Mitgliedstaaten im Binnenmarkt zu noch größeren
Unterschieden führen; außerdem sind Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten
naturgemäß eine länderübergreifende Angelegeneheit. Was die Diversität angeht,
so sind die gegenwärtigen Initiativen in hohem Maße fragmentiert. Werden keine
Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen, so sind in vielen Mitgliedstaaten in den
kommenden Jahren keine oder nur sehr langsame Fortschritte zu erwarten.
Koordinierte Maßnahme auf EU-Ebene sind daher notwendig. Der Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union ermöglicht Maßnahmen zur Lösung der genannten
Probleme[6]. 3. Ziele Das übergeordnete politische Ziel des
Vorschlags besteht darin, das Potenzial des Binnenmarkts zur Schaffung von
nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung zu erhöhen. Mehr Transparenz gilt als
entscheidend dafür, dass Unternehmen bessere Ergebnisse erzielen können, dürfte
das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unternehmen und Märkte stärken
und eine effizientere Kapitalallokation ermöglichen. Konkret bedeutet dies,
dass mit dem Vorschlag folgende Ziele angestrebt werden: (1)
Erhöhung der Menge an Informationen (d.h. der Zahl
der berichterstattenden Unternehmen) (2)
Steigerung der Qualität der offengelegten
Informationen und (3)
Erhöhung der Diversität in den Boards. 4. Optionen 4.1. Transparenz nichtfinanzieller
Informationen Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, haben
die Kommissionsdienststellen eine Reihe von politischen Optionen insbesondere
in Bezug auf Form, Inhalt und Bezugsgrundlage der Offenlegung sowie die Art der
Anforderung geprüft, unter anderem: (4)
Beibehaltung des Status quo. (1)
Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen
Erklärung im Lagebericht: Bei dieser Option würde die bestehende Regelung
verschärft, indem Mindestanforderungen für den Inhalt[7]
der Offenlegung eingeführt würden. (2)
Ausführliche Berichterstattung: Bei dieser Option
würden die Unternehmen verpflichtet, Informationen in Form eines eigenständigen
Berichts offenzulegen, der internationalen Rahmenwerken entspräche. Angesichts
des potenziellen Verwaltungsaufwands wurden verschiedene Arten von
Anforderungen geprüft: (a)
zwingende Vorschrift (b)
„Report-or-explain“-Regelung (c)
Freiwilligkeit. Bei dieser Option wären
Unternehmen, die einen ausführlichen Bericht veröffentlichen, von anderen
Offenlegungspflichten befreit, sofern der ausführliche Bericht bestimmte
Bedingungen[8] erfüllt. (3)
Einführung eines obligatorischen EU-Standards für
die Berichterstattung. In nachstehender Tabelle wird die Auswertung
der verschiedenen Optionen zusammengefasst: Tabelle 1 – Bewertung der Optionen || Wirksamkeit || Effizienz (Befolgungs-kosten) || Wettbewerbs-fähigkeit || Übereinstim-mung mit EU-Recht Menge || Qualität 0. Beibehaltung des Status quo || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 1. Einführung einer Offenlegungspflicht im Lagebericht || + || + || + || + || + 2. Aus-führliche Bericht-erstattung || a) Obligato-risch || + || ++ || -- || +/? || + b) Report or Explain || +/? || + || - || +/? || + c) Freiwillig || ? || + || + || + || + 3. Einführung eines verbindlichen EU-Standards || ++ || + || -- || ? || + Ausmaß der Auswirkungen im Vergleich zum Basisszenario (Basiswert = 0): + + stark positiv; + positiv; – – stark negativ; – negativ; ≈ marginal/neutral; ? ungewiss; n.a.: nicht anwendbar (Analyse der Kommissionsdienststellen). 4.2. Erhöhung der Vielfalt in den
Boards Die Kommissionsdienststellen prüften
verschiedene Optionen, einschließlich: (1)
Beibehaltung des Status quo (2)
Verpflichtung der Unternehmen zur Offenlegung der
Diversitätsgrundsätze in Bezug auf verschiedene Aspekte, u.a. Alter,
Geschlecht, Staatsangehörigkeit sowie Bildungs- und Berufshintergrund in der in
den Lagebericht aufzunehmenden Erklärung zur Unternehmensführung. (3)
Verpflichtung der Unternehmen, die Vielfalt bei der
Auswahl von Board-Mitgliedern als ein Kriterium zu berücksichtigen. (4)
Zwingende Verpflichtung der Unternehmen zur
Einführung von Diversitätsgrundsätzen für die Boards[9]. Die Option, feste Quoten einzuführen, wurde
wohlgemerkt verworfen, da sie Gegenstand einer gesonderten
Kommissionsinitiative ist. Tabelle 4 – Bewertung der Optionen || Wirksamkeit || Effizienz (Befolgungskosten) || Wettbewerbs-fähigkeit || Übereinstim-mung mit EU-Recht || Geschätzte Kosten pro Unternehmen 0. Beibehaltung des Status quo || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 1. Offenlegung der internen Diversitätsgrundsätze im Lagebericht || + || + || + || ++ || 600/1000€ 2. Vielfalt muss ein Kriterium für Board-Zusammensetzung sein || +/? || -/? || +/? || +/? || ? Mögliche Kosten für Vergütung von Personalexperten 3. Pflicht zur Festlegung von Diversitätsgrundsätzen || + || - || - || -/? || ? im Zusammenhang mit der Vergütung von Personalexperten und mögliche Erhöhung der Zahl der Board-Mitglieder Ausmaß der Auswirkungen im Vergleich zum Basisszenario (Basiswert = 0): + + stark positiv; + positiv; – – stark negativ; – negativ; ≈ marginal/neutral; ? ungewiss; n.a.: nicht anwendbar 4.3. Bevorzugte Optionen Im Hinblick auf die Transparenz
nichtfinanzieller Informationen scheint eine Kombination der Optionen 1 und 2c
im Vergleich die beste Lösung. Die Unternehmen würden verpflichtet, wesentliche
Informationen in Form einer Erklärung in ihrem Lagebericht offenzulegen.
Unternehmen, die bereit sind, freiwillig einen ausführlichen nichtfinanziellen
Bericht zu erstellen, wären von dieser Pflicht befreit, sofern der Bericht
spezielle Bedingungen erfüllt. Die neue Anforderung würde nur für große
börsennotierte und für nicht börsennotierte Gesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten gelten. Davon betroffen
wären schätzungsweise rund 18 000 Unternehmen. Tochtergesellschaften
innerhalb einer Unternehmensgruppe wären freigestellt, sofern ihre maßgeblichen
Informationen im konsolidierten Bericht der Muttergesellschaft enthalten wären.
Eine derartige Maßnahme dürfte die Transparenz in zufriedenstellendem Maße
erhöhen und zugleich den Verwaltungsaufwand gering halten. Im Hinblick auf die Diversität wird
Option 1 bevorzugt. Die Unternehmen
wären verpflichtet, in ihrer Erklärung zur Unternehmensführung auch ihre
Diversitätsgrundsätze offenzulegen, unter anderem Aspekte in Bezug auf Alter,
Geschlecht, Staatsangehörigkeit sowie Bildungs- und Berufshintergrund. In der
Erklärung würden die Ziele dieser Grundsätze, deren Umsetzung und die erzielten
Ergebnisse dargelegt. Gesellschaften, die über keine Diversitätsgrundsätze
verfügen, müssten lediglich erläutern, warum dies der Fall ist. Durch
Herstellung von mehr Transparenz würde diese Option Unternehmen ermutigen, mehr
über dieses Thema nachzudenken und der Notwendigkeit einer größeren Vielfalt in
ihren Führungsorganen besser Rechnung zu tragen, während gleichzeitig ein hohes
Maß an Flexibilität ermöglicht würde. Zur Wahrung der Übereinstimmung mit
bestehenden Anforderungen bezüglich der Erklärung zur Unternehmensführung und
zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung von KMU müssten die Informationen
über die Board-Vielfalt nur von großen börsennotierten Unternehmen veröffentlicht
werden. 5. Analyse der Hauptauswirkungen der
bevorzugten Optionen 5.1. Mehr Transparenz Generell würden die bevorzugten Optionen die
Menge an verfügbaren Informationen im Vergleich zum Basisszenario erhöhen. Was
die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen angeht, dürfte die Heranziehung
internationaler Rahmenwerke zu einer begrenzten Verbesserung der Qualität und
Vergleichbarkeit der offengelegten Informationen führen. Sollten sich
Unternehmen freiwillig zur Veröffentlichung eines nichtfinanziellen Berichts
entschließen, würde die Ausführlichkeit der veröffentlichten Informationen
unweigerlich zunehmen. Im Hinblick auf die Diversität würden durch die neue
Vorschrift in vielen Fällen erstmals Informationen über einen umfassenden Satz
von Diversitätsindikatoren verfügbar. 5.2. Bessere Geschäftsergebnisse
der Unternehmen Aufgrund der Art des Vorschlags sind die
Nutzeneffekte in den meisten Fällen schwer zu beziffern. Da der Vorschlag
jedoch mehr Transparenz zu begrenzten Kosten schafft, würde er sich insgesamt
positiv auf die Geschäftsergebnisse der Unternehmen auswirken, denn
nichtfinanzielle Risiken und Chancen würden besser gemessen und gesteuert.
Bessere nichtfinanzielle Ergebnisse führen in der Folge zu niedrigeren
Finanzierungskosten, einem besseren Management von Ressourcen (einschließlich
personellen Ressouren), Verbrauchertreue und besserem Management. Außerdem würde Transparenz die Vielfalt in den
Leitungs- und Kontrollorganen erhöhen, was zu einer besseren Kontrolle der
Geschäftsleitung durch den Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat führen und die
Entscheidungsfindung insgesamt verbessern dürfte. 5.3. Bessere Rechenschaftslegung Wesentliche nichtfinanzielle Information
würden regelmäßig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und könnten von Organisationen
der Zivilgesellschaft und Kommunen dazu genutzt werden, die mit der
Geschäftstätigkeit eines Unternehmens verbundenen Auswirkungen und Risiken zu
bewerten. Transparentere Berichtspraktiken könnten auch als Katalysator wirken,
der die Unternehmen zu einer besseren CSR-Leistung bewegt oder ihnen den Anreiz
gibt, erstmals CSR-Grundsätze festzulegen, was sich wiederum positiv auf die
Wahrnehmung der Unternehmen durch die Gesellschaft auswirken wird. Die mögliche
Zunahme des Verbrauchervertrauens kann sich auch positiv auf die Nachfrageseite
auswirken. 5.4. Mehr Effizienz der
Kapitalmärkte Auf kurze Sicht würde die vorgeschlagene
Maßnahme der zunehmenden marktbestimmten Nachfrage nach vergleichbareren und
genaueren Informationen gerecht, was Investoren die Entwicklung umfassenderer
Bewertungsmodelle ermöglichen würde. Auf lange Sicht könnte sie daher dazu
führen, dass Investoren Nachhaltigkeitsaspekte und Gesamtentwicklung stärker
berücksichtigen. Was die Diversität angeht, so würde die vorgeschlagene
Maßnahme Investoren in die Lage versetzen, im Hinblick auf die
Unternehmensführungspraktiken des Unternehmens fundiertere Entscheidungen zu
treffen. 5.5. Höherer Verwaltungsaufwand Die neue Offenlegungspflicht wäre im Vergleich
zum Basisszenario für die Unternehmen mit höheren Kosten verbunden. Zusätzliche
Kosten können für redaktionelle Arbeit, Veröffentlichung, spezifische
Mitarbeiterschulungen oder Datenerfassung entstehen. Die Kosten der
vorgeschlagenen Offenlegung werden auf pro Jahr und Unternehmen auf 600 bis 4300 EUR
geschätzt, womit sich Gesamtkosten in Höhe von 10,5 bis und 75,25 Mio. EUR ergäben. Unternehmen, die
freiwillig einen ausführlichen Bericht vorlegen, müssen unter Umständen höhere
Kosten hinnehmen, wären jedoch von der Offenlegungspflicht befreit.[10] Die Kosten für die Offenlegung der
Diversitätspolitik werden auf 600 bis 1000 EUR geschätzt, womit sich
Gesamtkosten von 3,6 bis 6 Mio. EUR
ergäben. Da die bevorzugte Option für börsennotierte KMU nicht gelten würde,
dürften ihre Auswirkungen begrenzt sein. Durch die vorgeschlagene Maßnahmen entstünde
kein neuer Überprüfungsbedarf. Der durch den Vorschlag entstehende Anstieg der
Prüfungskosten dürfte zu vernachlässigen sein. 5.6. Sonstige Auswirkungen 5.6.1. Soziale Auswirkungen Die Maßnahme könnte Leitungs- und
Kontrollorgane ermutigen, soziale Belange in ihren Geschäftsstrategien stärker
zu berücksichtigen. Mehr Transparenz könnte auch die Beziehungen zwischen
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite verbessern und so dazu beitragen, die mit Arbeitskonflikten
verbundenen Risiken und Kosten zu senken. Mehr Transparenz in Bezug auf die
Vielfalt im obersten Entscheidungsorgan des Unternehmens könnte zu mehr
Vielfalt auf allen organisatorischen Ebenen beitragen. Ein diversifizierteres
Board könnte die Vielfalt der Stakeholder besser widerspiegeln. 5.6.2. Ökologische Auswirkungen Die Pflicht zur Offenlegung wesentlicher
Aspekte der umweltpolitischen Maßnahmen und des Risikomanagements dürfte zu
einem besseren Ressourcenmanagement und zu einer verstärkten internen
Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsfragen führen. 5.6.3. Auswirkungen auf die
Grundrechte Den Schätzungen zufolge würden sich die
bevorzugten Optionen positiv auf die Grundrechte auswirken, da sie dazu führen
würde, dass die Unternehmen in der EU ihre Grundsätze und internen Verfahren in
verschiedener Hinsicht, insbesondere aufgrund der erhöhten öffentlichen
Kontrolle, regelmäßig überprüfen würden. 5.6.4. Sonstige wirtschaftliche
Auswirkungen Die Maßnahme hat weder nennenswerten Folgen für
die öffentlichen Haushalte, noch Auswirkungen auf den EU-Haushalt. 5.6.5. Drittstaaten und
internationale Aspekte Mit der
vorgeschlagenen Maßnahme würde die EU weltweit eine Vorreiterrolle übernehmen.
Sie stünde mit anderen Initiativen von Drittstaaten in Einklang und würde
möglicherweise deren Weiterentwicklung anstoßen. Es wurden keine nennenswerten
Auswirkungen auf den Handel mit Drittstaaten festgestellt oder angedeutet. 6. Überwachung und Bewertung Die Kommission
wird die Umsetzung der geänderten Richtlinien im gesamten Umsetzungszeitraum in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überwachen. Gemäß dem
Subsidiaritätsprinzip sollten die betreffenden Informationen in erster Linie
von den Mitgliedstaaten über die einschlägigen Agenturen oder Wertpapierregulierungsbehörden
zusammengetragen werden. Die Auswirkungen der favorisierten Maßnahme werden
einer Bewertung unterzogen, um festzustellen, inwieweit die erwarteten
Auswirkungen auch eintreten. [1] Richtlinien
78/660/EWG
und 83/349/EWG. [2] „Zwölf
Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“, KOM (2011) 206. [3] „Eine
neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der
Unternehmen (CSR)”, KOM (2011) 681. [4] Z.B.
Vereinigtes Königreich, Schweden, Spanien, Dänemark und Frankreich. [5] Wie
z.B. der „Global Compact“ der Vereinten Nationen, die OECD-Leitlinien für
multinationale Unternehmen und die Trilaterale Grundsatzerklärung der ILO zu
multinationalen Unternehmen, die ISO 26000,
die VN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, die Global Reporting
Initiative. [6] Siehe
Artikel 8, 10
und 11 AEUV. [7] Über
die aktuelle Vorgabe (Umwelt- und Arbeitnehmerbelange) hinaus würden
soziale Belange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung aufgenommen.
Innerhalb dieser Themenbereiche würde sich die Offenlegung erstrecken auf
(i) Grundsätze, (ii) Ergebnisse und (iii) Risikomanagement, wobei
bestehende internationale Rahmenwerke zugrunde gelegt werden sollten.
Unternehmen, die keine speziellen Grundsätze verfolgen, müssten zumindest
erläutern, warum dies der Fall ist. [8] (i)
Er muss den geforderten Inhalt abdecken, (ii) auf internationale Rahmenwerke
Bezug nehmen und (iii) dem Lagebericht angefügt sein. [9] Die
Unternehmen müssten den Inhalt dieser Grundsätze festlegen, Ziele setzen und
deren Verwirklichung bewerten. [10] Diese
Kosten werden vor allem je nach Größe und Komplexität des Unternehmens und
seiner Tätigkeit auf 33 000 bis 604 000 EUR geschätzt,