EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52011XG0708(01)
Council conclusions on the European Pact for Mental Health and Well-being: results and future action
Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden: Ergebnisse und künftige Maßnahmen
Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden: Ergebnisse und künftige Maßnahmen
ABl. C 202 vom 8.7.2011, p. 1–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/1 |
Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden: Ergebnisse und künftige Maßnahmen
2011/C 202/01
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
1. |
VERWEIST DARAUF, dass die Tätigkeit der Union gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet ist; ferner fördert die Union die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten im Benehmen mit der Kommission ihre Politiken und Programme untereinander koordinieren, und die Kommission kann in enger Verbindung mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten; |
2. |
VERWEIST AUF das Grünbuch der Kommission vom 14. Oktober 2005 mit dem Titel „Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern – Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union“; |
3. |
VERWEIST AUF die Erklärung der Europäischen Ministeriellen Konferenz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 15. Januar 2005 über die Herausforderungen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit in Europa und der Entwicklung von Lösungsansätzen; |
4. |
VERWEIST AUF die hochrangig besetzte EU-Konferenz „Gemeinsam für psychische Gesundheit und Wohlbefinden“, die am 13. Juni 2008 in Brüssel stattfand und auf der der „Europäische Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden“ begründet wurde; |
5. |
VERWEIST AUF den Bericht der WHO von 2010 über psychische Gesundheit und Entwicklung mit dem Titel „Targeting people with mental health conditions as a vulnerable group“, der in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 65/95 vom 1. Dezember 2010 über globale Gesundheit und Außenpolitik begrüßt wurde; |
6. |
VERWEIST AUF die Leitinitiative „Europäische Plattform gegen Armut“ der Strategie Europa 2020, in der es heißt, dass in fast jeder Hinsicht Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen zu den am stärksten sozial Ausgegrenzten zählen und alle Betroffenen Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung als wesentliche Hürden auf dem Weg zu Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität nennen; |
7. |
VERWEIST AUF die Leitinitiative „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ der Strategie Europa 2020 und auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung“ (1), in der es heißt, dass für eine erhebliche Anhebung der Beschäftigungsquoten auch der körperliche und geistige Gesundheitszustand der Arbeitskräfte bei den Anforderungen des heutigen Berufslebens zu berücksichtigen ist, das durch mehr Übergänge zwischen intensiveren und fordernderen Tätigkeiten und neue Formen der Arbeitsorganisation gekennzeichnet ist; |
8. |
VERWEIST AUF die Konferenz zum Thema „Pionierforschung in der Neuropsychiatrie mit Schwerpunkt auf Depression, Angst und Schizophrenie“, die am 18. und 19. März 2011 in Budapest stattfand; |
9. |
ERKENNT AN, dass das psychische Wohlbefinden ein wesentlicher Bestandteil von Gesundheit und Lebensqualität und eine Voraussetzung für die Fähigkeit, zu lernen, zu arbeiten und einen Beitrag zum sozialen Leben zu leisten, ist; |
10. |
ERKENNT AN, dass gemäß jüngster Forschungsergebnisse ein hohes Niveau an psychischer Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung ein wichtiger Faktor für die Wirtschaft ist, und dass psychische Störungen wirtschaftliche Verluste — z.B. durch niedrigere Produktivität und niedrigere Beteiligung am Arbeitsmarkt — und Kosten für Einzelpersonen, Familien und Gemeinschaften, die mit psychischen Störungen befasst sind, verursachen; |
11. |
ERKENNT AN, dass psychische Störungen eine Behinderung darstellen und den größten Anteil hinsichtlich der behinderungsbereinigten Lebensjahre in der EU ausmachen, wobei Depression und Angst die wesentlichen Ursachen dieser Belastung sind; |
12. |
ERKENNT AN, dass nach Schätzungen der WHO jeder vierte Mensch mindestens einmal in seinem Leben von psychischen Störungen betroffen ist, die sich in jedem beliebigen Jahr bei über 10 % der EU-Bevölkerung manifestieren; |
13. |
ERKENNT AN, dass Selbstmord mit über 50 000 Todesfällen pro Jahr in der EU nach wie vor eine wesentliche Ursache von vorzeitigem Tod in Europa ist und dass in neun von zehn Fällen im Vorfeld psychische Störungen auftreten; |
14. |
ERKENNT AN, dass es erhebliche Unterschiede beim Stand der psychischen Gesundheit zwischen Mitgliedstaaten und innerhalb von Mitgliedstaaten sowie zwischen sozialen Gruppen gibt, wobei sozioökonomisch benachteiligte Gruppen am stärksten gefährdet sind; |
15. |
ERKENNT AN, dass die Determinanten für psychische Gesundheit und Wohlbefinden wie soziale Ausgrenzung, Armut, Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnverhältnisse und schlechte Arbeitsbedingungen, Ausbildungsprobleme, Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern, Ungleichbehandlung der Geschlechter sowie Risikofaktoren wie Alkohol- und Drogenmissbrauch faktorübergreifend bedingt sind und oft außerhalb der Gesundheitssysteme liegen und dass daher für eine Verbesserung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung innovative Partnerschaften zwischen dem Gesundheitssektor und anderen Sektoren wie dem Sozial-, dem Wohnungs-, dem Beschäftigungs- und dem Bildungssektor erforderlich sind; |
16. |
ERKENNT AN, wie wichtig Bildungseinrichtungen und Arbeitsplätze als Orte für Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens sind, und welchen Nutzen sie für ihre eigenen Zwecke aus solchen Maßnahmen ziehen können; |
17. |
ERKENNT AN, dass Behörden und andere Akteure auf regionaler und lokaler Ebene eine zentrale Rolle bei Maßnahmen für psychische Gesundheit und Wohlbefinden spielen, sowohl im Rahmen ihres unmittelbaren Wirkens zur Verbesserung des psychischen Wohlbefindens als auch im Rahmen der Förderung der Beteiligung anderer Sektoren und Gemeinschaften; |
18. |
ERKENNT AN, dass die Nutzer von Diensten im Bereich der psychischen Gesundheit und ihre Familienmitglieder, ihre Betreuer sowie ihre Organisationen aufgrund ihrer Erfahrungen einen spezifischen und wertvollen Beitrag leisten können und in politische Maßnahmen zu psychischer Gesundheit und Wohlbefinden einbezogen werden sollten; |
19. |
ERKENNT die Notwendigkeit der Forschung zu psychischer Gesundheit und Wohlbefinden sowie psychischen Störungen AN und BEGRÜSST den Beitrag, den die Forschungsrahmenprogramme der EU hierzu geleistet haben; |
20. |
BEGRÜSST die Ergebnisse der fünf im Rahmen des Europäischen Pakts für psychische Gesundheit und Wohlbefinden veranstalteten Fachkonferenzen (2):
|
21. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten,
|
22. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission,
|
23. |
FORDERT die Kommission AUF,
|
(1) KOM(2010) 682 endg.
(2) Die Unterlagen zu den Fachkonferenzen sind unter http://ec.europa.eu/health/mental_health/policy/conferences/index_en.htm erhältlich.