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Document 52009IE1459

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Förderung der Energieeffizienzstrategien und -programme auf Ebene der Endnutzer (Initiativstellungnahme)

ABl. C 318 vom 23.12.2009, p. 39–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/39


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Förderung der Energieeffizienzstrategien und -programme auf Ebene der Endnutzer“ (Initiativstellungnahme)

2009/C 318/08

Berichterstatter: Claudio CAPPELLINI

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 10. Juli 2008, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Förderung der Energieeffizienzstrategien und -programme auf Ebene der Endnutzer

(Initiativstellungnahme).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 8. September 2009 an. Berichterstatter war Herr CAPPELLINI.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 456. Plenartagung am 30. September und 1. Oktober 2009 (Sitzung vom 1. Oktober) mit 126 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der EWSA beschäftigte sich während der letzten Mandatsperiode mit den vielfältigen Themenbereichen der EU-Energieeffizienzpolitik und deren verschiedenen Aspekten (außenpolitische Dimension, kurz- und langfristige Herausforderungen im Energiebereich, Versorgungs- und Sicherheitspolitik) im Rahmen einer den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit genügenden Energiepolitik. Er unterstreicht, dass die Ergebnisse der vom EWSA unterstützten Konferenz zur Energieeffizienz in Zusammenarbeit mit allen interessierten Parteien, den Endnutzern und den Mitgliedstaaten verbreitet und verwertet werden müssen. Aufgrund dessen fordert er die Europäische Kommission und das neubesetzte Europäische Parlament auf, mit Nachdruck den Empfehlungen seiner früheren Stellungnahmen zu folgen (1).

1.2

Der EWSA ist überdies der Ansicht, dass die Umsetzung effizienzfördernder energiepolitischer Maßnahmen und neuer „sauberer“ Technologien nicht nur für das Umweltproblem eine Lösung sein kann, sondern auch für die Verringerung der Versorgungsabhängigkeit sowie für die Dämpfung der hohen Rohstoffkosten und die Milderung von deren Auswirkungen auf die Endverbraucher.

Er empfiehlt, die Bemühungen um die systematische Einbeziehung der Endnutzer (insbesondere der Verbraucher und der kleinen Unternehmen) im Hinblick auf die vom Europäischen Rat im März 2007 festgelegten neuen Vorgaben sowie zur Bewältigung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise zu intensivieren.

1.3

Nach Auffassung des Ausschusses ermöglicht die Sozialpartnerschaft auf europäischer und nationaler Ebene eine stärkere Einbindung der Energieendverbraucher - insbesondere von kleinen Unternehmen und ihren Verbänden, lokalen öffentlich-privaten Partnerschaften und von Genossenschaften - mit dem Ziel, einen größeren Beitrag zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele der Energieeffizienz und der „grünen Wirtschaft“ zu leisten. Derartige Maßnahmen können - wenn sie in die am besten geeigneten Initiativen wie beispielsweise den europäischen sozialen Dialog integriert sind, unter anderem auch branchenspezifische Initiativen - wirksam zu mehr Beschäftigung und zur Schaffung neuer qualifizierter Berufe im Zusammenhang mit dem Energiesektor sowie zur Verbreitung neuer Dienstleistungen beitragen.

1.4

Der EWSA ist der Ansicht, dass die Entscheidung für eine Stärkung der europäischen Dimension der Energiepolitik auch eine Stärkung einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie und einer erweiterten wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit im Binnenmarkt und den einzelnen heimischen Märkten bewirken sollte, mit der sich die öffentlichen und privaten Investitionen sowie die verschiedenen Formen der „verstärkten Zusammenarbeit“ zwischen den EU-Mitgliedstaaten ankurbeln lassen.

1.5

Der EWSA stellt enttäuscht und besorgt fest, dass einheitliche und detaillierte Angaben und Daten bezüglich der Endenergieeffizienz fehlen. Dadurch wird die Ausarbeitung statistisch solider und harmonisierter Indikatoren erschwert, wozu unter anderem auch die spärlichen Zeitreihen beitragen, die auf Gemeinschaftsebene verfügbar und für die Endnutzer zugänglich sind.

Der EWSA ist besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten nicht schon frühzeitig nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) aufgestellt haben, wie dies in der in Rede stehenden Richtlinie vorgesehen ist.

1.6

Im Interesse einer vollständigen, einheitlichen und wirksameren Umsetzung der europäischen Energieeffizienzpolitik auf nationaler Ebene ist es nach Auffassung des EWSA dringend notwendig, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten und nach systematischer vorheriger Konsultation der Vertretungsorganisationen der Endnutzer ein europaweites Überwachungsinstrumentarium einzuführen, das zugleich Gerechtigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit der Energierechnungen gewährleistet.

1.7

Der Ausschuss ist überdies der Auffassung, dass für eine bessere Umsetzung der europäischen Energieeffizienzpolitik deren sektorspezifischer Aspekt gestärkt werden muss, um eine umfangreichere Überwachung und Folgenabschätzung zu ermöglichen. Die Energiepolitik wirkt sich auf die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten unterschiedlich aus, d.h. einerseits auf die Energie verbrauchenden Unternehmen (die unterschiedliche Probleme je nach Höhe ihres Verbrauchs und Art ihrer Produktionsprozesse usw. aufweisen) und andererseits auf die Unternehmen, die in den verschiedenen Bereichen der Energiekette tätig sind (z.B. Hersteller und Installateure von Anlagen, Energiedienstleistungsunternehmen, Baufirmen usw.), die über ein enormes, noch nicht ausgeschöpftes Energieeinsparungspotenzial verfügen.

1.8

Der EWSA ist außerdem davon überzeugt, dass die Gemeinschaftsprogramme (das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), Intelligente Energie für Europa (IEE) usw.) dringend und unverzüglich vereinfacht werden müssen und dass eine stärkere Einbindung der Endnutzer und ein weniger fragmentierter und stärker integrierter Interventionsrahmen wie z.B. nach dem Vorbild des ECAP-Programms erforderlich ist. Daher wird ein neues integriertes Programm vorgeschlagen, das eine bessere Koordinierung derartiger Maßnahmen zugunsten der Endnutzer ermöglicht.

Der EWSA fordert die EU, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen auf, ausreichende Mittel in die angewandte Forschung und deren Weitergabe an die Endnutzer, in die durch die Verwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in den Hochtechnologie-Berufen zu realisierenden Energieeinsparungen sowie in die Entwicklung und Innovation im Energiebereich zu investieren, und spricht sich für eine umfassendere weltweite Zusammenarbeit auf diesem Gebiet aus.

1.9

Nach Auffassung des EWSA muss die EU dringend geeignetere Instrumente und Maßnahmen im Bereich der Steuern und der Kreditvergabe schaffen, durch die Energiesparen gefördert wird, indem alle diejenigen Endnutzer - insbesondere KMU und öffentlich-private Partnerschaften - Vergünstigungen erhalten, die allein oder im Verbund mit anderen Akteuren effizientere und nachhaltigere Produktionsmodelle nutzen.

Der EWSA ist sich der entscheidenden Rolle bewusst, die Aus- und Weiterbildung für die Verbreitung einer Kultur der Energieeffizienz auf europäischer Ebene spielen. Er schlägt daher vor, eine außerordentliche Konsultation mit den Sozialpartnern und allen interessierten Parteien auf europäischer und nationaler Ebene durchzuführen, um die verfügbaren EU-Finanzmittel zwecks Konsolidierung der Qualifikationsmerkmale und Berufsbilder im Zusammenhang mit der Energieeffizienz neu zuzuweisen und die Information und Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zu fördern.

2.   Ziele der Gemeinschaftsrichtlinie 2006/32/EG

2.1

Mit der Richtlinie 2006/32/EG soll Folgendes bezweckt werden:

„die Effizienz der Endenergienutzung“ zu steigern, um zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit beizutragen;

den Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen zu verringern, um den Klimawandel zu bekämpfen, die Energieeinsparmöglichkeiten kostenwirksam und wirtschaftlich effizient zu nutzen und auch der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit neue Impulse zu verleihen.

Um dies zu erreichen, wurden in der Richtlinie einige allgemeine Ziele festgelegt, u.a.:

Festlegung der Einsparrichtziele für die Mitgliedstaaten sowie der geeigneten Mechanismen zu deren Verwirklichung;

Definition der institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und -mängel, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen;

Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung eines Markts für Energiedienstleistungen, insbesondere für die KMU;

Verwirklichung eines generellen nationalen Energieeinsparrichtwertes von 9 % für das neunte Jahr der Anwendung dieser Richtlinie, der aufgrund von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen ist.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1   Die Umsetzungsphase der Richtlinie 2006/32/EG hat sich in Anbetracht der ursprünglichen ehrgeizigen Ziele als unzureichend erwiesen, und zwar aus folgenden Gründen:

mitunter zu wenig wirksame und leicht zu umgehende Maßnahmen für die Umsetzung auf nationaler Ebene;

zu wenig kohärente und entschlossene nationale Aktionspläne und Umsetzungsbestimmungen im Vergleich zu den Vorgaben der Richtlinie;

unzureichend koordinierte und fragmentierte flankierende Programme und Maßnahmen;

Fehlen einheitlicher Daten und Informationen, die für eine Überwachung und eine Folgenabschätzung bezüglich der Auswirkungen dieser Richtlinie auf die Endnutzer unverzichtbar sind; die Maßnahme ist nicht geeignet, einen nützlichen Beitrag zu einer kohärenten und anhaltenden Entwicklung der Energieeffizienz in der EU zu leisten.

Die gegenwärtigen Erfahrungen zeigen, dass nur einige wenige der 27 EU-Mitgliedstaaten solide und strukturierte energiepolitische Maßnahmen als Anreize für Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energieträger durchgeführt haben, um einen Entwicklungsprozess für neue Wirtschaftszweige im Zusammenhang mit den obengenannten Technologien in Gang zu setzen und gleichzeitig zur Verringerung der Energiekosten für kleine Unternehmen und Haushalte beizutragen.

In ihrem Grünbuch „Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz“ (2) spricht sich die Kommission für einen europäischen Energienetzbetreiber aus.

In drei Stellungnahmen aus jüngster Zeit (3) vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass Studien darüber durchgeführt werden sollten, ob die Energieversorgung als europäische DAI, die in den Dienst der gemeinsamen Energiepolitik gestellt werden könnte, machbar ist. Es wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass diese Überlegungen im Vorfeld angestellt werden müssen, denn solche Dienstleistungen werden bei der Bewältigung der Herausforderungen, die sich der Union in grundlegenden multinationalen bzw. transnationalen Bereichen wie Energieversorgungssicherheit, Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Wahrung der Artenvielfalt, Erhaltung der Luftqualität oder innere und äußere Sicherheit stellen, Ausdruck der europäischen Solidarität sein. Die Existenz solcher Gemeinschaftsdienstleistungen würde dazu beitragen, dass sich alle Endverbraucher ihrer Verantwortung bewusst werden.

3.2   Die Endnutzer und das energiepolitische Konzept Europas

Der starke Rückstand einiger Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Energieeffizienzziele wie auch die Fortdauer der schweren Wirtschaftskrise machen es dringend erforderlich, die Interventionen besser zu koordinierten, programmieren und abzustufen, damit Ressourcen auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten freigesetzt werden und die öffentlichen und privaten Investitionen wieder anziehen. Eine Strategie und ein Konzept für eine nachhaltige Entwicklung, die auf den Grundsätzen der Effizienz und der dezentralen Erzeugung sowie neuen „sauberen“ Energiequellen (u.a. Biomasse) basieren, und der europaweite Austausch der Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten und den Vertretungsorganisationen der Endnutzer könnte dazu beitragen, eine Fragmentierung der Forschungstätigkeiten, die neben den umfangreichen internationalen Bemühungen erforderlich sind, zu vermeiden.

Ein wichtiger Aspekt für die Bewältigung der Krise und die Wiederankurbelung der Energieeffizienzpolitik sowie der damit zusammenhängenden Investitionstätigkeit besteht darin, die europäische Steuer- und Kreditvergabepolitik in Abhängigkeit von den Endnutzern, dem Kreditsektor sowie den Energieversorgungsunternehmen und den betroffenen Verwaltungen auf lokaler Ebene zu überdenken und die Entwicklung des Systems der „Energy Service Companies“ (Energiedienstleistungsunternehmen) auf Gemeinschaftsebene zu unterstützen.

3.3   Kultur und neue Kenntnisse im Zusammenhang mit der Energieeffizienz mit Blick auf die Endnutzer

Der Mangel an allgemeinen und sektorspezifischen Informationen und an Abschätzungen der Folgen der EU-Energieeffizienzpolitik für alle Endnutzer (insbesondere die KMU und andere Akteure) ist ebenso offenkundig wie das Fehlen einer geeigneten Methodik für die Überprüfung der Kohärenz zwischen internationalen und europäischen Zielen und eines geeigneten Verfahrens für die Überwachung der von den vorgenannten Nutzern erzielten Resultate.

Anhand einer ersten Prüfung in einigen Mitgliedstaaten ist festzustellen, dass Daten über die Industrieproduktion und den Energieverbrauch aufgrund fehlender detaillierter Angaben nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehen.

Deshalb ist es notwendig, Stichprobenerhebungen für die Erfassung von Daten und die Ausarbeitung von Indikatoren durchzuführen, die für die Überwachung und Bewertung der Energieeffizienz bei den Endnutzungen und Dienstleistungen erforderlich sind, um die Auswirkungen der Richtlinie auf die Strategien und Interventionsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten messen zu können.

3.4   Indikatoren für die Energieeffizienz und die Erfordernisse der Endnutzer

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten könnten - u.a. auch durch die Einrichtung einer unabhängigen Sachverständigengruppe - die Ausarbeitung harmonisierter und verlässlicher Indikatoren unterstützen und fördern, die es ermöglichen, potenzielle Energieeinsparungen, die auch durch die Verwendung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien erzielt werden können, zu quantifizieren und zu gewichten. Durch die Ausarbeitung derartiger Indikatoren, die leicht verständlich sein müssen, könnte eine Garantie für die Endnutzer geschaffen werden, die diese ihrerseits in angemessener Weise nutzen könnten. Ein solcher Ansatz könnte auch mit verhindern helfen, dass immer mehr auf irreführende und verwirrende Weise als reine Marketingstrategie mit „grüner“ oder „sauberer“ Energie geworben wird, ohne dass dies in Form von Energieeinsparungen und Emissionsminderung tatsächlich nachweisbar und quantifizierbar wäre; überdies könnte dadurch unlauteren Handelspraktiken ein Riegel vorgeschoben werden.

3.5   Ein integriertes und von allen Mitgliedstaaten getragenes Überwachungs- und Beobachtungssystem würde es der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten insbesondere ermöglichen:

auf eine europäische Sachverständigengruppe und ein Netzwerk unabhängiger Organisationen zurückzugreifen, die im Bereich Energieeffizienz tätig sind und sich an die Endnutzer und besonders die Unternehmen (vor allem KMU und Handwerk) richten;

regelmäßige Berichte über die EU-Politik und ihre Auswirkungen auf die Endnutzer (insbesondere die KMU) zu erstellen;

über eine leicht benutzbare und zugängliche mehrsprachige Informationsplattform zu verfügen und die Beziehungen zwischen den Vertretungsorganisationen auf europäischer und nationaler Ebene und den wichtigsten Interessenträgern zu konsolidieren und zu verbessern.

3.6   Überwindung der Verspätungen und Mängel bei der Ausarbeitung der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP)

Die nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) lassen kein starkes und ernsthaftes Engagement seitens der Mitgliedstaaten für die Verwirklichung der in der Gemeinschaftsrichtlinie gesteckten Ziele erkennen, insbesondere was die Senkung des Verbrauchs in den einschlägigen Bereichen wie Verkehrs- und Wohnungssektor angeht. Sie sind häufig viel zu allgemein gehalten, verfügen weder über eine ausreichende Datenbasis noch über optimale wissenschaftliche Indikatoren für eine korrekte Bewertung des Wirkungspotenzials der in den Plänen vorgesehenen Maßnahmen, und sie sind ungeeignet, um die Ziele der Richtlinie zu verwirklichen. Daher sind konkretere und besser durchführbare Energieeffizienzinitiativen notwendig. Angesichts der Diskrepanz zwischen den nationalen Plänen und den konkreten Ergebnissen sollten zumindest einige Maßnahmen in stärkerem Maße verpflichtend sein, wie dies bei den Kfz-Emissionen, der generellen Verringerung des CO2-Ausstoßes, den Treibhausgasemissionen und den erneuerbaren Energieträgern der Fall ist.

In der unlängst durchgeführten Online-Konsultation der Europäischen Kommission - Konsultation der Öffentlichkeit zur Bewertung und Überprüfung des Aktionsplans für Energieeffizienz [KOM(2006) 545 endg.] - wurde deutlich, dass die Konsultation der Endnutzer der Richtlinie zu wünschen übrig lässt. Ein jährlicher Bericht, zu dem auch der EWSA - mit einem geeigneten Verfahren für die Konsultation sämtlicher Endnutzer - einen Beitrag leisten könnte, kann eine Möglichkeit sein, die festgestellten Mängel bei der Ausarbeitung der NEEAP zu überwinden.

3.7   „Neue Generation“ stärker auf die Endnutzer zugeschnittener Gemeinschaftsprogramme

Die Verfahren für den Zugang zu den Programmen (CIP und insbesondere IEE) müssen vereinfacht werden, um auch den kleinen und mittleren Unternehmen und deren Vertretungsverbänden sowie den Verwaltungen in den am stärksten benachteiligten Gebieten (Berg- und Randregionen) den Zugang zu erleichtern. Außerdem ist es ratsam, öffentlich-private Partnerschaften und Energiedienstleister (ESCO) auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene zu fördern und die KMU stärker an der effektiven Umsetzung der Gemeinschaftspolitik für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen („Green Public Procurement“) zu beteiligen. Außerdem wird die Europäische Kommission ersucht, im Rahmen der Vereinfachung und „besseren Rechtsetzung“ gemeinsam mit den Vertretern der europäischen und nationalen Verbände der Endnutzer zu untersuchen, welche Verfahrensweisen und Praktiken am besten geeignet sind, um die Endnutzer und die von der Richtlinie betroffenen Akteure bei der Umsetzung der Energieeffizienzpolitik zu unterstützen.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1   In der Richtlinie wird den Energieversorgungsunternehmen eine Rolle im Bereich der Energiedienstleistungen zuerkannt (Artikel 6). Diese Bestimmung ist besonders kritisch, da die großen Energieversorgungsunternehmen auf vielen nationalen Märkten in nachgelagerten Bereichen der Energiekette - wie z.B. Energiedienstleistungen und Aktivitäten „hinter dem Zähler“ - tätig sind und sich aufgrund ihrer marktbeherrschenden Position in den anderen Abschnitten der Energiekette (Erzeugung, Verteilung und Absatz) im Vorteil befinden, wodurch die Entwicklung des Energiedienstleistungssektors für die kleinen Unternehmen stark behindert wird.

4.1.1

Bei der Umsetzung der Richtlinie bestehen im Hinblick auf die Endnutzer weiterhin erhebliche Probleme und Mängel, u.a. in Bezug auf:

Verfügbarkeit und Transparenz der relevanten Informationen für die Erbringung der Energiedienstleistungen (die häufig allein den Energieversorgungsunternehmen und den zuständigen Behörden vorbehalten sind) – Artikel 7;

korrekte Erfassung und informative Abrechnung des Energieverbrauchs.

Es ist daher ratsam, die Aufsicht, Kontrolle und Sanktionierung seitens der zuständigen Instanzen der Mitgliedstaaten und der EU zu stärken und die Energieversorgungsunternehmen wirksamer und strenger zu überwachen (siehe Artikel 11 und 13 der Richtlinie).

4.1.2

Der wirksame Zugang zu den „Finanzinstrumenten für Energieeinsparungen“ und das Funktionieren der entsprechenden „Mechanismen“ sollte zugunsten der Endnutzer technisch und politisch gestärkt und vertieft werden, insbesondere was die Energiebesteuerung angeht. Diese Instrumente und ihre Ergebnisse müssten in enger Zusammenarbeit mit den europäischen und nationalen Verbänden der Endnutzer insbesondere unter Berücksichtigung der Modalitäten für die Milderung des Rebound-Effekts gezielt überwacht werden. Der Rebound-Effekt bezieht sich - gemäß den Ergebnissen der vom EWSA am 9. Juli 2009 beim italienischen Nationalrat für Wirtschaft und Arbeit (CNEL) durchgeführten Anhörung zu den Strategien und Programmen zur Förderung der Energieeffizienz auf Ebene der Endnutzer - auf die Tatsache, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz mitunter zu einem Anstieg statt zu einer Senkung des Energieverbrauchs führen.

4.1.3

Auch die Energieaudits und die Einsparzertifikate („weißen“ Zertifikate) (Artikel 12) sind für die Entwicklung der Energiedienstleistungen sehr wichtig und sollten daher von den Mitgliedstaaten weiter gestärkt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es wünschenswert, dass auch der europäische soziale Dialog - u.a. auf Sektorebene - einen nützlichen Beitrag zur Umsetzung der Energieeffizienzpolitik und dadurch zu neuen Arbeitsplätzen und einer höheren Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems leisten kann.

4.1.4

Es werden Methoden für die Berechnung der Energieeinsparung vorgesehen. Diese Methoden sind noch wenig entwickelt und nicht harmonisiert. Die in den Mitgliedstaaten einheitlich anzuwendenden Berechnungsverfahren für die Endnutzer müssen daher genauer definiert und bestimmt werden.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Europäische Kommission zahlreiche Verstoßverfahren eröffnet hat wegen einer fehlenden oder nur teilweisen Umsetzung der Richtlinie, mit den entsprechenden Konsequenzen bezüglich Kosten und bürokratischem Aufwand für die Endnutzer.

Brüssel, den 1. Oktober 2009.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  ABl. C 77 vom 31.3.2009, S. 54; ABl. C 175 vom 28.7.2009, S. 87; ABl C 228 vom 22.9.2009, S. 84; ABl. C 182 vom 4.8.2009, S. 8.

(2)  KOM(2008) 782 endg./2.

(3)  ABl. C 175 vom 28.7.2009, S. 43; Stellungnahme des EWSA zu dem Thema „Grünbuch - Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz“, CESE 1029/2009 (noch nicht veröffentlicht) und noch in Erarbeitung befindliche Stellungnahme des EWSA „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse: Wie sollte die Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aussehen?“ CESE 966/2009 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).


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