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Document 52009AP0312
UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities * European Parliament legislative resolution of 24 April 2009 on the proposal for a Council decision concerning the conclusion, by the European Community, of the United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities (COM(2008)0530 – C6-0116/2009 – 2008/0170(CNS))
UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft (KOM(2008)0530 – C6-0116/2009 – 2008/0170(CNS))
UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft (KOM(2008)0530 – C6-0116/2009 – 2008/0170(CNS))
ABl. C 184E vom 8.7.2010, p. 413–413
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 184/413 |
Freitag, 24. April 2009
UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen *
P6_TA(2009)0312
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft (KOM(2008)0530 – C6-0116/2009 – 2008/0170(CNS))
2010/C 184 E/76
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2008)0530),
unter Hinweis auf das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („das Übereinkommen“),
gestützt auf Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0116/2009),
gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0229/2009),
1. |
stimmt dem Abschluss des Übereinkommens zu; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |