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Document 52002XC0608(01)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 137 vom 8.6.2002, p. 24–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002XC0608(01)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 137 vom 08/06/2002 S. 0024 - 0025


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2002/C 137/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses: 18.7.2001

Mitgliedstaat: Belgien (Flandern)

Beihilfe Nr.: N 360/01

Titel: FuE-Beihilfe für Sidmar NV, EGKS-Stahl

Zielsetzung: Förderung von FuE-Tätigkeiten (EGKS-Stahl)

Rechtsgrundlage: Besluit van de Vlaamse Executieve van 23 oktober 1991 tot regeling van de bevordering van het industrieel wetenschappelijk-technologisch onderzoek (Belgisch Staatsblad van 30 januari 1992)

Haushaltsmittel: 61885849 BEF (1534110 EUR)

Beihilfeintensität oder -höhe: 33 %

Laufzeit: Zwei Jahre

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 13.2.2002

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 449/01

Titel: Fortführung der ökologischen Steuerreform nach dem 31.3.2002

1. 80%ige Steuersenkung aus Erhöhung der Mineralölsteuer für Heizzwecke für das produzierende Gewerbe, einschließlich der in unter den EGKS-Vertrag fallenden Branchen tätigen Unternehmen, und die Fischerei;

2. Ermäßigter Steuersatz von 20 % des einschlägigen Steuersatzes auf Strom für die gleichen Branchen;

3. Steuerbegrenzung für die energieintensivsten Bezieher ("Spitzenausgleich") im produzierenden Gewerbe;

4. Steuerregelung für Kraft-Wärmekoppelungsanlagen bezüglich ihres Heizöl- und Erdgasverbrauchs;

5. 50%ige Steuersenkung bezüglich der Steuer auf Strom für den Schienenverkehr;

6. 50%ige Senkung der Steuererhöhung für die Mineralölsteuer auf Treibstoff für den örtlichen Personennahverkehr.

Zielsetzung: Umweltschutzbeihilfen

Rechtsgrundlage: Gesetz zur Einführung der ökologischen Steuerreform, Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform

Haushaltsmittel: Voraussichtliche Steuermindereinnahmen (2003):

1. 205,13 Mio. EUR

2. 3,64 Mrd. EUR

3. 153,85 Mio. EUR

4. 0,6 Mrd. EUR

5. 143,16 Mio. EUR

6. 71,58 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Betriebsbeihilfen

Laufzeit: Zehn Jahre, mit Ausnahme des "Spitzenausgleichs", der bis 2005 genehmigt ist

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 13.11.2001

Mitgliedstaat: Dänemark

Beihilfe Nr.: N 486/01

Titel: Risikokapitalfonds für die Filmproduktion

Zielsetzung: Attraktive Bedingungen für privates Risikokapital zur Filmförderung - Produktion von Spielfilmen

Rechtsgrundlage: Lov om VækstFonden

Haushaltsmittel: Bis 100 Mio. DKK

Beihilfeintensität oder -höhe: Hoechstens 12 % des voraussichtlichen Filmbudgets, im Falle der Kumulierung nicht mehr als 50 %

Laufzeit: Bis Dezember 2004

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

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Datum der Annahme des Beschlusses: 11.12.2001

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 767/01 (ex - CP 168/01)

Titel: Förderung der Filmproduktion in Niedersachsen und Bremen - nordmedia Fonds GmbH

Zielsetzung: Filmproduktion

Rechtsgrundlage: Richtlinie zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds)

Haushaltsmittel: 35 Mio. EUR für den Zeitraum vom 7. Dezember 2001 bis 31. Dezember 2004

Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedlich von Ausnahmen abgesehen jedoch immer unter 50 %

Laufzeit: Bis Ende 2004

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 20.12.2001

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 782/01 (ex - CP 175/01)

Titel: Förderung der Filmproduktion in Baden-Württemberg - Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Zielsetzung: Filmproduktion

Rechtsgrundlage: Vergabeordnung der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg

Haushaltsmittel: Mindestens 23 Mio. EUR für 2002

Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedlich, von Ausnahmen abgesehen jedoch immer unter 50 %

Laufzeit: Bis Ende 2004

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Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: NN 2/02

Titel: ZDF Mediapark Mainz-Lerchenfeld

Zielsetzung: Planung, Errichtung und Betrieb eines Medienparks

Haushaltsmittel: Ca. 110 Mio. EUR Investitionskosten und zusätzlich etwa 2,5 Mio. EUR Investitionskosten

Beihilfeintensität oder -höhe: Die Maßnahme stellt keine Beihilfe dar

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