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Document 52001DC0362

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß - Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise

/* KOM/2001/0362 endg. */

52001DC0362

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß - Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise /* KOM/2001/0362 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Unterstützung nationaler Strategien für zukunftssichere Renten durch eine integrierte Vorgehensweise

1. Sichere und zukunftsfähige Renten: Eine grosse Herausforderung in einer alternden Gesellschaft

Die Rentensysteme der Mitgliedstaaten ermöglichen der älteren Generation in der europïschen Union derzeit durch verschiedene Kombinationen der drei Säulen (gesetzliches Rentensystem, betriebliche und private Altersvorsorge) Wohlstand und wirtschaftliche Unabhängigkeit in einem nie gekannten Ausmaß. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 11. Oktober 2000 [1] hervorhob, stellt allerdings die ,zu erwartende Alterung der Bevölkerung sowie der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter [...] diese historische Leistung vor große Herausforderungen. Die Alterung der Bevölkerung wird ein solches Ausmaß annehmen, dass die Gefahr einer Aushöhlung des europäischen Sozialmodells wie auch von Wirtschaftswachstum und Stabilität besteht, sofern keine geeigneten Reformmaßnahmen ergriffen werden."

[1] ,Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten" (KOM(2000) 622 endg.).

Der Altenquotient wird innerhalb der nächsten zehn Jahre stark ansteigen und im Jahr 2050 doppelt so hoch sein wie heute. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichen, wodurch die negativen Auswirkungen der konstant niedrigen Fruchtbarkeitsziffern und der ansteigenden Lebenserwartung weiter verstärkt werden. Wenngleich die Alterung der Bevölkerung das Ergebnis positiver Veränderungen in den Strukturen der Gesundheitssysteme darstellt und daher an sich eine positive Entwicklung ist, wird die Zahl älterer Menschen in einem solchen Maße wachsen, dass die Zunahme des demografischen Altenquotienten weder durch einen plötzlichen Anstieg der Geburten noch durch Zuwanderungsströme in realistischer Höhe zum Stillstand gebracht werden kann. Die Zuwanderung kann allerdings erheblich zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl und des Beschäftigungsniveaus beitragen kann.

Die Modernisierung der Rentensysteme steht deshalb in allen Mitgliedstaaten ganz oben auf der politischen Agenda. Die Entscheider auf nationaler Ebene - Politiker, Regierungsbeamte und Sozialpartner - bleiben für die Rentensysteme verantwortlich; sie müssen sich auf die Auswirkungen der Alterung auf ihre Rentensysteme einstellen und diese Systeme gleichzeitig weiter an eine sich wandelnde Gesellschaft anpassen. Die Einführung von Maßnahmen, mit denen die Rentensysteme zukunftssicher gemacht werden, braucht Zeit. Oft muss ein Sinneswandel stattfinden, es muss in langwierigen Prozessen ein Konsens herbeigeführt werden, und auch die legitimen Erwartungen der Bürger hinsichtlich ihrer Rentenansprüche sind zu berücksichtigen. Deshalb müssen jetzt die erforderlichen Strategien entwickelt werden, und in vielen Mitgliedstaaten wurde der Reformprozess bereits eingeleitet.

Die EU unterstützt solche Bemühungen durch Maßnahmen in einer Reihe von Politikbereichen (siehe Anhang 1). Es wächst jedoch das Bewusstsein für die Notwendigkeit, dass man ein vollständiges Bild der künftigen Herausforderungen für die Rentensysteme und der entsprechenden Maßnahmen gewinnen muss. Ein gutes Verständnis dessen, was andere Mitgliedstaaten tun, um die Zukunft ihrer Rentensysteme zu sichern, ist für die Entscheider in den Mitgliedstaaten ausgesprochen wichtig, selbst wenn sich erfolgreiche Maßnahmen nicht unbedingt direkt von einem Land in ein anderes übertragen lassen. Die Kommission schlug bereits in ihrer Mitteilung ,Eine konzertierte Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes" (KOM(99) 347 endg.) vom 14. Juli 1999 eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vor, die sich auf die Frage der sicheren und zukunftsfähigen Renten als einer von vier Prioritäten konzentrieren sollte [2].

[2] Die vier Ziele sind: Arbeit muss sich lohnen und ein sicheres Einkommen bieten; Renten müssen sicher und Rentensysteme zukunftsfähig sein; die soziale Eingliederung ist zu fördern; es ist eine hochwertige und nachhaltige Gesundheitsfürsorge zu gewährleisten.

Eine umfassende Debatte zu dieser Frage wurde angestoßen, und verschiedene Europäische Räte wie auch mehrere Ausschüsse befassten sich wiederholt mit der Frage der sicheren und nachhaltigen Renten (siehe Anhang 2). In jüngster Zeit war es der Europäische Rat von Göteborg im Juni 2001, der die Notwendigkeit eines umfassenden Konzepts betonte, um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu begegnen; er bekräftigte auch die drei Grundzüge für die Sicherung der langfristigen Zukunftsfähigkeit der Rentensysteme [3]:

[3] Diese Grundzüge basieren auf dem Bericht des Sozialschutzausschusses über Angemessene und zukunftssichere Renten (Juni 2001).

- Sicherstellung der Fähigkeit der Rentensysteme, die ihnen gesetzten gesellschaftlichen Ziele zu erfuellen, indem sie im Ruhestand befindlichen Personen und deren Angehörigen sichere und angemessen Renten gewährleisten und zusammen mit Gesundheits- und Langzeitpflegediensten angemessene Lebensbedingungen für alle älteren Personen sicherstellen;

- Gewährleistung der finanziellen Zukunftsfähigkeit der Rentensysteme, so dass künftige Folgen der Alterung die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte und die Fähigkeit, grundlegende haushaltspolitische Ziele (globale Steuerlast oder Ausgabenprioritäten) zu erreichen, nicht beeinträchtigen und nicht zu einer ungerechten Verteilung der Ressourcen zwischen den Generationen führen;

- Stärkung der Fähigkeit von Rentensystemen, auf die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft und des Einzelnen zu reagieren, und damit zu einer verbesserten Arbeitsmarktflexibilität, Chancengleichheit für Männer und Frauen im Hinblick auf Beschäftigung und Sozialschutz und einer besseren Anpassung der Rentensysteme an die Bedürfnisse des Einzelnen beitragen.

Diese Mitteilung ist eine Reaktion auf den Bedarf an eindeutigen, integrierten Strategien, wir den Herausforderungen begegnen können, die eine alternde Gesellschaft an das Rentensystem stellt. Solche Strategien sollten sich nicht allein auf die Altersvorsorge der ersten Säule beziehen, denn die beiden anderen Säulen werden künftig eine maßgebliche Rolle bei der Erfuellung der allgemeinen Ziele von Rentensystemen spielen müssen [4].

[4] In dieser Mitteilung steht ,Rentensystem" für die Gesamtheit der Vorkehrungen für die Bereitstellung von Renten (d. h. für sämtliche Maßnahmen zur Altersvorsorge). Da Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen in der Regel über die Rentensysteme ausgezahlt werden und maßgeblich zum Sozialschutz älterer Menschen beitragen, werden sie ebenfalls von dieser Mitteilung abgedeckt.

Auf EU-Ebene ist es angezeigt, die laufenden politischen Prozesse zur Sicherung der Zukunft von Rentensystemen mit der offenen Koordinierungsmethode zu verknüpfen, und zwar so, dass sich hierdurch keine Verschiebung der jeweiligen Zuständigkeiten der Entscheider auf europäischer und nationaler Ebene ergibt. Ziel ist, einen integrierten Rahmen für den Informationsaustausch über nationale Strategien zur langfristigen Sicherung angemessener und nachhaltiger Renten aufzustellen.

Bei der offenen Koordinierungsmethode geht es darum, gemeinsame Ziele festzulegen, diese in nationale Politiken umzusetzen und sie schließlich im Rahmen eines gemeinsamen Lernprozesses unter anderem auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter und definierter Indikatoren regelmäßig zu überwachen. Diese Methode hat verschiedene Vorteile:

- Die gemeinsamen Ziele werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, sich auf notwendige Reformen zu konzentrieren und die Rentenpolitik transparenter zu gestalten und damit die Bürger in die Lage zu versetzen, sich an vorhersehbare Veränderungen anzupassen.

- Sie sollten auch zu einem Konsens über notwendige Reformen beitragen und damit das öffentliche Vertrauen in die Zukunft von Rentensystemen stärken.

- Der Erfahrungsaustausch auf der Grundlage bewährter Praktiken und innovativer Ansätze wird den Prozess des gegenseitigen Lernens fördern und die politischen Optionen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten in Betracht gezogen werden, erweitern.

- Schließlich werden gemeinsam vereinbarte Indikatoren auch dazu beitragen, Fortschritte im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und den gemeinsamen Zielen zu messen.

2. Gemeinsame Ziele für künftige Rentenleistungen

Unter Berücksichtigung der wichtigsten hier genannten Herausforderungen sowie der in der Mitteilung vom Oktober 2000 vorgeschlagenen Grundsätze schlägt die Kommission die folgenden gemeinsamen Ziele für die Unterstützung integrierter nationaler Strategien für die zukunftssichere Gestaltung von Rentensystemen vor.

2.1. Angemessenheit des Rentenniveaus

Rentensysteme sollten Armut und soziale Ausgrenzung von älteren Menschen wirksam verhindern, in dem sie im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten, und zwar unabhängig von der Fähigkeit einer Person zum Erwerb von Rentenansprüchen; zudem sollen sie älteren Menschen ermöglichen, am Wohlstand ihres Landes teilzuhaben und aktiv am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Ferner sollten sie durch die Kombination der verschiedenen Säulen jedem Einzelnen zusätzliche Möglichkeiten bieten, Rentenansprüche zu erwerben, die ihm die Wahrung des Lebensstandards im Ruhestand oder im Fall der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit gestatten. Dies setzt voraus, dass die Bereitstellung von Rentenleistungen über unterschiedliche Vorsorgeformen und Säulen in durchgängiger und komplementärer Weise dazu beiträgt, Altersarmut zu verhindern, und den Menschen die Möglichkeit gibt, ihren Lebensstandard - innerhalb vernünftiger Grenzen - im Alter zu wahren.

Ziele:

* Sicherstellung, dass alle älteren Menschen in den Genuss eines angemessenen Lebensstandards gelangen, am wirtschaftlichen Wohlstand ihres Landes teilhaben und aktiv am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können.

* Sicherstellung, dass jeder Einzelne die Möglichkeit hat, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den eigenen Lebensstandard oder den Lebensstandard von Angehörigen im Fall von Ruhestand, Invalidität oder Tod zu wahren, indem jedem Einzelnen Zugang zu angemessenen Rentensystemen geboten wird.

2.2. Finanzielle Tragfähigkeit von öffentlichen und privaten Altersvorsorgeinstrumenten

Eine angemessene Altersversorgung ist nur möglich, wenn die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Dies wird mit zunehmender Alterung der Gesellschaft immer schwieriger. Ohne Reformen führt die Alterung dazu, dass weniger Erwerbstätige eine größere Zahl von Menschen im Ruhestand unterstützen müssen. Dies ist die Herausforderung, die sich der finanziellen Nachhaltigkeit der Rentensysteme durch die alternde Bevölkerung stellt. Daher sind die Steigerung der Erwerbsbeteiligung und die Anhebung der Gesamtbeschäftigung durch Zuwanderung wesentlich für die Sicherstellung der langfristigen finanziellen Tragfähigkeit von Rentensystemen. Die Mitgliedstaaten sollten ihre im Rahmen der europäischen Beschäftigungs strategie ergriffenen Bemühungen fortsetzen, und die Erwerbsquoten bis zum Jahr 2010 insgesamt auf 70 %, für Frauen auf mehr als 60 % und für Personen im Alter zwischen 55 und 64 auf 50 % anheben.

Im Rahmen solcher Bemühungen sollten die Rentensysteme und ihre Wechselwirkung mit dem Abgaben- und Sozialleistungssystem hinsichtlich der Anreize überarbeitet werden, die sie für eine hohe Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern bieten. Die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen sollte begrenzt werden, und eine längere Arbeitsmarktbeteiligung sollte nicht bestraft werden. Der schrittweise Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sollte durch den gleichzeitigen Bezug von Rentenleistungen und Erwerbseinkommen und durch eine verstärkte Flexibilisierung des gesetzlichen Rentenalters ermöglicht werden.

Ziele:

* In Verbindung mit der Beschäftigungsstrategie Erreichung eines hohen Beschäftigungsniveaus, so dass das Verhältnis zwischen Erwerbspersonen und Rentnern möglichst günstig bleibt.

* Sicherstellung, dass Rentensysteme und insbesondere Vorruhestands- und Invaliditätsregelungen sowie deren Wechselwirkung mit Abgaben- und Sozialleistungssystemen wirksame Anreize für die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer bieten; dass die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen nicht gefördert wird und der Verbleib auf dem Arbeitsmarkt über das übliche Rentenalter hinaus nicht bestraft wird; dass die Rentensysteme die Möglichkeit zum schrittweisen Übergang in den Ruhestand fördern.

Ein wesentlicher Anteil der Gesamtrentenausgaben wird über die öffentlichen Haushalte finanziert. Dies unterliegt den Erfordernissen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Die solide Verwaltung der öffentlichen Haushalte und der Abbau der Staatsschulden werden Haushaltszwänge erleichtern und helfen, mit den Auswirkungen der Alterung auf die Haushalte fertig zu werden. [5] Reformen der Rentensysteme sowie Fortschritte im Bereich der Beschäftigung sollten die Ausgaben für Renten als Anteil am BIP auf einem vernünftigen Niveau halten, das mit dem Ziel nachhaltiger öffentlicher Finanzen vereinbar ist. Ein weiterer Ansatz könnte darin bestehen, besondere Fonds für Renten einzurichten. Mehrere Mitgliedstaaten planen, solche Reservefonds einzurichten, oder haben bereits damit begonnen.

[5] In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung der Steuerpolitik zu erwähnen. In ihrer Mitteilung vom 11. Oktober 2000 über zukunftssichere Renten (KOM(2000) 622 endg.) schrieb die Kommission: "Der wichtigste Faktor auf der Einnahmenseite ist die anhaltende Fähigkeit der Regierungen, Steuern und sonstige Abgaben zu erheben. Diese wiederum kann durch Steuerflucht, Steuergefälle zwischen Nachbarstaaten oder die Mobilität der Steuer bemessungs grundlagen beeinträchtigt werden, die unter Umständen dazu führen, dass Wirtschafts unternehmen in Länder abwandern, in denen zwischen Steuern/Abgaben und öffentlichen Dienst leistungen das günstigste Verhältnis herrscht." Siehe auch die Mitteilung der Kommission vom 23. Mai 2001 über die ,Steuerpolitik der Europäischen Union - Prioritäten für die nächsten Jahre", KOM(2001) 260 endgültig.

Ziel:

* Im Rahmen der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und der Notwendigkeit, mit den Auswirkungen der Alterung auf die Haushalte fertig zu werden, sicher stellen, dass öffentliche Ausgaben für Renten als Anteil am BIP auf einem Niveau gehalten werden, das den Erfordernissen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gerecht wird. Dies kann auch die Einrichtung zweckgebundener Reservefonds umfassen, sofern die zuständigen Stellen dies für geeignet halten.

Höhere Erwerbsbeteiligung und solide öffentliche Haushalte können wesentlich dazu beitragen, dass die Auswirkungen der Alterung auf die Haushalte aufgefangen werden. In vielen Mitgliedstaaten wird dies jedoch im Hinblick auf den steigenden Altenquotienten nicht ausreichen. In solchen Fällen sind Maßnahmen erforderlich, die eine gerechte Verteilung dieser finanziellen Folgen sowohl innerhalb als auch zwischen den Generationen sicherstellen. Solche Maßnahmen können Anpassungen der Höhe der ausgezahlten Rentenbeträge und der Beiträge und Steuern, die hauptsächlich der Erwerbsbevölkerung auferlegt werden, beinhalten. Die Mitgliedstaaten sollten eine gerechte Verteilung zwischen den Generationen sicherstellen, die einerseits die Überlastung der Erwerbsbevölkerung und andererseits die Herabsenkung der Rentenleistungen unter ein angemessenes Niveau vermeidet. Besondere Aufmerksamkeit sollte hier der Notwendigkeit gelten, eine Minderung der niedrigsten Renten zu vermeiden (Fairness innerhalb der Generation).

Ziel:

* Schaffung eines fairen Gleichgewichts zwischen Erwerbspersonen und Rentnern durch angemessene Anpassungen der Beitrags- und Steuersätze und der Rentenansprüche.

Für die Erreichung ihrer sozialen Ziele müssen sich die Rentensysteme auf den Beitrag der Instrumente der zweiten und dritten Säule stützen können. Der Anteil der privaten Altersvorsorge am Einkommen der Rentner muss möglicherweise bis zu einer Höhe gesteigert werden, die den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch steigende Rentenausgaben in Grenzen zu halten. Hierfür ist ein angemessener Rechtsrahmen auf nationaler und EU-Ebene erforderlich, der gewährleistet, dass die Chancen des Binnenmarktes und des Euro voll genutzt werden können. Im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge muss auch die Frage der finanziellen Tragfähigkeit gestellt werden, da sich hier der Einfluss der Alterung der Bevölkerung auf die Kapitalmärkte auswirken könnte. Die europäische Union und die Mitgliedstaaten - durch die Schaffung eines guten rechtlichen Rahmens - und die Sozialpartner - durch eine gute Verwaltung von Renteneinrichtungen - sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Instrumente der privaten Altersvorsorge auch die Rentenansprüche erbringen, die die Versicherten erworben haben.

Ziel:

* Sicherstellung, durch angemessene Rechtsrahmen auf europäischer und nationaler Ebene und durch gute Verwaltung, dass Instrumente der privaten Altersvorsorge weiterhin in der Lage sein werden, die Rentenansprüche der Mitglieder mit zunehmender Effizienz und Kostengünstigkeit zu befriedigen.

2.3. Modernisierung der Rentensysteme als Reaktion auf die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft und des Einzelnen

Rentensysteme müssen sich weiterentwickeln, um den Veränderungen in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Viele Rentensysteme beruhen auf veralteten Annahmen über Familien- und Beschäftigungsstrukturen, über die Rolle von Männern und Frauen im Haushalt und auf dem Arbeitsmarkt und auf Verallgemeinerungen über die Präferenzen der Menschen im Hinblick auf die Rente. Anreizstrukturen spiegeln darüber hinaus eher die Arbeitsmarktstrukturen der Vergangenheit wieder und berücksichtigen nicht die gestiegene Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Infolgedessen werden die Rentensysteme den Bedürfnissen einer wachsenden Zahl von Personen nicht länger gerecht. Überkommene Annahmen spiegeln sich insbesondere in unterschiedlichen Hinterbliebenenrenten und einem unterschiedlichen Rentenalter für Männer und Frauen wieder. Die Rentensysteme sollten modernisiert werden, um Veränderungen innerhalb der Gesellschaft zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen einer flexibleren und mobileren Erwerbsbevölkerung und weniger stabilen Familien gerecht werden.

Ziele:

* Sicherstellung, dass Rentensysteme mit den Erfordernissen der Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt vereinbar sind, dass Arbeitsmarktmobilität innerhalb der Mitgliedstaaten und über die Grenzen hinweg sowie atypische Beschäftigungsverhältnisse keine unangemessenen Einbußen bei Rentenansprüchen zur Folge haben, und dass selbständige Erwerbstätigkeit nicht durch Rentensysteme gehemmt wird.

* Überprüfung der Rentensysteme, um Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts zu beseitigen und die Ursachen für geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei Rentenansprüchen (z.B. Unterbrechungen der Berufstätigkeit aus familiären Gründen, versicherungsmathematische Faktoren) zu beseitigen.

Ein wichtiges Element der Rentenreform sollte darin bestehen, die Rentensysteme transparenter zu gestalten und ihre Vorhersagbarkeit zu erhöhen. Ausreichende Informationen über die wahrscheinliche zukünftige Entwicklung von Rentensystemen und die Ansprüche des Einzelnen sind entscheidend, um das Vertrauen in die Rentensysteme zu erhalten und den Einzelnen in die Lage zu versetzen, notwendige Änderungen seiner Lebenspläne dementsprechend vorzunehmen. Diese Informationen sollten sich sowohl auf Faktoren erstrecken, die diese Systeme beeinflussen (Demografie, sozialer und wirtschaftlicher Wandel), als auch auf die ins Auge gefassten politischen Maßnahmen.

* Verbesserung von Transparenz, Vorhersagbarkeit und Anpassungsfähigkeit von Rentensystemen an sich wandelnde Gegebenheiten. Bereitstellung zuverlässiger und leicht verständlicher Informationen über die langfristigen Perspektiven von Rentensystemen einschließlich Bewertungen der Folgen des demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Wandels und der Folgen der ins Auge gefassten politischen Maßnahmen auf die Leistungsfähigkeit von Rentensystemen, insbesondere im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung von Leistungsniveaus und der Beitragssätze. Verbesserung der methodischen Grundlagen für eine effiziente Überwachung von Rentenreformen und Rentenpolitik.

3. Entwicklung von Indikatoren zur Untermauerung der offenen Koordinierungsmethode

Die im Hinblick auf die oben genannten Ziele erzielten Fortschritte sollten unter Verwendung angemessener Indikatoren gemessen werden, die vergleichbare Informationen zu den wichtigsten Trends aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Demografie liefern sollten, die für die langfristige Tragfähigkeit der Renten von Bedeutung sind und darüber hinaus Informationen über den Fortschritt der Rentenreform und ihre voraussichtliche Auswirkung; daneben sollte genügend Spielraum für die breite Vielfalt nationaler Rentensysteme verbleiben. Der Unterausschuss für Indikatoren des Sozialschutzausschusses hat bereits mit der Beratung begonnen, um ein Verzeichnis gemeinsam vereinbarter Indikatoren zu vereinbaren, die den Prozess der europäischen Zusammenarbeit für sichere und tragfähige Renten unterstützen soll. Der Ausschuss für die Wirtschaftspolitik hat bereits einige vorläufige Prognosen zu den öffentlichen Rentenausgaben in den Jahren 2000 bis 2050 veröffentlicht [6]. Diese Prognosen könnten im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode als zentraler Indikator dienen. Es sollte in Betracht gezogen werden, solche Prognosen regelmäßig alle zwei bis drei Jahre aufzustellen, damit die aktuellen Daten berücksichtigt werden können.

[6] Ausschuss für die Wirtschaftspolitik: "Progress Report to the Ecofin Council on the Impact of Ageing Populations on Public Pension Systems", EPC/ECFIN/581/00-Rev.1, November 2000.

Die Kommission wird damit fortfahren, in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Fachausschüssen (Sozialschutzausschuss, Ausschuss für die Wirtschaftspolitik, Beschäftigungsausschuss) geeignete Indikatoren zu erarbeiten. Es werden verschiedene Indikatoren benötigt, darunter Leistungsindikatoren (die den statistischen Daten von Eurostat oder internationalen Organisationen entnommen werden) und Politik-Indikatoren (zumeist administrativen oder institutionellen Informationen entnommen) sowie retrospektive Indikatoren und Projektionen. Angesichts der Tatsache, dass ein gemeinsamer Nenner hinsichtlich der zu Grunde liegenden sozioökonomischen Trends oder der Auswirkung politischer Veränderungen benötigt wird, ist möglicherweise eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten erforderlich, die über das hinausgeht, was normalerweise bei der Wahl von Indikatoren üblich ist.

Die Liste gemeinsam vereinbarter Indikatoren sollte es möglich machen, Trends und Politikentwicklungen im Hinblick auf die dreifache, in Abschnitt 1 genannte Herausforderung - Angemessenheit, finanzielle Nachhaltigkeit, Anpassungsfähigkeit - zu messen. Ziel dabei sollte die rechtzeitige Vorlage eines ersten Verzeichnisses gemeinsam vereinbarter und definierter Indikatoren für die Frühjahrstagung in Barcelona sein.

4. Umfassender und integrierter Ansatz zur Reform der Rentensysteme

Die Zukunft der Rentensysteme ist von politischen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen wie Beschäftigung, öffentliche Finanzen und Sozialschutz abhängig. Dies erfordert ein integriertes Konzept und eine enge Koordination zwischen den politischen Akteuren in diesen verschiedenen Bereichen.

4.1. Sicherung der sozialen und finanziellen Tragfähigkeit der Renten durch sich gegenseitig ergänzende Politiken

Das Problem der Sicherung der Finanzierbarkeit von Renten ist für die gesamte sozioökonomische Entwicklung der EU von erheblicher Bedeutung und sollte als zentrales Element der Strategie von Lissabon, die auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und größeren sozialen Zusammenhalt ausgerichtet ist, gewertet werden. Reformen der Rentensysteme sind ein zentrales Element einer Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes im Hinblick auf eine aktive Wohlfahrtsgesellschaft sowie zur Gewährleistung eines hohen Maßes sozialen Zusammenhalts. Sie spielen auch eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Konsolidierung, Qualität und Nachhaltigkeit öffentlicher Haushalte. Darüber hinaus sind Rentensysteme mitbestimmend für den Lebensstandard eines großen Teils der Bevölkerung und haben weitergehende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft und insbesondere auf Arbeits- und Kapitalmärkte. So sind umfassende und integrierte Strategien erforderlich, die viele Politikbereiche betreffen, beispielsweise Sozialschutz, Beschäftigung, Einwanderung, Arbeitsorganisation und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, öffentliche Finanzen, vorsichtige Regulierung, lebenslanges Lernen, Chancengleichheit und soziale Integration.

Für die Behandlung eines derartigen Problems ist ein Ansatz erforderlich, der vom Konzept des ,Dreiecks" sich gegenseitig unterstützender Politiken - Beschäftigungs-, Sozialschutz-, Wirtschafts- Haushaltspolitik - inspiriert ist, in Anlehnung an die Europäische Sozialagenda, die auf dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 verabschiedet wurde. Die Aufgabe der Sozialschutzpolitik besteht darin, für die Sicherung eines angemessenen Einkommens für zukünftige Rentner zu sorgen und das Ziel einer aktiven Wohlfahrtsgesellschaft zu unterstützen, ohne dabei zukünftige Generationen übermäßig zu belasten oder die öffentlichen Finanzen zu destabilisieren und dadurch die makroökonomische Stabilität zu gefährden. Strukturreformen der Arbeitsmärkte, einschließlich wirksamer Arbeitsanreize in Sozialschutz- und Rentensystemen, sollten zur Erreichung der Vollbeschäftigung beitragen, um die langfristigen Aussichten der Rentensysteme unabhängig von ihrer Finanzierung zu verbessern. Die Reformen sollten ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, das seinerseits Reformen erleichtern und die Vereinbarkeit von sozialen und finanziellen Ziele verbessern sollte. Nur durch ein starkes positives Zusammenspiel dieser drei politischen Bereich kann sichergestellt werden, dass die Rentensysteme ihre grundlegenden sozialen Ziele erfuellen können.

Es ist daher wesentlich, dass Fortschritte im Hinblick auf die gemeinsamen Ziele der Rentenreformen erzielt werden. Die Bewertung dieser Fortschritte im Rahmen existierender Prozesse und der offenen Koordinierungsmethode sollte in den allgemeinen politischen Koordinierungsprozess einfließen, die Ergebnisse dieser Arbeit in die Grundzüge der Wirtschaftspolitik einbezogen werden. Durch integrierte nationale Strategien könnte der Prozess zur Beschaffung der benötigten Daten rationalisiert und die Konsistenz dieser Daten verbessert werden.

4.2. Sicherung der Koordinierung zwischen relevanten Akteuren in dem Prozess

Es ist unbedingt dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Politikbereiche, die die langfristige Tragfähigkeit der Renten berühren - Beschäftigung, Soziales und Wirtschaft -, kohärent gestaltet werden und sich gegenseitig ergänzen. Bei der Anwendung der offenen Koordinierungsmethode zur Sicherstellung von zukunftsfähigen Rentensystemen müssen die Verteilung der politischen Verantwortung und die einzelnen Beiträge der verschiedenen politischen Entscheidungsprozesse berücksichtigt werden. Dies gilt auf nationaler wie auf EU-Ebene.

Die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, ihre Strategien für die Sicherstellung der Nachhaltigkeit einer angemessenen Rentenversorgung und die Modernisierung ihrer Rentensysteme in integrierten nationalen Strategieberichten darzulegen. Darin ist zu erklären, mit welcher Kombination politischer Maßnahmen die gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen. Den Mitgliedstaaten obliegt die Entscheidung darüber, welche Strategien am besten geeignet sind.

Die Kommission wird die nationalen Berichte im Hinblick auf die Erreichung der gemeinsamen Ziele analysieren, die darin präsentierten Strategien bewerten und bewährte Verfahren sowie innovative Ansätze herausstellen. Auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission wird regelmäßig ein gemeinsamer Bericht der Kommission und des Rates erstellt und je nach Bedarf aktualisiert. Die verschiedenen Ausschüsse sollten auf dieser Grundlage zusammenarbeiten. Weiter ist es auch von wesentlicher Bedeutung, dass das Europäische Parlament zu dieser Kommissionsinitiative über die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf angemessene und nachhaltige Renten Stellung nimmt und bei der künftigen Arbeit in diesem Bereich uneingeschränkt beteiligt bleibt.

5. Perspektive: Ein Arbeitsplan für die kommenden Jahre

Die Kommission fordert den Rat auf, den in der vorliegenden Mitteilung zur Rentenreform vorgeschlagenen Zielen und Arbeitsmethoden zuzustimmen. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Göteborg wird zur Vorbereitung der Frühjahrstagung 2002 des Europäischen Rates ein Bericht über die Ziele und die Arbeitsmethoden im Bereich der Renten für den Europäischen Rat in Laeken im Dezember 2001 erstellt. Es ist wünschenswert, dass grosse Fortschritte über die gemeinsamen Ziele und Arbeitsmethoden rechtzeitig für die Tagung des Europäischen Rates in Laeken erzielt werden.

Damit würde es möglich, die nationalen Strategieberichte über die Zukunftsfähigkeit der Renten in Angriff zu nehmen, die die Mitgliedstaaten bis Juli 2002 vorlegen sollen. Bei der Erstellung der Berichte sollten die einzelnen Regierungen für eine enge Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Abteilungen und eine angemessene Beteiligung der Sozialpartner und anderer Interessenverbände sorgen. Die Berichte sollten eine Aussage zur Strategie enthalten und sich schwerpunktmäßig mit den zur Erreichung der gemeinsamen Ziele durchgeführten oder geplanten Reformen beschäftigen. Des Weiteren sollten die Berichte durch gemeinsam vereinbarte Indikatoren untermauert und, falls angemessen, sinnvoll durch nationale Ziele ergänzt werden.

Unter Verwendung der Informationen aus den nationalen Strategieberichten über die wird die Kommission als Beitrag zu einem gemeinsam von der Kommission und dem Rat zu vereinbarenden gemeinsamen Bericht einen Bericht vorlegen, in dem die nationalen Strategien bewertet und bewährte Verfahren und innovative Ansätze herausgestellt werden. Der Zeitplan für diesen gemeinsamen Bericht sollte es ermöglichen, dass seine Schlussfolgerungen in den Synthesebericht Eingang finden, der gemäss dem Prozess von Lissabon auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2003 diskutiert wird.

Die 2002 vorzulegenden ersten nationalen Strategieberichten sollten in den Folgejahren den Erfordernissen entsprechend aktualisiert werden und neue Entwicklungen in den nationalen Strategien sowie Fortschritte bei der Umsetzung aufzeigen. Im Jahre 2005 soll - im Anschluss an einen Dialog mit allen relevanten Akteuren - eine umfassende Überprüfung auf der Grundlage der jüngsten dann verfügbaren Daten vorgenommen werden.

ANHANG

1. Überblick über die wichtigsten Maßnahmen der EU im Bereich Renten

Es gibt eine Reihe politischer Ziele, zumeist im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und der gemeinsamen Währung, die Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union erforderlich machen. Die offene Koordinierungsmethode im Bereich Rentenreform soll die Maßnahmen der nationalen Politiker koordinieren, aber in keiner Weise die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten oder zwischen Regierungen und Sozialpartnern verändern.

Freier Personenverkehr: Übertragbarkeit von Rentenansprüchen (Artikel 42 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft)

- Verordnung Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit. Deckt hauptsächlich die gesetzliche Altersversorgung ab, aber auch betriebliche Instrumente können einbezogen werden (z. B. AGIRC und ARRCO in Frankreich, obligatorische Rentenkassen in der Schweiz).

- Richtlinie 98/49/EG vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern

- Das Rentenforum, dem Vertreter der Sozialpartner, nationalen Behörden und Rentenversorger angehören, trifft sich zweimal im Jahr, um Mobilitätshindernisse und Abhilfemöglichkeiten zu erörtern.

Niederlassungsfreiheit (Artikel 43) und Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49)

- Drei Richtlinien des Rates (79/267/EWG vom 5. März 1979 über die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung; 90/619/EWG vom 8. November 1990 für die Direktversicherung (Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG; 92/96/EWG vom 10. November 1992 für die Direktversicherung (Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 79/267/EWG und 90/619/EWG) schaffen einen Binnenmarkt für Lebensversicherungen.

- Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Tätigkeiten von Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung (KOM(2000) 507 endg. vom 11. Oktober 2000) strebt die Festlegung von Mindestvorsorgestandards an, definiert die Rolle und Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, schlägt ein qualitatives Konzept für Investitionsvorschriften an, nach dem die Verwaltung von Investitionsportfolios bestimmten Grundsätzen (Diversifizierung, Sicherheit, Qualität) und nicht einheitlichen quantitativen Forderungen genügen muss. Der Vorschlag soll auch die grenzüberschreitende Verwaltung betrieblicher Rentensysteme ermöglichen, so dass eine Einrichtung in einem Mitgliedstaat auch betriebliche Rentensysteme in einem anderen Mitgliedstaat verwalten könnten.

- Die Mitteilung der Kommission über die Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für die grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung (KOM(2001) 214 endg. vom 19. April 2001) schlägt eine umfassende Strategie für die Behandlung von Steuerhemmnissen vor, die derzeit Einzelpersonen, die in ein Rentensystem außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaaten einzahlen möchten, sowie Einrichtungen, die Rentenleistungen grenzüberschreitend anbieten wollen, effektiv abschrecken.

Freier Kapitalverkehr (Artikel 56)

- Artikel 56 des Vertrags verbietet Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs. Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Tätigkeit der Einrichtungen für betriebliche Rentensysteme soll den freien Kapitalverkehr durch Abschaffung einheitlicher quantitativer Investitionsbestimmungen erleichtern.

Koordinierung der Wirtschaftspolitik (Artikel 99)

- Die wirtschaftlichen und haushaltstechnischen Auswirkungen einer alternden Bevölkerung werden im Rahmen der multilateralen Überwachung untersucht. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die der Europäische Rat auf seiner Tagung in Göteborg verabschiedet hat, sehen Folgendes vor: ,Die Mitgliedstaaten müssen umfassende Strategien zur Bewältigung der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Herausforderungen entwickeln, die die alternde Bevölkerung mit sich bringt. Die einschlägigen Strategien könnten folgende Maßnahmen umfassen: eine Reform der Renten- und Gesundheitssysteme und der Altenpflege, eine Anhebung des tatsächlichen Rentenalters, Anreize für eine erhöhte Verfügbarkeit von Arbeitskräften, insbesondere was ältere Arbeitnehmer anlangt, Schaffung von Rücklagen für die staatliche Rentenversicherung und Aufstockung dieser Rücklagen sowie eventuell Förderung der weiteren Verbreitung zusätzlicher privater Altersversorgungssysteme (Säulen 2 und 3). Diese Strategien sollten im Zusammenhang mit den Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen vorgelegt und unter gebührender Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes im Rahmen der multilateralen Überwachung geprüft werden." Der Ausschuss für die Wirtschaftspolitik unterstützt die Arbeiten zu den wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Aspekten der alternden Bevölkerung.

Erreichung eines hohen Beschäftigungsniveaus durch eine koordinierte Strategie (Artikel 125)

- Die als Teil der Europäischen Beschäftigungsstrategie verabschiedeten Leitlinien sollen die Erwerbsquoten allgemein und die von Frauen und älteren Arbeitnehmern im Besonderen anheben. Der Erfolg dieser Strategie ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit einer angemessenen Rentenversorgung.

Förderung eines hohen Standards im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte (Artikel 137)

- Die Richtlinien 80/987/EWG vom 20. Oktober 1980 (über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens) und 2001/23/EG vom 12. März 2001 (zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen) verpflichten die Mitgliedstaaten, die Ansprüche der Arbeitnehmer aus Zusatzrentensystemen entsprechend zu schützen.

Schaffung eines hohen Sozialschutzniveaus durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und durch Erleichterung der Koordinierung ihrer Massnahmen (Artikel 140)

- Die Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 1999 ,Eine konzertierte Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes" (KOM(99) 347 endg.) schlägt eine strukturiertere Form der Kooperation vor, insbesondere im Hinblick auf das Ziel sicherer und nachhaltiger Renten.

- Der Vorschlag des Europäischen Rates von Stockholm sieht vor, dass ,insbesondere auf dem Gebiet der Renten das Potenzial der offenen Koordinierungsmethode unter gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips soweit angebracht in vollem Umfang ausgeschöpft werden sollte".

Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Artikel 141)

- Richtlinie 79/7/EWG vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit erlaubt eine Diskriminierung hinsichtlich des Rentenalters und der Hinterbliebenenrenten, fordert aber ein schrittweises Auslaufen.

- Artikel 141 fordert die Gleichbehandlung im Hinblick auf betriebliche Systeme, die als Arbeitsentgelt angesehen werden. Dies spiegelt sich wider in der Richtlinie 86/378/EWG vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit, geändert durch die Richtlinie 97/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996.

2. Schlüsseltexte und Erklärungen auf EU-Ebene zur Zukunft der Rentensysteme

14. Juli 1999: Mitteilung der Kommission ,Eine konzertierte Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes" (KOM(99) 347 endg.)

24. März 2000: Der Europäische Rat von Lissabon fordert ,eine Studie über die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive unter besonderer Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Altersversorgungssysteme" und einen Bericht über den Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung, unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte im Lichte einer alternden Bevölkerung.

11. Oktober 2000: Mitteilung der Kommission ,Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten" (KOM(2000) 622 endg.).

7. November 2000: Der Rat (ECOFIN) nimmt den Bericht ,Impact of ageing populations on public pension systems" des Aussusses für die Wirtschaftspolitik zur Kenntnis.

21. Dezember 2000. Mitteilung der Kommission ,Der Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit" (KOM(2000) 846).

12. März 2001: Gemeinsamer Bericht von Kommission und Rat (ECOFIN) an den Europäischen Rat: ,Der Beitrag der öffentlichen Haushalte zu Wachstum und Beschäftigung: Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit" (6997/01).

24. März 2001: Der Europäische Rat von Stockholm betonte, dass ,[d]er demografischen Herausforderung in den kommenden zehn Jahren begegnet werden [kann], indem die Beschäftigungsquoten gesteigert, die öffentliche Verschuldung verringert und die sozialen Sicherungssysteme, einschließlich der Rentenversicherung, angepasst werden. (Abschnitt 7 der Schlussfolgerungen). Er empfahl, dass ,insbesondere auf dem Gebiet der Renten das Potenzial der offenen Koordinierungsmethode unter gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips soweit angebracht in vollem Umfang ausgeschöpft werden sollte" (Abschnitt 32 der Schlussfolgerungen).

26. April 2001: Das Europäische Parlament verabschiedet einen Bericht über die Mitteilung der Kommission ,Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten" (A5-0147/2001).

11. Juni 2001: Der Rat ,Beschäftigung und Sozialpolitik" verabschiedet den Bericht des Sozialschutzausschusses über ,Angemessene und zukunftssichere Renten" und übermittelt ihn dem Europäischen Rat.

16. Juni 2001: Der Europäische Rat von Göteborg betonte: ,Es bedarf eines umfassenden Konzepts, um den Herausforderungen, die eine alternde Gesellschaft stellt, zu begegnen." und bekräftigte ,die drei vom Rat festgelegten Rahmenprinzipien hinsichtlich der Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit der Altersversorgungssysteme: Bewahrung der Fähigkeit der Systeme, ihren sozialen Zielsetzungen gerecht zu werden, Erhaltung ihrer Finanzierbarkeit und Berücksichtigung der sich wandelnden sozialen Erfordernisse."

4. Die Rolle der europäischen Institutionen und Ausschüsse im Blick auf die Zukunft der Rentensysteme

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5. Zeitraum: Die nächsten Schritte

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