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Europa 2020: die Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung

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Europa 2020: die Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(2010) 2020 endgültig) – Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

WAS IST DER ZWECK DER STRATEGIE EUROPA 2020?

Die Strategie Europa 2020 soll dafür sorgen, dass die wirtschaftliche Erholung der Europäischen Union (EU) nach der Wirtschafts- und Finanzkrise von einer Reihe von Reformen begleitet wird, um bis 2020 solide Grundlagen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu errichten. Bei der Beseitigung struktureller Schwächen der EU-Wirtschaft und der Bekämpfung wirtschaftlicher und sozialer Probleme berücksichtigt die Strategie auch längerfristige Probleme wie Globalisierung, Ressourcenknappheit und Alterung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Strategie Europa 2020 soll der EU das Erreichen von Folgendem ermöglichen:
    • Intelligentes Wachstum durch die Entwicklung von Wissen und Innovation;
    • Nachhaltiges Wachstum auf der Grundlage einer ressourcenschonenden, ökologischeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft;
    • Integratives Wachstum zur Sicherung von Beschäftigung und des sozialen und territorialen Zusammenhalts.
  • Um dies zu erreichen, hat sich die EU fünf große Ziele gesetzt, die sie bis spätestens 2020 erreichen will:
    • der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 20 bis 64 Jahren soll auf mindestens 75 % angehoben werden;
    • 3 % des Bruttoinlandsprodukts der EU sollen in Forschung und Entwicklung fließen;
    • die Treibhausgasemissionen sollen um mindestens 20 % verringert, der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix um 20 % erhöht und die Energieeffizienz um 20 % gesteigert werden;
    • die Schulabbrecherquote soll auf unter 10 % reduziert und der Anteil der Hochschulabsolventen auf mindestens 40 % erhöht werden;
    • die Zahl der armutsgefährdeten oder von sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen soll um 20 Mio. sinken.
  • Die Ziele der Strategie Europa 2020 werden auch durch 7 Leitinitiativen auf europäischer Ebene und in den EU-Ländern unterstützt: die Innovationsunion; Jugend in Bewegung; die Digitale Agenda für Europa; ein ressourcenschonendes Europa; eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung; die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten; und die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Armut.
  • Auf europäischer Ebene stellen der Binnenmarkt, der EU-Haushalt und die außenwirtschaftliche Agenda der EU zusätzliche Hebel zum Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 dar.

Umsetzung der Strategie im Rahmen des Europäischen Semesters

  • Die Strategie Europa 2020 wird durch Grundzüge der Wirtschaftspolitik der EU-Länder und der EU (Empfehlung des Rates (EU) 2015/1184) und Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der EU-Länder (Beschluss des Rates (EU) 2015/1848) umgesetzt.
  • Die EU-Länder wurden aufgefordert, die Ziele von Europa 2020 in nationale Ziele umzusetzen. Jedes Jahr im April veröffentlichen sie ihre nationalen Reformprogramme, in denen sie ihre ergriffenen Maßnahmen zum Erreichen dieser nationalen Ziele präsentieren.
  • Die Europäische Kommission ist für die Überwachung der Fortschritte zuständig. Jedes Jahr legt sie einen Jahreswachstumsbericht vor, beurteilt die Reformagenda der EU-Länder und präsentiert länderspezifische Empfehlungen.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission: „Europa 2020 Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020 endgültig vom 3.3.2010)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ((COM(2014) 130 final/2 vom 5.3.2014)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung (COM(2012) 299 final vom 30.5.2012)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Brüssel vom 25. und 26. März 2010

Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates vom 14. Juli 2015 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 192 vom 18.7.2015, S. 27-31)

Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates vom 5. Oktober 2015 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015 (ABl. L 268 vom 15.10.2015, S. 28-32)

Letzte Aktualisierung: 07.02.2017

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