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Document 22013X0731(03)

Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Handelsteils (Teil IV) des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Honduras)

ABl. L 204 vom 31.7.2013, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 204/1


Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Handelsteils (Teil IV) des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Honduras)

Bis die für den Abschluss des am 29. Juni 2012 in Tegucigalpa unterzeichneten Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, wird der Handelsteil (Teil IV) gemäß Artikel 353 Absatz 4 des Abkommens ab dem 1. August 2013 zwischen der Europäischen Union und Honduras vorläufig angewandt. Artikel 271 wird aufgrund des Artikels 3 Absatz 1 des Beschlusses des Rates vom 25. Juni 2012 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht vorläufig angewandt.


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