EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32003R0863

Verordnung (EG) Nr. 863/2003 der Kommission vom 19. Mai 2003 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1939/2001, (EG) Nr. 1940/2001 und (EG) Nr. 346/2003 über die Eröffnung von Dauerausschreibungen über den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Reis aus Beständen der griechischen, der italienischen und der französischen Interventionsstelle zur Verwendung in der Tierernährung

ABl. L 124 vom 20.5.2003, p. 11–11 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/863/oj

32003R0863

Verordnung (EG) Nr. 863/2003 der Kommission vom 19. Mai 2003 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1939/2001, (EG) Nr. 1940/2001 und (EG) Nr. 346/2003 über die Eröffnung von Dauerausschreibungen über den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Reis aus Beständen der griechischen, der italienischen und der französischen Interventionsstelle zur Verwendung in der Tierernährung

Amtsblatt Nr. L 124 vom 20/05/2003 S. 0011 - 0011


Verordnung (EG) Nr. 863/2003 der Kommission

vom 19. Mai 2003

zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1939/2001, (EG) Nr. 1940/2001 und (EG) Nr. 346/2003 über die Eröffnung von Dauerausschreibungen über den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Reis aus Beständen der griechischen, der italienischen und der französischen Interventionsstelle zur Verwendung in der Tierernährung

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 3072/95 des Rates vom 22. Dezember 1995 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 411/2002 der Kommission(2), insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 der Kommission(3) sind das Verfahren und die Bedingungen für die Abgabe von Rohreis durch die Interventionsstellen festgelegt worden.

(2) Die Ausschreibungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1939/2001 der Kommission(4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 357/2003(5), der Verordnung (EG) Nr. 1940/2001 der Kommission(6), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 357/2003, und der Verordnung (EG) Nr. 346/2003 der Kommission(7) haben nicht zum vollständigen Absatz der zum Verkauf angebotenen Mengen geführt. Daher müssen neue Ausschreibungen eröffnet werden.

(3) Um die Rechte der Marktteilnehmer zu schützen, sind die neuen Ausschreibungen erst zu eröffnen, nachdem die vorhergehenden Ausschreibungen abgeschlossen sind.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnungen (EG) Nr. 1939/2001 und (EG) Nr. 1940/2001 werden wie folgt geändert:

In Artikel 5 Absatz 1 wird das Datum "17. Oktober 2001" durch das Datum "4. Juni 2003" ersetzt.

Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

"(3) Die Angebotsfrist für die letzte Teilausschreibung läuft am 30. Juli 2003, 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit), aus."

Artikel 2

Die Verordnung (EG) Nr. 346/2003 wird wie folgt geändert:

In Artikel 5 Absatz 1 wird das Datum "5. März 2003" durch das Datum "4. Juni 2003" ersetzt.

Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

"(3) Die Angebotsfrist für die letzte Teilausschreibung läuft am 30. Juli 2003, 12.00 Uhr (Brüsseler Zeit), aus."

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 22. Mai 2003.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Mai 2003

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 329 vom 30.12.1995, S. 18.

(2) ABl. L 62 vom 5.3.2002, S. 27.

(3) ABl. L 9 vom 12.1.1991, S. 15.

(4) ABl. L 263 vom 3.10.2001, S. 15.

(5) ABl. L 53 vom 28.2.2003, S. 6.

(6) ABl. L 263 vom 3.10.2001, S. 19.

(7) ABl. L 50 vom 25.2.2003, S. 15.

Top