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Document 52007AE0607

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM(2006) 636 endg. — 2006/0206 (COD)

ABl. C 168 vom 20.7.2007, p. 44–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/44


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber“

KOM(2006) 636 endg. — 2006/0206 (COD)

(2007/C 168/09)

Der Rat beschloss am 15. November 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 133 und Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 21. März 2007 an. Berichterstatter war Herr OSBORN.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 435. Plenartagung am 25./26. April 2007 (Sitzung vom 25. April) mit 126 Ja-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der EWSA unterstützt das aktive Engagement und die internationalen Bemühungen der Europäischen Union um weltweite Einschränkung der Produktion und Verwendung sowie um die Gewährleistung der sicheren Lagerung und Entsorgung von Quecksilber. Angesichts dieser Zielsetzung ist es wichtig, dass Europa beim Umgang mit dem Quecksilberproblem in der Union mit gutem Beispiel vorangeht und dass weltweit bessere Kontrollmaßnahmen unterstützt werden.

1.2

Der Ausschuss befürwortet daher das allgemeine Ziel des spezifischen jüngsten Verordnungsvorschlags der Kommission, die Ausfuhr von Quecksilber aus Europa zu verbieten und in Europa eine sichere Lagerung des überschüssigen Quecksilbers vorzuschreiben. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber aus Europa und die geforderte Vorschrift einer sicheren Lagerung bis hin zur Entsorgung gerade unter den gegenwärtigen Umständen von besonderer Relevanz und Aktualität sind, da jetzt in Europa das Quecksilberverfahren in der Chloralkaliindustrie schrittweise eingestellt worden ist.

1.3

Mit Blick auf die Zukunft fordert der Ausschuss die Kommission auf, die anderen Elemente ihrer Quecksilberstrategie schnellstmöglich umzusetzen und Maßnahmen zu einer weiteren Senkung der Verwendung von Quecksilber in Produktionsprozessen und Produkten in Europa sowie zur Gewährleistung, dass Quecksilber in den Abfallströmen sicher entsorgt wird, zu entwickeln.

1.4

Nach Ansicht des Ausschusses sollte das rechtliche Verbot zu einem vertretbaren möglichst frühen Zeitpunkt eingeführt werden, und bis dahin sollten die Kommission und die betroffenen Firmen ermutigt werden, alles Erdenkliche zu tun, um die Ausfuhr auf ein Minimum zu beschränken.

1.5

Der Ausschuss unterstützt die von der Kommission in der Verordnung vorgeschlagenen Bestimmungen zur Lagerung, da es sich bei diesen um die derzeit besten Regelungen handelt. Die zuständigen Behörden müssen Sicherheitsbewertungen aller vorgeschlagenen Lagereinrichtungen durchführen und sollten für die regelmäßige Überwachung der Gelände sorgen, wenn diese einmal in Betrieb sind. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten Berichte über die diesbezüglich erzielten Fortschritte einzuholen; außerdem sind weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wenn sich die Lagerungsbestimmungen als unzureichend erweisen sollten.

2.   Hintergrund der Stellungnahme

2.1

Quecksilber ist ein natürlicher Bestandteil unserer Erde, mit einem durchschnittlichen Vorkommen von 0,05 mg/kg in der Erdkruste, wobei die örtlichen Unterschiede beträchtlich sein können. Außerdem kommt Quecksilber in sehr geringen Konzentrationen in der gesamten Biosphäre vor. Seine Absorption durch Pflanzen kann auch dazu führen, dass fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas Quecksilber enthalten.

2.2

Die Quecksilberwerte in der Umwelt sind seit Beginn des Industriezeitalters deutlich angestiegen. Beim Verbrennen fossiler Brennstoffe werden erhebliche Mengen Quecksilber freigesetzt. Außerdem wird Quecksilber aus Mineralien (hauptsächlich aus Zinnober) gewonnen und für zahlreiche industrielle Anwendungen genutzt. So gelangt Quecksilber auch über industrielle Verfahren und Abfallprodukte in die Umwelt. Durch frühere Verfahrensweisen wurde Quecksilber auf Abfalldeponien und Abraumhalden, an kontaminierten Industriestandorten sowie im Boden und in Sedimenten hinterlassen. Sogar Regionen mit unwesentlichen Quecksilberfreisetzungen, wie etwa die Arktis, sind aufgrund der transkontinentalen und globalen Ausbreitung von Quecksilberemissionen betroffen.

2.3

Wenn es einmal freigesetzt ist, persistiert das Quecksilber in der Umwelt, wo es in verschiedenen Formen zwischen Luft, Wasser, Sedimenten sowie Flora und Fauna zirkuliert. Es kann (überwiegend durch Mikroorganismen) in Methylquecksilber umwandelt werden, das sich wiederum in Organismen ansammeln (Bioakkumulation) und in Nahrungsketten anreichern kann (Biomagnifikation), insbesondere in der aquatischen Nahrungskette (Fische und Meeressäuger). Deshalb ist die Form des Methylquecksilbers besonders besorgniserregend. Nahezu das gesamte in Fischen festgestellte Quecksilber ist Methylquecksilber.

2.4

Quecksilber kommt heute weltweit in verschiedenen Umweltmedien sowie in der Nahrung (insbesondere Fisch) in einer Konzentration vor, die sich nachteilig auf den Menschen und die Tierwelt auswirkt. In einigen Regionen der Welt, darunter auch europäischen Gebieten, sind erhebliche Teile der Bevölkerung Quecksilber in Konzentrationen ausgesetzt, die deutlich über den als unschädlich geltenden Grenzwerten liegen. International besteht weitgehend Übereinstimmung darüber, dass die Freisetzung von Quecksilber in die Umwelt schnellstens überall wo möglich minimiert und schrittweise unterbunden werden sollte.

2.5

Trotz des insgesamt zurückgegangenen Quecksilberverbrauchs (die weltweite Nachfrage liegt unter der Hälfte des Wertes von 1980) und der niedrigen Preise wird in vielen Ländern der Welt nach wie vor Quecksilber in Minen gewonnen. In Europa ist die Primärproduktion inzwischen eingestellt worden, Quecksilber wird jedoch nach wie vor als Nebenprodukt anderer Verfahren der Mineralgewinnung abgetrennt.

2.6

Große Mengen Quecksilber gelangen auch in Folge der Umstellung oder Schließung von Chloralkalianlagen in Europa, die das Quecksilberverfahren genutzt haben, auf den weltweiten Markt. Dieses überschüssige Quecksilber wird in der Regel zu niedrigen Preisen an das spanische Unternehmen Miñas de Almadén verkauft, das es wiederum an Länder in der ganzen Welt weiterverkauft.

2.7

Trotz großer Bemühungen können weder der Verband Euro Clor noch Almadén sicherstellen, dass das im Rahmen dieses Übereinkommens aus der EU exportierte Quecksilber nicht zu einer Verstärkung der globalen Umweltverschmutzung führt, da über das Quecksilber keine Kontrolle mehr besteht, wenn es die Einrichtungen von Almadén verlässt. Dies könnte in anderen Ländern zu einer stärkeren Verwendung von Quecksilber in unregulierten Verfahren und Produkten sowie zu mehr quecksilberhaltigen Abfällen oder Emissionen führen. Daher sollte tunlichst verhindert werden, dass dieser erhebliche Zustrom überschüssigen Quecksilbers, der auf der Einstellung des Quecksilberverfahrens in der Chloralkaliindustrie beruht, auf den weltweiten Markt gelangt.

3.   Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags

3.1

Am 28. Januar 2005 hat die Kommission die Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament — Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber (KOM(2005) 20 endg.) angenommen. Die seinerseits vorgeschlagene Strategie besteht aus zwanzig Maßnahmen, die alle Aspekte des Lebenszyklus von Quecksilber berühren. Zwei der mit der Strategie angeregten Maßnahmen betreffen die Ausfuhr und Lagerung von Quecksilber.

3.2

Diese Maßnahmen sollen nun durch die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber umgesetzt werden. Der Vorschlag zielt entsprechend den Maßnahmen 5 und 9 der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber darauf ab, die Ausfuhr von metallischem Quecksilber aus der Gemeinschaft zu verbieten und zu gewährleisten, dass dieses Quecksilber nicht wieder in den Markt eintritt, sondern sicher gelagert wird. Das Hauptziel besteht darin, weitere Beiträge zum „globalen Pool“ von bereits freigesetztem Quecksilber zu begrenzen.

3.3

Nach dem Verordnungsvorschlag soll die Ausfuhr von Quecksilber aus der EU ab dem 1. Juli 2011 verboten werden. Vom selben Zeitpunkt soll die Vorschrift gelten, dass Quecksilber, das in der Chloralkaliindustrie nicht mehr verwendet wird, sowie Quecksilber, das bei der Reinigung von Erdgas oder bei der Förderung von Nichteisenmetallen gewonnen wird, sicher gelagert werden muss.

3.4

Die Kommission hat zu ihrem Vorschlag zahlreiche Meinungen eingeholt, und MAYASA, die spanische Regierung sowie die europäische Chloralkaliindustrie haben als die am unmittelbarsten Betroffenen zugestimmt, sich ab dem vorgeschlagenen Datum an das Ausfuhrverbot zu halten. Ferner hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass CEFIC, der Europäische Verband der Chemischen Industrie, eine freiwillige Verpflichtung abgegeben hat, der zufolge er die sichere Lagerung von Quecksilber ab dem 1. Juli 2011 gewährleisten will.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1

Der Ausschuss unterstützt nachdrücklich die Zielsetzung, dass Europa bei den weltweiten Bemühungen um Verringerung der Quecksilberfreisetzung und -emissionen in die Umwelt durch Einschränkung der Produktion und des Verbrauchs von Quecksilber sowie durch Förderung seiner Ersetzung durch andere sichere Stoffe, Verfahren und Produkte eine Vorreiterrolle einnehmen soll. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die REACH-Verordnung diesbezügliche Bemühungen erleichtern würde.

4.2

Der Ausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass in der Europäischen Union der Abbau und die Gewinnung von Quecksilber aus quecksilberhaltigen Erzen bereits eingestellt wurden. Er vertritt die Auffassung, dass die Kommission diese Angelegenheit beobachten und bereit sein sollte, ein Verbot zu erlassen, sobald es in Europa auch nur die geringsten Hinweise auf eine Wiederaufnahme solch einer Quecksilbergewinnung aus kommerziellen Gründen gibt. Der Ausschuss empfiehlt der Kommission ferner, weitere Maßnahmen zu erwägen, die von einer Gewinnung von Quecksilber als Nebenprodukt der Mineralgewinnung abhalten, sowie für die sichere Lagerung und Entsorgung des überschüssigen Quecksilbers Sorge zu tragen.

4.3

Aus globaler Sicht unterstützt der EWSA das aktive Engagement der Europäischen Union bei den internationalen Bemühungen um weltweite Einschränkung der Produktion und Verwendung sowie um die Gewährleistung der sicheren Lagerung und Entsorgung von Quecksilber. Deswegen muss Europa unbedingt beim Umgang mit dem Quecksilberproblem in der Union mit gutem Beispiel vorangehen und weltweit bessere Kontrollmaßnahmen unterstützen.

4.4

In diesem Zusammenhang stellen das Ausfuhrverbot von metallischem Quecksilber aus Europa und die geforderte Vorschrift einer sicheren Lagerung bis zur Entsorgung einen wichtigen Schritt dar. Dies ist von besonderer Relevanz und Aktualität unter den gegenwärtigen Umständen, da andernfalls durch die allmähliche Einstellung des Quecksilberverfahrens in der Chloralkaliindustrie möglicherweise große Mengen überschüssigen Quecksilbers auf den weltweiten Markt gelangen werden. Daher befürwortet der Ausschuss das allgemeine Ziel des spezifischen jüngsten Verordnungsvorschlags der Kommission, die Ausfuhr von Quecksilber aus Europa zu verbieten und eine sichere Lagerung des überschüssigen Quecksilbers in Europa vorzuschreiben.

4.5

Damit kann es aber nicht getan sein. Der Ausschuss erwartet von der Kommission weitere Anstrengungen im Hinblick auf die Entwicklung von Maßnahmen zu einer weiteren Einschränkung der Verwendung von Quecksilber in Produktionsprozessen und Produkten in Europa sowie zur Gewährleistung, dass Quecksilber in den Abfallströmen gefahrlos entsorgt wird. Ferner drängt der Ausschuss darauf, dass die Kommission Überlegungen anstellt, welche Schritte auf internationaler Ebene zur weltweiten Förderung einer besseren Bewirtschaftung von Quecksilber unternommen werden können, darunter auch die Aushandlung geeigneter Maßnahmen der Zusammenarbeit zur Förderung der Umstellung auf Technologien, die das Quecksilberverfahren ersetzen, für Lösungen zum Sammeln und Lagern von Quecksilber sowie möglicherweise eine internationale Vereinbarung über die Bewirtschaftung und Kontrolle von Quecksilber.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1

Der Ausschuss stellt fest, dass sich der gegenwärtige Vorschlag nur auf die Ausfuhr metallischen Quecksilbers bezieht (Artikel 1). Nach Ansicht des Ausschusses sollte dringlichst die Möglichkeit einer Ausdehnung des Ausfuhrverbots auf Quecksilberverbindungen und quecksilberhaltige Produkte geprüft werden, wie dies in Artikel 5 vorgesehen ist. Es sollte ein Zeitplan für diese Überprüfung aufgestellt werden. Ferner sollten auch weitere Maßnahmen erwogen werden, in denen als Auflage gemacht wird, in der EU in Erzeugnissen und Verfahren Quecksilber durch weniger giftige oder schädliche Stoffe zu ersetzen.

5.2

Ursprünglich hat die Kommission vorgeschlagen, das Verbot ab 2011 verbindlich zu machen. Das Parlament empfahl die Vorziehung des Verbots auf 2010. Die nichtstaatlichen Organisationen (NGO) drängen nach wie vor auf eine Einführung des Verbots zu einem früheren Zeitpunkt. Nach Ansicht des Ausschusses sollte das rechtliche Verbot zu einem vertretbaren, möglichst frühen Zeitpunkt eingeführt werden, und bis dahin sollten die Kommission und die betroffenen Firmen ermutigt werden alles Erdenkliche zu tun, um die Ausfuhr auf ein Minimum zu beschränken.

5.3

Der Kommissionsvorschlag sieht (in Artikel 2) vor, dass Quecksilber, das nicht mehr in der Chloralkaliindustrie verwendet, das bei der Reinigung von Erdgas anfällt und das als Nebenprodukt der Förderung von Nichteisenmetallen und aus Verhüttungstätigkeiten gewonnen wird, gefahrlos zu lagern ist. Als mögliche Lagereinrichtungen werden in Artikel 3 entweder ein Salzbergwerk oder eine speziell für die Zwischenlagerung von metallischem Quecksilber bestimmte Einrichtung angegeben. Solche Einrichtungen müssen die vorgeschriebenen Sicherheits- und Bewirtschaftungspraktiken aufweisen. Es sollte in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen, entsprechende Einrichtungen zu schaffen oder sich anderen Mitgliedsländern anzuschließen, in denen diesbezüglich günstigere Bedingungen herrschen. Diese Bestimmungen zusammen mit dem Exportverbot sollen gewährleisten, dass diese überschüssigen Quecksilbermengen aus wichtigen Industrieverfahren voll und ganz vom Markt genommen und gefahrlos gelagert werden.

5.4

Der Ausschuss unterstützt diese Bestimmungen zur Lagerung, da es sich um die derzeitig besten Regelungen handelt. Nach seiner Auffassung ist es sehr wichtig, dass die zuständigen Behörden gründliche und strenge Umweltverträglichkeits- und Sicherheitsprüfungen aller vorgeschlagenen Lagereinrichtungen durchführen und sie für eine regelmäßige Überwachung der Gelände sorgen sollten, wenn diese einmal in Betrieb sind. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten Berichte über die diesbezüglich erzielten Fortschritte einzuholen und weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wenn sich die Lagerungsbestimmungen als unzureichend erweisen sollten.

5.5

Wichtig ist, dass die Betreiber, die das Quecksilber verwendet haben, die Kosten der sicheren Lagerung tragen müssen. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Bestimmungen zur Lagerung des durch die Einstellung des Quecksilberverfahrens in der Chloralkaliproduktion überschüssigen Quecksilbers in Absprache und im Einvernehmen mit den betroffenen Industrieunternehmen umzusetzen sind und dass Eurochlor derzeit parallel zu dieser Verordnung eine freiwillige Vereinbarung erarbeitet, die seine Mitglieder zur Verwendung sicherer Lagereinrichtungen verpflichtet. Der Ausschuss begrüßt diese Initiative eines verantwortlichen Industrieverbands. Vorausgesetzt, dass die Vereinbarungen alle relevanten Unternehmen umfassen sowie transparent umgesetzt und überwacht werden können, stimmt der Ausschuss zu, dass eine wirksame Umsetzung so am besten garantiert werden kann. Auf Empfehlung des Ausschusses sollte die Kommission die Möglichkeit sondieren, ähnliche Vereinbarungen mit anderen wichtigen industriellen Erzeugern metallischen Quecksilbers wie etwa der Energieindustrie sowie der Nichteisenmetall- und Verhüttungsindustrie zu schließen.

5.6

Der Ausschuss betont, dass die Überwachung und Durchsetzung der neuen Vereinbarungen besonders wichtig sein wird. Durch die geforderte Vorschrift, das Quecksilber zu lagern und zu entsorgen, stellt es de facto keinen Vermögenswert mehr dar, den man vermarkten kann, sondern wird vielmehr zu einer Belastung, die den verantwortlichen Inhabern Kosten aufzwingt. Unter solchen Umständen werden skrupellose Betreiber versucht sein zu vermeiden, das Quecksilber auf die ordnungsgemäßen Entsorgungsstrecken zu leiten, sondern es auf illegale Deponien zu verbringen. Strenge Buchführung und Überwachung werden erforderlich sein, um solche ungebührlichen Vorkommnisse zu verhindern.

5.7

Der Ausschuss fordert eindringlich die Kommission auf, baldmöglichst weitere Maßnahmen zur Umsetzung anderer Elemente der Quecksilberstrategie zu erwägen. Insbesondere hält er es für wichtig, schnellstmöglich die schrittweise Einstellung der Verwendung von Quecksilber in der Beleuchtungsindustrie, in Schmuckwaren, in der Zahnheilkunde sowie in Kosmetikartikeln anzuregen sowie zunehmend Maßnahmen zur Senkung oder Unterbindung von Quecksilberemissionen aus Großfeuerungsanlagen, Krematorien und anderen Quellen erheblicher Luftverschmutzung durch Quecksilber zu ergreifen. Ferner könnten auch weitere Maßnahmen erforderlich sein, um zu gewährleisten, dass bei Feststellung erheblicher Quecksilbermengen in anderen Abfallströmen das Quecksilber zwecks Lagerung oder Entsorgung abgetrennt wird, und sich eben nicht weiter verbreiten und damit die Umwelt in größerem Umfang belasten kann. All diese weiteren Maßnahmen sollten selbstverständlich hinsichtlich der Größenordnung der betreffenden Tätigkeit zum globalen Quecksilberproblem, sowie der Kosten und Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösung überprüft werden.

Brüssel, den 25. April 2007.

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


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