EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31999L0045R(04)
Berichtigung der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (ABl. L 200 vom 30.7.1999)
Berichtigung der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (ABl. L 200 vom 30.7.1999)
ABl. L 6 vom 10.1.2002, p. 71–71
(DE, EL)
ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1999/45/corrigendum/2002-01-10/2/oj
Berichtigung der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (ABl. L 200 vom 30.7.1999)
Amtsblatt Nr. L 006 vom 10/01/2002 S. 0071 - 0071
Berichtigung der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 200 vom 30. Juli 1999) Seite 9, Artikel 7 Absatz 3 erster Gedankenstrich: anstatt: "... eines oder mehrerer gesundheitsgefährdender Bestandteile ..." muss es heißen: "... eines oder mehrerer umweltgefährlicher Bestandteile ...". Seiten 31 und 32, Anhang II Teil B, Tabellen VI und VI A, erste Spalte: Die Anführungszeichen bei dem Begriff "Fortpflanzungsgefährdende Stoffe" sind zu streichen (insgesamt 8 mal). Seite 33, Anhang III Teil A Buchstabe a Abschnitt I: anstatt: "Die konventionelle Methode ... berücksichtigt alle gefährlichen Auswirkungen eines Stoffes ..." muss es heißen: "Die konventionelle Methode ... berücksichtigt alle gefährlichen Auswirkungen einer Zubereitung ...". Seite 43, Anhang V Abschnitt C Nummer 1: anstatt: "Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Benutzer erhältlich." muss es heißen: "Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich."