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Document 31972D0142
72/142/EGKS: Beschluß des Rates vom 21. März 1972 zur Änderung des Beschlusses über die Vergütungen der Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Personen, die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten dieses Ausschusses hinzugezogen werden
72/142/EGKS: Beschluß des Rates vom 21. März 1972 zur Änderung des Beschlusses über die Vergütungen der Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Personen, die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten dieses Ausschusses hinzugezogen werden
ABl. L 72 vom 25.3.1972, p. 20–20
(DE, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 03/07/1974; Stillschweigend aufgehoben durch 31974D0319
72/142/EGKS: Beschluß des Rates vom 21. März 1972 zur Änderung des Beschlusses über die Vergütungen der Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Personen, die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten dieses Ausschusses hinzugezogen werden
Amtsblatt Nr. L 072 vom 25/03/1972 S. 0020 - 0020
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0077
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 1 S. 0077
++++ BESCHLUSS DES RATES vom 21 . März 1972 zur Änderung des Beschlusses über die Vergütungen der Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Personen , die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten dieses Ausschusses hinzugezogen werden ( 72/142/EGKS ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl , insbesondere auf Artikel 18 , gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 6 , in der Erwägung , daß im Anschluß an den Beschluß des Rates vom 15./16 . Januar 1953 über die Vergütungen für die Personen , die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten des Beratenden Ausschusses hinzugezogen werden ( 2 ) , diese Personen hinsichtlich der Vergütungen ebenso behandelt worden sind wie die Mitglieder dieses Ausschusses - BESCHLIESST : Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Anhangs zum Beschluß des Rates vom 15 . Oktober 1968 über die Vergütungen der Mitglieder des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Personen , die gemäß einem besonderen Statut zur Teilnahme an den Arbeiten dieses Ausschusses hinzugezogen werden , erhält folgende Fassung : " Das Tagegeld für jeden Sitzungs - und Reisetag wird auf 1 800 bfrs festgesetzt . " Artikel 2 Dieser Beschluß wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam . Geschehen zu Brüssel am 21 . März 1972 . Im Namen des Rates Der Präsident G . THORN ( 1 ) ABl . Nr . 152 vom 13 . 7 . 1967 , S . 2 . ( 2 ) ABl . Nr . 1 vom 10 . 2 . 1953 , S . 15/53 .