EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document L:1978:070:TOC
Official Journal of the European Communities, L 70, 13 March 1978
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 70, 13. März 1978
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 70, 13. März 1978
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
...... | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
78/227/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1967/68 | |||
78/228/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1968/69 | |||
78/229/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 2. Halbjahr 1969 | |||
78/230/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1970 | |||
78/231/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Königreichs Belgien für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1967/68 | |||
78/232/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Königreichs Belgien für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1968/69 | |||
78/233/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Königreichs Belgien für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 2. Halbjahr 1969 | |||
78/234/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Königreichs Belgien für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1970 | |||
78/235/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Französischen Republik für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1967/68 | |||
78/236/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Französischen Republik für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1968/69 | |||
78/237/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Französischen Republik für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 2. Halbjahr 1969 | |||
78/238/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Französischen Republik für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1970 | |||
78/239/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Italienischen Republik für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1967/68 | |||
78/240/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Italienischen Republik für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1968/69 | |||
78/241/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Italienischen Republik für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 2. Halbjahr 1969 | |||
78/242/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben der Italienischen Republik für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1970 | |||
78/243/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Großherzogtums Luxemburg für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1967/68 | |||
78/244/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Großherzogtums Luxemburg für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1968/69 | |||
78/245/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Großherzogtums Luxemburg für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 2. Halbjahr 1969 | |||
78/246/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Großherzogtums Luxemburg für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1970 | |||
78/247/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Königreichs der Niederlande für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1967/68 | |||
78/248/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Königreichs der Niederlande für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1968/69 | |||
78/249/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Königreichs der Niederlande für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 2. Halbjahr 1969 | |||
78/250/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Königreichs der Niederlande für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1970 | |||
78/251/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1977 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/29.236 - SOPELEM-Vickers) (Nur der französische und englische Text sind verbindlich) | |||
78/252/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 1977 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/29.176 - Pergamentpapier) (Nur der deutsche, englische, französische und italienische Text sind verbindlich) | |||
78/253/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 1977 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG- Vertrags (IV/171, 856, 172, 117, 28.173 Campari) (Nur der deutsche, dänische, französische, italienische und niederländische Text sind verbindlich) |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |