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Document 52011AR0016

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die GAP bis 2020 — Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete — die künftigen Herausforderungen“

ABl. C 192 vom 1.7.2011, p. 20–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.7.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 192/20


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die GAP bis 2020 — Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete — die künftigen Herausforderungen“

2011/C 192/05

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

unterstreicht, dass Direktzahlungen weiterhin das Grundgerüst für die Einkommensstabilisierung der Landwirte als Entgelt für die Bereitstellung öffentlicher Güter und als Kompensation für die höheren Produktionsstandards der EU darstellen müssen, sofern diese Entkoppelung nicht die Gefahr einer Aufgabe der Erzeugung in Gebieten mit dauerhaften naturbedingten Nachteilen nach sich zieht;

betont, dass die GAP und die Kohäsionspolitik nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Die territorialen Ziele dieser Politiken müssen vor allem auf Gemeinschaftsebene stärker als bisher koordiniert werden;

bekräftigt seine Unterstützung des Vorschlags, einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die Strukturfonds und die übrigen Fonds zur Förderung der territorialen Entwicklung wie den ELER und den EFF einzurichten;

ist besorgt über die ersten Leitlinien, die die Europäische Kommission zur Regulierung der Agrarmärkte für die Zeit nach 2013 vorgelegt hat, und ist der Auffassung, dass eine Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht denkbar ist ohne Beibehaltung der öffentlichen Regulierung der Märkte, die es ermöglicht, gegen Preisschwankungen vorzugehen und für Erzeuger und Verbraucher stabile Preise zu gewährleisten;

betont, dass die Zukunft der GAP vor diesem Hintergrund nicht unabhängig von der Zukunft der europäischen Handelspolitik gesehen werden kann; wenn die EU ihren Beitrag zur Nahrungsmittelsicherheit in der Welt leisten will, muss müssen die europäische EU und die internationale Handelspolitik auch im Rahmen der WTO dafür sorgen, dass die europäische Landwirtschaft in der EU im Rahmen fairer Bedingungen produzieren;

hebt die besondere subsidiäre Verantwortung bei der Gestaltung der künftigen Kohäsions- und Agrarpolitik hervor. Ohne den gemeinschaftlichen Ansatz dieser Politiken und den Mehrwert einer gemeinsamen Politik in Frage zu stellen, müssen die lokalen und regionalen Körperschaften stärker als bisher in die Entscheidungen über die Gestaltung der künftigen Säulen der künftigen GAP eingebunden werden. Die Schaffung eines Multi-Governance-Rahmens (EU-Mitgliedstaaten, Regionen und Gemeinden) ist unbedingt notwendig, wenn man gleichzeitig den gemeinschaftlichen Ansatz der GAP erhalten, die lokale Verantwortung stärken und die Akzeptanz in der Gesellschaft verbessern will;

unterstreicht, dass die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik nur erreicht werden können, wenn auch nach 2014 ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Berichterstatter

Luis DURNWALDER (IT/EVP), Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen

KOM(2010) 672 endg.

I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

stellt wie folgt fest:

1.

Die Landwirtschaft ist für die Entwicklung der ländlichen Gebiete in Europa von großer Bedeutung, da in ihr fast 30 Mio. Menschen beschäftigt sind. Die ländlichen Gebiete bedecken 90 % des Territoriums der Europäischen Union, 60 % der europäischen Bürger leben im ländlichen Raum.

2.

Die Landwirtschaft ist Garant für die Ernährungssicherheit der Europäer, schafft Wirtschaftskreisläufe und Arbeitsplätze sowie qualitativ hochwertige Lebensräume, trägt zur hydrogeologischen Struktur des Territoriums bei und erhält Kulturlandschaften und Brauchtum. Ohne Landwirtschaft ist eine multifunktionale und nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume in Europa nicht denkbar.

3.

Deshalb ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine ihrer zentralen Aufgabenbereiche. Die GAP hat gezeigt, dass eine gemeinschaftliche Politik einen großen Mehrwert für die europäische Gesellschaft bringen kann, wobei die Ziele der EU-2020-Strategie durch territoriale Pakte gefördert werden können.

4.

Die GAP war und ist auch deshalb erfolgreich, weil sie sich im Laufe der Jahrzehnte ihres Bestandes immer wieder den neuen Herausforderungen in Europa und in der Welt stellte und entsprechend angepasst wurde.

5.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Preisvolatilität, die Einkommenseinbrüche für die Landwirte, die wachsende Nachfrage nach Lebensmitteln und agrarischen Rohstoffen in der Welt und die Forderungen nach Nachhaltigkeit und Ökologisierung der Produktionsmethoden, insbesondere nach verstärktem Schutz in der Landwirtschaft vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels, aber auch nach einem verbesserten Tierschutz und einen guten Verbraucherschutz - sowohl unter dem Aspekt der Lebensmittelsicherheit als auch der Versorgungssicherheit in der Landwirtschaft -, erfordern jetzt eine Gestaltung der GAP nach 2013.

6.

Der Ausschuss der Regionen hat bereits auf seiner 85. Plenartagung am 9./10. Juni 2010 eine Initiativstellungnahme zur Zukunft der GAP nach 2013 verabschiedet, in der er die Meinung vertrat, dass die GAP

eine gemeinsame Politik bleiben muss;

die Ernährungsunabhängigkeit und -sicherheit der Europäer sicherstellen muss;

die Einkommensstabilität garantieren muss;

allen Erzeugnissen zugute kommen und die Einführung alternativer landwirtschaftlicher Methoden fördern und die Beschäftigung und nachhaltige Flächennutzung begünstigen muss;

auch unter Berücksichtigung der Aspekte Landschaft und biologische Vielfalt umwelt- und ressourcenfreundliche Produktionssysteme begünstigen muss;

den natürlichen und geografischen Nachteilen (Berg- und Inselregionen, bevölkerungsarme Gebiete, Regionen in äußerster Randlage) Rechnung tragen muss;

sich auf Landwirtschaft und Ernährung konzentrieren muss;

zur Weiterentwicklung und Vereinfachung bestimmter Umsetzungsmodalitäten und Verwaltungsmodalitäten der 1. und 2. Säule der GAP beitragen muss, insbesondere durch eine stärkere und bessere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

eine Finanzausstattung haben muss, die den künftigen Herausforderungen und Problemstellungen entspricht.

7.

Der Ausschuss der Regionen verabschiedete am 27. Januar 2011 die Prospektivstellungnahme zum Thema „Regionale Agrar- und Ernährungswirtschaft“, in der der Wert einer vielgestaltigen europäischen Landwirtschaft und der Mehrwert einer lokalen Vermarktung für ökologische, soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse hervorgehoben wird.

8.

In Fortführung seiner Arbeiten zur Reform der GAP und als Reaktion auf die Mitteilung von November 2010 nimmt der Ausschuss der Regionen zustimmend zur Kenntnis, dass die Kommission in dieser Mitteilung viele der in der oben genannten Stellungnahme des Ausschusses der Regionen genannten Punkte aufgreift und unterstreicht, dass diese Gültigkeit haben und bei der Reform berücksichtigt werden müssen.

9.

Der Ausschuss der Regionen unterstreicht besonders die Bedeutung der GAP, vor allem der 2. Säule der GAP, für die Gesamtentwicklung der ländlichen Räume in Europa. Diese wiederum hat viele Berührungspunkte mit der Kohäsionspolitik und deshalb können diese Politikbereiche, wenn auch eigenständig und jeder für sich notwendig, nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Die territorialen Ziele dieser Politiken müssen vor allem auf Gemeinschaftsebene stärker als bisher koordiniert werden. Der Ausschuss betont das Erfordernis, dass Schwerpunkt 3 der 2. Säule mit ausreichenden Mitteln für die Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft ausgestattet wird.

10.

Der Ausschuss der Regionen hebt die besondere subsidiäre Verantwortung bei der Gestaltung der künftigen Kohäsions- und Agrarpolitik hervor. Ohne den gemeinschaftlichen Ansatz dieser Politiken und den Mehrwert einer gemeinsamen Politik in Frage zu stellen, müssen die lokalen und regionalen Körperschaften stärker als bisher in die Entscheidungen über die Gestaltung der künftigen Säulen der künftigen GAP eingebunden werden. Die Schaffung eines Multi-Governance-Rahmens (EU-Mitgliedstaaten, Regionen und Gemeinden) ist unbedingt notwendig, wenn man gleichzeitig den gemeinschaftlichen Ansatz der GAP erhalten, die lokale Verantwortung stärken und die Akzeptanz in der Gesellschaft verbessern will. Gleichzeitig muss aber vermieden werden, dass dieses Subsidiaritätsprinzip zu einer unnötigen Vielzahl von Planungsebenen und damit zu einem untragbaren Verwaltungsaufwand führt.

Die Herausforderungen der GAP

stellt weiters wie folgt fest:

11.

Die Nachfrage nach Lebensmitteln wird weltweit wachsen. Dies ist sowohl auf die zu erwartende Zunahme der Weltbevölkerung als auch auf die Steigerung der Kaufkraft und die damit verbundenen Änderungen in der Ernährungsweise in vielen Schwellenländern zurückzuführen. Die GAP, deren Hauptaufgabe in erster Linie die Ernährung der Menschen in Europa und die Gewährleistung des Ernährungsgleichgewichts ist, kann und muss ihren Beitrag zur Befriedigung dieser wachsenden globalen Nachfrage leisten. Darüber hinaus leistet die Landwirtschaft auch wichtige Beiträge zur Bereitstellung öffentlicher Güter, insbesondere für die Energieversorgung und zur Versorgung nachwachsenden Rohstoffen, die nicht unmittelbar mit der Lebensmittelerzeugung konkurrieren, sowie für den Erhalt dynamischer ländlicher Räume.

12.

Vor diesem Hintergrund kann die Zukunft der GAP nicht unabhängig von der Zukunft der europäischen Handelspolitik gesehen werden. Wenn die EU ihren Beitrag zur Nahrungsmittelsicherheit in der Welt leisten will, müssen die EU und die internationale Handelspolitik auch im Rahmen der WTO dafür sorgen, dass die Landwirtschaft in der EU im Rahmen fairer Bedingungen produzieren kann. Wenn die Landwirte Auflagen erfüllen müssen, die über den internationalen Standard hinausgehen und zusätzliche Kosten verursachen, müssen diese Mehrkosten bei Importregelungen im Rahmen internationaler Handelsabkommen berücksichtigt werden.

13.

Die landwirtschaftliche Tätigkeit ist ganz besonders mit der Umwelt verbunden. Eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ist daher nicht nur ein berechtigtes Anliegen der Gesellschaft, sondern auch ein vitales Interesse der Bauern selbst; außerdem ist sie für die Sicherstellung des Potenzials der landwirtschaftlichen Erzeugung von grundlegender Bedeutung. Deshalb sollte sich die Landwirtschaft auch den Herausforderungen des Klimawandels, des Verlusts an Bodenfruchtbarkeit, der Wasserknappheit und -verschmutzung, dem Verlust von Lebensräumen und biologischer Vielfalt stellen, und die GAP muss Lösungen für diese anstehenden Probleme unterstützen.

14.

Dabei muss insbesondere die Rolle der Landwirtschaft bei der Bekämpfung des Klimawandels betont werden. Die Landwirte haben bereits große Anstrengungen unternommen, Treibhausemissionen signifikant zu verringern. Darüber hinaus muss aber auch noch intensiv an der Entwicklung von Anpassungsstrategien gearbeitet werden, damit die Landwirtschaft auch in Zukunft obengenannte Funktionen erfüllen kann. Hervorgehoben werden sollte jedoch auch die Rolle des Bodens als Kohlenstoffsenke, wobei zugleich sein Gehalt an organischem Material erhöht und damit seine Fruchtbarkeit verbessert werden kann, sowie der Beitrag des Holzanbaus zur Kohlenstoffbindung. Die Landwirtschaft ist auch einer der Schlüsselsektoren zur Lösung des Problems. Sie leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung und zum Aufbau einer sanften Chemie auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen. Eine besondere Rolle kommt dabei auch den Regionen und Gemeinden zu, welche innovative, auch auf Biomasse basierende Energiekonzepte unterstützen. Wichtigster nachhaltig erzeugter Energieträger ist dabei Holz. Deshalb ist es notwendig, auch weiterhin im Rahmen der ländlichen Entwicklung die Forstwirtschaft zu stärken, auch in jenen Regionen, wo der Wald einen wichtigen Beitrag zum Gefahrenschutz, zur Erosionsbekämpfung und zur touristischen Attraktivität leistet, sowie die Nutzung von Holzabfällen aus dem Baumschnitt zu fördern.

15.

Der Ausschuss der Regionen unterstützt die Position der Kommission, auch weiterhin die Agrarpolitik auf zwei aufeinander abgestimmten Säulen aufzubauen, wobei die bisherige Ausrichtung der Säulen beibehalten werden soll. Er weist jedoch darauf hin, dass die Ziele in den beiden Säulen stärker präzisiert werden müssen.

16.

Die Direktzahlungen in der 1. Säule sichern das Einkommen der Landwirte ab, honorieren die Bauern für die Bereitstellung öffentlicher Güter wie Landschaftsschutz, Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit, auf welche der europäische Bürger heute nicht mehr verzichten will, sollen die erhöhten Standards der EU gegenüber den Mitbewerbern auf dem Weltmarkt ausgleichen und stellen eine Absicherung gegen volatile Märkte dar.

17.

Die zweite Säule fördert die Entwicklung der ländlichen Räume. Damit muss sie insbesondere auch von den Regionen und Lokalkörperschaften gestaltet und den individuellen Bedürfnissen der Regionen angepasst werden. Die Regionen bekennen sich auch zu ihrer Verantwortung zur finanziellen Mitverantwortung bei der Gestaltung der 2. Säule im Rahmen der Kofinanzierung.

18.

Der Ausschuss der Regionen unterstreicht, dass die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik nur erreicht werden können, wenn auch nach 2014 ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen;

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

Direktzahlungen

19.

unterstreicht, dass Direktzahlungen weiterhin das Grundgerüst für die Einkommensstabilisierung der Landwirte als Entgelt für die Bereitstellung öffentlicher Güter und als Kompensation für die höheren Produktionsstandards der EU darstellen müssen, sofern diese Entkoppelung nicht die Gefahr einer Aufgabe der Erzeugung in Gebieten mit dauerhaften naturbedingten Nachteilen nach sich zieht;

20.

unterstützt den Anspruch, die Verteilung der Direktzahlungen zukünftig gerechter zu gestalten, da das derzeitige System der Direktzahlungen, das auf den in der Vergangenheit erzeugten Mengen beruht, den Wettbewerb innerhalb der EU verzerrt und durch ein System ersetzt werden muss, in dem alle Agrarbewirtschaftungsformen in der Europäischen Union gleichrangig behandelt werden;

21.

ist der Meinung, dass um Marktungleichgewichte innerhalb der EU zu vermeiden, die Betriebsprämien in Europa weiter angeglichen werden müssen. Unterstreicht jedoch, dass bei der Mittelverteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten beide Säulen berücksichtigt werden müssen;

22.

spricht sich für ein Weiterführen des Modells der entkoppelten Betriebsprämie aus und unterstützt die Vorschläge der Kommission für eine möglichst rasche Abschaffung der historischen und betriebsindividuellen Betriebsprämien und befürwortet daher den Übergang zu einer regionalisierten Prämie;

23.

unterstreicht die Notwendigkeit, im Zuge dieses schrittweisen Übergangs die ungleiche Verteilung der Betriebsprämie innerhalb der Mitgliedstaaten, welche das Modell der historischen Verteilung mit sich gebracht hat, abzubauen, weil es dem Geist der Entkoppelung widerspricht und zu nicht akzeptablen Marktungleichgewichten innerhalb der Mitgliedstaaten geführt hat und führt, hebt jedoch die Notwendigkeit hervor, einen Übergangszeitraum vorzusehen, damit die Betriebe Zeit haben, sich auf die neue Beihilferegelung einzustellen;

24.

unterstützt die Kommission in ihrem Vorschlag, eine Obergrenze bei Betriebsprämien einzuführen. Unterstreicht, dass diese auf die unterschiedlichen Betriebsformen, die Formen von Zusammenschlüssen und den Beitrag des Betriebs zur Beschäftigung Rücksicht nehmen muss sowie im Falle juristischer Personen auf die Zahl der Mitglieder und eine zeitgemäße Strukturanpassung der Landwirtschaft der Europäischen Union nicht verhindern darf;

25.

unterstreicht die Überlegungen der Kommission, dass auch zukünftig in Gebieten mit spezifischen Problemen und für Formen der Landwirtschaft, welche für den Fortbestand der Landwirtschaft in diesen Gebieten von besonderer Wichtigkeit sind, gekoppelte Prämien vorgesehen werden müssen. In diesem Zusammenhang sei auf die Bedeutung der Raufutterfresser für die Berggebiete, arktischen Gebiete, Inselgebiete und dünn besiedelten Gebiete, sämtliche Produktionssysteme, die aufgrund des Klimas und des schwierigen Geländes besonderer Unterstützung bedürfen, und im Besonderen für die Erhaltung der Milchwirtschaft in diesen Gebieten auch nach Auslaufen des Quotensystems im Sektor Milch verwiesen. Ohne funktionierende Milchwirtschaft ist eine Erhaltung der landwirtschaftlich genutzten Fläche, besonders der Wiesen und Almweiden in den Hoch- und Mittelgebirgsregionen, nicht erreichbar. Ebenso sind auch die ertragsarmen Olivenhaine in Berggebieten und anderen, aufgrund ihres Klimas nur bedingt für Landwirtschaft geeigneten Gebieten von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus ist es im Sinne des Erhalts der europäischen Weideökosysteme und der landwirtschaftlichen Tätigkeit in bestimmten Gebieten wichtig, dass die landwirtschaftliche Erzeugung von Rind-, Kalb-, Schafs- und Ziegenfleisch aufrechterhalten wird. Mit dem Verlust dieser Flächen für die Landwirtschaft ginge die einzigartige Kulturlandschaft dieser Gebiete verloren. Außerdem werden marginale Böden auch im städtischen Umland für die Rinderhaltung genutzt. Dies ist wichtig, um freie öffentliche Flächen (z.B. als Überflutungsflächen) zu erhalten und doch auch in gewissem Sinne wirtschaftlich zu nutzen. Ohne gekoppelte Unterstützung ist dieser Sektor nicht überlebensfähig und kann diese Rolle nicht mehr erfüllen;

26.

die von der WTO erlaubten gekoppelten Beihilfen müssen zur Gänze ausgeschöpft werden;

27.

unterstützt die Empfehlung der Kommission, die Betriebsprämie in benachteiligten Gebieten zu erhöhen und damit die Erzeugungsmehrkosten dieser Betriebe abzufedern und eine flächendeckende Landwirtschaft in ganz Europa zu fördern. Unterstreicht, dass eine solche Erhöhung im Geiste einer gerechten Einkommenssicherung der Landwirte in allen Regionen Europas gerechtfertigt und notwendig ist;

28.

hebt hervor, dass eine aktive Rolle gegen neue Umweltherausforderungen nicht allein der GAP und den Landwirten aufgebürdet werden darf, zumal die dafür vorgesehenen Finanzmittel nicht aufgestockt werden;

29.

betont, dass die Agrarumweltprogramme in der 2. Säule zu dem Ziel einer stärker ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft beitragen müssen. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass einige Mitgliedstaaten weniger als 10 % des Gesamtbudgets in der 2. Säule verwenden und damit den Bauern kaum Agrarumweltprogramme anbieten. Schlägt daher vor, dass zukünftig alle Mitgliedstaaten zumindest 10 % des Gesamtbudgets für Agrarumweltprogramme in der 2. Säule verwenden müssen und dass dafür eine reduzierte Kofinanzierung von mindestens 10 % angewendet werden kann;

30.

ist der Ansicht, dass die biologische und die integrierte Landwirtschaft im Rahmen der GAP stärker gefördert werden sollten, da sie sich in die Politik der nachhaltigen Entwicklung einreihen;

31.

hält es angesichts der schnellen Veralterung der aktiven Bauern in der Europäischen Union für dringend notwendig, zusätzliche Maßnahmen für Jungbauern vorzusehen. Die bisher in der 2. Säule angebotene Jungbauernförderung hat sich als nicht ausreichend erwiesen, um die fortschreitende Veralterung der aktiven Landwirte zu stoppen. Heute sind in der EU nur 7 % der Bauern jünger als 35 Jahre, während ein Drittel älter als 65 Jahre ist. Es muss daher untersucht werden, ob es möglich ist, eine Erhöhung der Direktzahlungen in der 1. Säule für Jungbauern vorzusehen, um so einen zusätzlichen Anreiz für junge Menschen zu schaffen, in der Landwirtschaft tätig zu werden;

32.

weist darauf hin, dass die jüngeren Generationen angemessene öffentliche Dienstleistungen benötigen, um landwirtschaftliche Betriebe in ländlichen Gebieten aufzubauen. Durch Anreize für den Erwerb innovativer und umweltfreundlicher Produktionssysteme und Schaffung neuer alternativer wirtschaftlicher Möglichkeiten kann die landwirtschaftliche Kapazität der ländlichen Gebiete erhalten werden;

33.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, für Kleinlandwirte eine vereinfachte und spezifische Unterstützungsregelung einzuführen, um so eine kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft vor allem auch in benachteiligten Gebieten zu erhalten und Bürokratie abzubauen. Betont dabei, dass 82 % der Bauern in Europa eine Förderung von weniger als 5 000 EUR erhalten, durch die diesen Betrieben zusätzliche Unterstützung zuteil werden kann, und damit eine Entbürokratisierung von Kleinbauern eine erhebliche bürokratische Entlastung und eine gesteigert Akzeptanz der Bauern für die GAP mit sich bringen würde;

34.

unterstreicht, dass die Cross Compliance und das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) vereinfacht werden müssen ohne damit die Funktionalität dieses Systems in Frage zu stellen. Ansatzpunkte dafür sind die Einführung von EU-weit gültigen Schlüsselkriterien für die Kontrolle von CC vor Ort, die Halbierung der Kontrollquoten bei CC und bei InVeKoS, um die Anforderungen und Kontrollen in den einzelnen europäischen Regionen zu harmonisieren, sofern die Mitgliedstaaten funktionsfähige Systeme vorweisen können, sowie die Anwendung praxisgerechter Toleranzschwellen;

35.

teilt die Auffassung der Kommission, dass die Prämien auf aktive Landwirte beschränkt werden sollen, wobei aber die Nebenerwerbslandwirte nicht benachteiligt werden dürfen, welche besonders in benachteiligten Gebieten eine wichtige Rolle für den Erhalt der Landwirtschaft spielen; schlägt aber vor, dass die Kommission grundlegende Definitionen für „aktiver Landwirt“ und „Agrarland“ vorlegt, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten bzw. Regionen ergänzt werden können;

36.

ist der Auffassung, dass für jene Bereiche, die bisher über eigene Marktordnungen geregelt werden und in denen damit das System der entkoppelten Betriebsprämien nicht oder nur teilweise angewandt wird, wie etwa die Sektoren Obst und Gemüse, Wein oder Zucker, diese spezifischen Marktordnung aufrecht erhalten bleiben sollen;

Marktbezogene Maßnahmen

37.

ist besorgt über die ersten Leitlinien, die die Europäische Kommission zur Regulierung der Agrarmärkte für die Zeit nach 2013 vorgelegt hat, und ist der Auffassung, dass eine Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht denkbar ist ohne Beibehaltung der öffentlichen Regulierung der Märkte, die es ermöglicht, gegen Preisschwankungen vorzugehen und für Erzeuger und Verbraucher stabile Preise zu gewährleisten;

38.

weist darauf hin, dass die Gemeinschaftspräferenz auch weiterhin als wichtiges Prinzip der GAP angesehen werden muss und dass diese wesentlich dazu beiträgt, die Lebensmittelsouveränität in Europa zu erhalten;

39.

ist der Auffassung, dass die noch bestehenden Marktinstrumente wie Intervention und private und öffentliche Lagerhaltung und auf sensible Produkte begrenzte Exportsubventionen sich als unbedingt notwendig erwiesen haben und daher als Sicherheitsnetz mit entsprechender Haushaltslinie aufrecht erhalten bleiben sollen;

40.

weist darauf hin, dass die Entkoppelung zu einer stärkeren Marktorientierung der europäischen Landwirtschaft, aber auch einer starken Preisvolatilität geführt hat, die dem Fortbestand der Betriebe abträglich ist;

41.

weist darauf hin, dass die Marktinstrumente dafür ausgelegt sein müssen, einerseits die Versorgung der Agrarmärkte zu sichern und die Bauern vor abrupten Preis- und damit Einkommenseinbrüchen zu bewahren und andererseits die Volatilität der Verbraucherpreise für Lebens einzuschränken;

42.

ist der Auffassung, dass diese Instrumente notwendigerweise verbessert werden müssen. Dabei sollte eine Erweiterung der Liste von Erzeugnissen, für die eine zeitweilige Lagerung festgelegt ist, die Verlängerung der Interventionszeiträume und die Einführung von Maßnahmen für eine zeitweilige Aufgabe der Produktion geprüft werden. Darüber hinaus ist es nötig, den Missbrauch beim Handel mit Agrarrohstoffen mit geeigneten Mitteln zu verhindern, ohne die Funktionalität der Märkte zu beeinträchtigen. Dies würde dem Ziel dienen, die Volatilität der Märkte im Gefolge von Agrar- und Lebensmittelkrisen zu verringern;

43.

weist darauf hin, dass die Beteiligung der Landwirte an der Wertschöpfung innerhalb der gesamten Lebensmittelkette laufend abnimmt und dass Marktinstrumente entwickelt werden müssen, welche dieser Entwicklung Einhalt gewähren. Fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, Rahmenregelungen für Erzeugerzusammenschlüsse und Branchenverbände zu schaffen und dadurch die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette zu stärken. Insbesondere für die Milchproduktion in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen oder mit gefährdeten Erzeugerstrukturen oder -systemen sollte der Zusammenschluss der Produzenten und die gemeinsame Vermarktung unterstützt werden, um damit die Effekte des Auslaufens der Milchquote abzufedern und ein Abwandern der Produktion zu verhindern;

44.

ersucht die Europäische Kommission, die Wirkung des zwischengeschalteten Einzelhandels auf Lebensmittelerzeuger, Vertreiber, Lieferanten, Verbraucher und das weitere Umfeld zu untersuchen;

45.

ist der Auffassung, dass die EU-Wettbewerbsregeln überarbeitet werden sollten, um wirklich ein Gleichgewicht in der Lebensmittelkette herzustellen;

46.

ist der Auffassung, dass neben den öffentlichen Steuerungsinstrumenten für den Markt auf Gegenseitigkeit beruhende Vorsorgesysteme wie die Mehrgefahrenversicherung weiter ausgebaut werden müssen und dass in diesem Zusammenhang Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, um die Zusammenschlüsse und Kooperationen der Landwirte untereinander zur gegenseitigen Absicherung oder mit anderen Gliedern der Lebensmittelkette zu unterstützen, was zu einer bürokratischen Entlastung führen würde;

47.

unterstreicht, dass die EU in den vergangenen Jahren große Anstrengungen gemacht hat, um die Exportsubventionen auslaufen zu lassen. Weist aber auch darauf hin, dass ein endgültiger Verzicht auf dieses Marktinstrument auch von der Bereitschaft der Drittstaaten abhängig gemacht werden muss, im Rahmen der WTO auf dieses Instrument im internationalen Handel vollkommen zu verzichten; in diesem Fall sind mit den WTO-Vorschriften vereinbare Exportförderinstrumente erforderlich;

48.

fordert die Kommission dazu auf, die Auswirkungen des Auslaufens bestehender Quotensysteme genau zu untersuchen und Maßnahmen zu entwickeln, die die Erzeugungs- und Verarbeitungsstrukturen sichern;

49.

ersucht die Kommission, in den vorzulegenden Optionen für die künftige Regulierung des Sektors Zucker und Isoglukose eine Richtung einzuschlagen, die eine europäische Erzeugung mit Einkünften für die Zuckerrübenanbauer sichert, die den Fortbestand dieser Anbaukulturen und der bestehenden Verarbeitungsbetriebe gewährleistet;

50.

fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Anstrengungen bei Forschungund Entwicklung im Bereich von Innovationen und in Bezug auf Absatzförderung zu verstärken; fordert daher eine ständige Berücksichtigung der Forschung im Bereich Lebensmittel in den künftigen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen der EU;

51.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Handelspolitik, insbesondere bei bilateralen Abkommen auch die Interessen der europäischen Landwirtschaft offensiv zu vertreten und die Auswirkungen der Handelspolitik auf die GAP, insbesondere der bilateralen Abkommen oder Abkommen im Rahmen der WTO, auf die europäische Landwirtschaft zu berücksichtigen; zur Durchsetzung der weltweiten Durchsetzung der EU-Nachhaltigkeitsnormen sind hingegen die WTO-Verhandlungen ausschlaggebend;

52.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es ein Recht des Verbrauchers ist, die hohen Standards der Landwirtschaft in der EU im Bereich soziale Rechte, Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Qualität und Tierschutz auch für importierte Lebensmittel einzufordern. Dafür muss in internationalen und bilateralen Handelsgesprächen entschlossen eingetreten werden;

Entwicklung des ländlichen Raums

53.

stellt fest, dass trotz der Anstrengungen der Union im Bereich der GAP und der Kohäsionspolitik viele ländliche Räume in Europa weiterhin unter Entvölkerung und rückläufiger Entwicklung leiden und das Entwicklungsniveau dieser Räume unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt und weit unter dem Niveau der meisten urbanen Räume liegt;

54.

weist auf die besondere Rolle der Landwirte in stadtnahen Gebieten hin, in denen die ländlichen und landwirtschaftlichen Ressourcen starkem Druck ausgesetzt sein können, und hebt hervor, dass die Erzeugung von Lebensmitteln und öffentlichen Gütern in der Nähe von Ballungsräumen aufrechterhalten werden sollte;

55.

betont daher die Bedeutung der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Gesamtentwicklung der ländlichen Räume einschließlich der stadtnahen Gebiete;

56.

unterstreicht die Bedeutung der 2. Säule der GAP für die Modernisierung der Landwirtschaft, die Erhaltung sowie die Verbesserung der Agrarstruktur und insbesondere auch für die Erhaltung und Verbesserung der ländlichen Räume und der Situation deren Bevölkerung insgesamt in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht; dazu bedarf es einer Politik der ländlichen Entwicklung, die die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert, indem ein Teil dieser Politik auf Maßnahmen im Bereich der Strukturen und Infrastrukturen der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie gerichtet wird;

57.

unterstreicht, dass die ländliche Entwicklung einen wichtigen Beitrag leisten kann, um die in der Strategie 2020 festgelegten Ziele der EU verwirklichen zu können; nichtsdestoweniger müssen die Aufgaben der themenorientierten politischen Maßnahmen der EU und deren Förderschwerpunkte (d.h. Klima und Energie) klar von den für die GAP-Fonds (bzw. den Regionalfonds) festzulegenden Förderschwerpunkten unterschieden und abgegrenzt werden;

58.

stellt fest, dass die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung Teil der 2. Säule der GAP und damit eine agrarpolitische Maßnahme sind, aber auch viele Berührungspunkte mit der Kohäsionspolitik aufweisen. Deshalb ist es notwendig, die Ziele der 2. Säule der Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik bei der Programmierung aufeinander abzustimmen, um jedwede Gefahr von Doppelgleisigkeiten oder Grauzonen zu vermeiden, Synergien zu nutzen und bei der Politik für den ländlichen Raum den Schwerpunkt wieder auf den Agrarsektor zu legen; fordert diesbezüglich, die für die verschiedenen europäischen Fonds geltenden Verwaltungsvorschriften anzugleichen;

59.

bekräftigt seine Unterstützung des Vorschlags, einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die Strukturfonds und die übrigen Fonds zur Förderung der territorialen Entwicklung wie den ELER und den EFF einzurichten;

60.

fordert, dass die subsidiäre Verantwortung der Regionen bei der Ausgestaltung der 2. Säule der Agrarpolitik in besonderer Weise respektiert wird, indem bei der Ausgestaltung ein wirkliche Multi-Governance Ansatz verfolgt wird, der die besondere Bedeutung und Kompetenz der Regionen bei der Anpassung der Maßnahmen an die spezifischen Bedürfnisse der Region berücksichtigt. Unterstreicht in diesem Zusammenhang, den subsidiären Ansatz in der 2. Säule, wonach die Mitgliedstaaten bzw. Regionen angepasst an die regionalen Gegebenheiten eigenverantwortlich auswählen, welche Maßnahmen sie umsetzen;

61.

vertritt daher die Auffassung, dass eine von der Basis ausgehende Umsetzung der Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung und Ausschöpfung der für diese Zwecke bereitgestellten Mittel in erster Linie mittels enger lokaler Entwicklungspartnerschaften gewährleistet werden sollte;

62.

hält es angesichts der schnellen Veralterung der aktiven europäischen Bauern für dringend notwendig, attraktive Maßnahmen für Jungbauern vorzusehen, neue Kräfte für den Sektor zu gewinnen zu versuchen und die bisher in der 2. Säule angebotene Jungbauernförderung zu ergänzen;

63.

fordert ferner spezielle Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge des Qualitätspakets, beispielsweise die Förderung der Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, die Qualitätsprodukte herstellen, sowie die Unterstützung der an die Verbraucher gerichteten Aufklärungskampagnen;

64.

hält es für erforderlich, die Betriebsberatung über CC hinaus auf alle wichtigen Felder der Beratung (Produktionstechnik, Betriebswirtschaft, Bewältigung der neuen Herausforderungen), Einführung von Innovationen und Fragen des Umweltmanagements, Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels usw.) auszudehnen und innerhalb der 2. Säule geeignete Maßnahmen zu deren Förderung zu schaffen. Dabei sollte der Fokus auf der Förderung akkreditierter Beratungsdienste gelegt werden. Ziel muss es sein, allen Landwirten in der EU Zugang zu kompetenten Beratungsdiensten zu ermöglichen, unabhängig davon, ob diese Dienste vom Staat, öffentlichen Körperschaften oder von Privatunternehmen angeboten werden;

65.

hebt die besondere Bedeutung der Diversifizierung für kleinstrukturierte landwirtschaftliche Betriebe, für Betriebe in benachteiligten Gebieten oder den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie in den Insel-, Grenz- und Bergregionen hervor und fordert hierfür Anreizmaßnahmen vorzusehen;

66.

unterstreicht die Bedeutung eines Angebots von qualitativ hochwertigen Qualifizierungsmaßnahmen für die Landwirtschaft, insbesondere für die Zeit nach der Berufsausbildung. Die raschen Veränderungen in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im gesamten Umfeld erfordern eine lebenslange Bildung;

67.

unterstützt die Bemühungen der Kommission, im Rahmen der 2. Säule der Agrarpolitik die Zusammenarbeit von Landwirten zu fördern, insbesondere auch bei der gemeinsamen Nutzung von Betriebsmitteln in der Vermarktung der Produkte bei der gemeinsamen Arbeitsorganisation oder bei den gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Tierhaltung, um somit den Wettbewerbsnachteil kleinstrukturierter Betriebe zu vermindern;

68.

unterstreicht die Wichtigkeit der 2. Säule der GAP besonders für Betriebe in benachteiligten Gebieten und unterstützt daher den Vorschlag der Kommission, die Ausgleichszulage auch weiterhin als Teil des LEP anzubieten. Schlägt hierbei vor, die bestehenden Gestaltungsspielräume zu belassen und die bestehende Obergrenze anzuheben, um Notwendigkeiten in besonders schwierig strukturierten Berggebieten sowie in stadtnahen Gebieten mit einem stark verstädterten ländlichen Raum entgegenzukommen. Schlägt weiters vor, die nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie die Insel-, Grenz- und Bergregionen durch ein spezifisches Maßnahmenpaket, wie etwa Beiträge für Erfassungskosten, spezifische Maßnahmen für die Almen, eine Biodiversitätsprämie und die Anerkennung der Bergerzeugnisse im Rahmen der Überarbeitung der EU-Politik für Qualitätsregelungen zu unterstützen;

69.

betont, dass in vielen europäischen Regionen die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit notwendigerweise mit einer Verbesserung der Agrarinfrastrukturen einhergehen muss; hebt außerdem hervor, dass Innovationen als Voraussetzung für Anpassungen an den Klimawandel, Steigerung der Ressourceneffizienz und Optimierung des Betriebsmanagements unerlässlich sind und deshalb stärker gefördert werden müssen;

70.

weist darauf hin, dass die Kommission eine EU-weite vereinheitlichte Neuabgrenzung der benachteiligten Zwischengebiete anstrebt und zeigt sich angesichts der Durchführung dieser Pläne besorgt; ist der Auffassung, dass die dabei angepeilten neuen Kriterien zielsicher sein müssen und den Mitgliedstaaten und Regionen dabei ausreichend Subsidiarität und Flexibilität gewährt werden muss. Unterstreicht, dass die Neuabgrenzung auf jeden Fall mit angemessenen Übergangsfristen abgefedert wird;

71.

betont, dass angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums die Förderung der Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft mittels Reduzierung von Wasserverbrauch und -verschmutzung abzielen, Maßnahmen zum Erhalt des Grundwasserspiegels (z.B. durch Erhaltung der Terrassen auf Inseln und in Berggebieten, Steigerung der Bodenfruchtbarkeit) sowie Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Wiederherstellung infolge von Klimakatastrophen beschädigter landwirtschaftlicher Infrastruktur verstärkt und erleichtert werden müssen;

72.

unterstreicht die Wichtigkeit der Agrarumweltprogramme und fordert, dass zukünftig alle Mitgliedstaaten zumindest 10 % des gesamten ihnen zur Verfügung stehenden Agrarbudgets für Agrarumweltprogramme einsetzen sollten, um somit einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit der Landwirtschaft sowie zur Anerkennung von Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert zu leisten, die die Erhaltung und Bewahrung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ermöglichen und zu einem besseren Schutz von Wasser und Boden beitragen;

73.

hebt hervor, dass bei den Agrarumweltprogrammen wieder eine Anreizkomponente eingeführt werden muss, um die Akzeptanz in der Landwirtschaft zu erhöhen, und dass darin Gewicht auf die durch bestimmte landwirtschaftliche Praktiken erzeugten externen Effekte gelegt werden sollte;

74.

ist der Auffassung, dass die Umsetzung der Maßnahmen im LEP durch die Möglichkeit einer Kofinanzierung durch Dritte erheblich erleichtert werden kann;

75.

betont, dass die aktive Waldbewirtschaftung für die Sicherheit vieler ländlicher Gebiete, vor allem der Berggebiete, und für die touristische Attraktivität von besonderer Bedeutung ist und deshalb die Regionen die Möglichkeit haben sollen, die Waldbewirtschaftung im Rahmen der LEP zu unterstützen;

76.

unterstreicht die Bedeutung von LEADER für die integrierte Entwicklung der ländlichen Räume insbesondere auch aufgrund des Bottom-up-Prinzips, welches sich als sehr effizient erwiesen hat und fordert die Kommission auf, diesen Ansatz auch zukünftig anzubieten und zu stärken. Allerdings ist es notwendig, LEADER zukünftig flexibler zu gestalten und innovativen Ansätzen Vorrang zu geben. Im Rahmen von LEADER müssen auch bessere Möglichkeiten für die Koordinierung verschiedener Projekte im Rahmen lokaler Entwicklungspläne gegeben werden. Das heute gültige Achsensystem bei der Ausgestaltung des LEP hat sich als starr erwiesen. Deshalb ist es notwendig, den Kommunen und Regionen mehr Flexibilität zu gewähren, um damit besser den lokalen Bedürfnissen gerecht zu werden. Es ist notwendig, die Abwicklung des LEP zu vereinfachen, besonders das Berichtwesen;

77.

vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass der für LEADER gewählte Ansatz mit einem Modell für lokale Entwicklungspartnerschaften kombiniert werden sollte, das sich auf von der Basis ausgehende Strategien zur lokalen Entwicklung sowie bereichsübergreifende Maßnahmen, Zusammenarbeit im Bereich Innovation und Netzwerkbildung stützt;

78.

ist der Auffassung, dass die Begrenzungen bei der Förderung von Investitionen in ernährungswirtschaftliche Betriebe an die strukturellen Entwicklungen angepasst werden müssen (Anhebung bzw. Aufhebung der KMU-Grenzen);

79.

hebt hervor, dass der Aufwand für die Programmierung, Programmabwicklung, Evaluierung, Monitoring und Begleitung inzwischen viel zu hoch ist und deshalb deutlich reduziert werden muss.

Brüssel, den 11. Mai 2011

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


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