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Document 32010R0185R(05)

Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit ( ABl. L 55 vom 5.3.2010 )

OJ L 71, 9.3.2012, p. 55–55 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/185/corrigendum/2012-03-09/oj

9.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 71/55


Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit

( Amtsblatt der Europäischen Union L 55 vom 5. März 2010 )

Seite 11, Anhang, Nummer 3.2.1.1. Buchstabe b:

anstatt:

„die Außentüren sind verschlossen zu halten.”

muss es heißen:

„die Außentüren sind geschlossen zu halten.”

Seite 27, Anhang, Nummer 6.5.3.:

anstatt:

„Der reglementierte Beauftragte verwaltet die Informationen gemäß Nummer 6.5.1 Buchstabe c in einer Datenbank.”

muss es heißen:

„Der reglementierte Beauftragte verwaltet die Informationen gemäß Nummer 6.5.2 Buchstabe c in einer Datenbank.”

Seite 45, Anhang, Nummer 11.2.3.9., einleitende Worte:

anstatt:

„Die Schulung von Personen, die andere Kontrollen als Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post durchführen oder die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost haben, muss folgende Qualifikationen gewährleisten:”

muss es heißen:

„Die Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen oder die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost haben, muss folgende Qualifikationen gewährleisten:”.

Seite 46, Anhang, Nummer 11.2.3.10., einleitende Worte:

anstatt:

„Die Schulung von Personen, die andere Kontrollen als Sicherheitskontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführen, muss folgende Qualifikationen gewährleisten:”

muss es heißen:

„Die Schulung von Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen, muss folgende Qualifikationen gewährleisten:”.


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