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Document 32009L0028R(06)

Berichtigung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009)

OJ L 216, 22.7.2014, p. 5–5 (BG, DE, EL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/28/corrigendum/2014-07-22/oj

22.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 216/5


Berichtigung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG

( Amtsblatt der Europäischen Union L 140 vom 5. Juni 2009 )

Seite 38, Artikel 17 Absatz 8:

anstatt:

„(8)   Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstaben a, b und c dürfen die Mitgliedstaaten Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die in Übereinstimmung mit diesem Artikel gewonnen werden, nicht außer Acht lassen.“

muss es heißen:

„(8)   Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstaben a, b und c dürfen die Mitgliedstaaten Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die in Übereinstimmung mit diesem Artikel gewonnen werden, nicht aus sonstigen Nachhaltigkeitsgründen außer Acht lassen.“

Seite 55, Anhang V Teil C Nummer 16 Satz 1:

anstatt:

„Die Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (e ee) wird im Verhältnis zu dem von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung, welche als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, erzeugten Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt.“

muss es heißen:

„Die Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (e ee) wird im Verhältnis zu dem Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt, der von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird, außer in Fällen, in denen als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände eingesetzt werden.“


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