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Document 32006L0112R(02)

Berichtigung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ( ABl. L 347 vom 11.12.2006 )

OJ L 335, 20.12.2007, p. 60–62 (ES, DA, DE, IT, SK, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/112/corrigendum/2007-12-20/2/oj

20.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 335/60


Berichtigung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

( Amtsblatt der Europäischen Union L 347 vom 11. Dezember 2006 )

Seite 1, Fußnote 1:

anstatt:

„(1)

ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/98/EG (ABl. L 221 vom 12.8.2006, S. 9).“

muss es heißen:

„(1)

ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/98/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 129).“

Seiten 5 bis 9, Inhalt:

a)

Seite 6, unter „Titel VII“, Zeile nach „Kapitel 4 Einfuhr von Gegenständen“:

anstatt

:

„Kapitel 4 Verschiedene Bestimmungen“

muss es heißen

:

„Kapitel 5 Verschiedene Bestimmungen“.

b)

Seite 8, unter „ANHANG I“:

Der Korrekturvermerk nach dem Titel des Anhangs ist zu streichen.

c)

Seite 9, unter „ANHANG X“:

anstatt

:

„ANHANG X VERZEICHNIS DER UMSÄTZE, FÜR DIE DIE AUSNAHMEN GEMÄSS DEN ARTIKELN 370 UND 371 SOWIE 380 BIS 390“

muss es heißen

:

„ANHANG X VERZEICHNIS DER UMSÄTZE, FÜR DIE DIE AUSNAHMEN GEMÄSS DEN ARTIKELN 370 UND 371 SOWIE 375 BIS 390 GELTEN“.

Seite 22, Artikel 83:

anstatt:

„Lieferung derselben Gegenstände innerhalb des Gebiets des Mitgliedstaats gemäß Kapitel 1“

muss es heißen:

„Lieferung derselben Gegenstände innerhalb des Gebiets des Mitgliedstaats gemäß Kapitel 2“.

Seite 28, Artikel 133, letzter Absatz:

anstatt:

„Die Mitgliedstaaten … können die unter Absatz 1 Buchstabe d genannten Bedingungen auch anwenden …“

muss es heißen:

„Die Mitgliedstaaten … können die unter Absatz 1 Buchstabe d des vorliegenden Artikels genannten Bedingungen auch anwenden …“.

Seite 31, Fußnoten zu Artikel 143 Buchstabe b:

a)

Fußnote 1 muss wie folgt lauten:

„(1)

Richtlinie 69/169/EWG des Rates vom 28. Mai 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (ABl. L 133 vom 4.6.1969, S. 6). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/93/EG (ABl. L 346 vom 29.12.2005, S. 16).“

b)

Fußnote 2 muss wie folgt lauten:

„(2)

Richtlinie 83/181/EWG des Rates vom 28. März 1983 zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen (ABl. L 105 vom 23.4.1983, S. 38). Zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 1994.“

Seite 76, Anhang X, Überschrift:

anstatt:

„VERZEICHNIS DER UMSÄTZE, FÜR DIE DIE AUSNAHMEN GEMÄSS DEN ARTIKELN 370 UND 371 SOWIE 380 BIS 390 GELTEN“

muss es heißen:

„VERZEICHNIS DER UMSÄTZE, FÜR DIE DIE AUSNAHMEN GEMÄSS DEN ARTIKELN 370 UND 371 SOWIE 375 BIS 390 GELTEN“.

Seite 79, Anhang XI Teil A Nummer 2, am Ende der Liste:

anstatt:

„Richtlinie 2006/98/EG (ABl. L … vom …, S. … (*) (nur Nummer 2 des Anhangs);“

muss es heißen:

„Richtlinie 2006/98/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 129) — nur Nummer 2 des Anhangs;“.

Seite 79, Fußnote mit Sternchen am Seitenende:

Die Fußnote ist zu streichen.

Seite 80, Anhang XI Teil B, am Ende des Verzeichnisses:

Nach der Zeile „Richtlinie 2006/69/EG — 1. Januar 2008“ ist folgende Zeile einzufügen:

Seiten 81 und folgende, Anhang XII, Entsprechungstabelle:

a)

Seite 87, Spalte „Vorliegende Richtlinie“, fünftletzte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 133 Buchstaben a bis d“

muss es heißen

:

„Artikel 133 Absatz 1 Buchstaben a bis d“.

b)

Seite 88, Spalte „Vorliegende Richtlinie“, dreizehnte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 140 Buchstabe a“

muss es heißen

:

„Artikel 143 Buchstabe a“.

c)

Seite 90, Spalte „Vorliegende Richtlinie“, vorletzte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 174 Absatz 2 Buchstaben a und b“

muss es heißen

:

„Artikel 174 Absatz 2 Buchstaben b und c“.

d)

Seite 92, Spalte „Richtlinie 77/388/EWG“, viertletzte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 24a Absatz 1 erster bis zwölfter Gedankenstrich“

muss es heißen

:

„Artikel 24a Absatz 1 erster bis zehnter Gedankenstrich“.

e)

Seite 92, nach der viertletzten Zeile:

Zwischen der viert- und der drittletzten Zeile wird folgende neue Zeile eingefügt:

In der Spalte „Richtlinie 77/388/EWG“ wird folgender Eintrag eingefügt:

„Artikel 24a Absatz 2“.

In der Spalte „Vorliegende Richtlinie“ wird ein Strich eingefügt.

f)

Seite 94, Spalte „Richtlinie 77/388/EWG“, vierte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 26a Teil B Absatz 2 erster und zweiter Gedankenstrich“

muss es heißen

:

„Artikel 26a Teil B Absatz 2 erster bis vierter Gedankenstrich“.

g)

Seite 97, Spalte „Vorliegende Richtlinie“, neunt- bis sechstletzte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 397 …“

muss es jeweils heißen

:

„Artikel 395 …“

h)

Seite 99, Spalte „Vorliegende Richtlinie“, drittletzte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii“

muss es heißen

:

„Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii“.

i)

Seite 99, Spalte „Vorliegende Richtlinie“, letzte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe b Ziffern i, ii und iii“

muss es heißen

:

„Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern i, ii und iii“.

j)

Seite 113, Spalte „Vorliegende Richtlinie“, achtletzte Zeile:

anstatt

:

„Anhang VII Nummer 1 Buchstabe c“

muss es heißen

:

„Anhang VII Nummer 1 Buchstaben c und d“.

k)

Seite 115, Spalte „Vorliegende Richtlinie“, fünftletzte Zeile:

anstatt

:

„Artikel 287 Absatz 1“

muss es heißen

:

„Artikel 287 Nummer 1“.

l)

Seite 117, Spalte „Andere Rechtsakte“, vorletzte Zeile:

anstatt

:

„Anhang VIII Absatz 7 Nummer 1 Unterabsatz 3 der Beitrittsakte von 2003“

muss es heißen

:

„Anhang VIII Absatz 7 Nummer 1 Buchstabe b Unterabsatz 3 der Beitrittsakte von 2003“.


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