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Document 32003R1782R(05)

Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. L 270 vom 21.10.2003)

OJ L 279, 11.10.2006, p. 30–31 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1782/corrigendum/2006-10-11/1/oj

11.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 279/30


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001

( Amtsblatt der Europäischen Union L 270 vom 21. Oktober 2003 )

Seite 7, Artikel 2 Buchstabe b:

anstatt:

„b)

‚Betrieb‘ die Gesamtheit der vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten, die sich im Gebiet eines Mitgliedstaates befinden;“

muss es heißen:

„b)

‚Betrieb‘ die Gesamtheit der vom Betriebsinhaber verwalteten Produktionseinheiten, die sich im Gebiet desselben Mitgliedstaates befinden;“

Seite 13, Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe c:

anstatt:

„c)

die Mitgliedstaaten ermächtigen, in Regionen, in denen die Betriebsinhaber sich aufgrund außergewöhnlicher Umstände in ernsten finanziellen Schwierigkeiten befinden, folgende Vorschüsse zu zahlen:“

muss es heißen:

„c)

die Mitgliedstaaten ermächtigen, in Regionen, in denen die Betriebsinhaber sich aufgrund außergewöhnlicher Umstände in ernsten finanziellen Schwierigkeiten befinden, vor dem 1. Dezember folgende Vorschüsse zu zahlen:“

Seite 16, Artikel 42 Absatz 8 Unterabsatz 2:

anstatt:

„Abweichend von Artikel 45 Absatz 1 wird ein Anspruch, der in keinem Jahr des Fünfjahreszeitraums genutzt worden ist, unmittelbar der nationalen Reserve zugeschlagen.“

muss es heißen:

„Abweichend von Artikel 45 Absatz 1 wird ein Anspruch, der nicht in jedem Jahr des Fünfjahreszeitraums genutzt worden ist, unmittelbar der nationalen Reserve zugeschlagen.“

Seite 19, Artikel 50:

a)

Absatz 1 Unterabsatz 1:

anstatt: „…die Anzahl der Ansprüche, die ihm im Jahr 2007 zustehen, …“

muss es heißen: „… die Anzahl der Ansprüche, die ihm im Jahr 2007 gehören, …“

b)

Absatz 1 Unterabsatz 2:

anstatt: „Für jeden Zahlungsanspruch, der ihm 2007 zusteht, …“

muss es heißen: „Für jeden Zahlungsanspruch, der ihm 2007 gehört, …“

c)

Absatz 2:

anstatt: „… die Flächen, die der Betriebsinhaber im Jahr 2007 hat.“

muss es heißen: „… die Flächen, die dem Betriebsinhaber im Jahr 2007 gehören.“

Seite 22, Artikel 63 Absatz 1:

anstatt:

„(1)   Im Fall der Anwendung des Artikels 59 dürfen die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche nur innerhalb derselben Region oder zwischen Regionen mit gleichen Zahlungsansprüchen pro Hektar übertragen werden.“

muss es heißen:

„(1)   Im Fall der Anwendung des Artikels 59 dürfen die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche nur innerhalb derselben Region oder zwischen Regionen mit gleichen Zahlungsansprüchen pro Hektar übertragen oder genutzt werden.“

Seite 23, Artikel 65 Absatz 1:

anstatt:

„(1)   Für die Ansprüche, die dem Betriebsinhaber — gegebenenfalls nach einer Kürzung gemäß den Artikeln 41 und 42 — zuzuweisen sind, …“

muss es heißen:

„(1)   Für die Ansprüche, die dem Betriebsinhaber — gegebenenfalls nach einer Kürzung gemäß Artikel 41 — zuzuweisen sind, …“


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