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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 230, 12. September 2000


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 230
43. Jahrgang
12. September 2000
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 1922/2000 der Kommission vom 11. September 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
Verordnung (EG) Nr. 1923/2000 der Kommission vom 11. September 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1490/2000 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der deutschen Interventionsstelle befindlichem Roggen auf 250272 Tonnen 3
*Verordnung (EG) Nr. 1924/2000 der Kommission vom 11. September 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates hinsichtlich der spezifischen Anerkennung von Erzeugerorganisationen der Fischwirtschaft zur Verbesserung der Qualität ihrer Erzeugnisse 5
*Verordnung (EG) Nr. 1925/2000 der Kommission vom 11. September 2000 zur Festlegung der maßgeblichen Tatbestände für die Wechselkurse zur Berechnung bestimmter Beträge im Rahmen der Mechanismen der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur 7
*Verordnung (EG) Nr. 1926/2000 der Kommission vom 11. September 2000 zur Gewährung der Ausgleichsentschädigung an Erzeugerorganisationen für Thunfischlieferungen an die Verarbeitungsindustrie vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1999 10

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Rat
2000/539/EC
*Beschluss Nr. 2/2000 des Assoziationsrates EU-Rumänien vom 17. Juli 2000 zur Verlängerung um fünf Jahre des Zeitraums, während dem alle von Rumänien gewährten staatlichen Beihilfen unter Berücksichtigung der Tatsache beurteilt werden, dass Rumänien den Gebieten der Gemeinschaft nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellt wird 13
Kommission
2000/540/EC
*Entscheidung der Kommission vom 6. September 2000 über die grundsätzliche Anerkennung der Vollständigkeit der Unterlagen, die zur eingehenden Prüfung im Hinblick auf eine etwaige Aufnahme von RH-7281 (Zoxamid), B-41; E-187 (Milbemectin), BAS500F (Pyraclostrobin) und AEF130360 (Foramsulfuron) in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingereicht wurden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2285) 14
2000/541/EC
*Beschluss der Kommission vom 6. September 2000 über Kriterien für die Bewertung der einzelstaatlichen Pläne gemäß Artikel 6 der Richtlinie 1999/13/EG des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 2473) 16

Berichtigungen
Berichtigung des Beschlusses 2000/144/GASP des Rates vom 14. Februar 2000 zur Schaffung des Militärischen Interimsgremiums (ABl. L 49 vom 22.2.2000) 20
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2801/1999 der Kommission vom 21. Dezember 1999 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen (ABl. L 340 vom 31.12.1999) 20
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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