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Document L:1998:053:TOC
Official Journal of the European Communities, L 53, 24 February 1998
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 53, 24. Februar 1998
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 53, 24. Februar 1998
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 53 41. Jahrgang 24. Februar 1998 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EG) Nr. 425/98 der Kommission vom 23. Februar 1998 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 1 | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 426/98 der Kommission vom 23. Februar 1998 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (1) | 3 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 427/98 der Kommission vom 23. Februar 1998 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 210/69 über die gegenseitigen Mitteilungen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Sektor Milch und Milcherzeugnisse | 6 | ||
Verordnung (EG) Nr. 428/98 der Kommission vom 23. Februar 1998 über die Lieferung von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | 7 | |||
Verordnung (EG) Nr. 429/98 der Kommission vom 23. Februar 1998 über die Lieferung von Pflanzenöl im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | 10 | |||
Verordnung (EG) Nr. 430/98 der Kommission vom 23. Februar 1998 zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen nach dem Verfahren B im Sektor Obst und Gemüse | 14 | |||
Verordnung (EG) Nr. 431/98 der Kommission vom 23. Februar 1998 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle | 15 | |||
Verordnung (EG) Nr. 432/98 der Kommission vom 23. Februar 1998 zu den Anträgen auf Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von Reis und Bruchreis mit Vorausfestsetzung der Erstattung | 17 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
98/160/EC, EURATOM | ||||
* | Beschluß des Rates vom 12. Februar 1998 über die Ernennung eines Mitglieds des Wirtschafts- und Sozialausschusses | 18 | ||
98/161/EC | ||||
* | Entscheidung des Rates vom 16. Februar 1998 zur Ermächtigung des Königreichs der Niederlande, eine von Artikel 2 und Artikel 28a Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Regelung anzuwenden | 19 | ||
98/162/EC | ||||
* | Entscheidung des Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Entscheidung 95/514/EG über die Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbeständen in Drittländern und über die Gleichstellung von in Drittländern erzeugtem Saatgut | 21 | ||
* | Unterrichtung über das Inkrafttreten für die Gemeinschaft des Übereinkommens der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (Geändertes Übereinkommen von 1958) | 22 | ||
Kommission | ||||
98/163/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 10. Februar 1998 zur Änderung der Entscheidung 97/569/EG zur Aufstellung der vorläufigen Listen der Drittlandsbetriebe, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Fleischerzeugnissen zulassen (1) | 23 | ||
Berichtigungen | ||||
Berichtigung der Entscheidung 97/221/EG der Kommission vom 28. Februar 1997 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und des Musters der Veterinärbescheinigung für die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Drittländern und zur Aufhebung der Entscheidung 91/449/EWG (ABl. L 89 vom 4.4.1997) | 26 | |||
(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |