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Document 52023M11353

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11353 — TOWERBROOK / TEAM EIFFEL) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2023/1703

ABl. C, C/2023/1095, 22.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1095/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1095/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2023/1095

22.11.2023

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11353 — TOWERBROOK / TEAM EIFFEL)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2023/1095)

1.   

Am 14. November 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

TowerBrook Capital Partners L.P. („TowerBrook“, USA),

Team EIFFEL B.V. („Team EIFFEL“, Niederlande), kontrolliert von Gilde Equity Management (GEM) Benelux Fund IV Coöperatief B.A.

TowerBrook wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Team EIFFEL erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

TowerBrook bietet Kunden Anlagemöglichkeiten in großen und mittleren europäischen und nordamerikanischen Unternehmen. Zwar ist TowerBrook nach eigenen Angaben nicht auf einen oder mehrere Wirtschaftszweige spezialisiert, doch ist die Geschäftstätigkeit in folgenden Bereichen besonders umfangreich: Gesundheitsprodukte und -dienstleistungen, Einzelhandel, Luxus, Finanzdienstleistungen, Verbrauchsgüter, Telekommunikation, Medien, Chemikalien, Wissensdienstleistungen und ausgewählte Industriesparten.

Team EIFFEL bietet Lösungen vor allem im Bereich der vorübergehenden Personalbeschaffung, ausschließlich in den Niederlanden. Team EIFFEL ist auf Interim-Management-Lösungen, ganzheitliche und strategische Lösungen sowie Projektmanagement spezialisiert. Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen für Kunden sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor in erster Linie in den Bereichen Recht, Finanzen, Controlling, IT, Daten, Projektmanagement, Lieferkette, Raumentwicklung und Energiewende.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11353 TOWERBROOK / TEAM EIFFEL

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1095/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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