EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52016AP0241

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und Güterstände eingetragener Partnerschaften) (08112/2016 — C8-0184/2016 — 2016/0061(NLE))

ABl. C 86 vom 6.3.2018, p. 150–150 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/150


P8_TA(2016)0241

Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Güterstände internationaler Paare ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und Güterstände eingetragener Partnerschaften) (08112/2016 — C8-0184/2016 — 2016/0061(NLE))

(Zustimmung)

(2018/C 086/24)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (08112/2016),

unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 329 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0184/2016),

unter Hinweis auf die in Artikel 20 des Vertrags über die Europäische Union und in den Artikeln 326 und 327 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Voraussetzungen,

gestützt auf Artikel 85 und Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rechtsausschusses (A8-0192/2016),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und Güterstände eingetragener Partnerschaften);

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Top