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Document 52015XG1215(06)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Überarbeitung der Entschließung von 2011 zur Vertretung der EU-Mitgliedstaaten im Stiftungsrat der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und zur Koordinierung der Standpunkte der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor den WADA-Sitzungen

ABl. C 417 vom 15.12.2015, p. 45–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/45


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Überarbeitung der Entschließung von 2011 zur Vertretung der EU-Mitgliedstaaten im Stiftungsrat der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und zur Koordinierung der Standpunkte der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor den WADA-Sitzungen

(2015/C 417/08)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF

die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Vertretung der EU-Mitgliedstaaten im Stiftungsrat der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und zur Koordinierung der Standpunkte der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor den WADA-Sitzungen, und insbesondere darauf, dass die bei der Anwendung dieser Entschließung gewonnenen Erfahrungen bis zum 31. Dezember 2015 zu überprüfen sind (1);

IN ANBETRACHT

der Beratungen auf der informellen Tagung der für Sport zuständigen Minister, die am 6./7. Juli 2015 in Luxemburg stattfand und auf der Gedanken zur Umsetzung der Entschließung ausgetauscht wurden —

KOMMEN ÜBEREIN,

die Vertretungsregelung und die Koordinierungsvereinbarungen gemäß der Entschließung von 2011 beizubehalten;

ERKENNEN AN, DASS DIE FOLGENDEN ELEMENTE VERSTÄRKT WERDEN SOLLTEN:

regelmäßigere Teilnahme des Ratsvorsitzes an Tagungen des Europarates — einschließlich des CAHAMA-Ausschusses — und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

systematischere Beiträge der Kommission zur Vorbereitung des EU-Mandatsentwurfs bei Fragen, die in die Zuständigkeit der EU fallen;

Steigerung des wissenschaftlichen Fachwissens der Mitgliedstaaten und des Ratsvorsitzes, z. B. durch Nutzung des vorhandenen informellen Expertennetzwerks;

Verbesserung der Koordinierungssitzungen, die auf Ad-hoc-Basis bzw. vor Ort stattfinden, sowie der Vorbereitungen von „Treffen mit der öffentlichen Hand“;

KOMMEN WIE FOLGT ÜBEREIN:

Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten befassen sich vor dem 31. Dezember 2018 erneut mit den bei der weiteren Anwendung der Entschließung von 2011 gewonnenen Erfahrungen und prüfen, ob die in dieser Entschließung festgelegten Regelungen angepasst werden müssen.


(1)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 7.


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