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Document 52015XG1215(05)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Arbeitsplans für Kultur (2015-2018) hinsichtlich des Vorrangs für den interkulturellen Dialog

ABl. C 417 vom 15.12.2015, p. 44–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/44


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Arbeitsplans für Kultur (2015-2018) hinsichtlich des Vorrangs für den interkulturellen Dialog

(2015/C 417/07)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur (2015-2018) (1);

IM LICHTE DER Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2015 (2), in denen festgestellt wurde, dass die Bewältigung der Migrations- und Flüchtlingskrise eine gemeinsame Pflicht ist, die — im Geiste der Solidarität und Verantwortung — eine umfassende Strategie und entschlossene Anstrengungen auf längere Sicht erfordert;

UNTER HERVORHEBUNG DER TATSACHE, dass nach Befriedigung der unmittelbaren Bedürfnisse der Migranten und Flüchtlinge nunmehr der Fokus auf ihre soziale und wirtschaftliche Integration gelegt werden muss;

UNTER BETONUNG DER TATSACHE, dass Kultur und Kunst im Hinblick auf die Integration der Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wird, eine wichtige Rolle zu spielen haben, da sie ihnen helfen können, die neue Umwelt und deren Interaktion mit dem eigenen soziokulturellen Hintergrund besser zu verstehen, und so einen Beitrag zum Aufbau einer von stärkerem Zusammenhalt geprägten und offeneren Gesellschaft leisten;

UNTER HINWEIS DARAUF, dass durch den interkulturellen Dialog ein Beitrag zur Annäherung der Menschen und der Völker, zur Verhütung von Konflikten und zum Aussöhnungsprozess (3) geleistet werden kann und dass er seit 2002 im Zentrum der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Kultur steht und gegenwärtig ein Schwerpunktbereich im Arbeitsplan für Kultur (2015-2018) ist —

KOMMEN ÜBEREIN, den Arbeitsplan für Kultur (2015-2018) im Zusammenhang mit der Migrations- und Flüchtlingskrise und im Hinblick auf die Förderung einer inklusiven Gesellschaft, die auf kultureller Vielfalt beruht, durch folgende Anpassungen der Priorität D3a) betreffend den interkulturellen Dialog zu ändern:

Priorität D: Förderung der kulturellen Vielfalt, Kultur in den Außenbeziehungen der EU und Mobilität

Europäische Kulturagenda: Kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog (3.1), Kultur als wichtiges Element der internationalen Beziehungen (3.3)

Strategie Europa 2020: Nachhaltiges und integratives Wachstum (Prioritäten 2 und 3), Entfaltung der außenpolitischen Instrumente der EU.


Zuständig

Themen

Instrumente und Arbeitsmethoden (auch bereichsübergreifend)

Erwartete Ergebnisse und Richtzeitplan

Kommission/Mitgliedstaaten

a)   Interkultureller Dialog

Im Zusammenhang mit der Migrations- und Flüchtlingskrise sind Wege ausfindig zu machen, wie Kunst und Kultur dazu beitragen können, Menschen und Völker zusammenzubringen, ihre Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu stärken und ferner den interkulturellen Dialog und die kulturelle Vielfalt zu fördern.

Es werden Verbindungen zu anderen integrativen Netzwerken und Datenbanken auf EU-Ebene eingerichtet (4).

OMK

Sachverständige werden die politischen Maßnahmen und die bestehenden bewährten Verfahren zum interkulturellen Dialog (5) mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Integration von Migranten und Flüchtlingen durch Kunst und Kultur in die jeweilige Gesellschaft bilanzieren.

2016

Handbuch bewährter Verfahren.


(1)  ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 4.

(2)  EUCO 26/15.

(3)  Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten (ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 10).

(4)  Beispielsweise zur Europäischen Webseite für Integration: https://ec.europa.eu/migrant-integration/integrations--massnahmen.

(5)  Eine Zusammenfassung bestehender politischer Maßnahmen und Verfahren zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs findet sich im OMK-Bericht 2014 über die Rolle der öffentlichen Kunst- und Kultureinrichtungen bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs: http://ec.europa.eu/culture/library/reports/201405-omc-diversity-dialogue_en.pdf.


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