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Document 52013IR0246

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Grenzgänger — Bestandsaufnahme nach 20 Jahren Binnenmarkt: Probleme und Perspektiven

ABl. C 280 vom 27.9.2013, p. 8–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 280/8


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Grenzgänger — Bestandsaufnahme nach 20 Jahren Binnenmarkt: Probleme und Perspektiven

2013/C 280/03

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

stellt fest, dass es keine belastbaren statistischen Angaben über "Grenzgänger" gibt;

legt nahe, Artikel 5 der Richtlinie über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (COM(2013) 236) dergestalt zu ändern, dass die Mitgliedstaaten auch transregionale Strukturen zur Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen benennen können;

betont, dass die (ab 2015 einzurichtenden) nationalen EURES-Koordinationsstellen eine systematische und enge Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aufnehmen sollten;

verweist ferner auf die grundlegende Rolle transregionaler Beratungs- und Sachverständigen-Gremien;

bedauert, dass aufgrund mangelnder Koordination in Fragen des Mindestlohns insbesondere in Grenzregionen in arbeitsintensiven Industriebranchen und Dienstleistungen die Gefahr der Auslagerung sowie des Sozialdumpings besteht.

Berichterstatter

Karl-Heinz LAMBERTZ (BE/SPE), Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Referenzdokument

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN –

Grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitskräften und die Auswirkungen auf die Strategie Europa 2020

1.

erinnert daran, dass in der Strategie Europa 2020 sowohl die positiven Auswirkungen der Mobilität auf die Integration des europäischen Arbeitsmarkts als auch ihre Auswirkungen auf die Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern in der EU betont werden;

2.

stellt fest, dass die widersprüchliche Situation des Arbeitskräftemangels in bestimmten Bereichen bei gleichzeitiger Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere unter gering qualifizierten Arbeitnehmern, mehr Flexibilität und Mobilität in den europäischen Grenzgebieten erforderlich macht;

3.

betont, dass Mobilität insbesondere jungen Menschen die Möglichkeit bietet, die eigenen Qualifikationen und Kenntnisse zu verbessern und neue Erfahrungen zu machen. Daher unterstützt er nachdrücklich die auf junge Menschen ausgerichteten Initiativen der Europäischen Kommission wie z.B. die europäische Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einschließlich der im März 2013 beschlossenen europäischen Jugendgarantie, die Leitinitiative "Jugend in Bewegung" oder das Pilotprojekt "Dein erster EURES-Arbeitsplatz";

4.

unterstreicht die soziale Dimension der Mobilität von Arbeitskräften und ihren Beitrag zur Förderung von nachhaltigem und integrativem Wachstum;

5.

begrüßt den Entschluss der Europäischen Kommission, das EURES-Netzwerk für die Mobilität von Arbeitssuchenden zu modernisieren und zu optimieren, das zur Verbesserung der Arbeitnehmermobilität zwischen den Mitgliedstaaten beitragen kann. Diese Reform sollte auch die Mobilität in Grenzgebieten - wo die größten Mobilitätsströme zu beobachten sind – erleichtern und gleichzeitig die bestehenden EURES-T-Netzwerke weiter stärken;

Grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte nach 20 Jahren Binnenmarkt

6.

stellt fest, dass seit der Verabschiedung der ersten Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu den Grenzgängern vom 29. September 2004 neue Herausforderungen, aber auch neue Chancen bezüglich der Arbeitnehmermobilität zu Tage getreten sind;

7.

begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (COM(2013) 236). Diese zielt ab auf die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union; ist der Auffassung, dass die rechtliche Besonderheit des Vorschlags einer Richtlinie zur Durchführung einer Verordnung, die im Prinzip unmittelbar gültig ist, die großen rechtlichen und verwaltungsspezifischen Probleme im Bereich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern erkennen lässt; legt nahe, Artikel 5 der Richtlinie dergestalt zu ändern, dass die Mitgliedstaaten auch transregionale Strukturen zur Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen benennen können; fordert, den AdR unter den Empfängern des Berichts über die Durchführung der Bestimmungen dieser Richtlinie aufzuführen (Artikel 10);

8.

begrüßt die Annahme der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union, mit der die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 zur Stärkung der Rechte mobiler Arbeitnehmer kodifiziert und bestehendes Recht durchgesetzt wurde;

9.

anerkennt die positiven Auswirkungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 465/2012, mit der das EU-Recht vereinfacht und modernisiert wurde;

10.

unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission, die Rechte entsandter Arbeitnehmer, die in einigen Grenzgebieten eine erhebliche Arbeitnehmergruppe bilden, besser zu schützen. Die vorgeschlagene Richtlinie zur Umsetzung der Richtlinie 96/71/EG kann helfen, bestehende Hindernisse bei der Umsetzung abzubauen und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden zu verbessern; verweist gleichwohl auf seine Stellungnahme vom 29. November 2012, in der der AdR:

die Ansicht äußerte, dass weitere zielführende Initiativen und Aktionen erforderlich sind, um Sozialdumping und Betrug wirksam zu bekämpfen;

bedauerte, dass wesentliche in der Rechtsprechung aufgeworfene Fragen, insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Ausweitung der Tarifverträge, der Ausweitung des Kernbestands der anzuwendenden Regeln, der Anwendung günstigerer Bestimmungen des Aufnahmestaats und der Wahrung der sozialen Grundrechte wie des Streikrechts in dem Richtlinienvorschlag nicht behandelt werden;

vorschlug, die gesamtschuldnerische Haftung von Arbeitgeber und Unterauftragnehmer durch die Aufnahme einer Bestimmung zur Begrenzung der Zahl der Ebenen für die Unterauftragsvergabe zu verstärken;

11.

macht deutlich, dass über ein Drittel der Unionsbürger in Grenzgebieten leben, wo Grenzüberquerungen – sei es auf dem Weg zu Freizeitaktivitäten, einer kulturellen Veranstaltung oder zum Arbeitsplatz – zum täglichen Leben gehören. Daher sind rechtliche und praktische Mobilitätshindernisse in diesen Gebieten besonderes problematisch;

12.

stellt fest, dass es keine belastbaren statistischen Angaben gibt über "Grenzgänger" gemäß der Begriffsbestimmung in Verordnung (EWG) Nr. 1408/71: "jeder Arbeitnehmer oder Selbständige, der seine Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaats ausübt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt". Laut dem 2009 im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten "Wissenschaftlichen Bericht über die Mobilität von Grenzgängern innerhalb der EU-27/EWR/EFTA-Länder" belief sich die Zahl der Grenzgänger 2006/2007 in der EU (einschließlich EWR und EFTA) auf ca. 780 000 Arbeitnehmer. In den EU-15/EWR/EFTA-Ländern stieg die Gesamtzahl der Grenzgänger zwischen 2000 und 2006/2007 um 26 %;

13.

bemerkt, dass die meisten grenzüberschreitenden Berufspendlerströme in Nordwesteuropa und in Südskandinavien zu beobachten sind. Auch in einigen Grenzgebieten entlang neuer Binnengrenzen (z.B. zwischen Estland und Finnland sowie zwischen Ungarn und Österreich) ist der Grad grenzüberschreitender beruflicher Mobilität erheblich. Die Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen veröffentlichte 2012 einen ausführlichen Bericht, in dem der Grad der grenzüberschreitenden Arbeitnehmermobilität in verschiedenen geografischen Räumen untersucht und die Informations- und Dienstleistungsbedürfnisse der Grenzgänger spezifiziert werden;

14.

nimmt zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der EU-Erweiterungen von 2004 und 2007 auf die Mobilität der Arbeitskräfte entlang der "alten" EU-Außengrenzen verhalten waren. Die Auspendler aus den "neuen" Mitgliedstaaten machen nicht mehr als 15 % aller Grenzgänger in der EU aus. Indes haben die Informationsanfragen bezüglich Arbeitsmöglichkeiten und -bedingungen in den Nachbarstaaten entlang der "alten" Außengrenzen erheblich zugenommen, vor allem seit dem Wegfall der noch bestehenden Arbeitsmarktbeschränkungen (außer denen für Bulgarien und Rumänien) im Mai 2011;

15.

teilt den Standpunkt der Kommission (1), dass die Zahl von Grenzgängern in Europa zu niedrig ist, um einen echten europäischen Arbeitsmarkt schaffen zu können. Nach der EU-Arbeitskräfteerhebung lebten im Jahr 2011 tatsächlich nur 3,1 % der EU-Bürger im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre) in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem eigenen. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Zahl der Grenzgänger höher sein könnte, insbesondere wenn die Bürger bessere und zuverlässigere Informationen sowie individuelle Unterstützung erhalten würden. Die Gewerkschaften könnten insbesondere zur Bereitstellung dieser Unterstützung beitragen, z.B. durch die Verteidigung der Interessen von Arbeitnehmern in multinationalen Beschäftigungssituationen. Diese Ziele sollten auch in den Beratungen über die Prioritäten der europäischen Finanzierungsprogramme 2014-2020 berücksichtigt werden. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten ferner ausdrücklich auf, eine ausreichende Finanzierung der EURES-Prioritäten sicherzustellen;

Mobilitätshindernisse und Probleme für mobile Arbeitnehmer

16.

begrüßt die 2012 gestartete Initiative der Europäischen Kommission, Steuermaßnahmen für Grenzgängerinnen und -gänger zu überprüfen. Steuerhindernisse sind nach wie das größte Problem für zahlreiche Grenzgänger, die immer noch Schwierigkeiten haben, Steueranreize, -erleichterungen und -abzüge zu erhalten, die sie bekommen würden, wenn sie keine Grenzgänger wären;

17.

betrachtet die komplexen Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit als ein größeres Problem. Es ist kaum möglich, die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Systemen der sozialen Sicherheit in den Griff zu bekommen, da sich die Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf nationaler Ebene ständig ändern und neue Probleme auslösen. Deshalb sollte der Zugang zu verlässlichen und regelmäßig aktualisierten Informationen und zu Beratungsdiensten weiter verbessert werden. Da sich die Situation der Grenzgänger von gewöhnlichen Umständen stark unterscheiden, sollten Grenzgänger Zugang zu individuellen Informationen haben. Elektronische Behördendienste sind hier zwar auch von Bedeutung, können aber personalisierte Dienste nicht ersetzen;

18.

stellt fest, dass es häufig Unsicherheiten bezüglich der Auslegung und Anwendung der bestehenden Rechtsgrundlagen gibt. Folglich treten einige Probleme häufig nur deshalb auf, weil es keine allgemeine Übereinkunft der Behörden über die Umsetzung des entsprechenden Rechts gibt;

19.

ist sich bewusst, dass kulturelle Hindernisse wie unzureichende Sprachkenntnisse nicht kurzfristig überwunden werden können. Gleichwohl könnte ein gezielterer Fremdsprachenunterricht dabei behilflich sein, ein Umdenken in puncto Arbeitnehmermobilität einzuleiten. Außerdem ist die Einrichtung von Verfahren zur Förderung berufsbildender Praktika und Lehren für Studierende und Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung für die Förderung von Flexibilität und Mobilität in europäischen Grenzregionen;

20.

bemerkt, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer noch immer durch die mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeschränkt wird. Die Europäische Kommission nahm im Dezember 2011 einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen an, mit dem europäische Berufsausweise eingeführt und der Informationszugang erleichtert werden. Insbesondere die reglementierten Berufe bleiben jedoch eine Herausforderung, weil für sie der Nachweis spezifischer beruflicher Qualifikationen nach Maßgabe des nationalen Rechts erforderlich ist. In solchen Fällen können die Anerkennungsverfahren komplex sein und sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheiden;

21.

befürchtet, dass die Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende ab 2015 für EURES weniger wichtig sein könnte, da der Schwerpunkt auf Arbeitsvermittlung und Dienste für Arbeitnehmer liegen würde, anstatt Beratung zu Fragen der sozialen Sicherheit, Steuern und Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erbringen; möchte betonen, dass die Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden vielmehr verstärkt werden sollte, z.B. mittels Ausbau der Informationsstellen für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende in den Grenzregionen und durch Gewährung von mehr Möglichkeiten für die Sozialpartner, Grenzgängern mit Rat zur Seite zu stehen;

22.

bedauert, dass aufgrund mangelnder Koordination in Fragen des Mindestlohns insbesondere in Grenzregionen in arbeitsintensiven Industriebranchen und Dienstleistungen die Gefahr der Auslagerung sowie des Sozialdumpings besteht; fordert deshalb eine europäische Koordinierung beim Mindestlohn unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktbedingungen und der Aufgaben der Sozialpartner;

23.

bemerkt, dass Unterschiede in Entlohnungs- und/oder Steuerniveaus für Unternehmen in Grenzregionen Anreiz für die Verlagerung ins Nachbarland sein können. Für die Arbeitnehmer hat dies zur Folge, dass sie unfreiwillig zu Grenzgängern werden;

24.

geht davon aus, dass bei den Reformen im Zuge der europäischen Bankenunion auf die Frage der Zersplitterung des Kapitalmarkts eingegangen wird, die eines der Haupthindernisse für faire Wettbewerbsbedingungen bezüglich des Kapitalzugangs von KMU in Grenzregionen darstellt;

25.

stellt fest, dass unterschiedliche Lohnniveaus in den "neuen" und den "alten" EU-Mitgliedstaaten manchmal zur Einführung von Dumping-Lohnsätzen und unangemessenen Arbeitsbedingungen führen. Das stellt für die bestehenden Beratungsdienste an den alten Außengrenzen ein besonderes Problem dar. Er empfiehlt der Europäischen Kommission zu gewährleisten, dass Grenzgänger aus Ländern mit einem niedrigeren Lohnniveau in Ländern mit einem höheren Lohnniveau nicht diskriminiert werden;

Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität der Arbeitnehmer;

26.

erinnert daran, dass der Grad der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität von verschiedenen Faktoren abhängt. Lohnunterschiede und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten sind dabei wichtige Determinanten. Gut ausgebaute regionale und grenzüberschreitende öffentliche Verkehrsnetze sowie gute Kenntnisse der Sprache des Nachbarlandes sind weitere wichtige Faktoren, die die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität erleichtern;

27.

betont, dass die (ab 2015 einzurichtenden) nationalen EURES-Koordinationsstellen eine systematische und enge Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aufnehmen sollten;

28.

hält systematische grenzübergreifende Zusammenarbeit unter den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für eine wichtige Voraussetzung dafür, die Aufmerksamkeit der nationalen Gremien auf Mobilitätshindernisse und die Bemühungen um ihre Überwindung zu lenken;

29.

unterstreicht den Zusatznutzen von Informationen und Beratungsdiensten, die für Grenzgänger in den europäischen Grenz- und grenzübergreifenden Regionen zur Verfügung stehen. Über 35 Informationsstellen auf regionaler/kommunaler Ebene bieten Grenzgängern individuelle Beratung und Informationen. Auf ihre Fachkompetenz und Erfahrung sollte bei der Problemlösung auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene zurückgegriffen werden;

30.

anerkennt den Einsatz der europäischen Grenzregionen für die Erleichterung grenzüberschreitender Mobilität der Arbeitskräfte sowie bei der Suche nach Wegen zur Überwindung von Mobilitätshindernissen. Es wurden mehrere Berichte veröffentlicht, in denen die Probleme und Herausforderungen für Grenzgänger in spezifischen Grenzregionen eingehend untersucht worden sind (z.B. Bericht über Mobilitätshindernisse in der Region Galizia/Norte de Portugal oder in der Region Sønderjylland/Schleswig); verweist ferner auf die grundlegende Rolle transregionaler Beratungs- und Sachverständigen-Gremien, wie z.B. die Task Force für Grenzgänger in der Großregion SaarLorLux, die mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern aus unterschiedlichen Ländern und mit den politischen Entscheidungsträgern auf europäischer und nationaler Ebene eng zusammenarbeitet; unterstützt jedweden Einsatz zur Gewährleistung der Tragfähigkeit solcher Gremien;

31.

ist der Überzeugung, dass das Rechtsinstrument der Union – der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) – neue Möglichkeiten zur Förderung und Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte in der EU bietet. Da an einem EVTZ im Allgemeinen Personal aus mehreren Mitgliedstaaten beteiligt ist, könnte die Erfahrung der EVTZ im Bereich rechtlicher und praktischer Mobilitätshindernisse bei der Suche nach praktischen Lösungen genutzt werden;

32.

anerkennt das Engagement der Online-Dienste SOLVIT und "Ihr Europa – Beratung", die Unionsbürger und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Rechte in der EU zu verstehen und wahrzunehmen. Bei SOLVIT gehen jedes Jahr über 1 300 Anfragen ein. Diese Zahl könnte noch höher sein, wenn dieser Dienst bei den Unionsbürgern und Unternehmen in der EU besser bekannt wäre; fordert deshalb die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die SOLVIT-Zentren besser bekannt zu machen, insbesondere bei den KMU, und sie personell besser auszustatten, damit sie die Anfragen rascher beantworten können;

Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

33.

macht deutlich, dass die bestehenden Beratungsnetze (z.B. EURES T, Sachverständigennetze der Euregios) und Informationsstellen für Grenzgänger einen einzigartigen Service bieten, und unterstützt mit Nachdruck die Anstrengungen der Europäischen Kommission, die Arbeitskräftemobilität in der EU zu steigern. Grenzübergreifende Beratungsdienste zur Förderung der Mobilität – insbesondere jene, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie von den Sozialpartnern erbracht werden – sollten deshalb als eine europäische Aufgabe betrachtet werden und die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten;

34.

fordert die Europäische Kommission auf, die Umsetzung des EU-Rechts bezüglich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Nichtdiskriminierung und der Koordinierung der sozialen Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und einen aktiven Beitrag für die Stärkung der sozialen Rechte von Arbeitnehmern in der EU zu leisten und außerdem alle Mitgliedstaaten im Interesse stärkerer Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in die Verantwortung zu nehmen. Ebenso sollten regelmäßig quantitative und qualitative Daten zur grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften in der EU erhoben werden, um besser auf neue Entwicklungen und Herausforderungen reagieren zu können;

35.

anerkennt die wichtige Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Förderung der Arbeitskräftemobilität. Die EU sollte deren Erfahrungen und Sachwissen nutzen und in Partnerschaft mit ihnen gemeinsame Konzepte zur Förderung der geografischen Mobilität und zur Schaffung eines echten europäischen Arbeitsmarkts entwickeln;

36.

unterstützt die Idee der grenzübergreifenden Überwachung des Arbeitsmarkts und die Erhebung zuverlässigen statistischen Materials auf regionaler/lokaler Ebene. Die Verfügbarkeit angemessener Daten ist für die Erarbeitung integrierter Arbeitsmarktstrategien und politischer Maßnahmen in Antwort auf sich abzeichnende Tendenzen wichtig;

37.

ist der Auffassung, dass der politische Dialog auf europäischer, nationaler und regionaler/lokaler Ebene sowie der Dialog mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen unerlässlich ist, um die ständig neuen Herausforderungen wie den Wandel der demografischen Strukturen oder den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu bewältigen;

38.

schlägt vor, eine Plattform auf europäischer Ebene einzurichten, um die Probleme der Grenzgänger zu beleuchten und Empfehlungen zu ihrer Lösung zu erarbeiten. Eine derartige Plattform würde den Austausch von Fachwissen gewährleisten, die Nutzung möglicher Synergien erleichtern und den Dialog mit den zuständigen politischen und administrativen Stellen stärken;

39.

schlägt vor, eine regelmäßig zu aktualisierende Sammlung der dringlichsten Mobilitätshindernisse und Probleme nebst Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Brüssel, den 3. Juli 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Siehe "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen 'Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten' " COM(2012) 173 final.


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