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Document 52012AE1291

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation“ COM(2011) 572 final

ABl. C 229 vom 31.7.2012, p. 39–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 229/39


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation“

COM(2011) 572 final

2012/C 229/07

Berichterstatterin: Renate HEINISCH

Die Europäische Kommission beschloss am 21. September 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation

COM(2011) 572 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 8. Mai 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 481. Plenartagung am 23./24. Mai 2012 (Sitzung vom 23. Mai) mit 191 gegen 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Der EWSA ist wie die Kommission der Auffassung, dass Partnerschaften vielfältige Vorteile bieten und ihr Potenzial noch stärker genutzt werden könnte. Der Ausschuss begrüßt deshalb ausdrücklich die Initiative der Kommission, im Rahmen der Leitinitiative „Innovationsunion“ Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) zu begründen und zu fördern, die das Ziel haben, den Europäischen Forschungs- und Innovationszyklus effizienter zu gestalten und die Zeitspanne für Neuerungen auf dem Markt zu verkürzen.

1.2   Um eine langfristige Laufzeit und nachhaltige Wirkung von Partnerschaften zu sichern, sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die geeignet sind, Herausforderungen hinsichtlich Führungsstrukturen, Finanzierung und Umsetzung zu lösen.

1.3   Als Grundvoraussetzung müssen Partnerschaften einfach, flexibel, inklusiv und offen, die Steeringgruppen repräsentativ und ausgewogen und die Beziehungen zwischen bestehenden Initiativen und Instrumenten von Anfang an geklärt sein.

1.4   Der EWSA betont die Wichtigkeit sozialer Innovationen als Schlüsselinstrument zur Schaffung einer innovationsfreundlichen Umwelt, um Unternehmen, den öffentlichen Sektor, Sozialpartner und sonstige Organisationen der Zivilgesellschaft zur Zusammenarbeit zu motivieren und damit ihre Innovations- und Leistungsfähigkeit zu steigern.

1.5   Für die Weiterentwicklung des Partnerschaftskonzepts ist die Klärung und kontinuierliche Überprüfung des Verhältnisses zwischen den EIP und anderen politischen Initiativen erforderlich (Ziffer 2.3.2 der Mitteilung).

1.6   Die notwendige Erleichterung einer koordinierten Durchführung und Finanzierung europäischer und nationaler Programme zur effektiveren Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (Ziffern 3.1.3 und 3.3.3 der Mitteilung) sollte die Anpassung nationaler Verwaltungsabläufe, nationaler Förderrichtlinien und Finanzierungsbedingungen der Mitgliedsstaaten einschließen.

1.7   Der Ausschuss empfiehlt außerdem, bestehende Ressourcen stärker zu bündeln, die verschiedenen Möglichkeiten der (Ko-)Finanzierung übersichtlicher, eindeutiger und thematisch besser zuzuordnen, sie zielgerichtet einzusetzen und zentral und systematisch darüber zu informieren.

1.8   Der Ausschuss empfiehlt zudem eine Einbeziehung aller Akteure und Initiativen auf nationaler wie europäischer Ebene, die zu geeigneten, regelmäßigen Folgemaßnahmen und der Zukunftsfähigkeit von Partnerschaften sowie zur Implementierung ihrer Ergebnisse beitragen können.

1.9   Die Einbeziehung von Drittländern in FuI-Partnerschaften sollte weiter unterstützt werden, um die Attraktivität Europas für „Global Player“ zu erhöhen.

1.10   Auf der Basis der bisherigen Erfahrungen mit Partnerschaften ist zu klären, welche Form und welcher Grad von Verbindlichkeit erforderlich sind, um einerseits Flexibilität, Offenheit und Innovationsfähigkeit zu gewährleisten, andererseits aber langfristige und stabile Partnerschaften zu sichern und nachhaltige Wirkungen zu erzielen.

1.11   Um menschliche, zeitliche und finanzielle Ressourcen zu schonen, sollte zukünftig auf einen höheren Wirkungsgrad geachtet werden. Dazu müssen Maßnahmen besser koordiniert, regelmäßig evaluiert und konsequent umgesetzt werden.

1.12   Eine intensive Verknüpfung mit Akteuren auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene ist vorzusehen, um nationale und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Bedeutung der globalen Dimension der aktuellen Herausforderungen nicht aus dem Blick geraten.

2.   Mitteilung der Kommission

2.1   Die Mitteilung der Kommission zum Thema Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation (FuI) (1) behandelt die Aufgabe, die vorhandenen Ressourcen für FuI so zu optimieren, dass der Europäische Forschungsraum bis 2014, die Innovationsunion, die Digitale Agenda sowie weitere Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 (2) auch angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise verwirklicht werden können.

2.2   Mit ihrer Mitteilung greift die Kommission zurück auf das Konzept von Partnerschaften, deren Bedeutung als Mittel zur Bündelung von Kräften in der Mitteilung der Kommission über die Innovationsunion vom Oktober 2010 hervorgehoben wurde (3). Partnerschaften sollen europäische und einzelstaatliche Akteure des öffentlichen Sektors in öffentlich-öffentlichen (P2P) und öffentlich-privaten (PPP) Partnerschaften (4) zusammenführen, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen und die Wettbewerbsposition Europas zu stärken.

2.3   Um zu einer gemeinsamen Sichtweise über den möglichen Beitrag von Partnerschaften im Bereich FuI zu intelligentem und nachhaltigem Wachstum in Europa zu gelangen, wurden Partnerschaftsmodelle im Siebten Forschungsrahmenprogramm (RP7), im Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), dem Europäischen Forschungsraum (EFR) und dem politischen Rahmen der Innovationsunion entwickelt und erprobt.

2.4   In ihrer Gesamtbewertung folgert die Kommission, dass Partnerschaften vielfältige Vorteile bieten und ihr Potenzial noch stärker genutzt werden könnte.

2.5   Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) können einen übergeordneten Rahmen für die verschiedenen Partnerschaftsmodelle bilden, indem sie alle wichtigen Akteure des FuI-Zyklus zusammenbringen, die Angebots- wie auch die Nachfrageseite abdecken und das politische Engagement für vereinbarte Maßnahmen fördern. Partnerschaften sind zudem eine effiziente Methode, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärker an Forschung und Innovation zu beteiligen.

2.6   Partnerschaften sind jedoch keine „Selbstläufer“. Um eine langfristige Laufzeit und nachhaltige Wirkung zu sichern, sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die geeignet sind, die Herausforderungen hinsichtlich Führungsstrukturen, Finanzierung und Umsetzung zu lösen, die mit Partnerschaften verbunden sind.

2.7   Aus den Ergebnissen der verschiedenen Partnerschaften wurden bereits wichtige Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung von Partnerschaften gezogen und Lösungsmöglichkeiten für die genannten Herausforderungen abgeleitet (5).

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1   Der demografische Wandel, der Klimawandel sowie die Veränderungen in der Industrie, der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Globalisierung sind die größten Herausforderungen für die zukünftige Entwicklung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sind gemeinsame Anstrengungen, die Einbeziehung aller potenziellen Akteure und eine zentrale Koordination geeigneter Maßnahmen erforderlich. Sie müssen dringend im Zusammenwirken von Forschung, wissenschafts- und technologiebasierten Innovationen sowie sozialen Innovationen angepackt werden.

3.2   Eine zentrale Koordination ist auch in Bezug auf die Bündelung von Ressourcen, die Schaffung eines angemessenen Budgets und die Verteilung der Mittel erforderlich, damit die Chancen, die ebenfalls mit dem demografischen Wandel und den globalen Herausforderungen verbunden sind, effizient für Forschung und Innovation genutzt werden können.

3.3   Der EWSA begrüßt deshalb ausdrücklich die Initiative der Kommission, im Rahmen der Leitinitiative „Innovationsunion“ (6) Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) zu begründen und zu fördern, die das Ziel haben, den Europäischen Forschungs- und Innovationszyklus effizienter zu gestalten und die Zeitspanne für Neuerungen auf dem Markt zu verkürzen (7).

3.4   Aus der Analyse der im 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) (8), im Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (9), dem Europäischen Forschungsraum (EFR) (10), dem politischen Rahmen der Innovationsunion (11) und der Europäischen Pilotpartnerschaft zu aktivem und gesundem Altern (AHA) erprobten Partnerschaftsmodelle konnten bereits erste Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung von Partnerschaften gezogen werden (12).

3.5   Zu den Folgerungen gehört, dass Partnerschaften einfach, flexibel, inklusiv und offen, die Steeringgruppen repräsentativ und ausgewogen und die Beziehungen zwischen bestehenden Initiativen und Instrumenten von Anfang an geklärt sein sollten. Darüber hinaus benötigen Partnerschaften klare Rahmenbedingungen im Hinblick auf Strukturen, Finanzierung und Abläufe, um sich längerfristig und stabil entwickeln zu können.

3.6   Der EWSA würdigt und unterstützt die Bemühungen der Kommission, die genannten Folgerungen zu konkreten Vorschlägen und Leitlinien weiterzuentwickeln und relevante Aspekte in das Programm „Horizont 2020“ zu integrieren. Die in der Mitteilung beschriebenen Vorschläge sind notwendig, aber nach Meinung des Ausschusses noch ergänzungsbedürftig.

4.   Besondere Bemerkungen / Zu den Vorschlägen der Kommission

4.1   Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP)

4.1.1   Der Ausschuss schätzt und unterstützt das in der Mitteilung der Kommission formulierte Ziel, durch EIP bewährte Instrumente der „Angebotsseite“ (Forschung und Technologie) mit denen der „Nachfrageseite“ (Nutzer, Behörden, Normung etc.) zu verknüpfen (Ziffer 2.3.1). Er stimmt mit der Auffassung der Kommission überein, dass EIP die zentralen Akteure auf nationaler und regionaler Ebene, aus öffentlichem Sektor und Zivilgesellschaft zusammenbringen und den Austausch untereinander intensivieren können und dass dadurch Instrumente optimiert, Synergien erhöht und Ressourcen gebündelt sowie Innovationen – insbesondere soziale Innovationen wie neue Geschäftsmodelle (13) - gefördert und politisches Engagement gestärkt werden.

4.1.2   Der Ausschuss unterstreicht in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Vorschläge der Kommission, die auf den Schlussfolgerungen des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zur AHA-Pilot-EIP und weiteren Partnerschaften (14) beruhen. Sie machen deutlich, dass klare Rahmenbedingungen für Führungsstrukturen sowie für die Umsetzung und Finanzierung erforderlich sind, damit FuI-Partnerschaften sich langfristig und effizient entwickeln können.

4.2   Weiterentwicklung des Partnerschaftskonzepts

4.2.1   Für die Weiterentwicklung des Partnerschaftskonzepts erachtet der Ausschuss die folgenden Punkte für besonders wichtig und schlägt dazu jeweils ergänzende Aspekte vor:

4.2.2   Klärung des Verhältnisses zwischen den EIP und anderen politischen Initiativen (Ziffer 2.3.2 der Mitteilung): Dieses Verhältnis sollte permanent überprüft und insbesondere bei neuen EIP verdeutlicht werden.

4.2.3   Einbeziehung aller Akteure, die für geeignete, regelmäßige Folgemaßnahmen sorgen können (Ziffer 2.3.2): Dazu müssen die jeweiligen Rollen und Bedürfnisse der verschiedenen Akteure im Innovationsprozess identifiziert und berücksichtigt werden. Ebenso wichtig ist, eine Maßnahme auch beenden zu können – entweder wenn sie ihr Ziel erfolgreich erreicht hat oder wenn sich eine Maßnahme im Verlauf als nicht zielführend erweist.

4.2.4   Erleichterung einer koordinierten Durchführung und Finanzierung europäischer und nationaler Programme im Hinblick auf eine effektivere Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (Ziffer 3.1.3): Zu diesem Aspekt gehört nach Auffassung des Ausschusses auch eine möglichst weitgehende Anpassung nationaler Förderrichtlinien und Finanzierungsbedingungen. Die Notwendigkeit, nationale Verwaltungsabläufe der Mitgliedsstaaten aufeinander abzustimmen, wird bereits in der Mitteilung der Kommission erwähnt (Ziffer 3.3.3).

4.3   Derzeitige Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation

4.3.1   Partnerschaftsmodelle wurden im RP7, im CIP, dem EFR und dem politischen Rahmen der Innovationsunion entwickelt und erprobt (15).

4.3.2   Zu den derzeitigen gemeinsamen Initiativen gehören insbesondere die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter (EIP AHA) (16), die Digitale Agenda für Europa (17), die JPI „Länger und besser leben – Möglichkeiten und Probleme des demografischen Wandels“ (MYBL) (18) sowie das geplante Programm „Horizont 2020“ (19).

4.3.3   Die Einbeziehung weiterer wichtiger Akteure und Initiativen auf nationaler wie europäischer Ebene ist unverzichtbar, wenn eine Zersplitterung des Marktes und Doppelarbeit vermieden werden sollen. FuI-Partnerschaften oder zumindest Synergien bieten sich beispielsweise an mit dem „Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“ 2012 (20), dem WHO Age-friendly Environments Programme (WHO-Programm für alternsfreundliche Umgebungen) (21) und dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (22).

4.3.4   Ebenso sollten relevante Vorarbeiten weiterer Akteure auf nationaler wie europäischer Ebene verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu gehören z.B. verschiedene Programme und Initiativen der DG SANCO, des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) (23) und des Institute for Prospective Technology Studies (IPTS) (24).

4.3.5   Der EWSA betont außerdem die Bedeutung von Partnerschaften, um die Attraktivität Europas als globaler Partner in Forschung und Innovation zu erhöhen. Partnerschaften tragen dazu bei, durch eine Steigerung der Größenordnung und Tragweite die Effizienz und Wirksamkeit der Forschungsinvestitionen in Europa für „Globale Player“ erhöhen (25). Der EWSA spricht sich für eine Weiterentwicklung von Partnerschaften in diesem Sinn aus.

4.3.6   Zentral für die Zukunftsfähigkeit von Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation ist neben den strukturellen Rahmenbedingungen eine wegweisende und tragfähige gemeinsame Vision. Nach Auffassung des Ausschusses müssen deshalb neben allen denkbaren Akteuren, den Vertretern der Zivilgesellschaft und älteren Menschen insbesondere auch die Sozialpartner sowie junge Menschen beziehungsweise deren Vertreter in Partnerschaften einbezogen werden, um deren tatkräftige Unterstützung für zukunftsfähige Entwicklungen und Umsetzungen zu erreichen.

4.3.7   Innovationen entstehen nicht unbedingt als Ergebnis eines linearen Prozesses, sondern durch die Vernetzung und Integration von Sektoren, Systemen und Konzepten. Zu den häufigsten Faktoren, die z.B. zu dienstleistungsbezogenen Innovationen beitragen, gehören gesellschaftliche Strukturveränderungen, neue Kundenbedürfnisse und die Reaktion von Unternehmen auf solche Veränderungen. Insbesondere im Hinblick auf soziale Innovationen müssen solche Faktoren einbezogen werden.

4.4   Weitere Ergänzungsvorschläge

4.4.1   Finanzierung und Umsetzung – zu Ziffer 3.2 der Mitteilung der Kommission

4.4.1.1   Für eine langfristige Laufzeit von Partnerschaften ist ein verlässlicher Finanzierungsrahmen unabdingbar. Die Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung und Koordination bestehender Finanzierungsinstrumente auf europäischer wie nationaler Ebene sind in dieser Hinsicht sehr wertvoll und unbedingt weiter zu verfolgen.

4.4.1.2   Es wäre zudem wünschenswert, dass die verschiedenen Möglichkeiten der (Ko-)Finanzierung übersichtlicher, eindeutiger und thematisch besser zuzuordnen wären, um die Planung und Umsetzung von Initiativen auf einer soliden Basis begründen zu können. Der Ausschuss empfiehlt deshalb, bestehende Ressourcen stärker zu bündeln, sie zielgerichtet einzusetzen und zentral und systematisch darüber zu informieren.

4.4.2   Klärung der Verbindlichkeit zukünftiger Partnerschaften

Bisherige Partnerschaften reichen bezüglich ihrer Verbindlichkeit von einer losen Zusammenarbeit zu bestimmten Themenschwerpunkten über verbindliche, aber zeitlich und finanziell begrenzte Zusagen einzelner Partner bis hin zu einem langfristigen Engagement aller an einer Partnerschaft beteiligten Akteure. Im Hinblick auf das Programm Horizont 2020 ist auf der Basis der bisherigen Erfahrungen zu klären, welche Form und welcher Grad an Verbindlichkeit erforderlich ist, um einerseits Flexibilität, Offenheit und Innovationsfähigkeit zu gewährleisten, andererseits aber langfristige und stabile Partnerschaften zu sichern, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen.

4.4.3   Implementierung

Schwerpunkt der FuI-Partnerschaften sollte auf der zügigen und konsequenten Implementierung von als geeignet bewerteten Maßnahmen liegen. Deshalb muss das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis ebenso wie der Ansatz der Nutzerorientierung und Einbeziehung in Innovationspartnerschaften gestärkt werden. Um nicht unnötig kostbare Zeit und menschliche und finanzielle Ressourcen zu verbrauchen, sollte zukünftig auf einen höheren Wirkungsgrad geachtet und sollten Maßnahmen besser koordiniert, kontinuierlich nach festgelegten Kriterien evaluiert und konsequent umgesetzt werden.

4.4.4   Geistiges Eigentum

Bei einer Beteiligung mehrerer Akteure an einem Projekt oder einer Partnerschaft ist die Frage geistiger Eigentumsrechte an gemeinsamen Entwicklungen ein wichtiger Aspekt. Auch für die zukünftigen Innovationspartnerschaften müssen faire Lösungen dieser Frage von Anfang an gesichert werden, damit alle Beteiligten – auch einbezogene Endnutzer – einen angemessenen Anteil an Fördermitteln und möglichen späteren Gewinnen erhalten.

4.4.5   Regionale Verortung

Partnerschaften müssen sich immer in konkreten Kontexten realisieren und bewähren. Eine enge Verknüpfung mit Akteuren auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene und die Berücksichtigung nationaler und regionaler Besonderheiten sind deshalb dringend zu empfehlen, da die Voraussetzungen sowohl innerhalb der Mitgliedsländer wie zwischen ihnen sehr unterschiedlich sind. Eine solche kontextgebundene Orientierung darf jedoch die Bedeutung der globalen Dimension der aktuellen Herausforderungen nicht aus dem Blick verlieren.

4.4.6   Vorbildliche Beispiele

4.4.6.1   Als Modelle für gelingende Partnerschaften sollten erfolgreiche bestehende Partnerschaften zusammengetragen und bekannt gemacht werden. Der EWSA schlägt vor, bisherige Wege der Verbreitung wie z.B. über die CORDIS-Webseite, z.B. durch ein eigenes Web-Portal oder jährliche Veranstaltungen mit Prämierung der erfolgreichsten Partnerschaften zu ergänzen.

4.4.6.2   Ebenso nützlich kann es aber auch sein, die Gründe für das Scheitern von Partnerschaften zu erfahren und daraus zu lernen. Der Ausschuss empfiehlt deshalb, sowohl vorbildliche Modelle, wie auch gescheiterte Vorhaben und ihre jeweiligen Voraussetzungen zu sammeln und Informationen darüber aktiv zu verbreiten.

4.4.7   Inhaltliche Klärung der Begrifflichkeiten

4.4.7.1   Die Begriffe „Innovation“, „Forschung“ und „Partnerschaften“ sind zunächst inhaltlich nicht festgelegt. Während jedoch zu „Partnerschaften“ in der Mitteilung der Kommission bereits wichtige Rahmenbedingungen definiert wurden (26) und der Begriff „Innovation“ in verschiedenen Mitteilungen und Stellungnahmen geklärt wurde (27), bleibt bisher weitgehend vage oder exemplarisch, worauf sich zukünftige Forschungen beziehen sollen. Angesichts des demografischen Wandels und der globalen gesellschaftlichen Herausforderungen ist jedoch eine exzellente Grundlagenforschung unverzichtbar.

4.4.7.2   Ausführungen hierzu würden den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen. Der Ausschuss erarbeitet dazu eine eigene Initiativ-Stellungnahme „Achtes Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung: Fahrpläne für das Älterwerden“ (28).

4.4.8   Potenziale besser nutzen

Gerade das Altern der Bevölkerung ist beispielhaft für den Erfolg des Zusammenwirkens medizinisch-technischer Forschung und Entwicklung auf der einen und des sozialen Fortschritts auf der anderen Seite. Bei einer Bündelung aller verfügbaren intellektuellen, finanziellen und praktischen Ressourcen können sich auch in Zukunft enorme Kräfte zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen entwickeln.

Brüssel, den 23. Mai 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  COM(2011) 572 final vom 21.9.2011.

(2)  COM(2010) 546 final. Siehe auch IP/10/225. Das auf zehn Jahre angelegte Nachfolgeprogramm der Lissabon-Strategie wurde im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet. Ziel ist intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum mit einer besseren Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft.

(3)  COM(2010) 546 final; siehe dazu auch die EWSA-Stellungnahme ABl. C 132, 3.5.2011, S. 39.

(4)  Als Beispiele von P2P-Partnerschaften werden unter anderem ERA-NET und ERA-NET Plus, Artikel 185-Initiativen und die gemeinsame Planung (Joint Programming – JP) genannt. Zu PPP in FuI gehören beispielsweise Gemeinsame Technologie-Initiativen (JTI) und Künftiges Internet.

(5)  Siehe das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen SEC(2011) 1028 final vom 1.9.2011.

(6)  COM(2010) 546 final vom 6.10.2010.

(7)  COM(2011) 572 final vom 21.9.2011.

(8)  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1 sowie ABl. C 65 vom 17.3.2006, S. 9.

(9)  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15 sowie ABl. C 65 vom 17.3.2006, S. 22.

(10)  COM(2000) 6 final sowie ABl. C 204 vom 18.7.2000, S. 70.

(11)  Siehe Fußnote 6.

(12)  Siehe das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen SEC(2011) 1028 final vom 1.9.2011.

(13)  ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 22.

(14)  SEC(2011) 1028 final.

(15)  Siehe Fußnote 4. Ein relevantes Beispiel für eine P2P-Partnerschaft ist das AAL JP mit einem Volumen von über 600 Mio. EUR. Ein konkretes Beispiel für eine PPP ist die gemeinsame Technologieinitiative ARTEMIS (eingebettete IKT-Systeme).

(16)  Siehe IP/10/1288.

(17)  Siehe IP/10/581, MEMO/10/199 und MEMO/10/200.

(18)  Siehe http://www.jp-demographic.eu.

(19)  Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 2014-2020; MEMO/11/435. Siehe dazu auch den Vorentwurf der Stellungnahme INT/614-615-616-631 zu „Horizont 2020“, Berichterstatter Gerd WOLF.

(20)  Siehe http://europa.eu/ey2012/.

(21)  Siehe http://www.who.int/ageing/age_friendly_cities/.

(22)  Siehe http://www.un.org/disabilities/default.asp?id=150.

(23)  Siehe http://eit.europa.eu.

(24)  Siehe http://ipts.jrc.ec.europa.eu.

(25)  Als Beispiele seien hier nur zwei erwähnt: Als Ergebnis der Pilotinitiative für die gemeinsame Planung (JPI) betreffend die Bekämpfung der neurodegenerativen Erkrankungen hat Kanada seine Forschungsagenda in diesem Bereich neu ausgerichtet und mit Europa koordiniert und ist nun Partner eines Pilotvorhabens betr. Exzellenzzentren; Indien hat sein Interesse an aktiver Mitarbeit an der JPI „Wasser“ angemeldet.

(26)  Siehe unter anderem IP/11/1059 und MEMO/11/623 vom 21. September 2011.

(27)  COM(2010) 546 final. Siehe dazu auch nochmals ABl. C 132, 3.5.2011, S. 39.

(28)  „Horizont 2020: Fahrpläne für das Älterwerden“, (Initiativstellungnahme), Siehe Seite 13 dieses Amtsblatts (CESE 1290/2012.).


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