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Document 52011IP0263

Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 (2010/2234(INI))

ABl. C 380E vom 11.12.2012, p. 67–81 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 380/67


Mittwoch, 8. Juni 2011
Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020

P7_TA(2011)0263

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 (2010/2234(INI))

2012/C 380 E/10

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 mit dem Titel „Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM (2008)0412),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. Juni 2010 mit dem Titel „Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020“ (KOM(2010)0296),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. November 2009 mit dem Titel „Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel“ (KOM(2009)0640),

unter Hinweis auf die acht Schlüsselkompetenzen, die als „europäischer Referenzrahmen“ in der Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen aufgeführt sind (1),

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) (KOM(2008)0180),

unter Hinweis auf das 10-Jahre-Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ und die nachfolgenden gemeinsamen Zwischenberichte über die Fortschritte im Hinblick auf dessen Umsetzung,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. April 2009 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“, (KOM(2009)0200),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“ (2),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (3),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Jugend in Bewegung - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen“ (KOM(2010)0477),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2009 über die Bewertung des geltenden Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa und über die Zukunftsperspektiven für einen erneuerten Rahmen (09169/2009),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. August 2010„Eine Digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010)0245),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen – Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (6),

unter Hinweis auf die Cedefop-Studie vom März 2009 zu dem Thema „Professionalisierung der Laufbahnberatung – Praxiskompetenz und Qualifikationswege in Europa“,

unter Hinweis auf die Cedefop-Studie vom Mai 2009 zu dem Thema „Qualifikationen für Europas Zukunft: Antizipierung beruflicher Qualifikationserfordernisse“,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zu den Fähigkeiten für das Lebenslange Lernen und der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung“,

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 31. Oktober 2006 mit dem Titel „Das europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) – Ein europäisches System für die Übertragung, Akkumulierung und Anerkennung von Lernleistungen im Bereich der Berufsbildung“ (SEK(2006)1431),

unter Hinweis auf die Beratungsergebnisse des Rates vom 5. Dezember 2008 zu den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (16459/2008),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) (7),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (8),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (9),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. November 2008 zur Mobilität junger Menschen (10),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Februar 2007 mit dem Titel „Ein kohärenter Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung“ (KOM(2007)0061),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. September 2006 mit dem Titel „Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung“ (KOM(2006)0481),

unter Hinweis auf das Forschungspapier zu dem Thema „Guiding at-risk youth through learning to work” (Cedefop, Luxemburg 2010),

unter Hinweis auf den Kurzbericht zu dem Thema „Beschäftigung in Europa soll wissens- und kompetenzintensiver werden” (Cedefop, Februar 2010),

unter Hinweis auf den Kurzbericht zu dem Thema „Qualifikationsungleichgewichte in Europa“ (Cedefop, Juni 2010),

unter Hinweis auf die Veröffentlichung zu dem Thema „Working and ageing“ (Cedefop, Luxemburg 2010),

unter Hinweis auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die die allgemeine und berufliche Bildung, die Jugend und den Sport betreffen,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0082/2011),

A.

in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit nunmehr bei 21 % liegt und sie damit doppelt so hoch ist wie die Quote der allgemeinen Arbeitslosigkeit in der EU, sie zu den dringlichsten Herausforderungen in Europa zählt und es somit eines der zu verfolgenden Ziele ist, die Quote der Schulabbrecher auf weniger als 10 % zu senken, in der Erwägung, dass es ein weiteres Ziel ist, die Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2020 um 70 % zu erhöhen; in der Erwägung, dass Bildung und Ausbildung Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsmarkt und ein selbstbestimmtes Leben sind angesichts einer Situation, in der mehr als 5,5 Millionen Jugendliche in Europa arbeitslos, von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind und ihnen nach ihrem Schulabgang wenig Chancen offen entstehen und zahlreiche junge Menschen gezwungen sind, unsichere und schlecht bezahlte Arbeit mit mangelhafter sozialer Absicherung anzunehmen, wodurch ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet sind,

B.

in der Erwägung, dass zwar 58,9 % der Universitätsabschlüsse in der Europäischen Union von Frauen erworben werden, der Anteil promovierter Frauen jedoch lediglich bei 43 % liegt und unter Lehrstuhlinhabern noch niedriger ist, und in der Erwägung, dass Frauen nur 15 % der C-Professuren innehaben,

C.

in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020“ (KOM(2010)0296) die geschlechtsspezifische Dimension nicht berücksichtigt hat,

D.

in der Erwägung, dass der Übergang von Ausbildung zu Beschäftigung und zwischen Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überall in der EU eine strukturelle Herausforderung darstellt; in der Erwägung, dass deshalb die Sicherheit bei solchen Übergängen ein wichtiger Faktor ist, um Arbeitnehmer zur Teilnahme an Ausbildungsprogrammen außerhalb des Arbeitsplatzes zu motivieren; in der Erwägung, dass Lehrgänge von hoher Qualität rundum positive Auswirkungen auf den Zugang junger Menschen zur Beschäftigung haben,

E.

in der Erwägung, dass Arbeitslosigkeit in jungen Jahren bleibende negative Auswirkungen hat, einschließlich eines höheren Risikos künftiger Arbeitslosigkeit und geringeren Lebenseinkommens,

F.

in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der höheren Lebenserwartung eine längere und vielfältigere Arbeitsbiografie eine Selbstverständlichkeit sein wird und u. a. lebenslanges Lernen, Bildung, die neue digitale Wirtschaft, die Anpassung an neue Technologien und die Verwirklichung der Ziele der Strategie EU 2020 Beschäftigung und einen besseren Lebensstandard sichern können,

G.

in der Erwägung, dass eine auf individuelle Bedürfnisse der Lernenden abgestimmte berufliche Aus- und Weiterbildung von besonderer Relevanz ist, indem sie die Fähigkeit des Einzelnen, mit Wettbewerbsdruck umzugehen, erhöht und zu einer Erhöhung des Lebensstandards sowie zum sozioökonomischen Zusammenhalt beiträgt und insbesondere für spezifische Personengruppen, wie Migranten, Behinderte, Schulabbrecher oder schutzbedürftige Frauen, eine bessere Integration ermöglicht,

H.

in der Erwägung, dass kleine Unternehmen im Laufe ihrer Geschichte mehr als 50 % der neuen Arbeitsplätze in Europa geschaffen haben, wobei es sich um Arbeitsplätze handelt, die selbsttragend sind und Multiplikationswirkung haben,

I.

in der Erwägung, dass die Aufgabe der Mitgliedstaaten und der Kommission in erster Linie darin bestehen sollte, zur Schaffung eines Umfelds beizutragen, in dem Unternehmen erfolgreich tätig sein, sich entwickeln und expandieren können, und dass sie, um expandieren zu können, eine Verringerung der Steuerlast und eine gewisse Vorhersehbarkeit benötigen, damit sie planen und Investitionen tätigen können,

J.

in Erwägung, dass angesichts der in den Mitgliedstaaten bestehenden großen Unterschiede hinsichtlich der Teilnahme von Schülern an der Berufsbildung ein Austausch bewährter Verfahren dringend notwendig ist, um die Anzahl und die Qualifikation der Schüler zu erhöhen, die sich für eine technische Berufsausbildung in den Mitgliedstaten entscheiden, zumal dieser Bereich in punkto Schülerzahlen und Qualität schlecht abschneidet,

1.

erkennt die Notwendigkeit der Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an in dem Verständnis, dass das Humankapital von entscheidender Bedeutung für den Erfolg Europas ist;

2.

anerkennt die Bedeutung der grundlegenden und weiterführenden beruflichen Bildung und Ausbildung und stellt fest, dass ihr Erfolg von der Mitwirkung und Kooperation aller Akteure bei der Entwicklung, Koordinierung und Finanzierung von Strategien abhängt, die auf dieses Ziel gerichtet sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die positiven Erfahrungen mit dem dualen System im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Beispiel-Ländern zu nutzen, wo dieses System zu einer langfristigeren Integration junger Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt und höheren Beschäftigungsquoten für junge Arbeitnehmer sowie zu einem höherem Kompetenzniveau geführt hat, das wiederum die Beschäftigungsaussichten im späteren Berufsleben verbessert;

3.

weist erneut darauf hin, dass die Programme für berufliche Bildung entsprechend den Grundsätzen des lebenslangen Lernens sowie der Erstausbildung und Weiterbildung ausgebaut werden sollten;

4.

betont die Notwendigkeit der Förderung regelmäßiger Programme für berufliche Weiterbildung als Teil eines Konzepts des lebenslangen Lernens;

5.

fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Grundbildung mit einer Bewertung der „beruflichen Eignung“ abzuschließen;

6.

warnt davor, dass die heutige junge Generation in Europa angesichts des Fehlens einer konkreten Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und der Fortführung ihrer Schulbildung bzw. Ausbildung zu einer verlorenen Generation werden könnte, zumal die Verschärfung der Armut zu einer Zunahme des Fernbleibens vom Unterricht führt;

7.

begrüßt die Maßnahmen der Kommission, mit denen mehr Durchlässigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Anerkennung in und zwischen den Bildungssystemen angestrebt wird;

8.

ersucht die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dass sich die berufliche Weiterbildung und das lebenslange Lernen stärker an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientieren und den Zugang zum Arbeitsmarkt und Mobilität auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen; hebt darüber hinaus hervor, dass eine bessere und stärkere Interaktion zwischen dem Bildungssektor, der Arbeitswelt und der beruflichen Aus- und Weiterbildung als wichtiges Bindeglied zwischen Bildungssektor und Arbeitswelt nötig ist; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, den anhaltenden Bedürfnissen des Einzelnen nach dem Ausbau von Qualifikationen und lebenslangem Lernen stärker Rechnung zu tragen;

9.

verweist darauf, dass die Verbindung von Aus- und Weiterbildung, und insbesondere der Übergang von der Berufs- zur Hochschulbildung, erfordert, dass die Möglichkeiten der Verknüpfung der Berufsbildung mit der Hochschulbildung ausgeweitet werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf ihre Einbeziehung in die Mechanismen für die Bereitstellung beruflicher Information, Orientierung und Beratung gelegt werden muss; ist zudem der Ansicht, dass ein Wechsel zwischen Ausbildung und Beschäftigung gewährleistet, dass Personen mit Berufsbildung die Kompetenzen erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind;

10.

betont, wie wichtig es ist, auf lokaler und regionaler Ebene wirksame Synergien und stabile Formen der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Forschungszentren und Unternehmen zu fördern, um die nach innen gerichteten Bildungssysteme und Inkongruenzen von Kenntnissen und Qualifikationen in Bezug auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu überwinden und um die Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen, vor allem von Frauen, unter besonderer Berücksichtigung von weiterführenden beruflichen Befähigungsnachweisen zu verbessern;

11.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der sich wandelnden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt die Verwaltung des ESF flexibler zu gestalten;

12.

begrüßt eine Stärkung des ergebnisorientierten Lernansatzes und die Absicht, Fertigkeiten, die auf nicht formalem oder informellem Weg erworben wurden, stärker anzuerkennen;

13.

betont die Bedeutung einer Erstausbildung für Lehrer, da sich die Qualität von Lehrern und Ausbildern unmittelbar in der Qualität der Lehrprogramme und des Ausbildungsangebots insgesamt widerspiegelt;

14.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Anerkennung des informellen und nicht formalen Lernens weiter zu verbessern; verweist auf bewährte Verfahrensweisen in diesem Bereich, insbesondere mit der finanziellen Unterstützung des ESF, die beweisen, dass die Anerkennung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, wo auch immer sie erworben wurden, zu einer erfolgreicheren Integration in den Arbeitsmarkt führt;

Berufsausbildung

15.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ein qualitativ hochwertiges Ausbildungsangebot, das sowohl auf berufspraktisches Lernen als auch auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse ausgerichtet ist, sicherzustellen; vertritt zugleich die Auffassung, dass eine qualitativ hochwertige berufliche Ausbildung und Weiterbildung wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass Europa seine Stellung als wissensbasierte Gesellschaft behaupten und erfolgreich im Wettbewerb in der globalisierten Wirtschaft bestehen kann;

16.

weist darauf hin, dass es auch einen Binnenmarkt für berufliche Fortbildungsangebote gibt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Beratungsstellen über Weiterbildungsangebote und berufliche Mobilität im eigenen Land und in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen;

17.

ist der Auffassung, dass die EU-Organe zwecks einer vollständigen Umsetzung der Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ innerhalb der Strategie 2020 eine pragmatischere, umfassendere und weiter reichende Initiative in Angriff nehmen sollten, die von allen Mitgliedstaaten unterstützt wird und deren Schwerpunkt auf der Verknüpfung der Bereiche berufliche Ausbildung, Berufsqualifikationen, lebenslanges Lernen und Lehrlingsausbildung mit dem Arbeitsmarkt liegen sollte, um zu gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten wirklich hinter den Zielen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) stehen;

18.

ersucht die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung stärker an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert;

19.

fordert, dass der Berufsausbildung in Form einer Lehre gegenüber jeder anderen Form der Ausbildung, wie beispielsweise einem Praktikum, der Vorzug gegeben wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, keine berufsbezogene Universitätsausbildung vorzusehen, die nicht mit einem Ausbildungsvertrag einhergeht;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, weniger begabten Lernenden Möglichkeiten für das Nachholen allgemeiner Bildung auf sekundärem oder tertiärem Niveau zu eröffnen;

21.

ermutigt die Mitgliedstaaten, mit aktiver Beteiligung der Sozialpartner die Berufsbildungsgänge und das vermittelte Know-how zu modernisieren, indem sie gemeinsam Modelle für die berufliche Bildung entwickeln, die die Grundlage für die Lehrpläne in der berufliche Bildung bieten und alle zwei bis drei Jahre nach Maßgabe der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen in den jeweiligen Berufszweigen aktualisiert werden;

22.

betont die Notwendigkeit einer größeren Kompatibilität und Synergie von Bildungssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Sprachunterricht und den an die Ziele der Innovationsunion angepassten Lehrplänen; betont, wie wichtig es ist, alle rechtlichen und administrativen Hürden für die Entwicklung eines europäischen Rahmens zu beseitigen, mit dem eine breite Palette hochwertiger Praktika in ganz Europa gewährleistet werden kann;

23.

fordert mehr Ausgewogenheit bei der Berufswahl von Mädchen und Jungen, um der geschlechtsspezifischen Segregation auf den Arbeitsmärkten vorzubeugen und bessere Voraussetzungen für die Erreichung des künftigen Ziels zu schaffen, in der gesamten EU mehr und ausgewogenere Beschäftigung zu erreichen, indem Initiativen entwickelt werden, die Frauen bei der Entscheidung für Berufe unterstützen, die traditionell von Männern dominiert sind, und umgekehrt; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, eine qualitativ hochwertige Beratung bei der Berufswahl sicherzustellen und mehr Ausgewogenheit bei der Berufswahl von Mädchen und Jungen zu ermöglichen, unter Berücksichtigung der nach wie vor bestehenden Stereotype, die Einfluss auf die Berufswahl haben und zu einer klaren Trennung zwischen männlichen und weiblichen Berufen führen;

24.

stellt fest, dass eine berufliche Ausbildung mit hohem Standard auf einer soliden, geschlechtsneutralen Allgemeinbildung aufbaut, und fordert von den Mitgliedsstaaten, auf geschlechterspezifische Berufsbeispiele im Lehrmaterial zu verzichten, damit von Anfang an das Interesse von Jungen und Mädchen für alle Berufe geweckt wird;

25.

nimmt die erhebliche Bedeutung geschlechtsspezifischer Stereotype in unseren Bildungssystemen zur Kenntnis und unterstreicht daher, wie wichtig es ist, Strategien zu entwickeln, die eine geschlechterunabhängige Bildung gewährleisten, was unter anderem auch zur Gleichstellung der Geschlechter und zu einem gleichberechtigten Zugang zu Berufsbildung und Arbeitsmarkt beitragen würde;

26.

fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner dazu auf, die Vereinbarkeit von beruflicher Aus- und Weiterbildung, Lernen und Familienleben unter dem Aspekt der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten und von Schulungszeiten, die mit den Schulzeiten der Kinder vereinbar sind, zu erleichtern;

27.

fordert einen institutionalisierten Dialog zwischen allen Akteuren, insbesondere Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gewerkschaften, um die hohe Qualität und die Orientierung an den gegenwärtigen Arbeitsmarktanforderungen der beruflichen Ausbildung sicherzustellen;

28.

regt an, grenzüberschreitende Verbindungen und Kommunikationsplattformen von Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern zwecks eines Austauschs bewährter Verfahrensweisen zu fördern;

29.

fordert alle Akteure auf dem Arbeitsmarkt einschließlich der Industriezweige, Unternehmen, Gewerkschaften, Ministerien und staatlichen Arbeitsvermittlungsstellen auf, in einen strukturierten sozialen Dialog darüber zu treten, wie die berufliche Integration junger Menschen besser gewährleistet werden und man lebenslanges Lernen sowie formale und nicht formelle Ausbildungsgänge fördern kann;

30.

begrüßt das Ziel der Strategie Europa 2020, die Systeme der beruflichen Bildung zu stärken, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese auf eine umfassende Qualifizierung, Partizipation und auf eine Humanisierung der Arbeit auszurichten;

31.

empfiehlt, Kreativität, Innovation und Unternehmergeist in allen Bildungsbereichen und auch im Bereich der beruflichen Bildung zu fördern und die auf allen Bildungswegen, auch den nicht formalen und informellen, erworbenen Fähigkeiten anzuerkennen; empfiehlt darüber hinaus die Förderung von Projekten, die die Weitergabe von Wissen und Fertigkeiten von Generation zu Generation erhalten;

32.

ist der Auffassung, dass die Vermittlung unternehmerischen Denkens einen wichtigen Teil der beruflichen Bildung ausmachen sollte, um ihre Attraktivität für alle Schüler zu steigern und das Unternehmertum entsprechend den Bestimmungen der Strategie Europa 2020 zu stärken;

33.

erinnert an die Zielsetzungen der Strategie Europa 2020, in denen betont wurde, dass es einer hochqualifizierten und gut ausgebildeten europäischen Arbeitnehmerschaft bedarf, um ein starkes und nachhaltiges Wachstum sowie die in der Strategie genannten Beschäftigungsziele zu erreichen; betont die große Bedeutung, die erschwinglicher und zugänglicher beruflicher Aus- und Weiterbildung im Prozess der Weiterbildung der Arbeitnehmer in Europa und der Verbesserung ihrer Qualifikationen zukommt;

34.

betont, wie wichtig es ist, das Bedarfsermittlungsverfahren auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zu verbessern, um eine möglichst enge Übereinstimmung zwischen den angebotenen Qualifikationen und dem tatsächlichen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen;

35.

fordert die Mitgliedstaaten auf, durch Vermittlung von auf die Arbeitswelt angepassten Fertigkeiten den zukünftig längeren und häufiger unterbrochenen Arbeitsbiografien Rechnung zu tragen;

36.

betont, dass die Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung dazu beitragen müssen, den Arbeitnehmern die Qualifikationen zu vermitteln, die sie für neue nachhaltige Arbeitsplätze benötigen, die im Rahmen der zukünftigen nachhaltigen Wirtschaft entstehen werden;

37.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Übergang vom Schul- ins Erwerbsleben durch die Entwicklung integrierter Orientierungs- und Beratungsprogramme für den Werdegang zu erleichtern;

38.

stellt fest, dass sich das duale System (praktische und schulische Bildung) in einigen Mitgliedsstaaten bewährt, da hier Unternehmen hinsichtlich der berufsbezogenen Weiterbildung kooperieren und interagieren;

39.

fordert die Unternehmen auf, verstärkt auf Ausbildungsverbünde zu setzen, um spezifische Ausbildungsziele besser erreichen zu können, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind;

40.

fordert die Mitgliedstaaten angesichts der Neuorientierung hin zu nachhaltiger Wirtschaft und nachhaltigem Wachstum auf, die Institution der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu stärken, da sie das Potential hat, die sozialen Folgen von Unternehmensumstrukturierungen abzufangen, indem sie die Beschäftigungsfähigkeiten der Arbeitnehmer verbessern;

41.

unterstreicht die Bedeutung sozial- und solidarwirtschaftlicher Modelle für diese neue Unternehmenskultur und erinnert daran, dass es für Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen einschließlich Hochschuleinrichtungen unerlässlich ist, ihren Studenten fundierte Kenntnisse zum Thema Unternehmertum sowie zur Sozial- und Solidarwirtschaft und zu den Grundsätzen einer verantwortungsvollen und ethischen Unternehmungsführung zu vermitteln;

42.

betont die Notwendigkeit, eine Übersicht über die Bereiche zu erstellen, in denen die Europäische Union weltweit über einen komparativen Vorteil verfügt oder verfügen könnte, um für diese Bereiche weitere Bildungsstrategien zu entwickeln;

Berufliche Weiterbildung

43.

fordert die Mitgliedstaaten auf, dem wachsenden Bedarf an qualifizierender Weiterbildung Rechnung zu tragen und Arbeitnehmern bei der Planung der passenden Weiterbildung durch Beratungsstellen zu unterstützen; fordert Arbeitgeber auf, Weiterqualifizierungen für alle Beschäftigten zu ermöglichen;

44.

empfiehlt die Gewährung von Anreizen für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten zur Teilnahme an Ausbildungsprogrammen ermutigen;

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize für Arbeitgeber zu entwickeln, um die Bereitstellung kosteneffektiver und flexibler Ausbildung in Kleinst- und Kleinunternehmen zu erleichtern, die den Bedürfnissen von Frauen angepasst ist; fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, beim Kampf gegen bestehende Lohn- bzw. Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen entschlossen vorzugehen und die Beseitigung des Lohngefälles zwischen Mann und Frau, das derzeit bei 18 % liegt, bis 2020 anzustreben;

46.

fordert die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit der Kommission im Wege einschlägiger Hochschulprogramme Modelle für das Management und den Einsatz von Humanressourcen zu schaffen, basierend auf der gegenseitigen Anerkennung von Berufsaus- und Weiterbildung im Rahmen des lebenslangen Lernens, weil dies einen Mehrwert und Wettbewerbsvorteil für Unternehmen darstellt;

47.

empfiehlt, die Autonomie der Berufsbildungszentren in den Bereichen Planung, Finanzierung, Verwaltung und Evaluierung ihrer Tätigkeiten zu fördern und dynamischere Formen der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungszentren und Unternehmen einzuführen;

48.

erinnert daran, dass Investitionen in Bildung und Weiterbildung wesentlich für eine bessere Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger Europas sind; ist der Ansicht, dass Kernkompetenzen und neue Fähigkeiten, insbesondere in den für das Wachstum strategischen Sektoren, den Menschen neue Möglichkeiten eröffnen und darüber hinaus die Grundlage für eine langfristige nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung bilden; erachtet es in diesem Zusammenhang als wesentlich, dass die Mitgliedstaaten und alle Beteiligten sicherstellen, dass die Arbeitnehmer die für sie notwendigen grundlegenden Kompetenzen erwerben;

49.

fordert die Kommission auf, Instrumente wie Bewertungsmodelle für lebenslanges Lernen zu entwickeln, die Arbeitnehmer ermutigen, lebenslanges Lernen bzw. berufliche Aus- und Weiterbildung systematisch und auf eigene Initiative zu verfolgen, wobei ein besonderes Augenmerk auf diejenigen gerichtet werden sollte, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren müssen, und regelmäßig zu überprüfen, welche Qualifikationen für eine weitere erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsmarkt benötigt werden, ihre Qualifikationen zu verbessern und berufliche Mobilität zu gewährleisten;

50.

fordert die Mitgliedsstaaten auf, im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Unterstützung von Frauen in ländlichen Gebieten Angebote zur Weiterbildung im EDV-Bereich bereitzustellen, die den Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit geben, ihren Beruf von zu Hause aus auszuüben;

51.

fordert die Regierungen auf, eine flexible und an den spezifischen Bedürfnissen von Bevölkerungsgruppen und Unternehmen ausgerichtete berufliche Bildung voranzutreiben, die es ermöglicht, die gesamte absolvierte Ausbildung zu nutzen, die Ausbildung mit dem Privatleben und anderen beruflichen Tätigkeiten zu vereinbaren und die europäische Mobilität zu vergrößern, wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt werden muss, den Zugang zur beruflichen Bildung für Bevölkerungsgruppen zu erleichtern, die von Marginalisierung bedroht sind, damit sie ihre Ausbildung weiterführen;

52.

weist darauf hin, dass lebenslanges Lernen ein zentraler Schlüssel sein wird, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und den vielfältigen Erwerbsbiografien Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Blick auf dieses Ziel stärker für die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterbildung sensibilisiert werden müssen;

53.

fordert die Kommission auf, eine Studie zu erstellen, um festzustellen, wie sich die Teilnahme an Lehrgängen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowohl auf die Produktivität von Arbeitnehmern als auch auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Qualität der Arbeit auswirkt;

54.

betont wie wichtig eine leicht zugängliche, flexible und individuelle berufliche Weiterbildung, welche die berufliche Teilhabe am Arbeitsmarkt erleichtert und verbessert, für Menschen in den verschiedenen Lebensstadien ist; vertritt die Auffassung, dass allgemeine und berufliche Bildung für Menschen in allen Lebensstadien zugänglich, verfügbar und erschwinglich sein sollte, unabhängig von ihrem Status auf dem Arbeitsmarkt, um nicht nur das lebenslange Lernen zu fördern, sondern auch zur Weiterentwicklung bestehender Berufe und zur Schaffung neuer Berufe auf der Grundlage der derzeitigen gesellschaftlichen Bedürfnisse beizutragen; vertritt außerdem die Auffassung, dass sie als wichtiges Instrument für die Verlängerung des Arbeitslebens des Einzelnen angesehen werden sollte;

55.

fordert die Mitgliedstaaten auf, einen hochwertigen, umfassenden, flexiblen und erschwinglichen Zugang für Frauen zu beruflicher Aus- und Weiterbildung zu entwickeln, einschließlich spezieller lebensbegleitender Orientierungs- und Karriereberatung zu Qualifikationsanforderungen in den verschiedenen Beschäftigungsbereichen, die sich an Frauen mit unterschiedlichem Hintergrund richtet, um sie erfolgreich in qualitativ anspruchsvolle und angemessen entlohnte Arbeitsplätze zu integrieren und ihren mehrdimensionalen Ausbildungsbedürfnissen zu entsprechen, wie etwa:

maßgeschneiderte berufliche Aus- und Weiterbildung, um die berufliche Entwicklung zu fördern;

zugängliche Übergangsmöglichkeiten von informellem zu formalem Lernen;

Berücksichtigung verschiedener Lernstile;

Kontakt zu Vorbildern und Mentoren und Mentorinnen;

Entwicklung von Programmen, die an flexible Arbeitsregelungen und Teilzeitverträge angepasst sind;

speziell zugeschnittene Online-Bildungsangebote;

56.

weist darauf hin, dass zunehmende Alterung der Bevölkerung Europas die Bedeutung der Programme für lebenslanges Lernen und Berufsbildung erhöht und deren Förderung notwendig macht;

57.

betont, dass sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene sehr viel mehr unternommen werden muss, um die Teilnahme von KMU an Berufsbildungsprogrammen und Projekten des lebenslangen Lernens zu erhöhen und auch mehr wenig qualifizierte Arbeitnehmer hierfür zu gewinnen, deren Teilnahme Studien zufolge besonders niedrig ist;

58.

unterstreicht, dass es im Rahmen der Bemühungen zur Erreichung der Ziele Flexibilität und Sicherheit unbedingt notwendig ist, dass mehr Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitsverhältnissen an Berufsbildungsprogrammen teilnehmen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die hierfür erforderlichen Initiativen zu ergreifen;

59.

fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der beruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens verstärkt auf Online-Angebote zurückzugreifen, um den Familien damit die Vereinbarung familiärer und beruflicher Pflichten zu ermöglichen;

60.

betont die Rolle von lokalen Verwaltungen, Partnerschaften zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen bei der Gestaltung der Programme für berufliche Aus- und Weiterbildung entsprechend dem aktuellen Bedarf des Arbeitsmarktes;

61.

ist der Auffassung, dass regionalen und lokalen Behörden eine wesentliche Rolle bei der Zusammenarbeit mit den Berufsbildungszentren und Unternehmen sowie bei der Unterstützung von Berufsbildungseinrichtungen zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zukommt, die eine erfolgreiche Eingliederung der Absolventen von Berufsbildungseinrichtungen in den Arbeitsmarkt erleichtern;

62.

fordert, dass die Ausbildungsverträge, wenngleich sie den Auszubildenden Schutz gewähren und eine gewisse Flexibilität in Bezug auf ihre Handhabung erlauben sollten, Möglichkeiten für eine Auflösung des Vertrags bei mangelnder Eignung oder aufgrund schweren Fehlverhaltens des Betreffenden vorsehen sollten;

63.

fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Zielen und Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 die Verbindungen zwischen der Berufsausbildung und den Anforderungen des Arbeitsmarkts zu verbessern, indem beispielsweise die akademische und berufliche Beratung verbessert wird und Praktika sowie Ausbildungsverträge für Frauen gefördert werden, und überdies neue Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, auch auf den Gebieten der Wissenschaft, Mathematik und Technologie, um die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen im technisch-wissenschaftlichen Bereich, in nicht traditionellen Berufen sowie in Wirtschaftsbereichen mit niedrigen CO2-Emissionen und in der Hochtechnologiebranche zu verbessern und dauerhafte Arbeitsplätze mit angemessenem Einkommen zu schaffen;

64.

ist der Ansicht, dass die bestehenden europäischen Programme im Bereich der beruflichen Bildung effektiv sind und in Zukunft noch stärker gefördert werden sollten;

Qualität und Effizienz von beruflicher Aus- und Weiterbildung

65.

ersucht die Mitgliedstaaten, bessere Möglichkeiten für die Qualifizierung von Ausbildern zu schaffen und die Basis für eine fördernde Lernpartnerschaft zu legen, um die Wirksamkeit der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie eine effiziente und erfolgreiche Wissensvermittlung zu gewährleisten;

66.

betont, dass eine hoch qualifizierte und gebildete Arbeitnehmerschaft eine der Triebfedern von Innovationen ist und einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für die Union bietet; betont, dass eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung grundlegend zu nachhaltiger Entwicklung und zur Schaffung eines funktionierenden Binnenmarkts beiträgt und sie mittels eines umfassenden Dialogs zwischen allen beteiligten Akteuren fortlaufend an die Bedürfnisse und die Veränderungen des europäischen Arbeitsmarkts anpassen sollte;

67.

betont, dass Kreativität und Informations- und Kommunikationstechnologien in der neuen digitalen Wirtschaft eine neue Unternehmenskultur schaffen, die die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten im Hinblick auf eine Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung erleichtern kann, und dass es daher an der Zeit ist, die berufliche Bildung in den Mittelpunkt zu stellen, um insbesondere den Herausforderungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 Rechnung zu tragen, wie etwa dem Kernziel der Union, den Anteil der 30- bis 34-jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf 40 % zu erhöhen;

68.

fordert die Mitgliedstaaten auf, auf nationaler Ebene Qualitätssicherungssysteme einzuführen und einen „Kompetenzrahmen“ für Lehrer und Ausbilder zu entwickeln;

69.

fordert die Kommission auf, Informationen über zu erwartende Veränderungen auf den Arbeitsmärkten innerhalb der EU zur Verfügung zu stellen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Informationen in ihre Strategien und Programme für allgemeine und berufliche Bildung aufzunehmen;

70.

ersucht die Mitgliedsstaaten darum, auf lokaler Ebene Synergien zwischen den Sozialpartnern, lokalen Berufsvereinigungen, Universitäten und Schulverwaltungen bzw. dem Lehrkörper zu fördern, um im Wege wissenschaftlicher Studien und systematischer Konsultationen einen mittelfristigen Plan für künftig erforderliche Berufsqualifikationen zu erstellen und um die Anzahl der in den verschiedenen Sektoren benötigten Auszubildenden ermitteln zu können, wodurch die Effizienz der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Bezug auf eine reibungslose und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt vergrößert würde;

71.

ersucht die Kommission, für die einzelnen Regionen ein Diagramm über Angebot und Nachfrage von Fortbildungsmaßnahmen zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren;

72.

nimmt zur Kenntnis, dass in der beruflichen Aus- und Weiterbildung die Schlüsselkompetenzen, einschließlich der unternehmerischen Initiative, im Mittelpunkt stehen, deren Förderung schon bei der Bildung im Kindesalter ansetzen muss; vertritt die Auffassung, dass dieser Prozess auch neben dem berufspraktischen Lernen fortgesetzt werden muss;

73.

fordert Unterstützung auf nationaler und europäischer Ebene durch die Schaffung einer gemeinsamen Aktionsbasis für berufliche Aus- und Weiterbildung, um zur Verwirklichung der Ziele Effizienz, Mobilität der Arbeitskräfte und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union beizutragen;

74.

fordert die Mitgliedstaaten auf, private höhere Bildungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen aktiv an der Verbesserung und Erweiterung des Angebots an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen, insbesondere für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik);

75.

fordert eine eigene Initiative auf EU-Ebene, um Mädchen für MINT-Berufe zu begeistern und die Stereotype zu bekämpfen, die diese Berufe immer noch prägen; betont, dass den Medien und dem Bildungssystem eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung solcher Stereotype zukommt;

76.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für die vollständige Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften einzusetzen, indem Schulungsprogramme unterstützt werden, mit denen erreicht werden soll, dass sich alle Betroffenen in stärkerem Maße der geltenden Rechtsvorschriften sowie ihrer daraus resultierenden Rechte und Pflichten bewusst werden;

77.

fordert die Mitgliedstaaten auf, innovative Tätigkeiten und Europäische Doktoranden- und Postdoktorandenprogramme zu unterstützen, die der Wettbewerbsfähigkeit und einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum förderlich sind;

Angebote für spezifische Personengruppen

78.

ersucht die Mitgliedstaaten, bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung den individuellen Bedürfnissen von Geringqualifizierten, Lernenden mit Migrationshintergrund, Angehörigen ethnischer Minderheiten, schutzbedürftigen Frauen, Arbeitslosen, Menschen mit Behinderung und alleinerziehenden Müttern Rechnung zu tragen; empfiehlt, gleichzeitig der Minderheit der Roma besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da Schulbildung und die Teilnahme am Erwerbsleben Schlüsselfaktoren für die Erleichterung der sozialen Eingliederung der Roma sind;

79.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Übergangsmöglichkeiten für Jugendliche ohne oder mit geringem Bildungsabschluss zu schaffen, um den Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen, wobei auch Teilqualifikationen weiter gefördert und anerkannt werden können; fordert angesichts der hohen Brisanz eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Jugend- und Frauenarbeitslosigkeit, die die Mitgliedstaaten beim Aufbau einer Vernetzung vor Ort zwischen Schule, Unternehmen, Jugendhilfe und jungen Menschen unterstützt;

80.

weist auf die Schwierigkeiten bei der Integration hin, mit denen Drittstaatsangehörige konfrontiert sind, wenn ihre Qualifikationen nicht anerkannt werden; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen des Europäischen Qualifikationsrahmens auf die Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen zu bewerten;

81.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Initiativen zu ergreifen, um ältere Arbeitnehmer in Bezug auf das lebenslange Lernen und die berufliche Weiterbildung zu unterstützen;

82.

sieht in der Chance, mobil zu sein, einen wichtigen Teil der beruflichen Bildung und empfiehlt demnach einen Ausbau des Programms Leonardo da Vinci;

Flexibilität und Mobilität

83.

begrüßt die Idee, grenzüberschreitende Mobilität als optionalen Bestandteil der beruflichen Aus- und Weiterbildung aufzunehmen und bei den Beteiligten die Chancen eines grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes zu entwickeln, wie es bereits mit dem Programm Leonardo Da Vinci geschieht; fordert die Betroffenen nachdrücklich auf, das Programm Leonardo Da Vinci und andere einschlägige Programme stärker ins Bewusstsein zu rücken; ruft daher zu einer verstärkten Förderung der Mobilität auf, um es jungen Menschen leichter zu machen, im Ausland Erfahrungen zu sammeln;

84.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, die EU-Programme für die Mobilität von Lernenden, insbesondere das Programm Leonardo da Vinci, fortzuführen und auszuweiten, um dadurch eine größere Mobilität von Lernenden im Binnenmarkt zu fördern;

85.

ist davon überzeugt, dass bei der beruflichen Ausbildung Voraussetzungen für die Mobilität der Arbeitnehmer geschaffen werden sollten, und dies sowohl im Laufe des Erststudiums als auch im Rahmen des lebenslangen Lernens;

86.

ist der Ansicht, dass die grenzüberschreitende Mobilität im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung genauso wichtig ist wie die Mobilität im Bereich der allgemeinen Bildung und dass verstärkte Anstrengungen für den Ausbau dieser Mobilität unternommen werden sollten;

87.

ist der Ansicht, dass eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Bildungssystemen der Mitgliedstaaten, durch die diese Unterschiede überbrückt und die wechselseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Diplomen sichergestellt wird, mit mehr Nachdruck verfolgt werden sollte, um so die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu stärken und die Mobilität zu fördern;

88.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anerkennung von nicht-formalem und informellem Lernen zu erleichtern und den Austausch von Berufserfahrung zu fördern, um möglichst großen Gewinn aus der Arbeitnehmermobilität und der gemeinsamen Nutzung von Wissen zu ziehen und mehr Spielraum für individuelle Lernpfade zu schaffen;

89.

weist darauf hin, wie außerordentlich wichtig es ist, die Mobilität von Arbeitnehmern im EU-Binnenmarkt zu erleichtern; begrüßt und unterstützt uneingeschränkt die Initiative der Kommission, das bestehende System der Anerkennung von Berufsqualifikationen zu überarbeiten; ist der Ansicht, dass eine aussagefähige Bewertung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in ihrer gegenwärtigen Fassung Bestandteil der Überprüfung dieser Richtlinie durch die Kommission sein sollte; ist der Auffassung, dass die Kommission der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen in sämtlichen Mitgliedstaaten weiterhin oberste Priorität einräumen muss;

90.

ist der Ansicht, dass die Entwicklung einer neuen Strategie für den Fremdsprachenerwerb, die darauf ausgerichtet ist, das allgemeine Wissen in bestimmten Kompetenzbereichen zu verbessern, die Mobilität von Lehrenden und Lernenden fördern wird; weist darauf hin, dass darüber hinaus die Gewährleistung der Durchlässigkeit von beruflicher Bildung zur Hochschulbildung zur Attraktivität der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung beiträgt;

91.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der Kommission und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Systeme für die Zertifizierung von Berufsqualifikationen im Rahmen des lebenslangen Lernens und der beruflichen Weiterbildung zu verbessern und zu überwachen;

92.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Ausbildungsangebot in Modulform zu gestalten; fordert jedoch, die Ganzheitlichkeit einer umfassenden Berufsqualifizierung als oberste Priorität zu erhalten und die einzelnen Module klar zu definieren und Vergleichbarkeit zu schaffen;

93.

betont die Rolle von Lehrern und Ausbildern bei der Stärkung der geschlechtsspezifischen Perspektive in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und fordert die Entwicklung von Mobilitätsprogrammen wie dem Programm Leonardo da Vinci und des Projekts für Auszubildende, die besondere Maßnahmen für Frauen umfassen, um den lebenslangen Erwerb von Fähigkeiten, die für die Integration oder Reintegration von Frauen in den Arbeitsmarkt relevant sind, zu erleichtern;

94.

ist davon überzeugt, dass die in der Strategie Europa 2020 angeregten Partnerschaften zwischen den Akteuren der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Voraussetzung für Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz sind; diese sollten als nachhaltige, am Arbeitsmarkt orientierte Kompetenzgremien ausgestaltet sein;

95.

fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung besonderen Wert auf den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen zu legen, und zwar insbesondere mit Blick auf die kleinen und mittleren Unternehmen, weil dadurch die Voraussetzungen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Binnenmarktes geschaffen werden;

96.

hebt hervor, dass der Auf- und Ausbau von Fremdsprachenkompetenzen von großer Bedeutung ist, da dadurch Selbstvertrauen, Anpassungsfähigkeit und interkulturelle Kompetenzen gefördert werden;

97.

betont, dass die Möglichkeit für junge Menschen, im Rahmen ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung eine Zeitlang im Ausland zu verbringen, für sie von wesentlicher Bedeutung ist, um sich neue Fertigkeiten, einschließlich Fremdsprachenkenntnisse, anzueignen und dadurch ihre Chancen auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen; begrüßt daher die Absicht der Kommission, einen „Jugend-in-Bewegung”-Ausweis einzuführen, der alle jungen Menschen bei einem Lernaufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat unterstützt, sowie europäische Mobilitätsdarlehen für Studenten anzubieten, um mehr jungen Europäern, insbesondere den am meisten Benachteiligten unter ihnen, die Gelegenheit zu geben, eine Zeitlang im Ausland zu studieren, sich weiterzubilden oder zu arbeiten;

Europäische und Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

98.

begrüßt die durch den Kopenhagen-Prozess geförderte Entwicklung gemeinsamer Referenzinstrumente (Europass, Europäischer Qualifikationsrahmen, Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung und Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung) und unterstützt die konsequente Einführung und Fortentwicklung dieser Instrumente;

99.

fordert die Kommission auf, das Zusammenspiel zwischen der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, dem Bologna-Prozess in der Hochschulbildung und dem Kopenhagen-Prozess für die berufliche Aus- und Weiterbildung mit einer besseren Nutzung des Europäischen Qualifikationsrahmens und des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) sowie des Europasses zu prüfen und engere Synergien zwischen ihnen herzustellen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten weiterhin entsprechend ihrer jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Besonderheiten für die Gestaltung ihrer Bildungssysteme zuständig sein sollten;

100.

fordert die Kommission auf, die Qualitätszertifizierung, wie sie etwa vom Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) empfohlen und durch die im Kopenhagen-Prozess entwickelten Instrumente wie Europass oder den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ermöglicht wird, weiter zu unterstützen und konsequent einzuführen, um den Innovationsprozess im Hinblick auf Aktion, Effizienz und Wirksamkeit umfassend voranzutreiben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu vereinfachen, die es ermöglichen, berufliche Fähigkeiten nicht nur durch formale Zertifikate, sondern auch durch Probezeiten, theoretische und praktische Prüfungen sowie Gutachten nachzuweisen;

101.

ist der Auffassung, dass es aufgrund der Herausforderungen im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses und der Strategie Europa 2020 erforderlich ist, angemessene finanzielle Mittel bereitzustellen, unter anderem über den Strukturfonds und insbesondere den ESF, und darüber hinaus eine qualitativ hochwertige berufliche Ausbildung durch konkrete Maßnahmen und die Einbeziehung neuer Ausbildungsmodelle und -formen stärker zu fördern, z. B. berufliche Erfolgsgeschichten von Auszubildenden publik zu machen, den großen Unternehmen deutlich zu machen, wie wichtig berufliche Bildung ist, oder ihre Bedeutung durch eine bessere Information und Orientierung zu Themen der beruflichen Bildung vor dem Abschluss der Pflichtschulbildung zu gewährleisten; stellt fest, dass es von großem Wert wäre, den Austausch von Erfahrungen mit Förderprogrammen und Auslandsaufenthalten etwa im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci anzuregen;

102.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu vereinfachen, die es ermöglichen, berufliche Fähigkeiten nicht nur durch formale Zertifikate, sondern auch durch Probezeiten, praktische und theoretische Prüfungen sowie Gutachten nachzuweisen;

103.

fordert die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowohl zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch mit Drittstaaten, um Programme für den Austausch bewährter Verfahrensweisen auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu schaffen;

104.

fordert die Kommission auf, das System zur Bewertung der Effizienz der Ausbildung einzusetzen, um eine hohe Beschäftigungsrate zu erreichen und beizubehalten;

105.

fordert die Kommission und das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) auf, bei der Weiterverfolgung ihrer Mitteilung von Brügge über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Zeitraum 2011 bis 2020 die geschlechtsspezifische Dimension zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu lebensbegleitendem Lernen, damit Frauen und Männer in jedem Lebensabschnitt die Gelegenheit haben sich weiterzubilden, und auch indem der Zugang zu Aus- und Weiterbildung offener und flexibler gestaltet wird;

Finanzierung

106.

ersucht die Kommission, den Europäischen Sozialfonds, das gesamte Programm für lebenslanges Lernen sowie Erasmus für Jungunternehmer so anzupassen, dass Mittel für aus- und weiterbildungsspezifische Projekte sowie zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Weiterbildung älterer Menschen in der gesamten EU zugewiesen werden können und der Zugang zu diesen Mitteln erleichtert wird; fordert die Kommission auf, Gemeinschaftsprogramme zu fördern, die junge Menschen dabei unterstützen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu erwerben, die sie für die Suche nach ihrem ersten Arbeitsplatz benötigen;

107.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die optimale Ausnutzung der Strukturfonds, einschließlich des Europäischen Sozialfonds, für spezifische Programme sicherzustellen, die das lebensbegleitende Lernen fördern, mehr Frauen dazu ermutigen, daran teilzunehmen und auf die Steigerung des Frauenanteils im System der beruflichen Aus- und Weiterbildung abzielen, u. a. durch eigens dafür konzipierte und angemessen finanzierte Maßnahmen; fordert die Entwicklung spezieller Maßnahmen im Rahmen des Pilotprojekts „Erasmus für Jungunternehmer“, um Unternehmertum bei Frauen zu fördern;

108.

bekräftigt seine Kritik an den Kürzungen des Ministerrats am Haushalt 2011 in den Hauptprogrammen der EU im Bildungsbereich (Programm „Lebenslanges Lernen“ und Programm PEOPLE – Kürzungen um 25 Millionen bzw. 100 Millionen Euro); weist darauf hin, dass der ehrgeizige Anspruch der Strategie Europa 2020 damit in einem deutlichen Missverhältnis zur Realität der Haushaltszwänge steht;

109.

fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Weiterbildung ein Gutscheinsystem als Option in Erwägung zu ziehen, um auch Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit zu sichern, von Weiterbildungsangeboten Gebrauch zu machen; fordert die Mitgliedstaaten gegebenenfalls auf, die Finanzierung eines solchen Gutscheinsystems für Weiterbildung aus dem ESF zu beantragen;

*

* *

110.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(2)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 21.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0262.

(4)  ABl. C 290 vom 4.12.2007, S. 1.

(5)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 8.

(6)  ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 33.

(7)  ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 11.

(8)  ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 1.

(9)  ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.

(10)  ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 6.


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