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Dokument 52010AP0212

Gemeinsames Forschungsprogramm für die Ostseeregion (BONUS-169) ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) (KOM(2009)0610 – C7-0263/2009 – 2009/0169(COD))
P7_TC1-COD(2009)0169 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Juni 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Union an einem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169)

ABl. C 236E vom 12.8.2011, str. 175—175 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.8.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 236/175


Mittwoch, 16. Juni 2010
Gemeinsames Forschungsprogramm für die Ostseeregion (BONUS-169) ***I

P7_TA(2010)0212

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) (KOM(2009)0610 – C7-0263/2009 – 2009/0169(COD))

2011/C 236 E/38

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0610),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2, Artikel 169 und Artikel 172 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0263/2009),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3, Artikel 185 und Artikel 188 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. April 2010 (1),

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0164/2010),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


Mittwoch, 16. Juni 2010
P7_TC1-COD(2009)0169

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Juni 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Union an einem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169)

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. 862/2010/EU.)


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