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Document 52009BP0095

Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 - Einzelplan III Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 — Einzelplan III — Kommission (2009/2005(BUD))

ABl. C 87E vom 1.4.2010, p. 321–327 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 87/321


Dienstag, 10. März 2009
Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 - Einzelplan III

P6_TA(2009)0095

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 — Einzelplan III — Kommission (2009/2005(BUD))

2010/C 87 E/47

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009,

unter Hinweis auf die am 30. Januar 2009 gemäß Nummer 46 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) vorgelegte aktualisierte Finanzplanung der Kommission für den Zeitraum 2007-2013,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ihre Jährliche Strategieplanung für 2010 (KOM(2009)0073), insbesondere Teil II der Mitteilung,

unter Hinweis auf die vorstehend genannte IIV vom 17. Mai 2006,

gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0111/2009),

A.

in der Erwägung, dass 2010 eine Halbzeitbewertung vieler Mehrjahresprogramme vorgenommen werden wird,

B.

unter Hinweis darauf, dass sowohl das Europäische Parlament als auch die Kommission erst Ende 2009 neu konstituiert sein werden,

Haushaltsüberblick

1.

stellt fest, dass im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2007-2013 ein ehrgeiziger Betrag an Haushaltsmitteln für 2010 vorgesehen ist: 139 489 000 000 EUR an Verpflichtungen (1,02 % des BNE der Europäischen Union) und 133 505 000 000 EUR an Zahlungen (0,97 % des BNE der Europäischen Union) (in laufenden Preisen), und weist darauf hin, dass die nächste Anpassung des MFR im April 2009 unmittelbar vor der Veröffentlichung des Vorentwurfs des Haushaltsplans (HVE) für 2010 stattfinden wird;

2.

trägt der Tatsache Rechnung, dass die im MFR für jede Rubrik veranschlagten Beträge die Höchstbeträge für die Ausgaben sind und den Rahmen für die jährlichen Haushaltspläne darstellen; wünscht, dass der definitive Haushaltsplan dichter bei diesen Obergrenzen liegt, was bei der Finanzierung zahlreicher Zielvorgaben von wesentlicher Bedeutung für die Europäische Union hilfreich sein könnte, ohne dass laufende Politiken und Programme gefährdet werden; stellt fest, dass einige Gemeinschaftsprogramme weiterhin unterfinanziert sind; stellt fest, dass die Union ehrgeizigere finanz- und haushaltspolitische Beschlüsse braucht, um es ihr zu gestatten, ihre Rolle insbesondere im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf dem Feld der Außenpolitik zu übernehmen, wo die Ressourcen knapp sind;

3.

unterstreicht, dass das Parlament von allen nach der IIV vom 17. Mai 2006 verfügbaren Mitteln, einschließlich der Möglichkeit, während des MFR-Zeitraums 2007-2013 um 5 % von dem im Rechtsakt festgelegten Betrag abzuweichen (Nummer 37 der IIV), Gebrauch machen wird, um seine politischen Prioritäten durchzusetzen;

4.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass eine schwache Ausführung von Jahreshaushaltsplänen zu noch niedrigeren Raten bei der Ausführung des Haushaltsplans führt, was überwiegend auf das System komplizierter Vorschriften und Auflagen zurückzuführen ist, die von der Kommission und/oder den Mitgliedstaaten festgelegt werden, sowie auf die schwache Ausführungskapazität der Mitgliedstaaten, die einen beträchtlichen Betrag an RAL (noch abzuwickelnde Mittelbindungen) zur Folge hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, die Ausführung zu erleichtern, indem sie die selbstauferlegten bürokratischen Hindernisse abbauen und nach Möglichkeit die Systeme für die Verwaltung insbesondere der Strukturfonds vereinfachen;

5.

unterstreicht die Bedeutung einer guten interinstitutionellen Zusammenarbeit, in deren Rahmen die Kommission der Haushaltsbehörde alle erforderlichen Hintergrundinformationen liefert;

6.

hält eine klare und umfassende Darstellung des Haushaltsplans der Union für notwendig; beabsichtigt, die Finanzplanung aufmerksam zu verfolgen, damit die geeigneten Haushaltsbeschlüsse gefasst werden können; begrüßt, dass die Kommission die Vorlage ihrer Finanzplanungsdokumente verbessert hat; wünscht, dass die Änderungen, die die Kommission an ihrer Finanzplanung vorgenommen hat, allerdings deutlicher und klarer ausfallen; fordert eine weitere Klärung bei der Zuweisung von Mitteln auf operationelle Ausgaben und Verwaltungsausgaben; stellt fest, dass bereits ein beträchtlicher Betrag an Mitteln, bei denen es sich in Wirklichkeit um Verwaltungsausgaben handelt, aus operationellen Mittelzuweisungen finanziert wird;

7.

fordert die Kommission auf, bei ihrer Vorbereitung für den HVE für 2010 klare, in sich schlüssige und solide Tätigkeitserklärungen für jeden Politikbereich zu erstellen, um alle einschlägigen Ausschüsse des Parlaments zu befähigen, die Umsetzung der verschiedenen Programme und Politiken der Europäischen Union gründlich zu prüfen; erwartet diesbezüglich die angemessene Weiterentwicklung und Ausführung der wichtigsten früheren Haushaltsbeschlüsse, z. B. zu Galileo, zum EIT und zur Nahrungsmittelhilfe;

8.

verweist auf die Bedeutung des Grundsatzes der „wirtschaftlichen Haushaltsführung“; fordert die Kommission auf, einen HVE vorzubereiten, mit dem die gegenwärtigen Herausforderungen angegangen werden und ein nachhaltiger Haushaltsansatz für die laufenden Politiken vorgegeben wird; ist insbesondere besorgt über den 2010 anfallenden Bedarf an Haushaltsmitteln in den Rubriken 1a und 4 des MFR; möchte unterstreichen, dass das Flexibilitätsinstrument dazu bestimmt ist, die Bewältigung unvorhergesehener politischer Herausforderungen zu finanzieren, und nur eines der Instrumente ist, die die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel ermöglichen;

9.

begrüßt die Einsetzung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den dezentralen Agenturen; bekräftigt die Tatsache, dass die finanziellen Ressourcen zur Schaffung neuer Agenturen auf Grund der gegenwärtigen Spielräume unter jeder Rubrik äußerst begrenzt sind, und verweist die Kommission und den Rat auf die Notwendigkeit, sich an Nummer 47 der IIV vom 17. Mai 2006 zu halten; erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, bei der Aufstellung des HVE 2010 für die bestehenden dezentralen Agenturen die zweckgebundenen Einnahmen zu berücksichtigen; besteht darauf, dass diese Agenturen, die weitgehend von Einnahmen aus Gebühren abhängig sind, weiterhin in der Lage sind, dieses Instrument in seiner Gesamtheit zu nutzen, um ihnen die erforderliche haushaltspolitische Flexibilität zu verschaffen;

10.

unterstützt die verschiedenen Unterstützungsinstrumente unter Rubrik 4; verweist darauf, dass eine ständige Sorge des Parlaments dem Umstand gilt, dass die Rubrik 4 des MFR unter einer ernsthaften Unterfinanzierung leidet; macht darauf aufmerksam, dass die Union – wenn sie ihren Zusagen und ihren ehrgeizigen Zielen als globaler Akteur gerecht werden will – sicherstellen muss, dass die Bedürfnisse der Entwicklungsländer in den strategischen Beschlüssen über den Einsatz von Finanzierungsmechanismen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit uneingeschränkt berücksichtigt werden;

11.

verweist auf das in Nummer 23 der IIV vom 17. Mai 2006 festgelegte Verfahren; verweist nichtsdestoweniger darauf, dass es bereits mehrere Änderungen gegeben hat, mit denen die verfügbaren Margen verringert wurden, und dass es deshalb schwierig ist, neue Maßnahmen ohne neue Mittel zu finanzieren; befürwortet, dass langfristige Lösungen gefunden werden, die dem EU-Haushalt ausreichende Mittel verschaffen würden, um alle Bedürfnisse abzudecken, statt der Umschichtung von Mitteln zwischen einzelnen Rubriken; unterstreicht, dass die unter jeder Rubrik des MFR (insbesondere unter Rubrik 2) verfügbaren Margen aufgrund sich ändernder wirtschaftlicher Bedingungen nicht als selbstverständlich angesehen werden können; hält es für zweckmäßiger, die unzureichende Ausgabenkategorie direkt ins Visier zu nehmen, um zu vermeiden, dass Hindernisse für andere Ausgabenbereiche entstehen; ist der Auffassung, dass eine Revision des MFR bei fehlender Flexibilität innerhalb der und zwischen den Rubriken die meisten Haushaltsgrundsätze widerspiegelt; bedauert, dass der Rat im gegenwärtigen Kontext keinen konstruktiven Ansatz für den Einsatz der bestehenden Flexibilitätsmechanismen gewählt hat; ist der Auffassung, dass bei der Halbzeitüberprüfung des MFR auch die chronische Unterfinanzierung bei bestimmten Ausgabenkategorien angegangen werden sollte;

12.

bekundet seine Bereitschaft, die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung unter Einbeziehung sämtlicher Aspekte der Ausgaben und Mittel der Europäischen Union, einschließlich der Rückerstattung für das Vereinigte Königreich, den von der Kommission gemäß der IIV vom 17. Mai 2006 bis Ende 2009 vorzulegenden Bericht über die Funktionsweise der IIV sowie die Halbzeitbewertung der laufenden Mehrjahresprogramme zu berücksichtigen;

Handeln zur Bewältigung der Herausforderungen

13.

verweist darauf, dass im Haushaltsplan der Europäischen Union für 2010 große Herausforderungen angegangen werden sollten; weist darauf hin, dass das Schlüsselziel darin besteht, die europäischen Bürger an erste Stelle zu setzen und ihnen erhöhte Sicherheit zu bieten, was eine besondere Aufmerksamkeit für Folgendes erfordert: die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Zusammenhalt, eine bessere und einfachere Ausführung der Strukturfonds, die Förderung der Sicherheit der Energieversorgung und der Beförderungssicherheit, die Frage der inneren Sicherheit, insbesondere die Bekämpfung des Terrorismus, Einwanderung, demographische Herausforderungen sowie auch die Frage des Klimawandels und des Umweltschutzes, den sozialen Zusammenhalt, die Sicherheit ihrer Bürger sowie die Stärkung der Rolle der Union in der Welt;

14.

fordert die Kommission auf, die genannten Umstände bei der Beschlussfassung über den HVE zu berücksichtigen; erwartet, dass die Kommission solide und zweckdienliche Vorschläge vorlegt, um eine sinnvolle haushaltspolitische Debatte innerhalb der Haushaltsbehörde zu ermöglichen;

15.

begrüßt die Absicht der Kommission, zum wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau beizutragen, die Energieeffizienz zu stärken, den Klimawandel zu bekämpfen und die Lieferung von Hilfe insbesondere für den Kosovo, den Nahen Osten, Afghanistan und Georgien entsprechend den Vorgaben in der Jährlichen Strategieplanung für 2010 fortzusetzen; erwartet, dass die Kommission nach Ermittlung einiger der höchsten Prioritäten diese im HVE zum Ausdruck bringt und ausreichende Finanzmittel bereitstellt;

Antwort auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise

16.

betont, dass die Mitgliedstaaten in einer Zeit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise mit ihren individuellen Unterstützungsmaßnahmen reagiert haben; ist zutiefst davon überzeugt, dass die Union rasch mit zusätzlichen und koordinierten Maßnahmen reagieren muss, die eine direkte Wirkung auf die Wirtschaft haben, und die Mitgliedstaaten mit flankierenden Maßnahmen unterstützen muss, vor allem solchen, die das Wirtschaftswachstum stimulieren, da dies dazu führen würde, dass der private Sektor zu Investitionen ermutigt wird, und deshalb dabei helfen würde, die Gefahr des Verlustes von Arbeitsplätzen zu überwinden, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und die KMU kurz- und langfristig zu unterstützen;

17.

unterstreicht, dass der gegenwärtige Kontext der Wirtschaftskrise als Chance gesehen werden könnte, die Investitionen in „grüne“ Technologien aufzustocken, was möglicherweise Änderungen an den gegenwärtigen Finanzprogrammen erforderlich macht;

18.

begrüßt die Absicht der Kommission, auf die Wirtschaftskrise zu reagieren, und bekräftigt seine Bereitschaft, Verhandlungen zu führen, um mit dem Rat so rasch wie möglich die angemessene Lösung für den Haushalt zu finden; glaubt, dass der Beschluss über die finanziell zu unterstützenden Vorhaben mit Hilfe eines geografisch ausgewogenen Vorschlags erleichtert würde; fordert den Rat auf, seine Verantwortung zu übernehmen und die europäische Dimension des Konjunkturprogramms Wirklichkeit werden zu lassen;

19.

ist besorgt darüber, dass insbesondere die KMU unter der Wirtschaftskrise leiden und von einer dringend benötigten Finanzierung abgeschnitten werden; unterstreicht deshalb, wie wichtig eine Aufstockung der EU-Mittel zur Unterstützung der KMU ist, insbesondere derjenigen, die in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) eine effektive Unterstützung für ihre Innovationstätigkeit leisten kann;

20.

ist besorgt darüber, dass die gegenwärtige Marge unter Rubrik 1a, die mit 111 599 000 EUR veranschlagt wird, es nicht gestattet, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise angemessen angegangen werden;

21.

ist der Auffassung, dass die ungeheueren Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) das Wachstum und die Innovation fördern und damit einen Beitrag zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Lissabon-Strategie und zur Überwindung der gegenwärtigen Wirtschaftskrisen leisten; verweist darauf, dass der Europäische Forschungsraum mehr denn je Eckpfeiler für eine europäische Wissensgesellschaft ist, und verweist ebenfalls auf die Notwendigkeit, die Fragmentierung von Forschungstätigkeiten, -programmen und -politiken in Europa zu überwinden; verweist in diesem Kontext auf die Notwendigkeit der Gewährung angemessener Finanzmittel, um die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Vorhaben zu gewährleisten;

22.

fordert eine zügige Einigung über den Vorschlag zur Änderung der Verordnung über den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, um die Auswirkungen von Standortverlagerungen, eines Rückgangs der Produktion und der Verluste von Arbeitsplätzen besser anzugehen und den Arbeitnehmern Hilfestellung bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu leisten;

Sicherheit der Energieversorgung und Beförderungssicherheit

23.

erkennt an, dass infolge der jüngsten Energiekrise ein erheblicher Bedarf an Projekten besteht, die für die Union eine sichere Energieversorgung mittels der Diversifizierung von Ressourcen und der Anbindung der Energiemärkte herbeiführen; unterstreicht, dass die Sicherheit der Energieversorgung der Union sowie der Grundsatz der Solidarität auf dem Gebiet der Energiepolitik zu den vorrangigen Prioritäten auf der Tagesordnung der Europäischen Union gehören und sich auch im Haushaltsplan der Europäischen Union angemessen widerspiegeln müssen; sieht die zunehmenden Investitionen im Energiesektor auch als Instrument zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und befürwortet den Vorschlag, die Ausgaben aus dem EU-Haushalt für Schlüsselvorhaben im Bereich der Energieinfrastrukturen vorzuziehen;

24.

weist darauf hin, dass die jüngste Erdgaskrise und die großen Schwankungen bei den Ölpreisen erneut die Verwundbarkeit des europäischen Energieversorgungssystems deutlich gemacht haben; unterstreicht, dass der Mangel an alternativen (erneuerbaren) Energiequellen, alternativen Routen für den Energietransport, Kapazitäten für die Lagerung von Energie und Verbundsystemen für den Energietransport zwischen den Mitgliedstaaten für die Unabhängigkeit Europas im Bereich der Energie und das Wohlergehen seiner Bevölkerung schädlich ist; deshalb sollte die Union für Zeiten von Energieknappheit besser gerüstet sein;

25.

möchte die Möglichkeiten einer weiteren Finanzierung der Europäischen Union in diesen Bereichen sondieren; erwartet, dass die Kommission entschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Verwirklichung diversifizierter Routen für den Erdgastransport, einschließlich des Projekts Nabucco, vorschlägt; verweist in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Europäischen Investitionsbank im Hinblick auf Hebeleffekte und auf Hilfestellung bei der Mobilisierung einer Beteiligung des privaten Sektors, wobei jedoch der Frage der demokratischen Rechenschaftslegung Rechnung zu tragen ist;

26.

erkennt an, dass der Verkehr – insbesondere das Programm TEN-V – immer von hoher Priorität für das Parlament gewesen ist; unterstreicht die Notwendigkeit, die erforderlichen Schienen-, Seeschifffahrts- und Straßenverkehrsinfrastrukturen zu entwickeln; möchte die Durchführung von Vorhaben im Jahre 2010 beschleunigen; nimmt die Bedeutung zur Kenntnis, die die Union der Verringerung der Auswirkung des Klimawandels beimisst, und ist der Auffassung, dass Vorschläge, bei denen das Energieeinsparungspotential ausgeschöpft werden kann, Vorrang erhalten sollten;

Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels

27.

verweist darauf, dass die Bekämpfung des Klimawandels auch mit der Energiesicherheit verknüpft ist und dass die Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen durch eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie ebenfalls ein Instrument für eine größere Sicherheit der Energieversorgung ist;

28.

weist darauf hin, dass der Klimawandel weithin anerkannte Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft in Europa hat; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Überzeugung, dass Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels noch immer nicht zufriedenstellend Eingang in den EU-Haushalt gefunden haben, da beträchtliche zusätzliche Mittel der Europäischen Union für die Steigerung der Energieeffizienz und Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien erforderlich sind und eingesetzt werden sollten, um Hilfestellung bei der Verwirklichung der von der Union für 2020 gesteckten Zielvorgaben zu leisten; unterstreicht, dass es alle Bemühungen um eine angemessene Aufstockung der Finanzmittel und ihre Konzentration auf die Milderung der Auswirkungen des Klimawandels unterstützen wird; erinnert die Kommission daran, dass sich die Haushaltsbehörde für den Haushaltsplan 2009 zusätzliche Mittel verabschiedet hat, um der Bekämpfung des Klimawandels Auftrieb zu geben; fordert die Kommission auf, diese Aufstockung umzusetzen; verweist auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2008 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (2), in der die Kommission aufgefordert wird, bis zum 15. März 2009 einen ehrgeizigen Plan für eine angemessene Aufstockung der Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels vorzulegen, wobei in diesem Plan die Errichtung eines spezifischen „Fonds zur Bekämpfung des Klimawandels“ bzw. die Schaffung einer eigenständigen Haushaltslinie in Erwägung gezogen werden sollten, was die Eignung des Haushaltsplans zur Bewältigung dieser Probleme verbessern würde;

29.

hält die Kommission dazu an, ab 2009 die finanzielle Unterstützung für Technologien im Bereich neuer nachhaltiger Energien (insbesondere Nullemission von CO2) auf ein angemessenes Niveau aufzustocken;

30.

verweist auf die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen, kosteneffiziente Schritte zur Aufrechterhaltung des Umweltschutzes zu unternehmen; bekräftigt, dass das Handeln der Europäischen Union in einem globalen Kontext erfolgen muss, und bedauert deshalb die Tatsache, dass den Schritten Europas keine Schritte anderer Akteure folgen, was ernsthafte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Union hat;

31.

verweist auf seine Entschließung vom 20. November 2008 zur Europäischen Raumfahrtpolitik (3) und bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Rat und die Kommission spezifische Empfehlungen und Vorschläge in diesem Politikbereich zusammen mit angemessenen Finanzmitteln unterbreiten sollten;

Stärkung der inneren Sicherheit

32.

verweist darauf, dass die Finanzierung von Bereichen wie Grenzschutz, Katastrophenschutz und Bekämpfung des Terrorismus aufrechterhalten und 2010 aufgestockt werden sollte, weil diese Politiken direkt den Bedenken der europäischen Bürger Rechnung tragen; verweist darauf, dass die Förderung der Lebensmittelsicherheit ebenfalls eine Priorität darstellt; bedauert, dass die Finanzierung für diese Bereiche der Finanzplanung vom Januar 2009 zufolge in Rubrik 3a geringfügig aufgestockt wird und der Jährlichen Strategieplanung 2010 zufolge für die Unionsbürgerschaft – Rubrik 3b – im Vergleich zum Haushaltsplan 2009 fast unverändert bleibt, obwohl hier wichtige Belange der europäischen Bürger angegangen werden;

33.

vertritt die Auffassung, dass dem Grenzschutz in Verbindung mit dem Problem der illegalen Einwanderung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte und dass die Bemühungen der Mitgliedstaaten von der Union unterstützt werden sollten;

Verbesserung der Qualität der Ausgaben

34.

betont, dass eine Verbesserung der Ausführung und der Qualität der Ausgaben ein Leitprinzip sein sollten, um die bestmöglichen Ergebnisse für den EU-Haushalt zu erzielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen in diese Richtung zu lenken und die Ausführung der Politiken – insbesondere der Rubrik 1b betreffend die strukturpolitischen Maßnahmen – aufmerksam zu überwachen;

35.

fordert die Kommission auf, die Haushaltsbehörde ständig zu unterrichten und Überlegungen über geeignete Maßnahmen anzustellen, die die Ausführung verbessern würden; möchte die Überlegungen entsprechend der gemeinsamen Erklärung vom 21. November 2008 über die beschleunigte Ausführung bei den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds fortsetzen; wünscht, dass die beschleunigte Ausführung ebenfalls auf andere Politikbereiche ausgeweitet wird;

36.

erwartet, dass die Kommission einen Vorschlag für die nächste reguläre Überarbeitung der Haushaltsordnung einschließlich konkreter Vorschläge für eine Vereinfachung vorlegt; erwartet, dass die Kommission Druck auf den Rat dahingehend ausübt, dass die Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der von OLAF geleisteten Betrugsbekämpfung weiterentwickelt und verbessert werden, wobei die Vorschläge zu berücksichtigen sind, die das Parlament in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 formuliert hat;

37.

fordert die Kommission auf, über ihre zuständigen Dienststellen – OLAF eingeschlossen – Bulgarien und Rumänien bei ihren Bemühungen im Zusammenhang mit dem Kontroll- und Kooperationsmechanismus und der Verwaltung von EU-Geldern zu unterstützen; fordert die Kommission auf, die Entwicklungen in Kosovo und in den Balkanstaaten hinsichtlich der Ausführung und ordnungsgemäßen Verwaltung von EU-Mitteln aufmerksam zu verfolgen und eine Nachfolgeorganisation für die ITF (Investigation Task Force) einzusetzen, um die Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten weiterzuverfolgen;

38.

wünscht, dass die Verwaltungsausgaben im Vergleich zu den operationellen Ausgaben eine effizientere Höhe erreichen; hält die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung der Europäischen Union für wichtig, um den bestmöglichen Einsatz des EU-Haushalts zu erreichen; hat im vorangegangenen Haushaltsjahr die Verwaltungsausgaben im Vergleich zu den operationellen Ausgaben gekürzt und fordert die Kommission auf, weiterhin in dieser Richtung tätig zu werden;

39.

stellt mit Besorgnis fest, dass eine zunehmende Zahl von Bediensteten der Europäischen Union weder in den Stellenplänen der Organe, wie sie von der Haushaltsbehörde angenommen werden, erscheint noch unter Rubrik 5 des MFR finanziert wird; ist entschlossen, das Screening im Hinblick auf die Bediensteten der Kommission und die ausgewogene Vertretung der Mitgliedstaaten fortzusetzen; wird ebenfalls die Gebäudepolitik der Kommission in Brüssel aufmerksam verfolgen;

Sicherung der Vorrechte des Europäischen Parlaments

40.

unterstreicht, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen dem Parlament die Möglichkeit geben, den Weg für neue Politiken und Tätigkeiten zu ebnen, die die Aktivitäten der Union vervollständigen; unterstreicht, dass die begrenzten Margen zwar den uneingeschränkten Einsatz dieses Instruments, das in der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist, gefährden, dass es jedoch beabsichtigt, die vollen Beträge zu nutzen, die in Anlage II Teil D der IIV vom 17. Mai 2006 für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen vorgesehen sind, sollten die Vorschläge dies erfordern;

41.

verweist auf die unleugbar positive Leistungsbilanz – sowohl in Bezug auf die Teilnahme als auch hinsichtlich der Ausführung – der verschiedenen vom Parlament in den letzten Jahren lancierten Erasmus-Pilotvorhaben (Erasmus für Lehrlinge, Erasmus für junge Unternehmern, Erasmus für Sekundarschulen, Erasmus für die öffentliche Verwaltung) sowie des traditionellen Erasmus-Programms; bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Union weiter in diesem Bereich investiert; glaubt, dass eine beträchtliche Aufstockung des globalen Finanzrahmens für sämtliche Erasmus-Haushaltslinien erforderlich ist, um die Zahl von jungen Menschen, die an der „Europäischen Erasmus-Politik“ teilnehmen, beträchtlich zu steigern (auf bis zu 1 000 000 jährlich); ist davon überzeugt, dass diese Maßnahme von wesentlicher Bedeutung ist, um korrekt auf die Schwierigkeiten zu reagieren, mit denen sich Europa bei dem Prozess seiner Integration konfrontiert sieht, und Hilfestellung bei der Bewältigung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise zu leisten;

42.

macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass ausreichende Finanzmittel für die Kommunikationspolitik verfügbar gemacht werden und dass sie insbesondere im Einklang mit den Zielvorgaben stehen, die in der vom Parlament, dem Rat und der Kommission im Oktober 2008 angenommenen Erklärung „Partnerschaft für die Kommunikation über Europa“ dargelegt werden;

43.

unterstreicht, dass es Bemühungen unternommen hat, um seine Leitlinien für den Haushaltsplan 2010 auf einer frühen Stufe anzunehmen; erwartet deshalb, dass die Kommission sie bei der Vorbereitung des HVE übernimmt;

*

* *

44.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0515.

(3)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0564.


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