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Document 52008AE1213

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009) KOM(2008) 159 endg. — 2008/0064 (COD)

ABl. C 27 vom 3.2.2009, p. 119–122 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/119


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009)“

KOM(2008) 159 endg. — 2008/0064 (COD)

(2009/C 27/25)

Der Rat beschloss am 7. April 2008, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009)“.

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft am 21. April 2008 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 446. Plenartagung am 9./10. Juli 2008 (Sitzung vom 9. Juli) Herrn RODRÍGUEZ GARCÍA-CARO zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 108 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für alle Maßnahmen zur Förderung der Kreativität und der Innovation bei den Unionsbürgern und begrüßt die Entscheidung, der Unterstützung und Förderung der Kreativität im Wege des lebenslangen Lernens als Triebkraft für Innovation ein Europäisches Jahr zu widmen. Der EWSA hat wiederholt die Bedeutung einer Förderung der Innovation zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie unterstrichen (1). Auch wenn der Ausschuss dem Rahmen zustimmt, in den sich das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation einfügt, ist er, gestützt auf die im folgenden vorgebrachten Bemerkungen, dennoch der Auffassung, dass der Vorschlag für eine Entscheidung, der Gegenstand dieser Stellungnahme ist, nicht das bestmögliche Instrument zur Erreichung des gesetzten Zieles ist.

1.2

Während andere Europäische Jahre mit einem großen zeitlichen Vorlauf organisiert und die entsprechenden Vorschläge bis zu zwei Jahre vor Beginn des entsprechenden Jahres vorgelegt wurden, liegen in diesem Fall zwischen der Annahme des Vorschlags durch die Kommission und dem Beginn des Europäischen Jahres nur sieben Monate, innerhalb derer das Europäische Parlament und der Rat die Entscheidung verabschieden müssen und die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die gewünschten Vorhaben organisieren und koordinieren können. Aus Sicht des EWSA ist diese Zeitplanung überhastet und könnte die Veranstaltung eines Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation beeinträchtigen, das eine Vorbereitung verdienen würde, die besser der Bedeutung entspricht, die das Thema hat und die ihm auch beigemessen werden sollte.

1.3

Im Vorschlag für eine Entscheidung bleiben zwei Gesichtspunkte recht stark im Unklaren, die der EWSA für sehr wichtig hält und die geklärt und im Text des Vorschlags konkreter ausgeführt werden müssten: zum einen die Finanzierung des Europäischen Jahres und zum anderen die Aussagen hinsichtlich der Unterstützung oder Mitwirkung anderer Programme und Politikbereiche der Europäischen Union, die nicht zum Bereich des lebenslangen Lernens gehören.

1.3.1

Auch wenn man dem Vorschlag der Europäischen Kommission, für die Durchführung des Europäischen Jahres bräuchten keine eigenen Haushaltsposten geschaffen zu werden, folgt und sich dem Standpunkt anschließt, dass die budgetären Möglichkeiten des Programms für lebenslanges Lernen mit seinen spezifischen Zielsetzungen im Bereich der Innovationsförderung genutzt werden sollen, fehlt in dem Vorschlag jegliche Angabe eines Betrags für dieses Veranstaltungsjahr; der Text beschränkt sich auf die Feststellung, dass die Finanzierungsquelle das genannte Programm für lebenslanges Lernen sei und dass die Maßnahmen aus anderen Programmen, die weder konkretisiert noch benannt werden, kofinanziert werden würden. In Anbetracht dessen, was im Vorschlag für eine Entscheidung dargelegt wird, hält es der Ausschuss für notwendig, die voraussichtlichen Kosten, die das Europäische Jahr verursachen wird, zu beziffern. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoll, wenn der Vorschlag eine Kostenschätzung enthielte.

1.3.2

Noch unbestimmter ist der Vorschlag im Hinblick auf Möglichkeiten der Mitfinanzierung aus anderen Programmen und Politikbereichen. Aus dem Wortlaut der Entscheidung könnte man schließen, dass, da die Innovationsförderung Teil der spezifischen Zielsetzungen anderer Programme ist, darunter des Programms für Unternehmergeist und Innovation und des Programms zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologien, die beide zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gehören, Programme dieser Art zur Mitfinanzierung der Vorhaben im Rahmen des Europäischen Jahres beitragen werden. Der EWSA hält es in dieser Hinsicht für zweckmäßig, im Wortlaut des Vorschlags konkret anzugeben, welche Programme mit welchen Beträgen das Europäische Jahr finanziell mittragen sollen und wie die Maßnahmen zwischen den einzelnen mitfinanzierenden Programmen, deren Verwaltung verschiedenen Generaldirektionen der Europäischen Kommission obliegt, koordiniert werden sollen.

1.4

In Anbetracht dieser Argumente, die kurz gefasst zu den wesentlichen Aussagen gehören, die in dieser Stellungnahme formuliert werden, möchte der EWSA die Europäische Kommission ersuchen, den vorliegenden Vorschlag zu überdenken und die Bemerkungen des Ausschusses zu berücksichtigen. Zudem schlägt er dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, seinen Bemerkungen Rechnung zu tragen und den Wortlaut der Entscheidung in den Aspekten, die besonders unbestimmt ausfallen, entsprechend zu ändern.

2.   Einleitung

2.1

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates auf seiner außerordentlichen Tagung in Lissabon im März 2000 wurde hervorgehoben, dass in einem europäischen Referenzrahmen festgelegt werden sollte, welche neuen Grundfertigkeiten durch lebenslanges Lernen zu vermitteln sind, wobei betont wurde, dass die Menschen Europas wichtigstes Gut sind. Überdies wurde unterstrichen, dass Europas Bildungs- und Ausbildungssysteme sich auf den Bedarf der Wissensgesellschaft und die Notwendigkeit von mehr und besserer Beschäftigung einstellen müssen.

2.2

Diese Grundfertigkeiten oder Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen wurden in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (2) ermittelt und benannt. Sie sind als grundlegende Faktoren für Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit anzusehen und in einer wissensbestimmten Gesellschaft unentbehrlich. Der EWSA äußerte sich zu dieser Empfehlung bereits in einer Stellungnahme (3).

2.3

In den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8./9. März 2007 in Brüssel appelliert der Europäische Rat an die Mitgliedstaaten und die Organe der EU, weiter daran zu arbeiten, bessere Rahmenbedingungen für Innovation und mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung zu schaffen. In dem Abschnitt „Stärkung von Innovation, Forschung und Bildung“ erkennt der Rat an, dass die Mitgliedstaaten entschlossen sind, die Rahmenbedingungen für Innovationen zu verbessern — hierbei geht es z.B. um wettbewerbsorientierte Märkte — und zusätzliche Mittel für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten zu mobilisieren. Zu diesem Zweck fordert der Europäische Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der Innovationsstrategie voranzubringen, denn er sieht die allgemeine und berufliche Bildung als Grundvoraussetzungen für ein gut funktionierendes Wissensdreieck (Bildung — Forschung — Innovation).

2.4

Die Ausrufung eines Europäischen Jahres der Kreativität und Innovation ist eine gute Art, um zur Bewältigung der Herausforderungen beizutragen, vor denen Europa steht, denn damit kann der Bevölkerung vor Augen geführt werden, wie bedeutsam Kreativität und Innovationsfähigkeit für die persönliche Entwicklung und für die Steigerung des kollektiven Wohlstands sind.

3.   Wesentlicher Inhalt des Vorschlags

3.1

Durch den Vorschlag für eine Entscheidung wird das Jahr 2009 zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation ausgerufen, dessen allgemeines Ziel es ist, die Mitgliedstaaten darin zu unterstützen, die Kreativität als Triebkraft für Innovation und als Schlüsselfaktor für die Entwicklung persönlicher, beruflicher, unternehmerischer und sozialer Kompetenzen durch lebenslanges Lernen zu fördern. Zu diesem allgemeinen Ziel kommen dreizehn Faktoren hinzu, die nach Ansicht der Kommission zur Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit beitragen können.

3.2

Zu den Maßnahmen, die zur Erreichung der dargelegten Ziele vorgeschlagen werden, gehören u.a. Konferenzen und sonstige Initiativen zur Sensibilisierung für die Bedeutung von Kreativität und Innovationsfähigkeit, Informationskampagnen zur Verbreitung der Kernbotschaften, Ermittlung und Bekanntmachung erfolgreicher Beispiele sowie die Ausarbeitung von Studien auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene.

3.3

Die Mitgliedstaaten sollen einen nationalen Koordinator für das Europäische Jahr benennen, der auf dieser Ebene für die Organisation verantwortlich ist. Die Koordinierung der Tätigkeiten auf europäischer Ebene soll in von der Europäischen Kommission einberufenen Sitzungen der nationalen Koordinatoren erfolgen.

3.4

Abschließend legt der Vorschlag fest, dass die Finanzierung unbeschadet der Unterstützung und Kofinanzierung, die dem Europäischen Jahr aus anderen Programmen, wie Unternehmen, Kohäsion, Forschung und Informationsgesellschaft, zuteil werden kann, aus dem Programm für lebenslanges Lernen erfolgt.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für alle Maßnahmen zur Förderung der Kreativität und der Innovation bei den Unionsbürgern. In seiner Initiativstellungnahme „Innovation: Auswirkungen auf den industriellen Wandel und die Rolle der EIB“ (4) bekräftigte er, dass „die Innovation — entsprechend den Kriterien für lebenslanges Lernen — vor allem auf einer breiten Bildungs- und Ausbildungsgrundlage stehen muss“. Unter diesem Gesichtspunkt und im Einklang mit seinen bisherigen Standpunkten wird der EWSA ausdrücklich den Einsatz all jener Instrumente befürworten, die zur Förderung der Kreativität und der Innovationsfähigkeit beitragen können, wobei er es jedoch für notwendig hält, die folgenden Bemerkungen zu dem vorliegenden Vorschlag anzubringen.

4.2

Der Ausschuss begrüßt die Initiative, der Unterstützung und Förderung der Kreativität bei den Unionsbürgern im Wege des lebenslangen Lernens als Triebkraft für Innovation ein Europäisches Jahr zu widmen. Er hat wiederholt die Bedeutung einer Förderung der Innovation zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie unterstrichen. In diesem Zusammenhang kam der Aho-Bericht (5) zu dem Schluss, dass die Förderung einer Kultur der Innovation nötig sei, um die gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa zu meistern und die Produktivität der europäischen Wirtschaft zu erhöhen.

Auch wenn der Ausschuss dem Rahmen zustimmt, in den sich das Europäische Jahr einfügt, ist er dennoch der Auffassung, dass der Vorschlag für eine Entscheidung, der Gegenstand dieser Stellungnahme ist, nicht das bestmögliche Instrument zur Erreichung des gesetzten Zieles ist, weder im Hinblick auf den Gehalt oder Inhalt des Vorschlags noch in Anbetracht der Art und Weise, in der er ausgearbeitet und angenommen wurde.

4.3

Der für diese Initiative gewählte Ausgangspunkt ist nach Ansicht des Ausschusses für diese Art von Vorhaben nicht ideal. In Abschnitt 3 „Anhörung der betroffenen Kreise“ der Begründung des Entscheidungsvorschlags wird ausgeführt, dass informelle Gespräche mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments und mit den Mitgliedstaaten geführt worden seien. Somit ist bei der Ausarbeitung des Vorschlags ein Top-down-Ansatz von den Institutionen zu den Bürgern verfolgt worden.

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass ein „von oben nach unten“ verlaufender Ansatz, bei dem die Gesellschaft und die Organisationen und Einzelpersonen, aus denen sie besteht, nicht in die Planung und die Arbeiten zur Vorbereitung des Europäischen Jahres eingebunden waren, in stärkerem Maße Gefahr läuft, von den Bürgern nicht beachtet zu werden, als wenn man sich um die aktive Mitwirkung derer bemüht hätte, deren spätere Beteiligung notwendig für den schlussendlichen Erfolg ist.

In diesem Zusammenhang möchte der Ausschuss eine Bemerkung in Erinnerung rufen, die er in seiner Stellungnahme zu der Mitteilung (6) der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Durchführung, Ergebnisse und Gesamtbeurteilung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 formuliert hatte. In jener Stellungnahme (7) forderte der Ausschuss die Gemeinschaftsinstitutionen auf, bei der Vorbereitung solcher Initiativen einen von unten nach oben gerichteten Ansatz zu bevorzugen. Entsprechend betont der Ausschuss hier erneut die Notwendigkeit, bei der Vorbereitung europäischer Aktionsjahre nach dieser Methodik vorzugehen.

4.4

Da das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation bereits am 1. Januar 2009 beginnen soll und in Anbetracht der Fristen, die noch bis zu seiner Annahme im Europäischen Parlament und im Rat in erster Lesung einzuplanen sind, hält der Ausschuss den Zeitplan für die Ausarbeitung und Annahme dieses Europäischen Jahres für sehr übereilt. Bei früheren Gelegenheiten hatte der Ausschuss seine Stellungnahme ein Jahr vor dem Beginn des betreffenden Aktionsjahres verabschiedet (8), was einen Eindruck von der planerischen Voraussicht der Kommission vermittelt. Ohne dies zu sehr vertiefen zu wollen, sei als ein gutes Beispiel für diese Planungsvoraussicht die Stellungnahme (9) genannt, die der EWSA auf seiner Plenartagung im Mai 2008 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)“ (10) verabschiedete.

Es wäre vielleicht sinnvoller, diese Initiative zu verschieben und das Jahr 2009 nicht unter dieser Bezeichnung zum Europäischen Jahr auszurufen, anstatt eine Entscheidung durchzupauken, mit der sich die angestrebten Ziele nicht erreichen lassen, weil es an Zeit für die Planung der Maßnahmen mangelt.

4.5

Laut Ziffer 3.2 der Begründung des Vorschlags wird damit gerechnet, dass das Europäische Jahr mindestens genauso wirkungsvoll sein wird wie frühere Initiativen dieser Art, wie etwa das Europäische Jahr des lebenslangen Lernens und das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport. Der Vorschlag enthält aber weder einen Artikel noch einen Verweis auf eine spätere Beurteilung der Ergebnisse der durchgeführten Aktionen, woraus zu schließen ist, dass die Wirkungsanalyse entweder empirisch oder mithilfe indirekter Indikatoren des Programms für lebenslanges Lernen oder anderer Programme, die von dieser Initiative betroffen sein können, vorgenommen werden soll.

4.6

Der Ausschuss teilt die Ansicht der Kommission, dass die Flexibilität bei der Festsetzung von Prioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis im Programm für lebenslanges Lernen und in anderen einschlägigen Programmen einen ausreichenden finanziellen Spielraum bietet, damit keine anderen Mittel für die Veranstaltung des Europäischen Jahres zugewiesen werden müssen. Tatsächlich ist die Innovationsförderung Teil der spezifischen Zielsetzungen des Programms für lebenslanges Lernen und anderer Programme, darunter des Programms für Unternehmergeist und Innovation und des Programms zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologien, die beide zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gehören. Auch wenn der Vorschlag nicht ausdrücklich auf das genannte Rahmenprogramm Bezug nimmt, ist der Ausschuss daher der Auffassung, dass die Durchführung des Europäischen Jahres auf der Grundlage vorhandener Programme und Haushaltspläne möglich ist, wie in Ziffer 5 der Begründung des Vorschlags ausgeführt wird.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1

Gemäß Artikel 2 des Vorschlags besteht das spezifische Ziel des Europäischen Jahres darin, eine Reihe von Faktoren hervorzuheben, die zur Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit beitragen können. Diese Faktoren werden in dreizehn ausführlichen Absätzen beschrieben, die ihrerseits verschiedene Aspekte umfassen, die näher zu betrachten wären.

Nach Auffassung des Ausschusses müssten diese Ziele und/oder Faktoren etwas stärker konkretisiert werden, so dass sich die durchzuführenden Aktionen schwerpunktmäßig auf einige wenige grundlegende Aspekte beziehen, die sich um Kreativität und Innovation als zentrale Achsen der Aktion drehen, auf die Bürger und insbesondere die jungen Leute als Adressaten der jeweiligen Maßnahmen sowie auf die Bildungseinrichtungen und die Organisationen aus dem wirtschaftlich-sozialen und unternehmerischen Bereich als Kanal, über den die jeweilige Aktion läuft.

5.2

Ein Europäisches Jahr, das sich Jahr der Kreativität und Innovation nennt, müsste innovative Maßnahmen umfassen, um die vorgeschlagenen Ziele zu erreichen. Die in Artikel 3 ins Auge gefassten Maßnahmen, so richtig sie insgesamt sind, werden üblicherweise für jede Art von Kampagne zur Information, Förderung oder Popularisierung eingesetzt. Aus Sicht des Ausschusses wäre es didaktisch äußerst sinnvoll, vor allem für die Jüngsten, unter die in diesem Artikel genannten Maßnahmen innovative Aktionen aufzunehmen, um die im Vorschlag genannten Ziele zu erreichen. So könnte zum Beispiel ein Ideenwettbewerb ausgerufen werden, um ein Instrument zu finden, dass der Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit in ganz Europa einen dauerhaft sichtbaren Ausdruck verleiht. Man könnte auch einen europäischen Preis stiften, der jährlich oder alle zwei Jahre vergeben wird und der wirklich innovative Ideen und das Kreativvermögen unserer jüngsten Mitbürger in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen und Facetten zur Geltung bringt und ihnen Türen öffnet.

5.3

Unbeschadet der obigen allgemeinen Bemerkungen zur Kofinanzierung des Europäischen Jahres über das Programm für lebenslanges Lernen und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist der Ausschuss der Ansicht, dass der für eine erfolgreiche Durchführung so wichtige Finanzierungsaspekt in Artikel 6 des Vorschlags stärker konkretisiert werden müsste.

5.3.1

Der Vorschlag sollte zumindest eine Kostenschätzung enthalten. Es könnte eine konkrete Zahl genannt werden, die im Haushaltsjahr 2009 und in den Folgejahren aus den das Europäische Jahr mitfinanzierenden Programmen bereitgestellt wird, oder die Kosten könnten durch einen Höchstsatz der Ausgaben beziffert werden, die auf die als angebracht erachteten Haushaltsjahre der genannten Programme entfallen können. Jede dieser Lösungen wäre besser, als den voraussichtlichen Kostenaufwand, den dieses Aktionsjahr mit sich bringen wird, vollkommen im Dunkeln zu lassen, was nach Ansicht des EWSA nicht angemessen ist.

5.3.2

Artikel 6 des Vorschlags beginnt mit dem Satz: „Unbeschadet der Mittel, die dem Europäischen Jahr aus anderen Programmen und Politikbereichen wie Unternehmen, Kohäsion, Forschung und Informationsgesellschaft zufließen könnten …“. Angesichts der Wortwahl dieses Artikels hält der EWSA diesen Satz für mehrdeutig; die Form der Beteiligung und Kofinanzierung aus anderen Generaldirektionen der Europäischen Kommission und aus Programmen, die nicht zum Bereich Bildung und Kultur oder zum Programm für lebenslanges Lernen gehören, ist daraus nicht ersichtlich. Der EWSA hält es in dieser Hinsicht für zweckmäßig, im Wortlaut dieses Artikels konkret anzugeben, welche Programme mit welchen Beträgen das Europäische Jahr finanziell mittragen sollen und wie die Maßnahmen zwischen den einzelnen mitfinanzierenden Programmen, deren Verwaltung verschiedenen Generaldirektionen der Europäischen Kommission obliegt, koordiniert werden sollen.

5.4

Abschließend hält es der EWSA für nötig, in das Regelwerk des Vorschlags einen Passus über die Beurteilung der Ergebnisse und der Tragweite des Europäischen Jahres aufzunehmen. Am Ende des Zeitraums, den das Europäische Jahr umfasst, sollten die durchgeführten Aktionen und die erzielten Ergebnisse bewertet werden, um daraus Lehren für die Planung anderer europäischer Aktionsjahre zu ziehen und zu wissen, was mit der geleisteten Arbeit bewirkt wurde und ob sie sich gelohnt hat.

Brüssel, den 9. Juli 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Stellungnahme des EWSA vom 13.12.2006 zum Thema „Das Potenzial Europas für Forschung, Entwicklung und Innovation freisetzen und stärken“, Berichterstatter: Herr Wolf (ABl. C 325 vom 30.12.2006).

Stellungnahme des EWSA vom 14.12.2005 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“, Berichterstatter: Herr Welschke, Mitberichterstatterin: Frau Fusco (ABl. C 65 vom 17.3.2006).

Stellungnahme des EWSA vom 12.7.2007 zum Thema „Investitionen in Wissen und Innovation (Lissabon-Strategie)“, Berichterstatter: Herr Wolf (ABL. C 256 vom 27.10.2007).

(2)  ABl. L 394 vom 30.12.2006.

(3)  Stellungnahme des EWSA vom 18.5.2006 zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen“, Berichterstatterin: Frau Herczog (ABl. C 195 vom 18.8.2006).

(4)  Stellungnahme des EWSA vom 11.7.2007 zum Thema „Innovation: Auswirkungen auf den industriellen Wandel und die Rolle der EIB“, Berichterstatter: Herr Tóth, Mitberichterstatter: Herr Calvet Chambon (ABl. C 256 vom 27.10.2007).

(5)  „Creating an innovative Europe“, EUR 22005, ISBN 92-79-00964-8.

(6)  KOM(2005) 486 endg.

(7)  Stellungnahme des EWSA vom 14.2.2006 zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Durchführung, Ergebnisse und Gesamtbeurteilung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003“, Ziffer 1.2, Berichterstatter: Frau Anca (ABl. C 88 vom 11.4.2006).

(8)  Stellungnahme des EWSA vom 8.12.1999 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Sprachen 2001“, Hauptberichterstatter: Herr Rupp (ABl. C 51 vom 23.2.2000).

Stellungnahme des EWSA vom 24.4.2002 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport 2004“, Berichterstatter: Herr Koryfidis (ABl. C 149 vom 21.6.2002).

Stellungnahme des EWSA vom 14.12.2005 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft“, Berichterstatterin: Frau Herczog (ABl. C 65 vom 17.3.2006).

Stellungnahme des EWSA vom 20.4.2006 zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)“, Berichterstatterin: Frau Cser (ABl. C 185 vom 8.8.2006).

(9)  Stellungnahme des EWSA vom 29.5.2008 zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)“, Berichterstatter: Herr Pater, Mitberichterstatterin: Frau Koller (ABl. C 224 vom 30.8.2008, S. 106).

(10)  KOM(2007) 797 endg.


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