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Document 52008AE1209

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU

ABl. C 27 vom 3.2.2009, p. 99–107 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 27/99


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU“

(2009/C 27/22)

Am 25. Oktober 2007 ersuchte der künftige französische EU-Ratsvorsitz den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um die Erarbeitung einer Stellungnahme zum Thema:

„Ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 10. Juni 2008 an. Berichterstatter war Herr OLSSON.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 446. Plenartagung am 9./10. Juli 2008 (Sitzung vom 9. Juli) mit 133 gegen 2 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Stellungnahme sind aufgrund des Referendums zum Vertrag von Lissabon am 12. Juni 2008 der Sachstand und Zukunft dieses Vertrags unklar. In der Stellungnahme wird eingehend auf den Vertrag von Lissabon und seine sozialpolitische Dimension und sein sozialpolitisches Potenzial Bezug genommen. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass ein ehrgeiziges und partizipatorisches neues sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU nach wie vor wichtig ist und umso mehr gebraucht wird.

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU ist erforderlich, damit die soziale Entwicklung in der EU Wirtschafts- und Marktentwicklung Schritt halten kann. Es ist zweckmäßig im Lichte des neuen Vertrags von Lissabon, der neue Möglichkeiten, neue Verantwortungsbereiche und neue Ziele festlegt, um ein partizipativeres und dynamischeres soziales Europa zu schaffen. Das neue Aktionsprogramm sollte die sozialpolitischen Ziele und Bestrebungen der EU weit über das Jahr 2010 hinaus spürbar und praktisch fördern und einen umfassenden Fahrplan für politische Maßnahmen bilden.

1.2

Der soziale Dialog ist nach wie vor eine der wichtigsten Säulen und muss gestärkt werden. Im Rahmen des Aktionsprogramms sollte eine stärkere Verbindung zu den Bürgern und der organisierten Zivilgesellschaft hergestellt werden, um partizipative Verfahren nach dem „Bottom-up“-Ansatz, darunter auch den zivilen Dialog, und somit eine Interaktion bei den EU-Initiativen zu ermöglichen.

1.3

Das Aktionsprogramm sollte besonders auf folgende politische Bereiche ausgerichtet sein: Lebensqualität, soziale Grundrechte, Befähigung der Bürger, soziale Solidarität, Beschäftigung und gute Arbeitsplätze, gesellschaftlicher Unternehmergeist, Bewältigung des Wandels, Förderung der wichtigsten sozialen Standards im Rahmen der Außenbeziehungen der EU und insbesondere im Bereich des Handels. Dabei sollten alle verfügbaren Instrumente verwendet werden. Die gemeinschaftliche Methode kommt zwar weiterhin zum Einsatz, muss jedoch durch andere „neue Methoden“ ergänzt werden. Im derzeitigen Haushaltsplan könnten Finanzmittel umgeschichtet und für die Förderung des Programms bestimmt werden. Bei der Haushaltsreform nach 2013 muss der Schwerpunkt auf den sozialen Zusammenhalt gelegt werden.

2.   Einleitung — Hintergrund

2.1

Der künftige französische EU-Ratsvorsitz hat den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit der Idee eines neuen sozialpolitischen Aktionsprogramms der EU befasst.

2.2

Diese Befassung kann als ein Follow-up zur früheren Stellungnahme des Ausschusses zum Zustand der europäischen Gesellschaft gesehen werden. Darin wurde folgendes vorgeschlagen: „Um die Basis für einen neuen Konsens über die sozialen Herausforderungen, vor denen Europa steht, zu schaffen, könnten die Grundzüge eines neuen ‚sozialpolitischen Aktionsprogramms‘ unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage wie auch der Erwartungen im sozialen Bereich festgelegt werden“ (1).

2.3

In der vorgenannten Stellungnahme wird auf das sozialpolitische Aktionsprogramm der EU von 1989 verwiesen, das ein fester Bestandteil dessen ist, was als das europäische Sozialmodell bezeichnet werden kann. Ferner wird darin dargelegt, wie es um die soziale Dimension des Binnenmarktes wirklich bestellt ist. Es war ein dreijähriges Aktionsprogramm und die Hauptstütze für die Initiativen der Kommission im sozialen Bereich. Es enthielt 45 klare Maßnahmen, die als unumgänglich galten, wenn es darum ging, Fortschritte zu erzielen und den in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer aufgeführten Grundsätzen konkrete Gestalt auf Gemeinschaftsebene zu verleihen (2). Die Maßnahmen mit und ohne Rechtsetzungscharakter betrafen fast alle sozialen Bereiche und verfolgten das im Vertrag verankerte Ziel der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

2.4

Der soziale Acquis, der infolge des sozialpolitischen Aktionsprogramms von 1989 erzielt wurde, hinkt den derzeitigen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, dem Klimawandel und der demografischen Entwicklung hinterher. Angesichts des schwachen Wirtschaftswachstums, der Turbulenzen auf den Finanzmärkten und der sich abzeichnenden Nahrungsmittelkrise sind diese Herausforderungen größer denn je. Manche Gruppen und Bürger haben gar das Gefühl, dass die europäische Sozialpolitik — im Gegensatz zu den Fortschritten in der Binnenmarktpolitik — in eine Sackgasse geraten ist.

2.5

Bei der Bestandsaufnahme ist zu Tage getreten, dass die im raschen Wandel begriffene europäische Wohlstandsgesellschaft mehr Chancen bietet, aber mit neuen sozialen Risiken verbunden ist. Unterschiede bei den Einkommen, Chancengleichheit, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, Gleichberechtigung der Geschlechter und die niedrigeren Gehälter für Frauen, Kinderarmut und soziale Ausgrenzung, der „Bruch zwischen den Generationen“, veränderte Familienstrukturen, Zugang zu Wohnraum und Kinderbetreuung, die Situation von Menschen mit Behinderungen sowie Migration und Integration wurden bei der Bestandsaufnahme besonders herausgestellt.

3.   Ein neuer Rahmen für ein sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU

3.1

Die Politiker werden sich zunehmend bewusst, dass eine neue Politikausrichtung für die Bewältigung der Herausforderungen des europäischen Gesellschaftsmodells unerlässlich ist. Auch die europäischen Bürger richten ihren Blick auf neue sozialpolitische Maßnahmen, die sich durch sozialen Fortschritt und wirtschaftliche Nachhaltigkeit auszeichnen müssen.

3.2

Der Reformvertrag von Lissabon schafft eine neue Möglichkeit für die Umsetzung eines neuen sozialpolitischen Aktionsprogramms der EU und legt für die EU neue Ziele fest: Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierungen, Förderung der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Schutzes, Gleichstellung von Frauen und Männern, Solidarität zwischen den Generationen und Schutz der Rechte des Kindes (3).

3.3

Im Reformvertrag wurden die Aufgaben der Europäischen Union im Hinblick auf die Erreichung dieser sozialpolitischen Ziele gestärkt.

3.4

Die Möglichkeiten für ein sozialeres Europa sind insbesondere in der Charta der Grundrechte, den verbindlichen Bestimmungen der horizontalen Sozialklausel sowie dem Protokoll über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verankert. Der Vertrag sieht auch Möglichkeiten für eine „verstärkte Zusammenarbeit“ vor, die die Mitgliedstaaten im sozialen Bereich fördern und nutzen können (4).

3.5

Im Vertrag wird die Rolle der Sozialpartner bekräftigt, die einen Beitrag zu einem Europa des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts leisten können. Mit den Bestimmungen über die „partizipative Demokratie“ bietet er auch neue Möglichkeiten und zusätzliche Instrumente (beispielsweise die Bürgerinitiative) zur Beteiligung der Bürger und ihrer Organisationen an der Schaffung eines sozialeren Europas. Der EWSA muss hierbei eine aktive Rolle spielen.

3.6

Der EWSA verweist auf die Erklärung (5) von neun Regierungen, in der die Notwendigkeit einer Stärkung des europäischen Sozialmodells betont wird, weil dieses Modell soziale Fortschritte gebracht hat und den heutigen Herausforderungen gerecht wird. In der Erklärung wird zudem nachdrücklich darauf verwiesen, dass den EU-Institutionen die Verantwortung zufällt, das soziale Europa wieder in den Mittelpunkt zu rücken und dabei alle ihnen verfügbaren Instrumente und insbesondere den sozialen Dialog einzusetzen. „Die EU-27 darf nicht nur eine freie Handelszone sein, sondern sollte auch das erforderliche Gleichgewicht zwischen der wirtschaftlichen Freiheit und den sozialen Rechten gewährleisten, so dass der Binnenmarkt auch in sozialer Hinsicht geregelt werden kann.“ Die Union sollte die Werte ihres Sozialmodells auch nach außen propagieren, um so Gerechtigkeit bei der Globalisierung und würdige Arbeit für alle zu erreichen.

3.7

Kurzum, es ist ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU erforderlich, damit die soziale Entwicklung in der EU mit den Wirtschafts- und Marktentwicklungen Schritt halten kann, und um die Lissabon-Strategie zu bekräftigen sowie die Bereiche Soziales, Wirtschaft und Umwelt einander gleichzustellen und gemeinsam voranzubringen. Es ist im Lichte des Vertrags von Lissabons zweckmäßig, ein partizipativeres und dynamischeres soziales Europa zu schaffen, das den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürger Rechnung trägt. Deshalb muss das sozialpolitische Aktionsprogramm der EU ein fester Bestandteil einer „Post-Lissabon-Strategie“ werden, die auf Beschäftigung, Wachstum, sozialem Zusammenhalt und Nachhaltigkeit beruht und bei der der sozialen Dimension dieselbe Bedeutung zukommt wie der wirtschaftlichen Dimension.

4.   Grundsätze und Elemente eines neuen sozialpolitischen Aktionsprogramms der EU

4.1

Ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU muss sich umfassend auf die im Reformvertrag von Lissabon festgelegten Werte und Ziele der Europäischen Union stützen. Es sollte den Bezugszrahmen für einen demokratischen, solidarischen, nachhaltigen, sozial inklusiven und wettbewerbsfähigen wohlfahrtsstaatlichen Raum für alle Bürgerinnen und Bürger Europas bilden, wo niemand auf der Strecke bleibt, und ein wichtiges Instrument für die Gewährleistung der in der „Charta der Grundrechte“ verankerten Bürgerrechte sein. Das Aktionsprogramm sollte sich auf eine positive Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und nicht auf eine konkurrierende Nivellierung der sozialen Rechte, des Sozialschutzes und der Arbeitsbedingungen „nach unten“ stützen. Die Europäische Union wird auf diese Weise ihre Ambitionen im Bereich der Menschenrechte bekräftigen, um diese Rechte auf dem bestmöglichen Niveau zu gewährleisten.

4.2

Das sozialpolitische Aktionsprogramm der EU untermauert eine Vision eines europäischen Gesellschaftsmodells, das sowohl das Konzept einer sozialen Marktwirtschaft als auch das europäische Sozialmodell einschließt. Es steht im Einklang mit den Bedürfnissen und Ambitionen der Bürger, bewegt sie durch Rechte und Pflichten zur Übernahme von Verantwortung, stärkt die partizipative Demokratie, ermittelt die Akteure im Rahmen eines stärkeren sozialen Dialogs und eines effektiven zivilgesellschaftlichen Dialogs und mobilisiert sie. Das neue sozialpolitische Aktionsprogramm der EU sollte einen kreativen und innovativen Ansatz zur Bewältigung neuer Herausforderungen und Risiken erleichtern.

4.3

Das neue Programm sollte auf langfristigen sozialen und gesellschaftlichen Perspektiven beruhen und den neuen Erwartungen und Gegebenheiten gerecht werden. Diese Perspektive einer langfristigen Nachhaltigkeit sollte Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in den Vordergrund stellen.

4.4

Im Rahmen des Programms müssen die sozialpolitischen Ziele, Vorschläge und Ambitionen der EU über das Jahr 2010 hinaus auf den neuesten Stand gebracht und bekräftigt werden. Es sollte ein umfassender Fahrplan für politische Maßnahmen zur Reaktivierung des sozialen Europas auf allen Ebenen sein und regelmäßig von auf der Grundlage gemeinsamer Werte aktualisierten sozialpolitischen Agendas unterstützt werden (6).

4.5

Das neue Aktionsprogramm muss mit dem europäischen Sozialmodell Hand in Hand gehen (7). Die Kraft dieses Modells liegt im wesentlichen darin, dass es sich unter unterschiedlichsten Gegebenheiten auf gemeinsame Werte stützt, um zusammen mit den legitimen Partnern gemeinsame Instrumente, Verfahren und Maßnahmen zu entwickeln, die eine fortschrittsorientierte Konvergenz sicherstellen. Die finanzielle Interventionsfähigkeit der Europäischen Union ist von entscheidender Bedeutung für eine kohärente Entwicklung und für die Verringerung des strukturellen Entwicklungsrückstands in bestimmten Ländern.

4.6

Das Programm trägt der Tatsache Rechnung, dass Wirtschaftsentwicklung und sozialer Fortschritt einander beeinflussen und voneinander abhängen. Die Verknüpfung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit mit der sozialen Gerechtigkeit und Solidarität ist der beste Weg, um den Wohlstand der europäischen Gesellschaft zu fördern. Unter bestimmten noch festzulegenden Garantien für die Anspruchsberechtigten könnte es darauf ausgerichtet sein, private und öffentliche Initiativen miteinander zu verknüpfen, um langfristige Mittel für die Finanzierung eines Wohlfahrtsstaates zu finden, der alle einschließt. Dabei sollte es auch einen Rahmen für die Gewährleistung universeller, zugänglicher und qualitativ hochwertiger Dienstleistungen schaffen.

4.7

Das neue sozialpolitische Aktionsprogramm der EU sollte ein sozial verantwortliches Unternehmertum, den fairen Wettbewerb und gleiche Rahmenbedingungen fördern, damit der Binnenmarkt expandieren kann, ohne jedoch durch Sozialdumping untergraben zu werden. Vor diesem Hintergrund sollte das Programm auch besonders auf qualitativ gute Arbeitsplätze für die Zukunft und die damit einhergehende erforderliche wissensbasierte Gesellschaft ausgerichtet werden.

4.8

Die Förderung von Unternehmergeist im weitesten Sinne — wie von der Kommission definiert (8) — wird die Wirksamkeit sowohl wirtschaftlicher als auch sozialer Maßnahmen verbessern (9). Es gilt, die Vielfalt des Unternehmertums zu sichern und zu fördern, um von den besonderen Vorteilen kleiner, mittlerer und sozialwirtschaftlicher Unternehmen und von ihrem Beitrag zur sozialen Dimension zu profitieren. Gebraucht werden europäische Satzungen für Verbände, Stiftungen, Unternehmen auf Gegenseitigkeit und mittelständische Unternehmen, um für alle wirtschaftlichen Akteure gleichen Ausgangsbedingungen zu schaffen.

4.9

Ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm der EU sollte auf einem kohärenten Gesamtansatz basieren und das Konzept der umfassenden Berücksichtigung der sozialen Dimension auch in anderen Politikbereichen mitverfolgen. Es muss ein fester Bestandteil der makroökonomischen Wirtschaftspolitik, der Wettbewerbs- und Steuerpolitik, der Strategie für nachhaltige Entwicklung, der Industriepolitik, des territorialen Zusammenhalts und der außenpolitischen Dimension der EU werden.

4.10

Ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm würde die neue, auf Lebenschancen aufbauende gesellschaftliche Vision für das 21. Jahrhundert, die die Kommission unlängst vorgestellt hat (10) spürbar verbreitern. Die Kommission schlägt einen Rahmen für die Gemeinschaftspolitik in den einzelnen Bereichen vor und betont, dass die auf der Agenda stehenden Chancen, der Zugang und die Solidarität langfristige Investitionen in Sozial- und Humankapital erfordern. Diese Investitionen werden die Wirtschaftsleistung steigern und können auch unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Entwicklung gerechtfertigt sein. Der Ausschuss unterstützt dieses Konzept nachdrücklich und ist der Auffassung, dass sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene innovative Möglichkeiten für die Finanzierung von Human- und Sozialkapital gewährleistet werden müssen. Der EU-Haushalt sollte entsprechend darauf ausgerichtet werden. Die Möglichkeit eines europaweiten Darlehens für die Entwicklung sozialer Infrastrukturen sollte ebenfalls geprüft werden.

4.11

Durch die Förderung von Grundsätzen und Werten des europäischen Sozialmodells im Rahmen der EU-Außenbeziehungen sollte das Aktionsprogramm auch zu einer gerechteren und ausgewogeneren Globalisierung beitragen. Partnerschaften mit Drittländern sollten eingegangen und dabei verstärkte finanzielle und technische Unterstützung angeboten werden, um den sozialen und zivilgesellschaftlichen Dialog sowie die Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu fördern Handelsbeziehungen sollten auf der Achtung der beispielsweise in den ILO-Grundsätzen und -Normen festgelegten (sozialen) Menschenrechte aufbauen (11).

5.   Regieren auf mehreren Ebenen

5.1

Die Institutionen der Europäischen Union müssen ihrer Führungsrolle und den ihnen im Vertrag auferlegten Pflichten gerecht werden, um sozialen Fortschritt zu erzielen. Ein neues sozialpolitisches Aktionsprogramm ist deshalb zweckmäßig. In der Praxis sollten alle im Vertrag (12) zu diesem Zweck vorgesehenen Instrumente und Maßnahmen je nach der praktischen Durchführbarkeit und Effizienz und unter Achtung der Erfordernisse der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zum Einsatz kommen.

5.2

Das sozialpolitische Aktionsprogramm von 1989 und das Binnenmarktprojekt von 1992 zeugen beide von der Nützlichkeit der „gemeinschaftlichen Methode“. Da diese Methode für die derzeitige Überprüfung des Binnenmarkts weiterhin gültig ist, ist der Ausschuss der Auffassung, dass sie auch bei einer Reaktivierung der sozialen Dimension zum Einsatz kommen sollte. Somit gibt es Möglichkeiten für Legislativmaßnahmen auch innerhalb der EU-27.

5.3

Gleichzeitig kann eine umfassende und vielfältige Einbeziehung von Sozialpartnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft auf verschiedenen Ebenen zu einem stärkeren Bewusstsein für die „eigene Verantwortung“ beitragen. Alle betroffenen Akteure müssen mitmachen, um das sozialpolitische Aktionsprogramm der EU zu einer für die Bürger wichtigen, spürbaren und praktischen Angelegenheit zu machen, die auf ihre Bedürfnisse eingeht. Ein proaktiver und von unten nach oben gerichteter Ansatz („bottom-up“), so wie er im folgenden dargestellt wird, sollte in Wechselwirkung mit den betreffenden EU-Initiativen stehen.

5.4

Die Bedürfnisse, Anliegen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger müssen ermittelt werden. Die Initiative der Europäischen Kommission zur Bestandsaufnahme der sozialen Realität könnte als Vorbild dienen und regelmäßiger vorgenommen werden — auch unter Einbeziehung der lokalen Ebene. Repräsentativen zivilgesellschaftlichen Organisationen kommt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, die Forderungen der Bürger an die entsprechende Ebene (auch an die EU) weiterzuleiten. Sie müssen an den Bestandsaufnahmen und Konsultationen der Europäischen Kommission regelmäßig beteiligt werden, wobei der Ausschuss seine Rolle als Vermittler wahrnehmen wird.

5.5

Der EWSA hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass eine ständige Debatte auf allen Ebenen erforderlich ist, um künftige sozialpolitische Herausforderungen angehen und strategische Entscheidungen in diesem Bereich treffen zu können. Ziel der Debatte sollte es sein, zu einem neuen fortschrittlichen Konsens über die europäische Sozialpolitik zu gelangen, der auf gemeinsamen Verpflichtungen aller Beteiligten basiert.

5.6

Der intersektorale, sektorale und grenzübergreifende soziale Dialog ist nach wie vor eine der tragenden Säulen des Sozialmodells in den Mitgliedstaaten und auf der EU-Ebene. Arbeitgeber und Gewerkschaften spielen bei der Bewältigung der sozialpolitischen Herausforderungen eine Schlüsselrolle, da sie im Hinblick auf den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt die treibenden Kräfte sind. Gemeinsame Analysen und Prioritätensetzung durch die europäischen Sozialpartner werden Wichtige Bestandteile des Rahmens geeigneter Maßnahmen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene sein (13).

5.7

Der zivilgesellschaftliche Dialog, der vom sozialen Dialog deutlich zu unterscheiden ist, wird in der Zukunft eine weitere tragende Säule sein. Die Einbindung aller Bürgerinnen und Bürger und ihrer Organisationen auf sämtlichen Ebenen in den Aufbau eines sozialen Europas wird eine echte Herausforderung darstellen.

5.8

Wirtschafts- und Sozialräte und ähnliche Einrichtungen sollten zur Teilnahme an allen Phasen der Arbeit ihrer Regierungen eingeladen werden, um so das sozialpolitische Aktionsprogramm der EU zu gestalten und umzusetzen.

5.9

Bestehende Partnerschaften und Dialoge auf sozialpolitischem Gebiet müssen in der Praxis gestärkt werden. Positive Erfahrungen und vorbildliche Partnerschaften, die in den Mitgliedstaaten und im Bereich der EU-Kohäsionspolitik gemacht und eingegangen wurden und die zum sozialen Wohlstand beigetragen haben, müssen verbreitet und weiter vertieft werden.

5.10

Die Autonomie und die Kapazitäten der sozialen und wirtschaftlichen Akteure müssen gefördert und durch geeignete öffentliche Maßnahmen unterstützt werden, damit diese Akteure ihre Belange unter günstigen Rahmenbedingungen besser von unten nach oben geltend machen und die politischen Schlüsselbereiche ermitteln können.

6.   Politische Schlüsselbereiche

6.1   Nachhaltigkeit beim Lebensweg

Sicherung des individuellen Wegs durch gemeinsame Verpflichtungen. Durch das ganze Leben hindurch allgemeine Prinzipien für den Umgang mit Übergangssituationen und nicht zuletzt für die Förderung der „Flexicurity“ (14), durch garantierte Schul- und Berufsbildung, Zugang zu Dienstleistungen, Aufrechterhaltung der Rechte und eine hinreichende Einkommenssicherung sowie durch eine öffentliche und/oder private Finanzierung entsprechend den angestrebten Sicherheitszielen. Systeme der sozialen Sicherheit sollten angepasst und ergänzt werden, und zwar — soweit möglich — durch Kollektivvereinbarungen und gemeinsame finanzielle Vorsorge.

Bessere Lebensqualität durch eine soziale Nachhaltigskeitscharta, die z.B. grundlegende Sozialrechte, sozialen Schutz, Sozialdienstleistungen, Gesundheits- und Patientenrechte — einschließlich der Rechte geistiger Behinderter — abdeckt.

6.2   Gewährleistung grundlegender Sozialrechte

Europäische Charta der Grundrechte. Die Grundsätze und Bestimmungen der Charta sollten zur Gestaltung und Förderung der Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der EU-Sozialpolitik beitragen.

Umsicht bei der Bekämpfung jedweder Formen von Diskriminierung. Zusätzliche legislative und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertragsbestimmungen (15), um alle Formen der Diskriminierung abzudecken.

Ratifizierung internationaler und europäischer Menschenrechtsabkommen. Maßnahmen zur Gewährleistung der rechtlichen und praktischen Umsetzung der Bestimmungen im Rahmen dieser Instrumente und zur besseren Überwachung durch die EU und die Mitgliedstaaten. Dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

6.3   Menschen befähigen — Kapazitäten entwickeln

Europäisches Programm für mehr Wissen  (16). Schlüsselprioritäten und Maßnahmen für ein lebenslanges Lernen: eine Rechtsgrundlage schaffen und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen;

Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend, insbesondere

ein Paket zur Jugendbeschäftigung, das auf umfangreichen Investitionen aufbaut, jungen Menschen in großem Maßstab Zugang zur ersten Arbeitserfahrung unter menschenwürdigen Bedingungen verschafft und zu einer dauerhafteren Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt beiträgt;

Gewährleistung einer zweiten Chance für vorzeitige Schulabgänger;

EU-Rahmenprogramm für die Integrationspolitik. Eine durch großzügige finanzielle Mittel gestützte effiziente, kohärente und rechtsbasierte Integrationspolitik für Migranten, Flüchtlinge und Minderheiten. Dauerhafte Unterstützung für das europäische Integrationsforum, das vom EWSA und der Europäischen Kommission geschaffen werden soll, damit sich Migranten Gehör verschaffen können;

6.4   Auf dem Weg zu einer Gesellschaft für alle

Bekämpfung der Armut

Aufrechterhaltung des Ziels der Bekämpfung der Armut in allen Mitgliedstaaten;

„kein Kind in Armut“ als Ziel anstreben;

angemessene Renten gewährleisten, um die Armut im Alter zu bekämpfen;

gemeinsame Grundlagen für ein menschenwürdiges Mindesteinkommen schaffen — unter Wahrung der Subsidiarität.

Gleichstellung von Frauen und Männern

Umsetzung des Paktes für die Gleichstellung der Geschlechter (mit Rechtsakten, im Rahmen der IAO und mit gemeinsamen Grundsätzen);

Gewährleistung der individuellen Rechte von Frauen;

Stärkung ihrer Mitwirkung in allen Bereichen der Gesellschaft;

Bekämpfung der Armut unter Frauen;

Investitionen in erschwingliche und zugängliche Betreuung von Kindern und älteren Menschen;

Überarbeitung der Steuersysteme sowie der Systeme der sozialen Sicherheit;

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Auf die Anforderungen einer alternden Gesellschaft eingehen

die von den EU-Staats- und Regierungschefs verabschiedete Allianz für Familien funktionstüchtig machen;

eine „Allianz für Senioren“ schaffen (17)

den allgemeinen Zugang zur Langzeitpflege und ihre finanzielle Nachhaltigkeit sichern;

Forschungsprogramme einleiten;

eine Beobachtungsstelle für bewährte Verfahren einrichten.

Eine umfassende EU-Strategie im Bereich „Behinderung“

einen Antidiskriminierungsrahmen im Bereich „Behinderung“ schaffen;

das Prinzip der durchgängigen Berücksichtigung der Behindertenthematik in allen Politiken konsolidieren;

ein umfassendes Maßnahmenpaket von Legislativmaßnahmen und Folgenabschätzungen anderer Rechtsvorschriften zusammenstellen.

Bessere Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Sicherstellung der rechtlichen Stabilität, die zur Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (und insbesondere der sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) sowie eines hohen Qualitätsniveaus unter Achtung der Kompetenzen der betreffenden Akteure erforderlich ist;

Entwicklung von Qualitätsinstrumenten, um die Leistungsfähigkeit dieser Dienstleistungen zu bewerten und deren Effizienz (auch hinsichtlich der Kosten) zu steigern;

Förderung von Investitionen mithilfe von aus öffentlicher und privater Finanzierung kombinierten Instrumenten (öffentlich-private Partnerschaft) insbesondere bei der öffentlichen Infrastruktur, durch deren Nutzung Einkünfte erzielt werden.

6.5   Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und qualitativ hochwertiger Arbeit

Eine ehrgeizige und effiziente europäische Beschäftigungsstrategie — insbesondere messbare Ziele in den Bereichen Aktivierung, lebenslanges Lernen, Beschäftigung von Jugendlichen und Gleichbehandlung von Mann und Frau — in der man Leistungsvergleiche ziehen kann („benchmarking“). Die Kommission sollte mehr Durchführungsbefugnisse erhalten;

Mobilität für alle möglich machen. Die Vorteile des Binnenmarkts sollten genutzt und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU sollte vollständig umgesetzt werden — und zwar in Verbindung mit:

angemessenen Maßnahmen im Bereich soziale Sicherheit (effiziente grenzübergreifende Koordination sozialer Sicherheit ebenso wie die Portabilität sozialer Rechte auf Renten und medizinische Versorgung);

Zugang zu Wohnraum, Kinderbetreuung und Bildung;

Gleichbehandlung von entsandten und mobilen Arbeitnehmern, auch im Vergleich zu den Arbeitnehmern des Aufnahmelandes;

effizienteren und besser koordinierten Kontrollmechanismen für die Entsendung von Arbeitnehmern.

Qualitativ hochwertige Arbeit bei gerechter Entlohnung

gemeinsame Prinzipien zur Förderung qualitativ guter Arbeit bei gerechter Entlohnung und gleichzeitiger Reduzierung prekärer Arbeit;

Maßnahmen zur Überwindung von Engpässen im Hinblick auf unterqualifizierte und noch nicht qualifizierte Arbeitskräfte.

Verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit;

Entwicklung eines europäischen Indexes für Arbeitsqualität;

Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und effiziente Maßnahmen zur Bewältigung neuer Risiken, und zwar auch in Bezug auf neue Arbeitsformen.

Überwindung aller Formen der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, u.a. durch die Umsetzung wirksamer Strategien zum Abbau der geschlechtsspezifischen Diskrepanzen und zur Unterbindung von Ausgrenzung sowie durch Integrationsmaßnahmen;

6.6   Förderung des Unternehmertums in einem gesellschaftlichen Kontext

Das Unternehmertum im weitesten Sinne sollte gefördert werden, um so zu einem stärkeren Wachstum, besseren Arbeitsplätzen, dem sozialen Zusammenhalt und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung beizutragen.

Unternehmen, insbesondere Unternehmen des sozialen Bereichs und andere sozialwirtschaftliche Unternehmen als Wege zu einer effektiven Integration in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt;

Kommissionsprogramme zur Unterstützung des Unternehmertums sollten weiterhin auf gute Arbeitsplätze ausgerichtet sein;

soziale Verantwortung der Unternehmen. Damit Europa im Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen zum Vorreiter wird: gemeinsame Maßnahmen der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und öffentlichen Behörden zur nachhaltigen Schaffung von Modellen und bewährten Verfahren (mit Unterstützung durch Anreize seitens der EU) — neben der vollen Einhaltung der Arbeits- und Sozialrechte.

6.7   Frühzeitige Erkennung und Beobachtung des strukturellen Wandels

Bewältigung des Wandels im Rahmen einer Partnerschaft zwischen Unternehmen und allen betroffenen Akteuren, wobei die Beteiligung und Konsultierung von Arbeitnehmern und ihren Vertretern bei der Suche nach angemessenen Lösungen von ausschlaggebender Bedeutung ist;

Aufnahme der ökologischen, industriellen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension in die EU-Vorschläge in den Bereichen Industrie, Klimawandel und Umwelt sowie besondere Finanzierungsinstrumente zur Förderung neuer Technologien und Beschäftigung.

6.8   Betonung der außenpolitischen Dimension

Werben für die Merkmale des europäischen Sozialmodells bei der EU-Außenpolitik (insbesondere für den Begriff der menschenwürdigen Arbeit, den sozialen Dialog und den zivilgesellschaftlichen Dialog, beispielsweise im Rahmen der Handels-, der AKP- und der Nachbarschaftspolitik)

Stärkung des ILO-Ansatzes

Ratifizierung und Umsetzung aller relevanten ILO-Konventionen (einschließlich derer über Diskriminierung) durch die Mitgliedstaaten;

Aufnahme der wesentlichen Arbeitsnormen der ILO in Handelsabkommen;

Stärkung des IAO-Überwachungssystems.

Förderung des Sozial- und Umweltsiegels

Das Präferenzsystem „APS+“ zum Bezugspunkt machen  (18)

Förderung internationaler Regierungssysteme für neue technologische und ökologische Optionen und für neue internationale Finanzbestimmungen;

Förderung internationaler Übereinkommen über die soziale Verantwortung von Unternehmen

Entwicklung und Betreibung der Einwanderungspolitik in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern.

7.   Methoden und Instrumente

7.1   Allgemeine Bemerkungen

7.1.1

Es ist äußerst wichtig, angemessene und effektive Methoden für die Bewältigung der neuen Herausforderungen zu ermitteln, um den sozialen Fortschritt voranzubringen.

7.1.2

Sowohl die bereits bestehenden als auch die vorgenannten neuen Elemente des Vertrages sollten vollständig genutzt werden, wobei der „soziale Acquis“ gestärkt werden sollte. Das gleiche gilt für anderweitige Aktionen und Maßnahmen.

7.2   Neue und noch nicht verabschiedete Rechtsvorschriften

7.2.1

Im Rahmen des Anwendungsbereichs der Artikel 136 und 137 des Vertrags müssen einige legislative Maßnahmen getroffen werden. So zum Beispiel:

die Beseitigung von Blockaden bei anhängigen Rechtsakten (Arbeitszeit, Leih- und Zeitarbeit, Portabilität von betrieblichen Rentenansprüchen usw.);

Verbesserung bestimmter Richtlinien;

das Auslaufen von Opt-out-Möglichkeiten;

die Schaffung eines Rahmens für neue Beschäftigungsformen und neue Risiken am Arbeitsplatz.

7.3   Stärkung der Umsetzung, Überwachung und Bewertung von Maßnahmen

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und ihre Wirkung auf den sozialen Besitzstand müssen genau verfolgt werden und erforderlichenfalls sind politische und legistische Maßnahmen zu treffen, um Eingriffe in elementare Grundrechte unmöglich zu machen (19).

Das gesamte Potenzial der Sozialpartner und der organisierten Zivilgesellschaft beim Prozess der Umsetzung von Gemeinschaftsvorschriften, -maßnahmen und -programmen muss freigesetzt werden.

Die Kontroll- und Aufsichtskapazitäten in den Bereichen Gesundheit und Arbeitssicherheit und die Anwendung des Arbeitsrechts müssen verbessert werden.

7.4   Koregulierung und Selbstregulierung

7.4.1

Die Ko- und die Selbstregulierung (Vereinbarungen, freiwillige Verhaltenskodizes, Standards etc.) können den EU-Rechtsrahmen und andere Maßnahmen auch im sozialen Bereich ergänzen. Der soziale Dialog als solcher ist eines dieser Instrumente. Die Ko- und die Selbstregulierung können ein dynamischer Prozess sein, der der raschen Entwicklung der gesellschaftlichen Realitäten Rechnung trägt. Er muss jedoch stets genau bewertet werden und auf einer Beteiligung und Mitverantwortung aller betroffenen Akteure basieren. Darüber hinaus sollte er nicht zu einer schlechteren rechtlichen Stellung führen als die vorhandene gemeinschaftliche Methode.

7.5   Die Autonomie und Wirksamkeit des sozialen Dialogs muss gestärkt werden

7.5.1

Das laufende gemeinsame Arbeitsprogramm 2006-2008 der europäischen Sozialpartner zeigt, dass der europäische soziale Dialog mit den Herausforderungen Europas Schritt hält, vorausgesetzt die europäischen Sozialpartner ergreifen die erforderlichen Maßnahmen zum Aufbau von funktionsfähigen und dynamischen autonomen Arbeitnehmer-/Arbeitgeber-Beziehungen auf allen Ebenen. Die EU kann dies unterstützen, indem sie

eine angemessene Konsultation der Sozialpartner im Rahmen des Artikels 138 des Vertrags sicherstellt;

eine reibungslose Umsetzung ihrer langfristigen gemeinsamen Arbeitsprogramme gewährleistet;

die Ausbildungskapazitäten und Handlungsfähigkeit der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände auch mithilfe neuer Maßnahmen erhöht, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten;

grenzüberschreitende Kollektivvereinbarungen fördert, indem sie einen stabilen rechtlichen Rahmen für europaweite Tarifverhandlungen der Sozialpartner gewährleistet und Bestimmungen über die Umsetzung der Kollektivvereinbarungen erlässt;

die Richtlinie über die Mitwirkung der Arbeitnehmer, insbesondere die Rechte auf Unterrichtung und Anhörung weiterentwickelt.

7.6   Ziviler Dialog — Stärkung der partizipativen Demokratie

7.6.1

Die Vorschriften (20) über die „partizipative Demokratie“ des Vertrags von Lissabon bieten neue Möglichkeiten, andere Organisationen der Zivilgesellschaft als die Sozialpartner umfassend an der Gestaltung einer europäischen Sozialpolitik, insbesondere an der Ausarbeitung eines neuen europäischen sozialpolitischen Aktionsprogramms zu beteiligen.

7.6.2

Der EWSA ist der Vertreter der Organisationen der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene. Der Vertrag von Lissabon eröffnet dem Ausschuss weitere Möglichkeiten, seine Rolle als Mittler zwischen der organisierten Zivilgesellschaft und den Beschlussfassungsorganen der EU wahrzunehmen. Der EWSA trägt bei der Förderung der partizipativen Demokratie besondere Verantwortung. Er wird die Initiative ergreifen und Wege und Möglichkeiten ausloten, um den neuen Artikel des Vertrags operationell zu machen und die verschiedenen Methoden der Teilnahme und Anhörung sowie die von der Europäischen Kommission und anderen EU-Institutionen verwendete Folgenabschätzung zu bewerten, um sie verlässlicher, nützlicher und partizipativer zu gestalten. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Ausschuss seine Forderung nach der Verabschiedung eines Statuts der Europäischen Vereine (21).

7.7   Das Initiativrecht für den Bürger — ein wichtiges Werkzeug

7.7.1

Das Initiativrecht für den Bürger (22) kann als eines der wichtigsten Instrumente der organisierten Zivilgesellschaft betrachtet werden um zu versuchen, ein soziales Europa näher am Bürger und an seinen sozialen Erwartungen zu fördern.

7.7.2

Daher sollten Organisationen der Zivilgesellschaft die Wirkungsweise dieser neuen Bestimmung des Vertrags bewerten. Sie sollten prüfen, unter welchen Bedingungen auf diese Bestimmung zurückgegriffen werden kann und wie sie wirksam eingesetzt werden kann. Der EWSA kann zu dieser Analyse beitragen, indem er die nationalen Wirtschafts- und Sozialräte sowie die nationalen Organisationen, die er vertritt, einbezieht.

7.8   Verstärkte Zusammenarbeit

7.8.1

Die ständig wachsende Vielfalt der Europäischen Union ist ein Argument für eine verstärkte Zusammenarbeit. Mitgliedstaaten, die in Fragen der Sozialpolitik eine weitergehende und schnellere Entwicklung anstreben, können diese Möglichkeit nutzen und gemeinsame und geeignete Lösungen ermitteln. Dies sollte selbstverständlich nicht zu sozialem Dumping oder dazu führen, dass diejenigen, die nicht an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, völlig ins Hintertreffen geraten. In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass zwischen bestimmten Mitgliedstaaten bereits eine Zusammenarbeit in einigen Bereichen gibt (23).

7.8.2

Einige mögliche Bereiche der verstärkten Zusammenarbeit:

Erreichen eines gemeinsamen Ansatzes für die Integration der verschiedenen Wirtschafts- und Sozialpolitiken in der Eurozone;

Übertragbarkeit von anderen sozialen Rechten als jenen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (24) fallen;

Maßnahmen zur Stärkung der verschiedenen EU-Strategien, für die in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich sind — beispielsweise im Bereich der Bildung.

7.9   Methode der offenen Koordinierung (MOK)

7.9.1

Der Ausschuss hat die MOK bereits in verschiedenen Stellungnahmen befürwortet, sich gleichzeitig aber für eine größere Effizienz ausgesprochen. Die MOK kann einige Ergebnisse vorweisen, aber viel zu häufig haben die Mitgliedstaaten kein ausreichendes Engagement für die vereinbarten Ziele und Maßnahmen gezeigt.

7.9.2

Der Ausschuss hat angeregt, dass die MOK dahingehend genutzt wird, sowohl im Hinblick auf die Quantität als auch Qualität Zielvorgaben und bessere sozialpolitische Indikatoren festzulegen, und dass sie in neuen Gebieten Anwendung findet wie z.B. in der Integrationspolitik, im Bereich Solidarität zwischen den Generationen und in der Behindertenpolitik.

7.9.3

Die MOK sollte „stärker vor Ort“ stattfinden und dadurch den partizipativen Bottom-Up-Ansatz widerspiegeln und die erforderliche Koordinierung zwischen den Partnern und den politischen Maßnahmen sicherstellen, um so — mit Unterstützung der Strukturfonds — zur Entwicklung der lokalen und regionalen Ebene beizutragen.

7.9.4

Einige Vorschläge:

Lokale, regionale und nationale Aktionspläne als wesentliches Element des sozialpolitischen Aktionsprogramms der EU.

Die Ergebnisse der MOK selber sollten bewertet werden („benchmarking“). Dies sollte auf der Grundlage von Zielen und Indikatoren sowie einer gegenseitigen Begutachtung („Peer-Review“) und eines Austausches bewährter Praktiken erfolgen, wobei das Regieren und die besondere Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft auf allen Ebenen und der nationalen WSR herausgestellt werden sollte.

7.10   Gemeinsame Prinzipien

7.10.1

Die jüngsten Initiativen der Kommission (beispielsweise zum Flexicurity-Konzept) beinhalten ein „neues“ auf gemeinsamen Prinzipien beruhendes Verfahren, wobei es sich bei den gemeinsamen Prinzipien um Empfehlungen handelt, denen die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis folgen können (25).

7.10.2

Dieses Procedere erscheint sinnvoll, wenn der Schwerpunkt auf sehr speziellen Themen liegt und wenn die Mitgliedstaaten wollen, dass Fortschritte erzielt werden, selbst wenn die Zuständigkeit der EU beschränkt ist. Da viele politische Felder betroffen sind, ist ein integrierter Ansatz erforderlich.

7.10.3

Die „Methode der gemeinsamen Prinzipien“ bietet außerdem eine Möglichkeit für die Teilnahme der organisierten Zivilgesellschaft sowohl an der Formulierung (selbst an der Verhandlung) der gemeinsamen Prinzipien als auch an ihrer Umsetzung.

7.10.4

Es ist jedoch dringend erforderlich, die Verbindungen zu anderen EU-Instrumenten und -Methoden auszumachen, beispielsweise zur MOK und den integrierten Leitlinien der Lissabon-Strategie, um die Wirksamkeit dieser „neuen“ Methode und ihre tatsächliche Anwendung bewerten und messen zu können. Bei der Umsetzung ist es wichtig, die gemeinsamen Grundsätze wirksam zu wahren, damit es nicht zu unlauterem Wettbewerb kommt.

7.11   Indikatoren

7.11.1

Der Ausschuss schlägt vor, im Rahmen des sozialpolitischen Aktionsprogramms der EU eine spezielle indikatorbezogene Maßnahme unter aktiver Beteiligung der betroffenen Akteure einzuführen, die Folgendes beinhalten sollte:

Schaffung neuer „Wohlfahrtsindikatoren“, die nicht mehr streng an das BIP/BNE gekoppelt sind, die aber den Fortschritt in der sozialen Entwicklung zeigen (26);

die Ausarbeitung qualitativ hochwertiger, verlässlicher und vergleichbarer sozialpolitischer Indikatoren, die ein ausreichend detailliertes und wirklichkeitsgetreues Bild der Fortschritte bei den angestrebten Zielen liefern;

die Entwicklung von Qualitätsindikatoren, um z.B. Zugänglichkeit und Qualität im Verhältnis zu den Erwartungen, der Beteiligung der Nutzer und der nutzerfreundlichen Behandlung, bewerten zu können, um zu zeigen, inwieweit die Bedürfnisse des Bürgers erfüllt werden.

7.12   Abschätzung der Folgen der EU-Politiken

7.12.1

Die Rechtsetzung der EU, ihre Politiken und Programme sollten hinsichtlich ihrer sozialen Folgen überprüft werden. Der Kommission kommt bei einer solchen Folgenabschätzung, die eine rege Beteiligung aller betroffenen Akteure einschließen sollte, besondere Verantwortung zu. Alle wichtigen sozialpolitischen Bereiche, insbesondere deren Auswirkungen auf die Beschäftigung, das Wachstum, den sozialen Zusammenhalt und die Nachhaltigkeit sollten alle fünf Jahre bewertet werden. Es sollten Qualitätskriterien festgelegt werden, um die erforderliche Analyse und Bewertung zu erhärten.

7.13   Finanzmittel

7.13.1

Das Haushaltsinstrument für die Umsetzung eines sozialen Aktionsprogramms sollte in einer Gesamtsicht der Finanzmittel sowohl der EU als auch der Einzelstaaten betrachtet werden.

7.13.2

Bei der Haushaltsreform sollte ein besonderes Gewicht auf Maßnahmen zur Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts gelegt werden. Eine Neuaufteilung der Mittel ist erforderlich, um Kohäsion, Arbeitsplätze und das europäische Sozialmodell und damit auch das sozialpolitische Aktionsprogramm der EU im Einklang mit den alle fünf Jahren durchgeführten Analysen (s. Ziffer 7.12.1) sicherzustellen und zu fördern.

7.13.3

Solange der neue Haushalt jedoch noch nicht in Kraft getreten ist (2013), sind gewisse Umschichtungen innerhalb des bestehenden Haushalts möglich (teilweise ohne Neuverhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, teilweise erst nach Neuverhandlungen).

7.13.4

Zwischen den verschiedenen Fonds (z.B. Kohäsionsfonds, Regionalfonds, Sozialfonds, Fonds für die ländliche Entwicklung, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)) ist eine größere Kohärenz und Koordination erforderlich, um die soziale Dimension in verschiedene Politikbereiche einfließen lassen zu können.

7.13.5

Vorschläge für mittelfristige Initiativen

Überprüfung des EGF hinsichtlich seines Anwendungsbereichs, seiner Durchführungsbestimmungen sowie eines besseren Zugangs zur Finanzierung (einschließlich einer stärkeren Verbindung zum ESF). Außerdem sollte auch eine mögliche Erweiterung des EGF auf politische Maßnahmen in den Bereichen Klimawandel und Umwelt in Betracht gezogen werden;

der Strukturfonds sollte mehr auf kleinmaßstäbliche, aber effiziente Unterstützungsstrukturen vor Ort abheben;

ein Sozialer Innovationsfonds könnte eingerichtet werden, um im Einklang mit den im Rahmen des Programms Equal gemachten positiven Erfahrungen neue Initiativen mit Versuchscharakter zu unterstützen;

rasche Schaffung eines Demografiefonds (27);

Stärkung des Europäischen Integrationsfonds.

Brüssel, den 9. Juli 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  EWSA-Stellungnahme vom 18.1.2007 zum Thema „Der Zustand der europäischen Gesellschaft — eine Bestandsaufnahme“, Berichterstatter: Herr Olsson (ABl. C 93 vom 27.4.2007), Ziffer 5.8.

(2)  Aus „Charter to the Programme, Social Europe 1/90“, S. 28.

(3)  Artikel 2.

(4)  Titel IV Artikel 10.

(5)  Neuer Schwung für das soziale Europa, Erklärung der Arbeitsminister von Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg und Ungarn:

http://www.obreal.unibo.it/File.aspx?IdFile=816.

(6)  Die ereneuerte Sozialagenda wurde von der Kommission am 2. Juli 2008 angenommen (KOM(2008) 412 endg.).

(7)  Siehe Stellungnahme des EWSA vom 6.7.2006 zum „Europäischen Sozialmodell“, Berichterstatter: Herr Ehnmark (ABl. C 309 vom 16.12.2006).

(8)  Kommissionsdefinition: „Unternehmerische Kompetenz ist die Fähigkeit, Ideen in die Tat umzusetzen. Dies erfordert Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft sowie die Fähigkeit, Projekte zu planen und durchzuführen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Unternehmerische Kompetenz hilft dem Einzelnen in seinem täglichen Leben zu Hause oder in der Gesellschaft, ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und Chancen zu ergreifen. Sie ist die Grundlage für die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Unternehmer benötigen, um eine gesellschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit zu begründen“, siehe Stellungnahme des EWSA vom 25.10.2007 zum „Unternehmergeist und Lissabon-Agenda“, Ziffer 2.2. Berichterstatterin: Frau Sharma, Mitberichterstatter: Herr Olsson (ABl. C 44 vom 16.2.2008).

(9)  Siehe Stellungnahme Sharma/Olsson.

(10)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität: eine neue gesellschaftliche Vision für das Europa des 21. Jahrhunderts“, KOM(2007) 726 endg.

(11)  Stellungnahme des EWSA vom 22.4.2008 zu den „Verhandlungen über neue Freihandelsabkommen“, Berichterstatter: Herr Peel, Mitberichterstatterin: Frau Pichenot (ABl. C 211 vom 19.8.2008, S. 82).

(12)  Insbesondere Artikel 136 des Lissabon-Vertrags.

(13)  Siehe beispielsweise die von BusinessEurope, CEEP und EGB im Oktober 2007 veröffentlichte gemeinsame Analyse der wichtigsten Herausforderungen für die europäischen Arbeitsmärkte („Key challenges facing European Labour markets“).

(14)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ vom 22.4.2008, Berichterstatter: Herr Janson, Mitberichterstatter: Herr Ardhe (ABl. C 211 vom 19.8.2008, S. 48).

(15)  Artikel 16 E des Vertrags von Lissabon (ehemals Artikel 13).

(16)  Siehe Günther Schmied: „Transitional Labour Markets: Managing Social Risks over the Life Course“ [Arbeitsmärkte im Übergang: Umgang mit sozialen Risiken im Laufe des Lebens], Beitrag zum informellen Treffen der Arbeits- und Sozialminister, Guimarães, Portugal, Juli 2007:

http://www.mtss.gov.pt/eu2007pt/en/preview_documentos.asp?r=29&m=pdf, S. 69).

(17)  SOC/308, Entwurf einer Stellungnahme zum Thema „Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Menschen“, Berichterstatterin: Frau Heinisch. Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht (die Stellungnahme wurde im Seprember 2008 angenommen).

(18)  Siehe Ziffer 5.7 der EWSA-Stellungnahme zum Thema „Verhandlungen über neue Freihandelsabkommen — der Standpunkt des EWSA“ vom 22.4.2008, Berichterstatter: Herr Peel, Mitberichterstatterin: Frau Pichenot (ABl. C 211 vom 19.8.2008, S. 82).

(19)  Beispielsweise Urteil des EuGH C-341/05 vom 18.12.2007 (Laval un Partneri Ltd), Urteil des EuGH in der Rechtssache Viking, Urteil des EuGH C-346/06 in der Rechtssache Rüffert.

(20)  Artikel 8 B.

(21)  Siehe beispielsweise Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Förderung der Rolle gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in Europa“ vom 28.1.1998, Berichterstatter: Herr Olsson (ABl. C 95 vom 30.3.1998).

(22)  Artikel 8 B.4

(23)  Beispielsweise Euro und Schengen.

(24)  Verordnung (EG) Nr. 883/2004.

(25)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit, KOM (2007) 359 endg. und andere (ABl. C 211 vom 19.8.2008, S. 48).

(26)  In Übereinstimmung mit der Arbeit des Nobelpreisträgers für Wirtschaftswissenschaften Amartya Sen.

(27)  Siehe Stellungnahme des EWSA vom 18. Dezember 2007 zum „Vierten Kohäsionsbericht“, Berichterstatter: Herr DERRUINE (ABl. C 120 vom 16.5.2008).


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