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Document 52001AR0442

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die regionale Dimension des europäischen Forschungsraums"

ABl. C 278 vom 14.11.2002, p. 1–5 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001AR0442

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die regionale Dimension des europäischen Forschungsraums"

Amtsblatt Nr. C 278 vom 14/11/2002 S. 0001 - 0005


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: 'Die regionale Dimension des europäischen Forschungsraums'"

(2002/C 278/01)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Die regionale Dimension des europäischen Forschungsraums" (KOM(2001) 549 endg.),

aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 3. Oktober 2001, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 12. Juni 2001, die Fachkommission 1 "Regionalpolitik, Strukturfonds, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission für Kohäsionspolitik(1) am 5. März 2002 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 442/2001 rev. 2) (Berichterstatter: Herr Müller, Ministerpräsident des Saarlandes, D/EVP);

verabschiedete auf seiner 44. Plenartagung am 15. und 16. Mai 2002 (Sitzung vom 16. Mai) einstimmig folgende Stellungnahme.

Der Ausschuss der Regionen

Aufbau einer Wissensgesellschaft in Europa

1. begrüßt, dass die Kommission den regionalen Förderungs- und Innovationsmaßnahmen einen beträchtlichen Einfluss auf die Ausgestaltung der europäischen Forschungskapazität zugesteht. Die Absicht der Kommission, unter Ausnutzung von Synergien zwischen den Forschungspolitiken der Mitgliedstaaten die Effizienz zu steigern und die Zusammenarbeit mit den Regionen zu fördern, wird ausdrücklich begrüßt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass forschungspolitische Synergien oder Konkordanzen sowohl aus den Politiken der Mitgliedstaaten als auch aus denen der Regionen mit entsprechenden Kompetenzen herrühren können. Wie der Ausschuss der Regionen in einer Vielzahl von Stellungnahmen bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist dies eine wichtige Aufgabe bei der Förderung von Forschung und Innovation in Europa. Die bereits seit langem von den Regionen auf eine verstärkte Kooperation und die Entwicklung von Synergien im Bereich von Forschung und Innovation zielenden Aktivitäten müssen im Rahmen des zugrundeliegenden Entwicklungsprozesses fortgeführt werden;

2. unterstützt weiterhin die Absicht der Kommission, mittels des Sechsten Rahmenprogramms auf die Errichtung eines europäischen Forschungsraumes hinzuarbeiten, welcher der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft verpflichtet ist;

3. weist darauf hin, dass wissenschaftliche Exzellenz weiterhin maßgeblich für die Auswahl von Fördermöglichkeiten (z. B. Projekte im Sechsten Rahmenprogramm) bleiben muss, wobei ergänzend hierzu weiterhin Strukturfonds für wirtschaftlich benachteiligte Regionen (z. B. der äußersten Regionen) ihre Existenzberechtigung haben und zum Aufbau wissenschaftlicher Infrastrukturen genutzt werden sollen;

4. trägt den Entschluss zur systematischen Mobilisierung von Ressourcen auf ein Ausrichten der wirtschaftlichen Entwicklung mit, möchte aber zum Ausdruck bringen, dass es von besonderer Bedeutung ist, in Zusammenarbeit mit den Regionen konkrete Zielvereinbarungen zu treffen, um eine europäische Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ziele Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu erreichen. Diese Zielsetzung soll Synergien wecken und wirtschaftliche Kräfte bündeln, darf aber nicht dazu verwandt werden, die durch den EU-Vertrag verankerten Kompetenzen der Regionen einzuschränken. Die Ziele müssen konkret und erreichbar sein. Die Aussage: "Europa soll in zehn Jahren Nummer Eins sein" ist zu pauschal und undifferenziert und muss in partnerschaftlichem Dialog mit den Regionen konkretisiert werden. Die Maßnahmen und Aufgaben, die an die EU auf der einen Seite und die Regionen auf der anderen Seite gestellt werden, müssen explizit aufgeschlüsselt werden;

5. teilt die Erkenntnis der Kommission, dass die europäischen Regionen sehr unterschiedliche Profile in ihren personellen und technischen Fähigkeiten besitzen und sich demnach auch auf unterschiedliche Weise integrieren werden. Ein einziges Entwicklungsmodell würde daher scheitern. Es wird allerdings bedauert, dass in der Mitteilung keine Kriterien für eine Differenzierung von Entwicklungsmodellen festgestellt oder präsentiert wird. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich hierzu eine bidirektionale Beziehung zu den regionalen (sozio-ökonomischen) Spezifitäten aufbauen ließe, die die Motoren der Politik dahingehend unterstützen;

6. betont noch einmal die Aussage der Kommission bezüglich der "Selbstorganisationsfähigkeit der Regionen als Wachstumsfaktor" mit dem Hintergrund, dass diese sich an "einige allgemeine Entwicklungsgrundsätze zu halten hätten". Es wird zum einen sehr bedauert, dass diese in der Mitteilung nicht konkretisiert wurden, zum anderen soll erneut betont werden, das viele Regionen auch schon in der Vergangenheit einen Beitrag zur Gestaltung ihrer Forschungs- und Innovationspolitik leisteten. Deshalb sollte die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge im Bereich der Forschung das Engagement der Regionen mit einer noch stärkeren Berücksichtigung der regionalen Interessen und einer effektiveren politischen Gewichtung der Regionen beantworten;

7. möchte den Gedanken "Der Aufbau einer Wissenswirtschaft" weiter diskutieren. Er möchte verdeutlichen, dass man Wissen allein nicht zur Grundlage einer wirtschaftlichen Innovation machen kann. Denn bloßes Wissen ist für jedermann (z. B. per Internet) sehr leicht abrufbar. Erst durch eine Umsetzung des Wissens kann eine Wertschöpfung entstehen. Entscheidend ist also nicht nur ein Wissensvorteil, sondern der Vorsprung in der Nutzung des Wissens. Hierbei spielen neben Wissen insbesondere Sozialität und Kreativität des Menschen eine entscheidende Rolle, die ebenfalls gefördert werden müssen;

Anpassung der Forschungspolitik an die territorialen Rahmenbedingungen

8. unterstützt das Ziel der Territorialisierung, solange damit eine Ausrichtung von Initiativen und Synergien auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Forschung gemeint ist, die den sozioökonomischen Gegebenheiten und Besonderheiten der Regionen und ihren Bedürfnissen gerecht wird. Soweit hinter diesem Ziel das Verständnis einer auf europäischer Ebene zentralisierten und "geplanten" Forschung bzw. Forschungsförderung verstanden wird, wird einem solchen Ansatz unter Hinweis auf Subsidiarität und regionale Forschungskompetenz entgegen getreten. Wie bei der anstehenden Neuordnung der Kompetenzen zwischen Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Regionen eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Einbeziehung der Regionen in die koordinierenden Aktivitäten der Forschungspolitik geschaffen werden könnte, bleibt unklar. Um ihre Regionalpolitik auf die verantwortlichen politischen Ebenen zu fokussieren, könnte die Kommission ein Konzept erarbeiten. Es wird erwartet, dass damit eine stärkere politische Mitwirkung der Regionen bei der Vorbereitung und Durchführung forschungspolitischer Aktivitäten auf der Ebene der Gemeinschaft verbunden wird;

9. teilt die Ansicht der Kommission, dass lokale Vorgehensweisen mit einem überregionalen Konzept in Einklang stehen sollten, möchte aber bemerken, dass die Maßnahmen von einer gemeinsamen Analyse des Gebietes und der Festlegung gemeinsamer Ziele unter maßgeblicher Berücksichtigung der Regionen ausgehen sollten;

10. meint, dass die Entwicklung und Ausgestaltung regionaler Konzepte zur Förderung von Forschung und Innovation dem Grundsatz der regionalen Partnerschaft, Initiative und Eigenverantwortung folgen sollten. Regionale Forschungskooperationen und -verbünde sollten hierbei eine besondere finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union erfahren. Auch sie müssen die neuen Instrumente des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung nutzen können;

Förderung und Transfer von Wissen statt bloßer Kapitalbereitstellung

11. bezweifelt, ob sich "die Modernisierung von Wissen und die Steigerung der Technologieverbreitung" zur Förderung regionaler Entwicklung ohne die Bereitstellung von Kapital realisieren lässt. Die Förderung von Wissenstransfer ist ein wichtiger Maßnahmebereich der Forschungsförderung. Die Mitteilung lässt offen, ob die Kommission hierfür gezielt zusätzliche Mittel bereitstellt. Dies ist aus Sicht der Regionen erforderlich, um die Zielsetzung der Kommission umsetzen zu können. Es sei noch einmal auf die entscheidende Rolle zur Clusterbildung hingewiesen, die Regionen für die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern an Hochschulen, für die Erhaltung und Entwicklung öffentlicher und privater Forschungseinrichtungen sowie für die Gestaltung der regionalen Forschungspolitik und der Rahmenbedingungen für die KMU spielen;

Regieren im Bereich der Forschungspolitik in den Regionen

12. betont, dass einige Regionen auch bislang schon in der Lage waren, einen Beitrag zur Ausgestaltung ihrer Forschungs- und Innovationspolitik zu leisten. Wichtig ist, dass alle Regionen ihre diesbezügliche Politik in Zukunft verantwortungsvoll verfolgen können;

13. möchte klarstellen, dass sich erfolgreiche Forschungs- und Innovationsmodelle nicht beliebig "kopieren" lassen. Nur durch die Schaffung von neuen Methoden oder Forschungsfeldern unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten haben benachteiligte Regionen die Möglichkeit (natürlich mit Hinblick auf bereits erfolgreiche Modelle), an den Erfolg der "best practice-Regionen" anzuknüpfen. Eine Chance hierfür ist das Besetzen von "Nischen" durch den weiteren Umbruch von traditionellen zu neuen interdisziplinären Forschungsfeldern;

Überregionale Forschungsförderung beibehalten

14. stimmt der Auffassung der Kommission zu, dass der Charakter der überregionalen Forschungstätigkeit aufrecht erhalten und insbesondere das Merkmal des zusätzlichen europäischen Wertes und der Komplementarität der Maßnahmen auch in Zukunft als Kennzeichen der gemeinschaftlichen Forschungspolitik beibehalten werden sollte. Von besonderem Interesse sind hierbei Konstellationen, bei denen Kooperationspartner aus stark unterschiedlich positionierten Regionen zusammenfinden;

15. setzt sich für eine Integration der Beitrittskandidaten in Mittel- und Osteuropa in der europäischen Forschungsförderung ein, insbesondere in Form von Unterstützung beim Auf- und Ausbau interregionaler Forschungskooperationen mit den Beitrittsländern. Durch derartige Maßnahmen wird die Kohäsion weiter vorangetrieben;

Verbindung von Struktur- und Forschungspolitik

16. erkennt aus Sicht der Ziel-1- und Ziel-2-Regionen an, dass die EU-Kommission den Stellenwert der Forschungs- und Entwicklungspolitik gerade in den benachteiligten Regionen berücksichtigt. Zugleich möchte der Ausschuss der Regionen darauf hinweisen, dass viele Regionen bereits mit (oder ohne) aktiver Begleitung der EU eigene Forschungsstrategien und -programme durchführen, die auch im Hinblick auf eine gemeinsame Forschungs- und Innovationspolitik von Bedeutung sind;

17. macht darauf aufmerksam, dass die europäischen Regionen im Rahmen der europäischen Strukturpolitik aufgrund objektiver Indikatoren in Fördergebiete und Nicht-Fördergebiete aufgeteilt werden. Bei der Umsetzung der Strukturförderung vertraut die Europäische Union bislang weitestgehend auf das Subsidiaritätsprinzip: Die EU-Kommission hat zu Recht erkannt, dass die Regionen die Entwicklung der Unternehmen und Forschungseinrichtungen genauer mitverfolgen können als übergeordnete politische Instanzen;

18. weist auf die herausragende Bedeutung der Strukturförderung hin, um dem Nachholbedarf der rückständigen Regionen gerecht werden zu können. Die Strukturförderung verfolgt jedoch eine regional-umfassendere Zielsetzung als die Forschungsförderung. Vor diesem Hintergrund sind in der Mitteilung die Funktionen der EU-Strukturförderung und der EU-Forschungspolitik entsprechend zu differenzieren, wobei zu beachten ist, dass nicht nur die in der Mitteilung genannten Ziel-1-Fördergebiete zu den benachteiligten Gebieten zählen, sondern auch die Ziel-2-Gebiete, die einen schwierigen Strukturwandel durchlaufen. Die Mitteilung muss daher im Hinblick auf diese Regionen präziser sein und ausdrücklich auch die Ziel-2-Regionen nennen. Es bedarf im jeweiligen Fall einer präzisen Analyse, um die tatsächlichen Ursachen struktureller Schwäche zu ermitteln und daran anknüpfend auf den Einzelfall abgestimmte Handlungsfolgerungen zu entwickeln;

19. befürwortet ein Zusammenwirken zwischen beiden Politikfeldern. Hinsichtlich der Inhalte und Finanzmittel soll die bereits bestehende Abgrenzung beibehalten werden, um die Transparenz in der Umsetzung zu gewährleisten. Zuzustimmen ist dem Vorschlag in Bezug auf die Prüfung von Synergiepotentialen, wie sie exemplarisch in einigen Regionen bei der Gründung von Science-Zentren bereits entstanden sind;

20. befürwortet das Engagement für die "äußersten Regionen", um deren Weiterentwicklung zu unterstützen. Auch diese Regionen sollen natürlich entsprechend den ihnen laut EG-Vertrag zustehenden Kompetenzen frei entscheiden, ob und in welche Richtung sie sich in die Forschungs- und Innovationspolitik der EU einbringen möchten. Eine Zuweisung von bestimmten Forschungsfeldern ist nach Auffassung des Ausschusses der Regionen nicht geeignet, die von der Kommission angestrebten Ziele zu erreichen;

Die Rolle der "innovativen Maßnahmen"

21. unterstützt den Versuch der Kommission, Kooperationsnetze zu schaffen oder zu verstärken. Diese Netze sollten allerdings nicht nur in Form von personengebundenen Transferstellen verwirklicht werden; sie könnten in vielen Bereichen mit gleicher Wirksamkeit elektronisch-informationstechnische Plattformen und verstärkt in Form von Public-Private-Partnerships organisiert sein und auf diesem Weg zu einem Personal- oder Wissensausgleich führen;

22. begrüßt die in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen, die räumliche und interdisziplinäre Mobilität der Wissenschaftler insbesondere durch die Einrichtung von Mobilitätszentren auf einer bürgernahen Ebene, namentlich der regionalen, zu erhöhen und zu fördern. Der Ausschuss der Regionen sieht es in diesem Zusammenhang auch als erforderlich an, fachspezifische Datenbanken und Plattformen nutzergerecht zu gestalten und zu vernetzen, um durch Einsatz modernster Informations- und Kommunikationsmittel die Mobilität des Wissens und den Wissenstransfer zu fördern. Ein Musterbeispiel stellen die in der Biotechnologie verwendeten Genomic- oder Proteomics-Datenbanken dar, die von Wissenschaftlern der ganzen Welt mit aktuellen Forschungsergebnissen gespeist werden. Auf diesem Wege können Wissenschaftler ihren Fachkollegen ihre Entdeckungen zur Verfügung stellen, und es ist dabei völlig unerheblich, an welchem Ort sich der Forscher gerade befindet. Die Ausrichtung fachspezifischer Verbundprojekte zum Wissenstransfer sollte ein weiteres Primärziel der Innovationsförderung sein. Dies würde dazu beitragen, dass Wissenschaftler an unterschiedlichen Standorten an gleichen Themen forschen;

23. teilt die Auffassung der Kommission, einen Ausbau der Förderung der Forschung für und innerhalb der KMU vorzunehmen und die Teilnahme von KMU an Forschungsvorhaben unter dem Sechsten Rahmenprogramm zu fördern. Insbesondere ist in dieser Hinsicht dafür zu sorgen, dass die KMU uneingeschränkten Zugang zu Instrumenten von größerer Tragweite, wie den integrierten Projekten und Exzellenznetzen, haben. In diesem Zusammenhang bittet der AdR die Kommission erneut, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Generaldirektionen und die Kooperation zwischen Diensten für KMU und den nationalen Kontaktstellen zu verbessern. Weiter verstärkt werden könnte die Beteiligung der KMU durch Förderung des Transfers und der Übernahme von Wissen und Technologien sowie der Nutzung der Forschungsergebnisse durch den Zugang, die Errichtung und die Finanzierung elektronischer Hochleistungsnetze für Forschungs- und Innovationsvorhaben;

24. begrüßt den Willen der Kommission, im partnerschaftlichen Dialog mit den Regionen Technologiestrategien zu entwickeln. Hierzu könnten gerade die benachteiligten Regionen von der Kommission durch entsprechende Mittel ausgestattet werden;

25. unterstützt die vorgeschlagenen innovativen Maßnahmen, die auf die Förderung von Gründerzentren, Ausgründungen, Spin-offs und Start-ups zielen;

26. wünscht Gespräche zwischen den verantwortlichen Instanzen, in Zukunft den Aufwand für die Antragstellung zur EG-Forschungsförderung zu reduzieren, der zur Zeit häufig als Hemmnis der Weiterentwicklung wirkt. In zahlreichen Gesprächen mit Unternehmen und Hochschulen wurde deutlich, dass in den meisten Fällen keine EG-Förderung beantragt wurde, da sich der (Personal)Aufwand selbst bei einer positiven Beurteilung durch die Kommission nicht rechnet. Dies ist insbesondere für junge innovative Unternehmen bedauerlich, die ihren Personaleinsatz sehr sorgsam planen müssen und über geringe finanzielle Ressourcen verfügen. Ein zweistufiges Verfahren (Pre-screening), in dessen erster Antragsstufe relativ unbürokratisch über die Förderungswürdigkeit eines Projektes entschieden werden kann - welches dann in einer zweiten Runde konkretisiert werden kann - wäre unter anderen ein mögliches Verfahren. So könnten neue antragsunterstützende Einrichtungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden;

Maßnahmen zur Gestaltung des regionalen Ansatzes des europäischen Forschungsraumes

27. unterstützt den Gedanken des Auf- und Ausbaus von Exzellenznetzen, die auf regionaler, überregionaler und internationaler Ebene agieren sollten;

28. bezweifelt aber, dass mit dieser Maßnahme (dem Aufbau von Exzellenznetzen) eine Barriere gegen den interregionalen Braindrain geschaffen wird. Dieser ist neben wissenschaftlichen insbesondere von sozialen und wirtschaftlichen Faktoren abhängig und wird sich durch diese Maßnahme allein nicht aufhalten lassen;

Benchmarking als Zielsetzung

29. weist darauf hin, dass das bereits unternommene Benchmarking der Kommission in bestimmten Bereichen - sowohl bei Wirtschaftsexperten als auch im Bildungsressort - häufig auf Skepsis und Ablehnung stößt. Für ein erfolgreiches Benchmarking der EU in den Regionen, das dazu beitragen soll, die künftige EU-Forschungsförderung bedarfsgerechter zu gestalten, müssen sinnvolle Indikatoren und Untersuchungsmethoden erarbeitet werden, die einen Vergleich der Regionen erlauben und deren Anwendung zu sinnvollen und umsetzbaren Ergebnissen führt. Die Instrumente müssen so gewählt werden, dass Ursachen für die vorhandenen Strukturdefizite aufgezeigt werden können, und sie müssen mit vertretbarem Aufwand zu erheben sein. Es sei noch einmal betont, dass insbesondere benachteiligte Regionen nur Chancen haben, wenn sie neue Formen der Innovation erschließen. Für diese Regionen ist erfahrungsgerichtetes Benchmarking im Sinne von "best practice" nicht sehr hilfreich, da sich herausragende Beispiele (wie z. B. Martinsried) nicht kopieren lassen. Die Regionen müssen an der Entwicklung von entsprechenden Methoden, die speziell ihrer Umgebung angepasst sind, mitarbeiten und ihre bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Instrumenten einbringen.

Brüssel, den 16. Mai 2002.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

(1) Nach der Neuordnung der Fachkommissionen und ihrer Zuständigkeitsbereiche vom 6. Februar 2002.

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