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Document 32007D0711

Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees BiH/11/2007 vom 25. September 2007 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina

ABl. L 288 vom 6.11.2007, p. 60–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/711/oj

6.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 288/60


BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/11/2007

vom 25. September 2007

zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina

(2007/711/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, weitere Beschlüsse zur Ernennung des EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents zu fassen.

(2)

Am 27. Juni 2006 hat das PSK den Beschluss BiH/9/2006 (2) angenommen, mit dem Konteradmiral Hans-Jochen WITTHAUER zum EU-Befehlshaber des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt wurde.

(3)

Der Befehlshaber der EU-Operation hat empfohlen, Generalmajor Ignacio MARTIN VILLALAIN zum neuen EU-Befehlshaber des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina zu ernennen.

(4)

Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung unterstützt.

(5)

Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben.

(6)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12./13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die „Berlin-plus“-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen EU-Mitgliedstaaten gelten, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der „Partnerschaft für den Frieden“ sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Generalmajor Ignacio MARTIN VILLALAIN wird zum EU-Befehlshaber des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 4. Dezember 2007 wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 25. September 2007.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

C. DURRANT PAIS


(1)  ABl. L 252 vom 28.7.2004, S. 10.

(2)  ABl. L 196 vom 18.7.2006, S. 25.


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