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Document 32003D0330

2003/330/EG: Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2002 über die Freigabe des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft)

ABl. L 116 vom 13.5.2003, p. 22–23 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/330/oj

32003D0330

2003/330/EG: Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2002 über die Freigabe des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft)

Amtsblatt Nr. L 116 vom 13/05/2003 S. 0022 - 0023


Beschluss des Rates

vom 19. Dezember 2002

über die Freigabe des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft)

(2003/330/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Dokument SCH/II-Vision (99) 5 legt unter anderem die Grundsätze fest, nach denen das automatisierte Verfahren zur Durchführung der Konsultationen der Zentralen Behörden im Rahmen der Visumerteilung nach Artikel 17 Absatz 2 des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen anzuwenden ist.

(2) Der Beschluss 2000/645/EG des Rates vom 17. Oktober 2000 zur Berichtigung des im Beschluss des Schengener Exekutivausschusses SCH/Com-ex(94) 15 REV enthaltenen Schengener Besitzstands(1) bestätigt, dass das Dokument SCH/II-Vision (99) 5 zum Schengen-Besitzstand gehört; Artikel 2 dieses Beschlusses stuft das Dokument als vertraulich ein.

(3) Das Dokument SCH/II-Vision (99) 5 wurde in der Folge gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 789/2001 des Rates vom 24. April 2001, mit der dem Rat Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf bestimmte detaillierte Vorschriften und praktische Verfahren zur Prüfung von Visumanträgen vorbehalten werden(2), durch die Beschlüsse des Rates vom 24. April 2001 und vom 19. Dezember 2002 geändert.

(4) Das Dokument SCH/II-Vision (99) 5 in den in der Folge geänderten Fassungen (nachstehend als "Schengener Konsultationsnetz (Pflichtenheft)" bezeichnet) sollte nunmehr teilweise freigegeben werden; die restlichen Teile des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft) sollten auf "Restreint UE" herabgestuft werden.

(5) Es ist angezeigt, Artikel 2 des Beschlusses 2000/645/EG aufzuheben, so dass künftige Beschlüsse über die Einstufung des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft) nach den normalen Regeln für die Einstufung von Dokumenten, wie sie im Beschluss 2001/264/EG des Rates vom 19. März 2001 über die Annahme der Sicherheitsvorschriften(3) des Rates festgelegt sind, gefasst werden können -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Schengener Konsultationsnetz (Pflichtenheft) wird mit Ausnahme des Teils I Nummern 2 und 3 sowie der Anhänge 3, 6, 7 und 9 freigegeben.

Artikel 2

Teil I Nummern 2 und 3 und die Anhänge 3, 6, 7 und 9 des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft) werden als "Restreint UE" eingestuft.

Artikel 3

(1) Artikel 2 des Beschlusses 2000/645/EG wird aufgehoben.

(2) Künftige Beschlüsse über die Einstufung des Schengener Konsultationsnetzes (Pflichtenheft) werden nach dem Beschluss 2001/264/EG getroffen.

Artikel 4

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. Espersen

(1) ABl. L 272 vom 25.10.2000, S. 24.

(2) ABl. L 116 vom 26.4.2001, S. 2.

(3) ABl. L 101 vom 11.4.2001, S. 1.

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