EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32000D0738

2000/738/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. November 2000 über einen Fragebogen für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3318)

ABl. L 298 vom 25.11.2000, p. 24–26 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 06/11/2019; Aufgehoben durch 32019D1885

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/738/oj

32000D0738

2000/738/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. November 2000 über einen Fragebogen für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3318)

Amtsblatt Nr. L 298 vom 25/11/2000 S. 0024 - 0026


Entscheidung der Kommission

vom 17. November 2000

über einen Fragebogen für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3318)

(2000/738/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien(1), insbesondere auf Artikel 15,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 15 der Richtlinie 1999/31/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie zu übermitteln.

(2) Dieser Bericht ist anhand eines Fragebogens oder einer Vorlage zu erstellen, die von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 6 der Richtlinie 91/692/EWG des Rates(2) ausgearbeitet wird.

(3) Der erste Bericht umfasst den Zeitraum vom 16. Juli 2001 bis 2003.

(4) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG eingesetzten Ausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der dieser Entscheidung als Anhang beigefügte Fragebogen wird angenommen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 17. November 2000

Für die Kommission

Margot Wallström

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1.

(2) ABl. L 377 vom 23.12.1991, S. 48.

ANHANG

>PIC FILE= "L_2000298DE.002502.EPS">

>PIC FILE= "L_2000298DE.002601.EPS">

Top