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Document 12016L/AFI/DCL/47
Consolidated version of the Treaty on the Functioning of the European Union#B.DECLARATIONS CONCERNING PROTOCOLS ANNEXED TO THE TREATIES#47.Declaration on Article 5(3), (4) and (5) of the Protocol on the Schengen acquis integrated into the framework of the European Union
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
B.ERKLÄRUNGEN ZU DEN DEN VERTRÄGEN BEIGEFÜGTEN PROTOKOLLEN
47.Erklärung zu Artikel 5 Absätze 3, 4 und 5 des Protokolls über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
B.ERKLÄRUNGEN ZU DEN DEN VERTRÄGEN BEIGEFÜGTEN PROTOKOLLEN
47.Erklärung zu Artikel 5 Absätze 3, 4 und 5 des Protokolls über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand
ABl. C 202 vom 7.6.2016, p. 352–352
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/lis_2016/fna_1/dcl_47/oj
7.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/352 |
47. Erklärung zu Artikel 5 Absätze 3, 4 und 5 des Protokolls über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand
Die Konferenz stellt fest, dass in den Bedingungen, die in dem Beschluss nach Artikel 5 Absätze 3, 4 oder 5 des Protokolls über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstand festzulegen sind, vorgesehen werden kann, dass der betreffende Mitgliedstaat etwaige unmittelbare finanzielle Folgen zu tragen hat, die sich zwangsläufig und unvermeidbar daraus ergeben, dass er sich an dem in einem Beschluss des Rates nach Artikel 4 des genannten Protokolls aufgeführten Besitzstand in seiner Gesamtheit oder in Teilen nicht mehr beteiligt.