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Document 61995CJ0346

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung der Vermietung von Grundstücken - Ausnahme bei der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung - Umfang - Nationale Rechtsvorschriften, die nach dem Kriterium der Dauer der Beherbergung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe und der Vermietung von Wohnräumen unterscheiden - Zulässigkeit

(Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 7 und 13 Teil B Buchstabe b)

Leitsätze

Artikel 13 Teil B Buchstabe b Nummer 1 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern kann dahin ausgelegt werden, daß die kurzfristige Beherbergung von Fremden als Gewährung von Unterkunft in Sektoren mit einer ähnlichen Zielsetzung wie das Hotelgewerbe besteuerbar ist.

Insoweit steht Artikel 13 Teil B Buchstabe b Nummer 1 der Besteuerung von Mietverträgen, die für eine Laufzeit von weniger als sechs Monaten abgeschlossen wurden, nicht entgegen, wenn anzunehmen ist, daß diese Laufzeit der Absicht der Parteien entspricht. Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit etwas (wie z. B. die automatische Verlängerung des Mietvertrags) darauf hindeutet, daß die im Mietvertrag angegebene Laufzeit nicht der wirklichen Absicht der Parteien entspricht; in einem solchen Fall ist auf die tatsächliche Gesamtdauer der Beherbergung statt auf die Laufzeit des Mietvertrags abzustellen.

Die Dauer der Beherbergung stellt nämlich für die Mitgliedstaaten, die insoweit über einen Gestaltungsspielraum verfügen, ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe und der Vermietung von Wohnräumen dar, da sich die Beherbergung im Hotel u. a. gerade bezueglich der Verweildauer von der Vermietung eines Wohnraums unterscheidet, so daß die Verwendung des Kriteriums der kurzfristigen Beherbergung, die kraft Definition bei einer Dauer von weniger als sechs Monaten vorliegt, ein vernünftiges Mittel ist, um sicherzustellen, daß die Umsätze von Steuerpflichtigen, deren geschäftliche Tätigkeit von der wesentlichen Funktion her - vorübergehende Beherbergung auf gewerblicher Basis - der eines Hotels ähnelt, der Steuer unterliegen.

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