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Document 61994CJ0166

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

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1. Freier Warenverkehr ° Handelsverkehr mit Drittstaaten ° Aktiver Veredelungsverkehr ° Überführung von ursprünglich zum aktiven Veredelungsverkehr abgefertigten Waren in den freien Verkehr ° Erhebung der Agrarabschöpfung ° Erhebung von Verzugszinsen ° Zulässigkeit

(Richtlinie 69/73 des Rates, Artikel 16)

2. Steuerrecht ° Harmonisierung ° Umsatzsteuern ° Gemeinsames Mehrwertsteuersystem ° Steuertatbestand und Steueranspruch ° Aktiver Veredelungsverkehr ° Überführung von ursprünglich zum aktiven Veredelungsverkehr abgefertigten Waren in den freien Verkehr ° Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ° Erhebung von Verzugszinsen ° Unzulässigkeit

(Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 10 und 3 Absatz 4)

Leitsätze

1. Die Richtlinie 69/73 über den aktiven Veredelungsverkehr ließ es zu, daß ein Mitgliedstaat vorschreibt, daß für den Fall der Überführung von zuvor zum aktiven Veredelungsverkehr abgefertigten Waren in den freien Verkehr in der Gemeinschaft auf die zu entrichtende Agrarabschöpfung für den Zeitraum zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Einfuhr Verzugszinsen erhoben werden.

2. Die Sechste Richtlinie 77/388 lässt es nicht zu, daß ein Mitgliedstaat vorschreibt, daß für den Fall der Überführung von zuvor zum aktiven Veredelungsverkehr abgefertigten Waren in den freien Verkehr in der Gemeinschaft auf die zu entrichtende Mehrwertsteuer für den Zeitraum zwischen der vorübergehenden und der endgültigen Einfuhr Verzugszinsen erhoben werden.

Diese Möglichkeit wird nämlich durch den für den aktiven Veredelungsverkehr geltenden Artikel 10 Absatz 3 Unterabsatz 4 der Richtlinie ausgeschlossen, nach dem der Steueranspruch erst zu dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Gegenstände nicht mehr dieser Regelung unterliegen und zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden.

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