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Document 32009L0030
Umweltfreundlichere Kraftstoffe für den Straßenverkehr
Umweltfreundlichere Kraftstoffe für den Straßenverkehr
Kraftstoffe im Verkehrssektor tragen wesentlich zu den Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union (EU) bei. Mit dieser Richtlinie wird ein Rahmen zur Kontrolle und Verringerung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von Kraftstoff (*) geschaffen, so dass die Gemeinschaft ihre Ziele zur Verringerung der Treibhausgase erreichen kann.
RECHTSAKT
Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG
ZUSAMMENFASSUNG
Kraftstoffe im Verkehrssektor tragen wesentlich zu den Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union (EU) bei. Mit dieser Richtlinie wird ein Rahmen zur Kontrolle und Verringerung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von Kraftstoff (*) geschaffen, so dass die Gemeinschaft ihre Ziele zur Verringerung der Treibhausgase erreichen kann.
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Mit dieser Richtlinie wird die Richtlinie zur Kraftstoffqualität (Richtlinie 98/70/EG) überarbeitet. Es werden eine Reihe von Elementen geändert, darunter die Kraftstoffspezifikationen, und es wird ein Mechanismus eingeführt, der auf die Überwachung und Verringerung von Treibhausgasemissionen und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen ausgerichtet ist.
WICHTIGE ECKPUNKTE
HINTERGRUND
Aufgrund erheblicher Fortschritte in der Fahrzeugtechnologie und Fahrzeugentwicklung sowie der zunehmenden Verfügbarkeit von Biokraftstoffen legte die Europäische Kommission 2007 einen Vorschlag zur Überarbeitung der in der Richtlinie 98/70/EG dargelegten Spezifikationen über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen vor.
Weitere Informationen sind auf den folgenden Webseiten der Europäischen Kommission erhältlich:
SCHLÜSSELBEGRIFF
Lebenszyklustreibhausgasemissionen von Kraftstoff: sämtliche Nettoemissionen, die dem Kraftstoff zugeordnet werden können. Dies umfasst alle relevanten Phasen von der Gewinnung, dem Anbau, dem Transport und dem Vertrieb bis zur Verarbeitung und Verbrennung.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2009/30/EG |
25.6.2009 |
31.12.2010 |
Letzte Aktualisierung: 30.04.2015