EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32004D0576
2004/576/EC: Council Decision of 29 April 2004 concerning the conclusion of the Agreement on Scientific and Technical Cooperation between the European Community and the State of Israel
2004/576/EG: Beschluss des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel
2004/576/EG: Beschluss des Rates vom 29. April 2004 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel
ABl. L 261 vom 6.8.2004, p. 47–47
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006
6.8.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 261/47 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 29. April 2004
über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel
(2004/576/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 170 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft mit dem Staat Israel das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ausgehandelt. |
(2) |
Dieses Abkommen wurde in Brüssel am 10. Juni 2003 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet. |
(3) |
Das Abkommen sollte genehmigt werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Das Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Der Wortlaut des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2).
Artikel 2
Der Präsident des Rates macht im Namen der Gemeinschaft die in Artikel 5 des Abkommens genannte Mitteilung.
Geschehen zu Luxemburg am 29. April 2004.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. McDOWELL
(1) Stellungnahme vom 11. März 2004 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 80.