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Document 52012AR0098

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)“

ABl. C 391 vom 18.12.2012, p. 37–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/37


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)“

2012/C 391/08

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)", durch den die Wettbewerbsfähigkeit verbindlich als grundlegender und vorrangiger Parameter für die Gewährleistung eines anhaltenden Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums in der EU anerkannt wird;

lenkt die Aufmerksamkeit auf die zahlreichen Initiativen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in allen Mitgliedstaaten, z.B. örtliche Zentren für Kleinunternehmen, von lokalen oder regionalen Behörden vergebene Mikrokredite oder kostenlose fachmännische Beratung zur Gründung von Kleinunternehmen, die oftmals die Grundlage für ein erfolgreiches Start-up-Kleinstunternehmen bilden;

weist auf die Bedürfnisse junger Unternehmer hin, die sich häufig nur im unternehmerischen Bereich beruflich verwirklichen können und bereit sind, das mit einer solchen Tätigkeit verbundene Risiko auf sich zu nehmen, und zwar oft auf dem gesamteuropäischen Markt, weshalb diese Unternehmer geeignet sind, sich auch der Weltmarktkonkurrenz zu stellen;

verweist darauf, dass internationale Wettbewerbsfähigkeit nur dann erreichbar ist, wenn die Mängel des Binnenmarkts beseitigt werden, aufgrund deren die europäischen KMU im Wettbewerb mit ähnlichen Unternehmen aus anderen Teilen der Welt beeinträchtigt werden. Es ist unerlässlich, KMU stärker in die Umsetzung von EU-Projekten einzubinden und ihre Position gegenüber Großunternehmern, die häufig Generalunternehmer dieser Projekte sind, zu verbessern. Daher wird unterstrichen, wie wichtig es für KMU ist, sich in Unternehmensnetzen zusammenzuschließen.

Berichterstatter

Witold KROCHMAL (PL/EA), Mitglied des Stadt- und Gemeinderates von Wołów

Referenzdokument

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)

COM(2011) 834 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten "Vorschlag für eine ?Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020)", durch den die Wettbewerbsfähigkeit verbindlich als grundlegender und vorrangiger Parameter für die Gewährleistung eines anhaltenden Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums in der EU anerkannt wird;

2.

betrachtet den vorgelegten Vorschlag als eine Ergänzung früherer Initiativen der Europäischen Kommission im Rahmen der Europa-2020-Strategie, in dem die Rolle anerkannt wird, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die Wirtschaft der EU spielen, und auf das mangelhafte und turbulente KMU-Umfeld hingewiesen wird, das das Wachstum und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verlangsamen oder gar einschränken kann;

3.

betont, dass sich der AdR dabei auf die Umfrage "KMU-freundliche Regionen und Städte" (1) seiner Europa-2020-Monitoringplattform stützt, bei der lokale und regionale Gebietskörperschaften konsultiert wurden;

4.

ist sich bewusst, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen in erheblichem Maße für die Beseitigung der Unzulänglichkeiten des Marktes verantwortlich sind, vertritt jedoch die Auffassung, dass die EU in einigen Bereichen unterstützend tätig werden kann, indem sie für die Verbreitung bewährter Verfahrensweisen und einen funktionierenden Binnenmarkt sorgt und das Geschäftsumfeld so verbessert, dass die Unternehmen – KMU inbegriffen – auf dem Weltmarkt dauerhaft mithalten können, wozu auch die Ausrichtung auf eine kohlenstoffarme und ressourcenschonende Wirtschaft gehört;

5.

ist der Ansicht, dass dieses Programm geeignet ist, das Vertrauen in das europäische Unternehmertum sowohl auf den europäischen Märkten als auch weltweit erheblich zu stärken. Niederschlagen wird sich dieses größere Marktvertrauen in einem gesteigerten Interesse an unternehmerischer Tätigkeit und einer expansiveren Politik der bestehenden Unternehmen, einschließlich der KMU, die die Hauptquelle für wirtschaftliches Wachstum (58 % des Umsatzes in der EU) und Beschäftigung (67 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft) sind sowie 85 % der von 2002 bis 2010 neu entstandenen Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft schufen;

6.

hält es für angemessen, dass in dem Programm die Bedeutung des Tourismus als einer besonderen, viele KMU in der EU umfassenden Branche gewürdigt wird, in der außerordentlich viele Menschen beschäftigt sind;

7.

betont, wie wichtig es ist, Unternehmen sowie KMU in unterschiedlichen Entwicklungsstufen zu unterstützen, ob es sich nun um neu gegründete, bereits bestehende oder in der Umstrukturierung befindliche Unternehmen handelt, wobei die Unterstützung eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Binnenmarkt der EU und auf Drittmärkten bewirken muss;

8.

erachtet die Förderung und Entwicklung einer Unternehmenskultur und einer unternehmerischen Ethik in der Gesellschaft der EU als eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg des Programms und begrüßt daher, dass auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene die Möglichkeit besteht, am Wettbewerb um den Europäischen Unternehmerpreis sowie an anderen Projekten dieser Art teilzunehmen;

9.

weist darauf hin, dass jedes Jahr drei europäischen Regionen die Auszeichnung "Europäische Unternehmerregion" als Anerkennung dafür verliehen wird, dass sie günstige Bedingungen für KMU bieten;

10.

vertritt die Auffassung, dass die Förderung der unternehmerischen Initiative bereits in der Schule beginnen sollte, indem eine positive Grundeinstellung zur Unternehmertätigkeit geformt und die wirtschaftliche Selbstständigkeit gefördert wird. Hierdurch können Schüler und Studenten eine bewusste Entscheidung für eine bestimmte Art von Arbeit treffen, die sie bei ihrem Einstieg in den Arbeitsmarkt ausüben möchten. Damit die Absolventen eine den erworbenen Qualifikationen entsprechende unternehmerische Tätigkeit aufnehmen und Dienstleistungen anbieten können, für die gute Nachfrageaussichten bestehen, sollte darauf geachtet werden, dass die Ausbildung nicht an den Bedürfnissen des Marktes vorbeigeht;

11.

plädiert dafür, die Frage der unternehmerischen Tendenzen und Entwicklungen in die Berufsbildung aufzunehmen, da eine ständige Weiterbildung für unsere Unternehmer von wesentlicher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit ist;

12.

weist auf die Bedürfnisse junger Unternehmer hin, die sich häufig nur im unternehmerischen Bereich beruflich verwirklichen können und bereit sind, das mit einer solchen Tätigkeit verbundene Risiko auf sich zu nehmen, und zwar oft auf dem gesamteuropäischen Markt, weshalb diese Unternehmer geeignet sind, sich auch der Weltmarktkonkurrenz zu stellen;

13.

lenkt die Aufmerksamkeit auf die zahlreichen Initiativen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in allen Mitgliedstaaten, z.B. örtliche Zentren für Kleinunternehmen, von lokalen oder regionalen Behörden vergebene Mikrokredite oder kostenlose fachmännische Beratung zur Gründung von Kleinunternehmen, die oftmals die Grundlage für ein erfolgreiches Start-up-Kleinstunternehmen bilden;

14.

weist überdies auf die Lage der Unternehmerinnen sowie weiterer besonderer Zielgruppen, zu denen u.a. zugewanderte und ständig im Gastland lebende Unternehmer zählen, hin, für die eine spezielle Initiative unter Berücksichtigung der auf diesem Gebiet bereits bestehenden EU-Maßnahmen erforderlich ist, damit sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen steigern;

15.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, das Programm umzusetzen; macht insbesondere darauf aufmerksam, dass Bürokratie und Hindernisse für die Einwerbung externer Mittel beseitigt oder reduziert und die bei öffentlichen Ausschreibungen vorzulegenden Formulare vereinfacht werden müssen und dass bei geringfügigeren Arbeiten keine Bankgarantien mehr verlangt werden sollten;

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU

16.

verweist darauf, dass internationale Wettbewerbsfähigkeit nur dann erreichbar ist, wenn die Mängel des Binnenmarkts beseitigt werden, aufgrund deren die europäischen KMU im Wettbewerb mit ähnlichen Unternehmen aus anderen Teilen der Welt beeinträchtigt werden. Es ist unerlässlich, KMU stärker in die Umsetzung von EU-Projekten einzubinden und ihre Position gegenüber Großunternehmern, die häufig Generalunternehmer dieser Projekte sind, zu verbessern; unterstreicht daher, wie wichtig es für KMU ist, sich in Unternehmensnetzen zusammenzuschließen;

17.

erinnert daran, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen funktionierenden Binnenmarkt und ein besseres Geschäftsumfeld gewährleisten müssen, indem sie die Probleme, die KMU beim Zugang zu Finanzmitteln haben, die begrenzte Fähigkeit, auf Märkten außerhalb des Herkunftslandes sowohl innerhalb des Binnenmarktes als auch darüber hinaus zu expandieren, übermäßige Steuerlasten sowie Verwaltungsaufwand beseitigen oder verringern. Neben der Erfüllung dieser Voraussetzungen sind der Zugang zu Wissen und innovativen Technologien sowie die Zusammenarbeit mit Berufs- und Hochschulen vor Ort sicherzustellen, die in ihren Lehrplänen KMU als dynamische Kräfte der europäischen Wirtschaft berücksichtigen sollten;

18.

vertritt die Auffassung, dass in dem Programm nachdrücklicher auf die stärkere Teilnahme von KMU an Arbeiten, Projekten und Programmen der EU für Forschung und Innovation abgehoben werden sollte, u.a. auch durch die Schaffung öffentlich-privater Partnerschaften. Eine lebhaftere Beteiligung an Forschungsvorhaben hebt die Kompetenz der Untenehmen und somit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Im Vorschlag für das Forschungs- und Innovationsprogramm "Horizont 2020" wird besonders auf die Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung von KMU an Forschungsprojekten verwiesen. Durch eine engere Mitwirkung können die KMU, die mitunter weltweit führend sind, Zugang zu Information und Wissen erlangen;

19.

ist der Meinung, dass erst ein solcher Ansatz Unternehmen und KMU die Möglichkeit zu einer Entwicklung bietet, bei der die Verpflichtung zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft auf der Grundlage modernster Umwelttechnologien berücksichtigt wird, durch die sich klima- und energiepolitische Ziele verwirklichen lassen;

20.

begrüßt das vorgeschlagene Programmbudget von 2,522 Mrd. EUR, gibt jedoch zu bedenken, dass die für Finanzinstrumente vorgesehenen 1,4 Mrd. EUR, die Unternehmen und KMU unmittelbar zugutekommen, lediglich 56 % des gesamten Programmbudgets ausmachen. Falls die Nachfrage nach Finanzinstrumenten höher als billigerweise erwartet ausfällt, sollten Veränderungen der Zuteilungsprozentsätze in dem Verwaltungsausschuss beschlossen werden, in dem sämtliche Staaten vertreten sind, die Mittel aus dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) erhalten, und zwar im Einklang mit den Bestimmungen in Artikel 16 des Verordnungsentwurfs. Der für Maßnahmen zur Förderung des KMU-Umfelds vorgesehene Restbetrag gewährleistet die Wirksamkeit und effiziente Nutzung der Mittel, die für das gesamte, von 2014 bis 2020 laufende Programm vorgesehen sind;

21.

vertritt die Auffassung, dass es angemessen ist, 1,7 % des Programms für Verwaltungsausgaben vorzusehen, da diese Mittel den wirksamen Betrieb des Programms sicherstellen sollen und zugleich den Haushalt nicht übermäßig belasten;

22.

vertritt die Auffassung, dass die Mittel aus dem Programmbudget Initiativen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene nicht ersetzen dürfen, sondern diese Maßnahmen verbessern und flankieren sowie ihnen durch eine reibungslose Koordinierung und den Abbau von Hindernissen bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen privaten Rechtspersonen oder Behörden eine europäische Dimension verleihen sollten; auf diese Zusammenarbeit sollte durch horizontale Vernetzung hingewirkt werden, nicht durch vertikale Zentralisierung;

23.

weist darauf hin, dass die bereitgestellte Unterstützung voll und ganz durch die ausgewiesenen Ziele gerechtfertigt sein und sich durch Verstärker- und Multiplikatoreffekte sowie den Effekt der Nutzanwendung der erzielten Ergebnisse in ganz Europa positiv auswirken sollte;

24.

betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit in erheblichem Maße abhängig ist von der Produktivität, Innovation und Effizienz, die für eine stetige Zunahme der Einkünfte sorgen, von der Fähigkeit der Unternehmen, Chancen wie den europäischen Binnenmarkt in vollem Umfang zu nutzen, sowie von institutionellen Regelungen, die die Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wachstum der Unternehmen schaffen. Priorität sollten daher Projekte haben, durch die die Faktoren positiv beeinflusst werden, die sich am stärksten auf die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU auswirken;

25.

spricht sich dafür aus, dass die in den Protokollen zu Assoziierungsabkommen und in Verträgen geregelte Teilnahme von Drittstaaten an dem Programm als eine Chance begriffen wird, den Wirkungskreis in der EU tätiger Unternehmen zu erweitern und zu erfahren, wie Unternehmen außerhalb des EU-Binnenmarkts funktionieren. Die Teilnahme weiterer Drittstaaten an dem Programm sollte ebenfalls möglich sein, finanziert werden sollte sie aus anderen Programmen, die für die Zusammenarbeit von EU-Mitgliedstaaten mit Drittstaaten bestimmt sind;

26.

verweist auf die Bedeutung der Unternehmerausbildung, u.a. durch berufsbegleitende Weiterbildung, und darauf, dass durch diese auf die Entwicklung von Kompetenzen und Einstellungen sowie die Berücksichtigung der sozialen Verantwortung der Unternehmen hingewirkt werden sollte, wodurch es möglich wird, sich den Herausforderungen des modernen Weltmarkts zu stellen und zugleich die traditionellen Prinzipien der europäischen Geschäftsmoral zu wahren;

27.

regt an, bei der Förderung von Unternehmen und der Formung einer positiven Grundeinstellung zur Unternehmertätigkeit auch diejenigen zu berücksichtigen, die beim Einstieg ins Berufsleben den Weg in die wirtschaftliche Selbstständigkeit einschlagen wollen, darunter auch Frauen, die diese Mühe und dieses Risiko auf sich nehmen;

28.

ist der Auffassung, dass Maßnahmen, durch die KMU einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln erhalten (wie etwa die Eigenkapitalfazilität und die Kreditbürgschaftsfazilität), die bislang im Rahmen der Kohäsionspolitik genutzten Finanzierungsinstrumente ergänzen sollten und dass es möglich sein sollte, sie mit anderen, eindeutig definierten und von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mitteln zu verknüpfen;

29.

erachtet die Möglichkeit als besonders gut und wichtig, grenzübergreifende Kredite und Darlehen zu gewähren, durch die die KMU in die Lage versetzt werden, das enorme Potenzial des Binnenmarkts zu nutzen, was wiederum der Wettbewerbsfähigkeit und der Beständigkeit von Wirtschaftsinitiativen zugutekommen sollte, z.B. in der Tourismusbranche;

30.

verweist insbesondere auf die Bedeutung der Eigenkapitalfazilität für die Wachstumsphase (EFG), deren Schwerpunkt auf Fonds liegt, die Risikokapital zur Verfügung stellen, und betont, dass die Programmverwalter durch eine angemessene Risikoabschätzung dazu beitragen sollten, so vielen KMU wie möglich beizustehen, einschließlich derjenigen, die zwar bei üblichen Bankverfahren geringe Aussichten auf Unterstützung haben, jedoch zur Stärkung des Gesamtpotenzials der KMU und zu einer erheblichen Verringerung der Arbeitslosigkeit beitragen können;

31.

bewertet die Höhe der Kreditbürgschaftsfazilität skeptisch und fordert die Kommission auf, anzugeben, nach welchen Kriterien diese Höhe festgelegt wurde, da im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation keinerlei Begrenzung festgelegt wurde; hebt hervor, dass sich Darlehen für Start-up-Unternehmen, Investitionen oder Übertragungen oftmals auf erheblich höhere Beträge als die festgelegte Obergrenze belaufen, und fürchtet, dass dies dazu führt, dass höhere Darlehen im Rahmen des Horizont-Programms vergeben werden, obwohl dieses Programm lediglich für innovative Projekte genutzt werden sollte;

32.

plädiert daher für eine Rückkehr zum vorherigen Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, in dem keinerlei Obergrenzen festgelegt waren;

33.

hält Einzelverhandlungen mit Einrichtungen für gerechtfertigt, die Mittel zur Schuldendeckung erhalten möchten, und zwar sowohl hinsichtlich der Darlehensgröße, die vom Umfang des gesicherten Portfoliorisikos abhängt, als auch hinsichtlich der Darlehenslaufzeit;

34.

fordert, dass sowohl auf Risikokapital ausgerichtete Finanzierungsinstrumente als auch für die Deckung von KMU-Kredit-Portfolios vorgesehene Mittel ständig im Sinne einer Risikobegrenzung überwacht werden;

Programmverwaltung

35.

hält es für angemessen, dass die Verwaltung des Programms dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) sowie Exekutivagenturen übertragen wird, während die Europäische Kommission für die stetige Überwachung des Programms zuständig ist. Dadurch wird gewährleistet, dass die positiven Erfahrungen mit dem seit mehr als zehn Jahren zur Unterstützung von KMU bestehenden EIF genutzt werden;

36.

empfiehlt ebenfalls, die einschlägigen Erfahrungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Enterprise Europe Network zu nutzen, das sich mit der Internationalisierung von KMU – auch außerhalb der Grenzen der EU – auskennt;

37.

vertritt den Standpunkt, dass im Interesse der wirksamen Umsetzung und Effizienz des Programms die enge Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie den Einrichtungen, die das Programm verwalten und den Informationsfluss in jedem Bereich der Programmumsetzung ermöglichen, unverzichtbar ist;

38.

erachtet die Erfahrungen mit der über die EU-Außengrenzen hinausreichenden Internationalisierung von KMU und die Bereitstellung einschlägiger Informationen als wichtig, die KMU helfen sollen, die mit grenzübergreifenden Tätigkeiten verbundenen Transaktionskosten zu verringern. Dies ist ein Bereich, dem sich Fachleute aus EU-Institutionen in Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Gebietskörperschaften zuwenden sollten;

39.

weist ebenfalls auf die Möglichkeit hin, KMU-Informationszentren einzurichten; sieht jedoch davon ab, Anregungen für den Charakter oder die spezielle Funktionsweise dieser Zentren zu geben. Diese Fragen sollten im Rahmen multilateraler Kooperationsvereinbarungen zwischen Staaten und Regionen geklärt werden;

40.

spricht sich dafür aus, das Programm hauptsächlich unmittelbar auf regionaler Ebene verwalten zu lassen, mit Unterstützung und unter Aufsicht nationaler Behörden. Auf dieser Verwaltungsebene sollte ebenfalls ein System zur Überwachung der mit der Umsetzung von Projekten verbundenen Risiken eingerichtet werden;

41.

schlägt zudem vor, die Projektüberwachung ebenfalls zu einem Bestandteil der Bewertung der Projektumsetzung zu machen, auf der Grundlage der die Umsetzung mittelfristiger Ziele betreffenden Indikatoren in Anhang I des Vorschlags. Umfassen sollte die Überwachung auch Informationen zur Umsetzung von Maßnahmen des Programms, die den Klimaschutz betreffen, sowie zur Umsetzung weiterer mit EU-Politikbereichen verknüpfter Ziele;

42.

betont, dass die genannten Maßnahmen konsistent sein und mit den Überwachungsmaßnahmen der Europäischen Kommission, deren Vertreter neben Bediensteten des Rechnungshofes und des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) vor Ort Rechnungsprüfungen, Kontrollen und Inspektionen durchführen werden, im Einklang stehen müssen;

43.

vertritt die Auffassung, dass die Prüfstrategie zur objektiven Bewertung der Umsetzung des Programms dienen muss und die Programmbegünstigten nicht belasten darf. Bei den Kontrollsystemen sollten die Umsetzungsphasen der Projekte in Betracht gezogen werden, damit sie sich nicht negativ auf deren Umsetzungsgeschwindigkeit auswirken und keine übermäßigen Zusatzkosten verursachen;

Aktuelle Gefahren für das Programm

44.

macht darauf aufmerksam, dass die nationalen Regierungen angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage in vielen Staaten zu den einfachsten Mitteln greifen, die Haushaltseinnahmen zu erhöhen, indem sie nämlich verschiedene Abgaben und damit auch die Arbeitskosten erhöhen, wodurch KMU zusammenbrechen oder in die Schattenwirtschaft abdriften. Daher ruft der AdR zum Schutz der KMU auf, da die oben beschriebene Politik die Überwindung der Wirtschaftskrise verlangsamt und in der Praxis den Mehrwert des Programms zunichtemachen kann. KMU sind wirksame Helfer im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit;

45.

vertritt den Standpunkt, dass auch der mit dem Aufnehmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene Verwaltungsaufwand bzw. die Steuerlasten während der Ausübung dieser Tätigkeit dafür sorgen können, dass es Unternehmen und insbesondere KMU in vielen EU-Mitgliedstaaten schwerfällt, wettbewerbsfähiger zu werden; fordert daher, dass der reale Verwaltungsaufwand in allen relevanten EU-Rechtsvorschriften bis 2020 um 25 % verringert wird, und weist darauf hin, dass es angebracht wäre, Hindernisse für KMU auf breiter Front abzubauen;

46.

ist der Meinung, dass in dem Programm zusätzliche Anreize für die Länder und Regionen geschaffen werden sollten, die die KMU-freundlichsten Systeme einrichten, welche es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, sich zu entwickeln, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und in externe Märkte vorzudringen. Durch die Förderung positiver Einstellungen sollen vorteilhafte Tendenzen in anderen Staaten und Regionen bewirkt werden;

47.

schlägt der Europäischen Kommission vor, stärker auf die Bereitstellung von Informationen über die Marktentwicklung in Ländern mit rasch wachsenden Volkswirtschaften und die dort geltenden Anlageregeln, das derzeitige Rechtssystem sowie die Geschäftsgepflogenheiten vor Ort hinzuwirken;

48.

fordert für KMU leicht zugängliche Informationen über externe Märkte, die ihr Budget nicht unmäßig strapazieren dürfen sowie genau und kurzfristig verfügbar sein müssen. Neben den KMU-Informationszentren kommt hier den diplomatischen Vertretungen der EU in diesen Weltregionen eine wichtige Rolle zu;

49.

betont, dass Änderungen im Schul- und Ausbildungssystem der EU erforderlich sind, um den Unternehmergeist der Bürgerinnen und Bürger der EU zu fördern, was eine langfristige Aufgabe ist. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass lang- und mittelfristige Ziele verfehlt werden;

50.

weist auf eine mögliche rechtliche Überregulierung der Tätigkeiten von KMU auf europäischer, nationaler oder lokaler Ebene hin, die die Verfahren, die mit diesen Tätigkeiten selbst sowie mit der Beantragung von Unterstützung im Rahmen verschiedener Programme verknüpft sind, unnötig kompliziert machen kann, was sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der KMU auswirken würde. Der Schwerpunkt muss auch weiterhin darauf liegen, dass bürokratische und mit der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit sowie mit dem Führen eines Betriebs verbundene Hindernisse abgebaut werden.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

COM(2011) 834 final

Erwägungsgrund 1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Die Kommission nahm im März 2010 die Mitteilung "Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" (2) an (die "Strategie Europa 2020"). Diese Mitteilung wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 begrüßt. Die Strategie Europa 2020 stellt eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise dar und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung, eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen.

Die Kommission nahm im März 2010 die Mitteilung "Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" (2) an (die "Strategie Europa 2020"). Diese Mitteilung wurde vom Europäischen Rat im Juni 2010 begrüßt. Die Strategie Europa 2020 stellt eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise dar und soll Europa auf das nächste Jahrzehnt vorbereiten. In ihr sind fünf ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima und Energie, Beschäftigung, Innovation, Bildung sowie soziale Eingliederung aufgeführt, die bis 2020 erreicht werden sollen, und es werden wesentliche Wachstumsmotoren aufgezeigt, durch die Europa dynamischer und wettbewerbsfähiger werden soll. Es wird außerdem betont, wie wichtig es ist, das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu stärken und zugleich für eine hohe Beschäftigung, eine kohlenstoffemissionsarme und ressourcen- und energieeffiziente Wirtschaft sowie sozialen Zusammenhalt zu sorgen.

Änderungsvorschlag 2

COM(2011) 834 final

Erwägungsgrund 6

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu stärken, die Wissensgesellschaft voranzubringen und eine Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums zu fördern, sollte ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU ("das Programm") aufgestellt werden.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU, insbesondere der KMU, zu stärken zu fördern, sollte ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU ("das Programm") aufgestellt werden.

Begründung

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sollten nicht als voneinander getrennte Ziele verstanden werden, da Wettbewerbsfähigkeit vielmehr von der Nachhaltigkeit abhängt. Laut dem Europäischen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2010 spiegelt nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit die Fähigkeit wider, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Einklang mit nachhaltigen Entwicklungszielen zu erreichen und zu erhalten.

Änderungsvorschlag 3

COM(2011) 834 final

Erwägungsgrund 18

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Wie in der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010"Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus"[1] dargelegt, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2010 bekräftigt wurde, ist der Tourismus eine wichtige Branche in der EU. Die Unternehmen dieser Branche leisten einen erheblichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sie besitzen ein beträchtliches Potenzial für die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit, da dort hauptsächlich KMU tätig sind. Im Vertrag von Lissabon werden die Bedeutung des Tourismus anerkannt und der EU besondere Zuständigkeiten in diesem Bereich verliehen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen. Die Tourismusinitiative auf Unionsebene bringt einen klaren Mehrwert mit sich – insbesondere dadurch, dass Daten und Untersuchungen zur Verfügung stehen, grenzüberschreitende Werbestrategien entwickelt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden.

Wie in der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2010"Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus"[1] dargelegt, die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2010 bekräftigt wurde, ist der Tourismus eine wichtige Branche in der EU. Die Unternehmen dieser Branche leisten einen erheblichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Schaffung von Arbeitsplätzen; sie besitzen ein beträchtliches Potenzial für die Entwicklung unternehmerischer Tätigkeit, da dort hauptsächlich KMU tätig sind. Im Vertrag von Lissabon werden die Bedeutung des Tourismus anerkannt und der EU besondere Zuständigkeiten in diesem Bereich verliehen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen. einen klaren Mehrwert mit sich – insbesondere dadurch, dass Daten und Untersuchungen zur Verfügung stehen, grenzüberschreitende Werbe- und Umsatzstrategien entwickelt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden.

Änderungsvorschlag 4

COM(2011) 834 final

Erwägungsgrund 20

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Das Programm sollte andere Programme der EU ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm, anderen EU-Programmen und den Strukturfonds entwickelt.

Das Programm sollte andere Programme der EU ergänzen, wobei anerkannt werden sollte, dass jedes Instrument nach einem eigenen, spezifischen Verfahren funktionieren sollte. Dieselben förderfähigen Kosten sollten somit keine doppelte Förderung erhalten. Um einen Mehrwert und eine substanzielle Wirkung der EU-Fördermittel zu erreichen, werden enge Synergien zwischen diesem Programm anderen EU-Programmen und den Strukturfonds entwickelt.

Änderungsvorschlag 5

COM(2011) 834 final

Erwägungsgrund 24

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in den Protokollen zu den Assoziationsabkommen ist die mögliche Teilnahme der jeweiligen Länder an EU-Programmen vorgesehen. Die Beteiligung anderer Drittländer sollte möglich sein, wenn Abkommen und Verfahren dies zulassen.

Im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in den Protokollen zu den Assoziationsabkommen ist die mögliche Teilnahme der jeweiligen Länder an EU-Programmen vorgesehen. Die Beteiligung anderer Drittländer sollte möglich sein, wenn Abkommen und Verfahren dies zulassen.

Änderungsvorschlag 6

COM(2011) 834 final

Artikel 2 Absatz 1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 2

Allgemeine Ziele

Artikel 2

Allgemeine Ziele

1.   Das Programm soll zu den nachstehend beschriebenen allgemeinen Zielen beitragen, wobei die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse von KMU auf europäischer und weltweiter Ebene gelegt wird:

1.   Das Programm soll zu den nachstehend beschriebenen allgemeinen Zielen beitragen, wobei die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse von KMU auf europäischer und weltweiter Ebene gelegt wird:

(a)

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche;

(a)

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, ;

(b)

Unterstützung einer unternehmerischen Kultur und Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

(b)

Unterstützung einer unternehmerischen Kultur Förderung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

Begründung

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sollten nicht als voneinander unabhängige Ziele verstanden werden, da Wettbewerbsfähigkeit langfristig von der Nachhaltigkeit abhängt – die Maßnahmen sollten auf einer langfristigen Strategie beruhen.

Die politische Initiative " ‧Small Business Act‧ für Europa" trägt der Notwendigkeit Rechnung, eine Kultur zu schaffen, die die Rolle des Unternehmers herausstellt und das Unternehmertum fördert, indem die Anstrengungen und Fähigkeiten zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen aufgezeigt und aufgewertet werden.

Änderungsvorschlag 7

COM(2011) 834 final

Artikel 2 Absatz 2

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 2

Allgemeine Ziele

Artikel 2

Allgemeine Ziele

2.   Die Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand der folgenden Indikatoren gemessen:

2.   Die Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird anhand der folgenden Indikatoren gemessen:

(a)

Wachstum der Industrie der Union in Prozent im Vergleich zum Gesamtwachstum des BIP,

(a)

Wachstum der Industrie der Union in Prozent im Vergleich zum Gesamtwachstum des BIP,

(b)

Produktionszuwachs im verarbeitenden Gewerbe der Union im Bereich der Ökoindustrie,

(b)

Produktionszuwachs im verarbeitenden Gewerbe der Union im Bereich der Ökoindustrie ,

(c)

Änderungen bei den Verwaltungslasten für KMU,

(c)

Änderungen bei den Verwaltungslasten für KMU,

(d)

KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Anzahl der Beschäftigten sowie

(e)

KMU-Fluktuationsrate.

(e)

KMU-Wachstum hinsichtlich Wertschöpfung und Anzahl der Beschäftigten, sowie

 

(f)

KMU-Fluktuationsrate.

Änderungsvorschlag 8

COM(2011) 834 final

Artikel 3 Absatz 1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 3

Einzelziele

Artikel 3

Einzelziele

1.   Die Einzelziele des Programms sind:

1.   Die Einzelziele des Programms sind:

(a)

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union, einschließlich der Tourismusbranche;

(a)

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Europäischen Union;

(b)

Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

(b)

Förderung der unternehmerischen Initiative, auch in Bezug auf spezifische Zielgruppen;

(c)

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln;

(c)

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln;

(d)

Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union.

(d)

Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union.

Änderungsvorschlag 9

COM(2011) 834 final

Artikel 6 Absatz 1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

Artikel 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

1.   Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Union, insbesondere der KMU, mit denen die Wirksamkeit, Kohärenz und Konsistenz der nationalen politischen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und des Wachstums von Unternehmen in Europa vergrößert werden soll.

1.   Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Union, insbesondere der KMU, mit denen die Wirksamkeit, Kohärenz und Konsistenz der nationalen politischen Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und des Wachstums von Unternehmen in Europa vergrößert werden soll.

Änderungsvorschlag 10

COM(2011) 834 final

Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a)

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

Artikel 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

(…)

(…)

2.   Die Kommission kann Maßnahmen unterstützen, die der Entwicklung neuer Strategien für Wettbewerbsfähigkeit dienen sollen. Derartige Maßnahmen können Folgendes umfassen:

2.   Die Kommission kann Maßnahmen unterstützen, die der Entwicklung neuer Strategien für Wettbewerbsfähigkeit dienen sollen. Derartige Maßnahmen können Folgendes umfassen:

(a)

Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zur Entwicklung von geeigneten Infrastrukturen, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse;

(a)

Maßnahmen zur Verbesserung der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung politischer Strategien, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, einschließlich der Katastrophenresistenz, auswirken, sowie zur Entwicklung von geeigneten Infrastrukturen, Clustern von Weltrang und Unternehmensnetzen und ferner Maßnahmen zur Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen und zur Entwicklung nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und Prozesse;

Begründung

Zur Unterstützung der Anstrengungen der KMU sollte es einer der ersten Schritte sein, sie von den Vorteilen einer Zusammenarbeit bei konkreten Maßnahmen zu überzeugen, die ansonsten nicht durchführbar wären oder einen geringen individuellen Ertrag hätten. Die Unternehmenszusammenarbeit hat sich als eine der Maßnahmen mit der größten und unmittelbarsten Wirkung erwiesen.

Änderungsvorschlag 11

COM(2011) 834 final

Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c)

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

Artikel 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

(…)

(…)

(c)

Unterstützung der Weiterentwicklung der KMU-Politik und der Zusammenarbeit der politischen Entscheidungsträger, insbesondere im Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Programmen und Maßnahmen.

(c)

Unterstützung der Weiterentwicklung der KMU-Politik und der Zusammenarbeit der politischen Entscheidungsträger, insbesondere im Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Programmen und Maßnahmen .

Änderungsvorschlag 12

COM(2011) 834 final

Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d)

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

Artikel 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen der Europäischen Union

(…)

(…)

 

Begründung

Aufgrund ihrer Bedeutung für die strategischen Ziele im Tourismussektor wird vorgeschlagen, diese Art von Maßnahmen im Einklang mit der Strategie Europa 2020 ebenfalls zu berücksichtigen, zu deren Prioritäten das intelligente Wachstum zählt, d.h. die Entwicklung einer auf Wissen und Innovation beruhenden Wirtschaft.

Änderungsvorschlag 13

COM(2011) 834 final

Artikel 8 Absatz 1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 8

Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

Artikel 8

Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

1.   Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die der Verbesserung der Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase dienen und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene eingesetzten Finanzinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der Kohäsionspolitik und auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt. Durch solche Maßnahmen soll die Bereitstellung sowohl von Eigenkapital- als auch von Fremdkapitalfinanzierungsmitteln angeregt werden.

1.   Die Kommission unterstützt Maßnahmen, die der Verbesserung der Finanzierung von KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase dienen und dabei die von den Mitgliedstaaten auf nationaler und regionaler Ebene eingesetzten Finanzinstrumente für KMU ergänzen. Um die Komplementarität zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen eng auf die im Rahmen der Kohäsionspolitik und auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen abgestimmt. Durch solche Maßnahmen soll die Bereitstellung sowohl von Eigenkapital- als auch von Fremdkapitalfinanzierungsmitteln angeregt werden.

Änderungsvorschlag 14

COM(2011) 834 final

Artikel 8 Absatz 2

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 8

Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

Artikel 8

Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

2.   Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Maßnahmen entwickelt die Kommission, vorbehaltlich der Nachfrage auf dem Markt, Maßnahmen, mit denen die grenzüberschreitende und mehrere Länder umfassende Finanzierung verbessert wird, um so den KMU unter Beachtung der EU-Rechtsvorschriften bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit beizustehen.

2.   Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Maßnahmen entwickelt die Kommission, vorbehaltlich der Nachfrage auf dem Markt, Maßnahmen, mit denen die grenzüberschreitende und mehrere Länder umfassende Finanzierung verbessert wird, um so den KMU unter Beachtung der EU-Rechtsvorschriften bei der Internationalisierung ihrer Geschäftstätigkeit beizustehen.

Änderungsvorschlag 15

COM(2011) 834 final

Anhang II – Überschrift "Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF)"

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF)

Änderungsvorschlag 16

COM(2011) 834 final

Anhang II – Überschrift "Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF)" Absatz 3

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

Anhang II Absatz 3

Anhang II Absatz 3

(…)

(…)

3.

Die LGF umfasst, außer bei Darlehen im verbrieften Portfolio, Darlehen bis zur Höhe von 150 000 EUR, die frühestens nach 12 Monaten fällig werden. Die LGF wird so gestaltet, dass eine Berichterstattung über die unterstützten innovativen KMU möglich ist, im Hinblick auf sowohl die Anzahl als auch den Umfang der Darlehen.

3.

Die LGF Darlehen im . Die LGF wird so gestaltet, dass eine Berichterstattung über die unterstützten innovativen KMU möglich ist, im Hinblick auf sowohl die Anzahl als auch den Umfang der Darlehen.

Begründung

Die neue Obergrenze ergibt nicht viel Sinn, da keine oder nur wenige Projekte unterhalb dieses Betrags bleiben können. Das alte System ohne Obergrenzen sollte beibehalten werden.

Brüssel, den 9. Oktober 2012

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  http://portal.cor.europa.eu/europe2020/news/Pages/InvitationtoparticipateintheSurveyonSME-friendlyRegionsandCities.aspx.

(2)  COM(2010) 2020 final.


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