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Document 52012AR0089

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Regionalspezifische Ansätze zum Klimawandel in der EU am Beispiel der Berggebiete“

ABl. C 391 vom 18.12.2012, p. 27–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/27


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Regionalspezifische Ansätze zum Klimawandel in der EU am Beispiel der Berggebiete“

2012/C 391/06

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

stellt fest, dass Berggebiete in Bezug auf den Klimawandel eine hohe Anfälligkeit aufweisen und ist der Auffassung, dass die Anpassung an den Klimawandel in Berggebieten in ein umfassenderes Projekt eingefügt werden sollte, das die Erhöhung der individuellen und kollektiven Widerstandskraft anstrebt und den unauflöslich miteinander verknüpften ökologischen, energiespezifischen und sozialen Risiken Rechnung trägt;

bemerkt, dass die EU dabei ist, 2013 eine Anpassungsstrategie anzunehmen, und hält es für unbedingt notwendig, dass eine solche allgemeine Strategie über eine regionale und lokale Dimension verfügt – wie in Artikel 174 AEUV verankert – und ein den Berggebieten gewidmetes Kapitel enthält;

macht deutlich, dass die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartende Zunahme der Verletzlichkeit der Berggebiete verstärkte wissenschaftliche Forschung sowie ein gutes Informationsaustauschsystem erfordert. Es ist wichtig, dass spezifische Mittel für die Anpassung an den Klimawandel in den Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 eingestellt werden. Maßnahmen müssen vorgesehen werden zur Verbesserung des Zugangs zu und der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in besonders gefährdeten Gebieten;

macht darauf aufmerksam, dass viele Bergregionen mit der Konzeption von Anpassungsstrategien begonnen haben und es dringend notwendig ist, die Ziele aufeinander abzustimmen und die Ergebnisse zu untersuchen. Die Maßnahmen, die gegenwärtig auf viele Verbände, Forschungseinrichtungen und Verwaltungen der Berggebiete verteilt sind, müssen harmonisiert werden.

Berichterstatter

Luciano CAVERI (IT/ALDE), Mitglied des Regionalrats der Autonomen Region Aostatal

Referenzdokument

Initiativstellungnahme

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bemerkungen

1.

verweist auf die zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, politischen Dokumente und wissenschaftlichen Projekte in der Europäischen Union der letzten Jahre, in denen darauf hingewiesen wurde, dass Berggebiete in Bezug auf den Klimawandel eine hohe Anfälligkeit aufweisen, weil sie aufgrund Höhenlage, Ausrichtung und Einfluss atmosphärischer Strömungen auf begrenztem Raum unterschiedliche Lebensräume vereinen. Auch der Weltklimarat (IPCC) stuft die Berggebiete als Hochrisikozonen ein. Außerdem wird in Kapitel 13 der Agenda 21 (Weltgipfel von Rio 1992), das Berggebieten gewidmet ist, festgestellt, dass diese "am empfindlichsten auf jede Veränderung des Klimageschehens in der Atmosphäre reagieren". Diese Problematik ist auch auf der Konferenz Rio+20 im Juni 2012 von ungebrochener Aktualität. Die meisten der europäischen Waldgebiete befinden sich in Berggebieten, die daher aufgrund der Bindung von CO2 in erheblichem Ausmaß eine wichtige Kohlenstoffsenke sind. Sie sorgen außerdem für eine Verbesserung der Luftqualität durch Abfederung der negativen Auswirkungen der Umweltverschmutzung, und sie liefern wichtige Wasser- und landschaftliche Ressourcen. Sie sind aber auch für den Klimawandel anfällige Gebiete. Neben den Küstenregionen sind die Berggebiete die wichtigsten Gebiete für den Tourismus – aufgrund ihres Klimas, ihrer biologischen Vielfalt, ihrer vielfältigen Landschaften, ihrer Wasserressourcen, ihres kulturellen und architektonischen Erbes sowie ihrer Sitten und Gebräuche;

2.

betont, dass der Klimawandel alle Gebiete der Europäischen Union, ja die ganze Welt betrifft, aber dass die konkreten Auswirkungen auf ein bestimmtes geografisches Gebiet und folglich die erforderlichen Vorbereitungen und Antworten auf diese Auswirkungen von einer Vielzahl von Faktoren abhängen. Bei jedweden Klimaschutzmaßnahmen müssen deshalb die spezifischen Bedingungen der betreffenden geografischen Gebiete berücksichtigt werden. Die im AdR vertretenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind folglich Schlüsselpartner für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Lösungen;

3.

weist darauf hin, dass der Klimawandel und seine Auswirkungen zu den größten Herausforderungen gehören, denen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union in den kommenden Jahren stellen müssen. Oberste Priorität müssen dabei die notwendigen Maßnahmen haben, um die Erderwärmung so weit wie möglich zu begrenzen (Eindämmung) und zum anderen auf den verschiedenen Ebenen Vorbereitungen für die unvermeidlichen Veränderungen zu treffen (Anpassung);

4.

betont, dass Berggebiete ein Hort der Biodiversität sind, der durch den schnellen Klimawandel bedroht ist: 43 % aller Schutzgebiete von Natura 2000 liegen in Berggebieten, und 118 der 1 148 in Anhang II und IV der Habitat-Richtlinie aufgeführten Arten sind mit Berggebieten verbunden (1);

5.

weist darauf hin, dass klimatische Veränderungen, die im Tiefland kaum spürbar sind, in Berggebieten verstärkt werden. Diese Veränderungen dienen so zur Frühdiagnose der großräumigen Klimaentwicklung und sind damit auch ein außerordentlich wichtiger Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und ein Prüfstand für die Entwicklung und Bewertung der Anpassungsmaßnahmen;

6.

unterstreicht, dass der bereits stattfindende Klimawandel folgende Auswirkungen hat: erhöhtes hydrogeologisches Risiko (Überschwemmungen, Bodenrutschungen) und zunehmende Exposition von Menschen und Infrastrukturen, verringerte Verfügbarkeit von Wasser insbesondere im Sommer (auch in angrenzenden Gebieten, die nicht zu den Berggebieten gehören), Veränderung der Wasserführung der Flüsse (in den Alpen wird eine größere Häufigkeit von Hochwasser im Winter und Trockenheit im Sommer erwartet), Rückgang der Gletscher (die Alpengletscher haben seit 1850 ca. zwei Drittels ihres Volumens verloren, wobei sich diese Entwicklung nach 1985 eindeutig beschleunigt hat), Rückgang der Dauerfrostzonen, verkürzte Dauer der Schneedecke, vor allem unterhalb einer Höhenlage von 1 500 m, veränderte Lawinenhäufigkeit, Bedrohung der Artenvielfalt und Migration von Pflanzen und Tieren, Veränderung des Winter- und Sommertourismus und der hydroelektrischen Energieproduktion, Unsicherheiten bei der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und Schäden in der Forstwirtschaft. Die Empfindlichkeit der alpinen Umwelt in Bezug auf diesen raschen Klimawechsel machen die Alpen zu einem dauerhaft bedrohten Gebiet. Der in den Alpen registrierte Temperaturanstieg in den letzten 150 Jahren (+ 1,5 °C) ist doppelt so hoch wie der durchschnittliche weltweite Temperaturanstieg von 0,7 °C (2). Die Gefährdung der alpinen Wasserressourcen wurde 2009 von der Europäischen Umweltagentur untersucht (3);

7.

macht deutlich, dass die Traditionen und Kulturen der Berggebiete auf dem Bewusstsein basieren, dass die Umwelt Grenzen setzt und Chancen bietet. Die Auseinandersetzung mit den natürlichen Beschränkungen des Territoriums hat im Laufe der Zeit zur Herausbildung ausgefeilter Nachhaltigkeitskriterien und rationeller Ressourcennutzung geführt. Mithilfe der neuen Technologien können diese Grundwerte in eine moderne Vision integriert werden und zu Wissen und Entwicklungsmodellen führen, die nicht nur für die Berggebiete, sondern auch für die angrenzenden Gebiete von Nutzen sind und die in vielen Fällen von universellem Wert sein können (wie z.B. das Modell der städtisch/ländlichen Partnerschaft RURBAN – TCUM/EU der GD Regio);

8.

gibt zu bedenken, dass der Klimawandel mehr als jede andere, jemals erfahrene Bedrohung die Anpassungsfähigkeiten der Menschheit herausfordern wird. Gleichwohl ist der Klimawandel nur ein Teilindikator einer komplexeren Krise der Umwelt und der Menschheit. Sie bezieht sich auch auf:

die Verfügbarkeit erneuerbarer natürlicher Ressourcen (Wasserressourcen, Wälder, Fischbestände, Entnahme von Biomasse);

den qualitativen und quantitativen Rückgang der Ökosystemgüter und -dienstleistungen;

die Verringerung der Artenvielfalt;

die Anfälligkeit der Nahrungsmittelproduktion (erhöhte Kosten fossiler Energieträger für die Nahrungsmittelproduktion, Verringerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche, Störung des Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorkreislaufs);

die verringerte Verfügbarkeit von Bodenschätzen;

die verringerte Verfügbarkeit preiswerter fossiler Energieträger (Erreichen des Ölfördermaximums – Peak Oil);

die Verschmutzung von Luft, Wasser, Böden und Akkumulierung biologisch nicht abbaubarer Abfälle;

Bevölkerungswachstum und Migrationsströme (auch aufgrund des Klimawandels);

9.

betont, dass diese Probleme je nach geografischem Raum zu unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Reaktionen führen und bedauert deshalb, dass das Projekt PESETA (2009) des gemeinsamen Forschungszentrums der Europäischen Union (JRC) – eines der wenigen Projekte zur Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf die europäische Wirtschaft – das Problem der Berggebiete außer Acht lässt;

10.

hebt hervor, dass im Weißbuch über die Anpassung an den Klimawandel (COM(2009) 147 final) die Europäische Kommission die unterschiedlichen regionalen Auswirkungen der Folgen des Klimawandels und die Tatsache anerkennt, dass jedwede Anpassungsstrategie nur dann Erfolg haben kann, wenn alle Regierungs- und Verwaltungsebenen eingebunden werden. Die Anpassung ist ein dynamischer und langfristiger Prozess, der enge Verbindungen zwischen politischen Entscheidungsträgern, Forschern, Fachleuten, Unternehmern und lokalen Verwaltungen erfordert;

11.

begrüßt, dass im Frühjahr 2012 die öffentliche Konsultation zur Vorbereitung der für 2013 geplanten europäischen Anpassungsstrategie gestartet und das Webforum CLIMATE-ADAPT ins Netz gestellt wurden. Dieses ist ein nützliches Instrument, um Beispiele für bewährte Verfahren zu sammeln und die Planung auf regionaler und kommunaler Ebene zu unterstützen. Es enthält auch eine Rubrik für die Berggebiete;

Ziele

12.

ist der Auffassung, dass die Anpassung an den Klimawandel in ein umfassenderes Projekt eingefügt werden sollte, das die Erhöhung der individuellen und kollektiven Widerstandskraft anstrebt und den unauflöslich miteinander verknüpften ökologischen, energiespezifischen und sozialen Risiken Rechnung trägt;

13.

bemerkt, dass die Europäische Union dabei ist, 2013 eine Anpassungsstrategie anzunehmen: für den AdR ist es von zentraler Bedeutung, dass eine solche allgemeine Strategie über eine regionale und lokale Dimension verfügt, wie in Artikel 174 AEUV verankert. Es ist zu hoffen, dass diese europäische Anpassungsstrategie ein ausdrücklich den Berggebieten gewidmetes Kapitel enthält;

14.

weist darauf hin, dass die europäische Anpassungsstrategie auch ein spezielles Kapitel über die Gebiete in äußerster Randlage enthalten muss, deren besondere Merkmale und Zwänge in Artikel 349 AEUV anerkannt werden;

15.

macht deutlich, dass die in den nächsten Jahrzehnten zu erwartende Zunahme der Verletzlichkeit der Berggebiete verstärkte wissenschaftliche Forschung sowie ein gutes Informationsaustauschsystem erfordert. Es ist wichtig, dass die für die Anpassung an den Klimawandel vorgesehenen Mittel tatsächlich in den Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 eingestellt werden;

16.

fordert in Bezug auf neue Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu und der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in besonders gefährdeten Gebieten;

17.

betont, dass den Klimaschutzmaßnahmen und den dafür bereitgestellten Ressourcen eine höhere Priorität als den Anpassungsmaßnahmen eingeräumt werden sollte. Wenn wir die gemäß der UN-Klimarahmenkonvention notwendige erhebliche globale Senkung der Treibhausgasemissionen nicht erreichen, werden Erderwärmung, Klimawandel und extreme Wetterbedingungen mit Folgen für die lokalen Gemeinschaften in Zukunft unvermeidbar sein;

18.

gibt zu bedenken, dass stark miteinander verknüpfte Maßnahmen zur Lösung der gegenwärtigen und die Bewältigung der künftigen Probleme in Bereichen, die bereits Gegenstand der EU-Planung sind, erforderlich sind. Dabei sollte klar sein, welche dieser Entscheidungen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip im Rahmen der demokratischen lokalen Strukturen Europas angegangen werden müssen:

a)

Erreichen der maximalen Energieeffizienz bei Neubauten und energetische Bestandssanierung;

b)

Aufrechterhaltung und Förderung von Bebauungsmodellen in den Berggebieten und im ländlichen Raum durch die Aufstellung von Flächen- und Ressourcennutzungsplänen, die eine städtische Entwicklung ermöglichen, bei der jedwede Bodenspekulation unterbunden ist. Auf diese Weise kann eine Verschlechterung des Zustands der Landschaften, Ökosysteme, natürlichen Lebensräume und aktuellen Schutzgebiete ebenso verhindert werden wie die Verschmutzung von Wasser und Boden. Außerdem wird dies zur Entwicklung eines umweltbewussten Tourismus und somit zum Verbleib der Bevölkerung in den Berggebieten beitragen;

c)

Einführung erneuerbarer Energien gemäß den Eigenschaften des Territoriums (Solarwärme und Fotovoltaik, Windenergie, Wasserkraft und Biomasse), um die energetische Selbstversorgung zu erreichen, wo dies möglich ist; Notwendigkeit integrierter regionaler Energiepläne, Verwaltung der Pumpspeicherbecken zur Speicherung von Solarstrom;

d)

Förderung von Energieaudits auf kommunaler und regionaler Ebene;

e)

Reduzierung der Energie- und Materialströme der Gebietskörperschaften bei gleichbleibendem Lebensstandard (Beispiel: 2000-Watt-Gesellschaft, ETH Zürich);

f)

Senkung der Abfallproduktion und größtmögliche Recycelbarkeit, Anreize für die Produktion von Hauskompost aus organischen Abfällen;

g)

Reaktivierung lokaler Lebensmittelversorgungsketten: hochwertige Landwirtschaft und Tierhaltung, vorwiegend für den Verbrauch vor Ort und den Handel für den Tourismus, wobei ausdrücklich die konservierende Landwirtschaft (ohne bzw. mit minimaler Bodenbearbeitung) sowie ökologische Land- und Viehwirtschaft gefördert werden;

h)

Waldbewirtschaftung nach Maßgabe der Entnahme von Holzbiomasse zur Energieerzeugung und für den Baubereich, unter Berücksichtigung der Handlungszwänge aufgrund des Klimawandels; die Auslegung der Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Biomasse darf die jährliche Erzeugungsmöglichkeit des Waldes nicht übersteigen. Erhaltung der Schutzwälder; Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft zur Erzeugung von Holz und Biomasse als wirtschaftliche Einnahmequelle für diese Gebiete;

i)

starke Einschränkung des Flächenverbrauchs für Gebäude und Infrastrukturen;

j)

Einschränkung des Mobilitätsbedarfs durch Ausbau der Informatiknetze und der IKT, elektronischer Dienstleistungen und Telearbeit (was auch die Wiederbevölkerung und bessere touristische Nutzung verlassener Berggebiete ermöglichen würde);

k)

Förderung eines umweltbewussten und nachhaltigen Tourismus; Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für den Tourismus, Entwicklung des Agrotourismus;

l)

Förderung einer grünen Wirtschaft und der Innovation in Berggebieten: Energie, Elektronik, Kontroll- und Überwachungssysteme, wissenschaftliche Forschung und Hochschulbildungszentren;

m)

Bildung und Kultur: Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Dringlichkeit der Klimafrage ist von entscheidender Bedeutung für die Anwendung bewährter klimapolitischer Maßnahmen und für die Anpassungsstrategie. Deshalb muss die Verbreitung von Umweltthemen in den Lehrplänen der Schulen und mittels Informationsaktivitäten für die Öffentlichkeit gefördert werden. Ebenso sollten regionale Anlaufstellen für Anpassungsfragen aufgebaut werden, um dem lokalen Kontext angemessene Strategien zu entwickeln und die Bürger zu informieren. Ein Beispiel: In Australien wird vom "Victorian Centre for Climate Change Adaption Research" (VCCCAR – www.vcccar.org.au) die umfassendere nationale Politik, die von der "National Climate Change Adaption Reserach Facility" (NCCARF – www.nccarf.edu.au) konzipiert wird, auf die lokale Ebene angepasst;

n)

Programme für Zivilschutz und Gefahrenvorbeugung im Zusammenhang mit dem Klimawandel, mittels Infrastrukturen und Systeme für hydrologische Vorhersagen, raschem Austausch von Informationen für die Öffentlichkeit und Übungen zur Schadensvorbeugung und Rettung von Personen;

19.

macht darauf aufmerksam, dass viele Bergregionen mit der Konzeption von Anpassungsstrategien begonnen haben und es dringend notwendig ist, die Ziele aufeinander abzustimmen und die Ergebnisse zu untersuchen. Die Umweltmaßnahmen, die gegenwärtig auf viele Verbände, Forschungseinrichtungen und Verwaltungen der Berggebiete verteilt sind, müssen harmonisiert werden;

20.

fordert die Überwachung der erzielten Ergebnisse mittels Erarbeitung von Indizes zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen und der erzielten Leistungen und einheitlichen Datenbanken für die Konsultation der Projekte und mittels Energiekataster;

21.

hält abschließend fest, dass die Ursachen und Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen angegangen werden müssen - über viele verschiedene geografische Gemeinschaften hinweg und auf einer globalen Ebene. So sind insbesondere die ärmsten Gemeinschaften oftmals die ersten, die unter den negativen Folgen des Klimawandels zu leiden haben; sie müssen gezielt unterstützt werden. Die Mittel der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sollten gemäß der in den vereinbarten Strategien und internationalen Übereinkommen festgelegten Prioritäten auf Klimaschutz und Anpassung aufgeteilt und auf der Ebene genutzt werden, auf der sie die größte Wirkung entfalten. Daher sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Gestaltung der Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen eingebunden werden, um ihr Sachwissen, ihre Erfahrung und ihre Bürgernähe optimal zu nutzen.

Brüssel, den 10. Oktober 2012

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Europäische Umweltagentur (EEA): "Europe's ecological backbone: Recognising the true value of our mountains" (Das ökologische Rückgrat Europas: die europäischen Berge und ihr unterschätzter Wert), Bericht 6/2010.

(2)  JCR/WHO, "Impacts of Europe's changing climate", Bericht 4/2008, http://www.eea.europa.eu/publications/eea_report_2008_4.

(3)  EEA, "Regionaler Klimawandel und Anpassung – Die Alpen vor der Herausforderung veränderter Wasserressourcen", Bericht 8/2009.


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