EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52012AR1751

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Anpassung an den Klimawandel und regionale Strategien: das Beispiel der Küstenregionen“

ABl. C 391 vom 18.12.2012, p. 21–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 391/21


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Anpassung an den Klimawandel und regionale Strategien: das Beispiel der Küstenregionen“

2012/C 391/05

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist überzeugt, dass es vom wirtschaftlichen und sozialen Standpunkt aus dringend erforderlich ist, trotz der andauernden Staatsverschuldungskrise in einigen Ländern der Eurozone die Anpassung in den Küstenregionen zu fördern, nicht zuletzt mit Blick auf die durch Untätigkeit entstehenden höheren Kosten; hält es für erforderlich, dass die künftige europäische Anpassungsstrategie ausreichend detailgenau sein muss, um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen;

erkennt an, dass das IKZM-Instrument (integriertes Küstenzonenmanagement) von wesentlicher Bedeutung ist, um die Integration der Maßnahmen in Küstengebieten zu erleichtern, vor allem im Hinblick auf bislang noch nicht gänzlich geregelte Fragen wie Erosion, Anpassung an den Klimawandel und grüne Infrastruktur, und um die regionale Zusammenarbeit zwischen lokalen Akteuren beispielsweise mit Hilfe von Initiativen wie der Sardinia Charter im Mittelmeerbecken zu fördern;

betont, dass die lokalen und regionalen politischen Prozesse, die der Planung und Umsetzung lokaler Maßnahmen zugrunde liegen, wirksam vorangetrieben werden könnten, wenn Instrumente entwickelt würden, mit denen sich sowohl die Kosten als auch die Vorteile einer Anpassung bewerten lassen;

weist erneut darauf hin, dass er regelmäßig zu den Klimaschutzverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene konsultiert werden sollte, und fordert daher, (i) ihn in eine europäische Arbeitsgruppe "Anpassung" einzubeziehen, die sich auf Gebiete mit dauerhaften Nachteilen – u.a. auch Nachteilen infolge der Auswirkungen des Klimawandels und somit die Küstengebiete, Inseln und Bergregionen sowie Gebiete in äußerster Randlage betreffenden Nachteilen – konzentriert, und (ii) ihm Beobachterstatus beim Anpassungsausschuss zu gewähren.

Berichterstatter

Ugo CAPPELLACCI (IT/EVP), Präsident der Region Sardinien

Referenzdokument

Befassung durch den zyprischen Ratsvorsitz

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

A.   Anpassung an den Klimawandel und dessen lokale Dimension

1.

hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung aktiv in die Anpassung an den Klimawandel und die Ermittlung möglicher Anpassungsstrategien (adaptation assessment) (1)  (2) einbezogen werden müssen; weist daher erneut auf die wesentliche Rolle der Gebietskörperschaften bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels hin (3). Er begrüßt, dass diese Rolle auf europäischer (4) und internationaler (5) Ebene anerkannt wird, und fordert, dass dies auch explizit in der künftigen europäischen Anpassungsstrategie geschehen muss;

2.

weist darauf hin, dass der Klimawandel und seine Auswirkungen zu den größten Herausforderungen gehören, denen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union in den kommenden Jahren stellen müssen. Oberste Priorität müssen dabei die notwendigen Maßnahmen haben, um zum einen die Erderwärmung so weit wie möglich zu begrenzen (Eindämmung) und zum anderen auf den verschiedenen Ebenen Vorbereitungen für die unvermeidlichen Veränderungen zu treffen (Anpassung);

3.

pflichtet den Schlussfolgerungen der Rio+20-Konferenz bei, denen zufolge die Anpassung an den Klimawandel eine unmittelbare und dringende weltweite Priorität ist und die Strategie zur Reduzierung des Risikos von Naturkatastrophen und diejenige zur Anpassung an den Klimawandel besser miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt werden müssen (6). Der Ausschuss hebt jedoch hervor, dass die lokale Ebene die mit dieser globalen Priorität einhergehenden Kosten zu tragen haben wird, da die Gebietskörperschaften für das Management und die Prävention von Katastrophen sowie von Schäden zuständig sind, die der Umwelt, Wirtschaft, sozialen Struktur und kulturellen Identität der betroffenen Bevölkerung entstehen;

4.

ist der Ansicht, dass die Anpassung auf lokaler Ebene nicht als vorübergehende Reaktion auf ein einmaliges Problem, sondern vielmehr als allmähliche und nachhaltige Anpassung an mehrere auslösende Faktoren in unterschiedlicher Kombination zu sehen ist. Der Ausschuss ist daher im Einklang mit dem Legislativvorschlag der Kommission für den Zeitraum 2014-2020 der Ansicht, dass die Anpassung an den Klimawandel entsprechend den Grundsätzen nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz, effiziente Ressourcennutzung, Klimaschutz, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention und -management (7) einen wesentlichen Bestandteil der Partnerschaftsabkommen und der operativen Programme im Rahmen der fünf Fonds des Gemeinsamen Strategischen Rahmens bilden muss;

5.

stellt fest, dass sich der Klimawandel in Raum und Zeit unterschiedlich auswirkt und gemeinsame Anpassungslösungen nur selten wirksam sind. Der Ausschuss hält es daher für erforderlich, gemeinsame Strategien und von mehreren Mitgliedstaaten mitgetragene "No-regrets"-Maßnahmen in Strategien einzubinden, die auf Bewertungen beruhen, die gezielt nach Art der Maßnahme, Maßstab (Umfang) und Kosten-Nutzen-Verhältnis auf lokaler und regionaler Ebene durchgeführt werden;

6.

nimmt die hohen Kosten der Folgen des Klimawandels zur Kenntnis und stellt außerdem fest, dass die regionalen Gebietskörperschaften im Zeitraum 1998-2015 ca. ein Drittel der Kosten für den Schutz der Küsten Europas zu tragen haben (8). Der Ausschuss betont (9), dass die Finanzierung der Anpassung an den Klimawandel ein kritischer und wesentlicher Faktor für die Umsetzung auf lokaler Ebene bleibt;

B.   Bedeutung und Besonderheiten der Anpassung an den Klimawandel in den Küstenregionen

7.

unterstreicht, wie sehr die bereits stark durch die dortige Konzentration der Wirtschaftstätigkeit, Infrastrukturen und städtischen Ballungszentren belasteten Küstenregionen durch den Klimawandel gefährdet sind  (10). In Europa liegen 12 % der Küstengebiete innerhalb von 10 km von der Küste weniger als 5 m über dem Meeresspiegel, weshalb sie stark überschwemmungsgefährdet sind, während 20 % der Küsten mit großen Erosionsproblemen zu kämpfen haben, die sie pro Jahr schätzungsweise ca. 15 km2 an Fläche kosten (11); die Erosion gilt als Hauptursache (65 % des Gesamtverlusts) für das Verschwinden von Küstenökosystemen im Zeitraum 2000-2006 (12), während Schätzungen zufolge bis 2100 in der EU 35 % der Feuchtgebiete im Vergleich zu den Werten von 1995 verloren gehen könnten (13);

8.

weist darauf hin, dass sich der Klimawandel in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich auswirkt. In der Ostsee könnte sich der erwartete Anstieg der Wassertemperatur auf die Meeresfauna auswirken. Die Nordseeregionen und die Küstenregionen des Atlantiks sind aufgrund des Anstiegs des mittleren Meeresspiegels verstärkt überschwemmungsgefährdet. Im Mittelmeerraum herrschen Erosionsprobleme, Süßwasserknappheit infolge der zunehmenden Versalzung des Grundwassers und lange Dürreperioden vor. Auch am Schwarzen Meer ist die Erosion ein Problem, während die Regionen in Randlage in der Regel allen Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind, angefangen bei Überschwemmungen über Dürreperioden bis hin zu Extremwetterlagen wie Zyklonen (14). Die Auswirkungen hängen nicht nur vom Anfälligkeitsgrad und Reaktionsvermögen der natürlichen Systeme ab, sondern auch von der Struktur der menschengemachten Systeme wie der Organisation des Gesundheitswesens oder der Maßnahmen zur Verringerung (oder Warnung vor) der Gefahr von Naturkatastrophen, einschließlich Tsunami;

9.

unterstreicht, dass dieses Problem mit 447 auf 22 Mitgliedstaaten verteilten Küstenregionen und sechs großen Meeresgebieten auf europäischer Ebene große Proportionen annimmt. In diesen Gebieten leben 41 % der europäischen Bevölkerung, ein Prozentsatz, der den 41 % an Erwerbstätigen in der Union entspricht (15). 35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der 22 Länder mit Küstenregionen, was 3,5 Billionen EUR entspricht, werden innerhalb von 50 km von der Küste erwirtschaftet, und der Wert der Wirtschaftsgüter, die sich in einer Entfernung von bis zu 500 m von der Küste befinden, wird auf 500-1 000 Mrd. EUR geschätzt (16). Dies zeigt die Bedeutung der Küstenregionen im Hinblick auf die Produktion und ihren wirtschaftlichen und sozialen Wert für die Entwicklung und den Zusammenhalt der Region. Diese Werte müssen im Zuge der Anpassung an den Klimawandel unbedingt bewahrt oder weiter gestärkt werden;

10.

ist daher überzeugt, dass es vom wirtschaftlichen und sozialen Standpunkt aus dringend erforderlich ist, trotz der andauernden Staatsverschuldungskrise in einigen Ländern der Eurozone die Anpassung in den Küstenregionen zu fördern, nicht zuletzt mit Blick auf die durch Untätigkeit entstehenden höheren Kosten. Aus jüngeren Studien (17) geht hervor, dass sich ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen – im Vergleich zur Situation von 1995 – der auf EU-Ebene entstehende durchschnittliche Schaden im Zeitraum 2041-2070 auf 11,7 Mrd. EUR pro Jahr und im Zeitraum 2071-2100 auf jährlich 17,4 Mrd. EUR belaufen wird. In denselben Bezugszeiträumen könnte sich die Zahl der jährlich einem Überschwemmungsrisiko ausgesetzten Personen um jeweils ca. 40 000 und 80 000 erhöhen. Die jährlichen Kosten für die Anpassung werden hingegen im Zeitraum 2041-2070 auf ca. 1 Mrd. EUR und im Zeitraum 2071-2100 auf 0,7 Mrd. EUR geschätzt, was zeigt, dass die Vorteile einer Anpassung die Kosten eines Untätigseins bei weitem übersteigen. In derselben Studie wird die Notwendigkeit einer Anpassung auch unabhängig vom Klimawandel nahegelegt, infolge der sozialwirtschaftlichen Entwicklung der Küstenregionen und somit des größeren Werts der zu schützenden Güter und Investitionen;

11.

betont darüber hinaus, dass die Kosten – sowohl der Schäden als auch der Anpassung – im Verhältnis zum BIP von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich schwanken; insbesondere Inseln haben aufgrund ihrer geografischen Besonderheiten höhere Kosten für lokale Maßnahmen zu tragen;

12.

hebt hervor, dass die Küstenregionen wichtige natürliche Lebensräume bilden und zum Erhalt der biologischen Vielfalt  (18) , der Landschaft und empfindlicher Ökosysteme wie beispielsweise Feuchtgebieten sowie zur Nutzung der Ökosystemdienste beitragen, von deren Schutz die Attraktivität und wirtschaftliche Nachhaltigkeit dieser Regionen sowie ihre kulturelle Identität abhängt. Der Ausschuss stellt außerdem fest, dass ein großer Teil der Küsten- (19) und Meeresgebiete im Rahmen des NATURA-2000-Netzes geschützt wird;

13.

betont, dass die Anpassung in den Küstenregionen ein kompliziertes und fachgebietsübergreifendes Unterfangen ist. Diese Regionen bilden die Schnittstelle zwischen Land- (städtische Ballungsgebiete, Industrie, Landwirtschaft, Wälder und Flüsse) und Meeressystemen (Fischerei, Aquakultur, Hafenaktivitäten, Seeverkehr, Tourismus). Ferner besitzen sie Verwaltungsbefugnisse (z.B. im Bereich Überschwemmungsrisiken, Trinkwasserversorgung und Bodennutzung), die häufig auf mehrere Verwaltungsebenen verteilt sind (20);

C.   Europäischer Ansatz, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

14.

begrüßt die Absicht der Kommission, eine integrierte europäische Strategie und gemeinsame Instrumente für die Anpassung festzulegen. Der Ausschuss ist überzeugt, dass ein europäischer Ansatz für die Anpassung an die heutigen und künftigen Klimaveränderungen einen zusätzlichen Nutzen zu den von den Mitgliedstaten oder lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ergriffenen Maßnahmen erbringen könnte, ohne gegen das Subsidiaritätsprinzip zu verstoßen, auch angesichts dessen, dass der Klimawandel grenzüberschreitende Auswirkungen hat;

15.

hält es jedoch für erforderlich, dass die künftige europäische Anpassungsstrategie ausreichend detailgenau sein muss, um den regionalen Unterschieden im Hinblick auf Folgendes Rechnung zu tragen: (i) Art der Auswirkungen, (ii) Grad der Gefährdung und langfristige Auswirkungen, (iii) wirtschaftliche Bedingungen (beispielsweise gefährdete Güter und Ressourcen), (iv) soziale Struktur (z.B. Bevölkerungsdichte und Kapazität der menschengemachten Systeme) und (v) strukturelle Merkmale (z.B. Randlage oder Nachteile wie z.B. eine höhere Anfälligkeit für Klimaveränderungen, wie dies bei Küstengebieten, Inseln und Bergregionen sowie Gebieten in äußerster Randlage der Fall ist (21);

16.

weist darüber hinaus darauf hin, dass in der künftigen Strategie Anpassungsmaßnahmen festgelegt werden sollten, die ebenso wie die Finanzierungsinstrumente ausreichend flexibel sind, um einerseits den regionalen Unterschieden und andererseits der ständigen Fortentwicklung das Anpassungsprozesses Rechnung tragen zu können. Diese Maßnahmen müssen ferner auf die Eindämmungsmaßnahmen abgestimmt werden, um Fehlanpassungen zu vermeiden, die zu höheren Treibhausgasemissionen oder einer größeren Anfälligkeit führen könnten;

17.

ist der Ansicht, dass die Rolle der EU bei der Anpassung der Küstenregionen auf Initiativen in folgenden Bereichen ausgerichtet werden sollte: (i) Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen im Falle einer grenzüberschreitenden Dimension der Auswirkungen oder der Maßnahmen, (ii) Bildungsmaßnahmen, (iii) Erwerb von Know-How zur Schließung von Lücken, was im Falle der Küstengebiete häufig eine komplexe Dynamik und eine fachgebietsübergreifende Herangehensweise erfordert, (iv) Verbreitung von Know-How, bewährten Verfahren und Erfolgsbeispielen, (v) technische und finanzielle Unterstützung bei der Konzipierung und Umsetzung lokaler und regionaler integrierter Anpassungsstrategien, (vi) Erforschung und Entwicklung von innovativen Anpassungstechniken und (vii) Festlegung und technische und finanzielle Unterstützung von Programmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen makroregionaler Anpassungsmaßnahmen;

18.

ist außerdem der Ansicht, dass die Kommission eine entscheidende Rolle bei der Abstimmung und Bewertung der zahlreichen mit europäischen Mitteln kofinanzierten Forschungs- und Investitionsprojekte spielen sollte, wobei Überschneidungen vermieden, verstärkt Synergien genutzt und die Verbreitung und umfassende Anwendung der besten Lösungen und Instrumente gefördert werden sollten; dabei sollte die Europäische Kommission für die Abstimmung gemeinsamer Maßnahmen benachbarter Staaten bzw. Küstenregionen sowie für die Umsetzung gemeinsamer Forschungs- und Investitionsprojekte sorgen;

19.

bekräftigt (22) die Notwendigkeit, für eine größere Konsistenz zwischen den europäischen Politikbereichen zu sorgen, insbesondere mit der Umweltpolitik. Der Ausschuss stellt beispielsweise fest, dass die Umsetzung der Habitat- (92/43/EWG) und Vogelrichtlinie (79/409/EWG) durch Anpassungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Infrastruktur infrage gestellt werden könnte. Er weist darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang wichtig ist, wirksame und transparente lokale Konzertierungsverfahren zur Festlegung von Wiederherstellungs- und/oder Ausgleichsmaßnahmen für Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse zu konzipieren, auf die sich die Anpassungsmaßnahmen nachteilig oder schädigend auswirken;

20.

erkennt an, dass das IKZM-Instrument (integriertes Küstenzonenmanagement) von wesentlicher Bedeutung ist, um die Integration der Maßnahmen in Küstengebieten zu erleichtern, vor allem im Hinblick auf bislang noch nicht gänzlich geregelte Fragen wie Erosion, Anpassung an den Klimawandel und grüne Infrastruktur, und um die regionale Zusammenarbeit zwischen lokalen Akteuren beispielsweise mit Hilfe von Initiativen wie der Sardinia Charter im Mittelmeerbecken zu fördern (23). Begrüßt daher die Überarbeitung der Empfehlung aus dem Jahr 2002, bei der dem stärker verzahnten EU-Politikrahmen Rechnung getragen wird, der in den letzten Jahren für das Meeres- und Küstenmanagement festgelegt worden ist (24). Diesbezüglich hofft der Ausschuss, dass diese Gelegenheit genutzt wird, um das IKZM-Instrument stärker auf die Anpassung auszurichten;

21.

hält die Aussicht, dass die finanzielle Unterstützung der EU im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 deutlich erhöht werden soll und mindestens 20 % der Gesamtausgaben für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen werden sollen, für begrüßenswert. Der Ausschuss betont aber, dass bei den Finanzierungszuständigkeiten ein gerechtes und realistisches Verhältnis zwischen den verschiedenen Regierungsebenen sichergestellt werden muss, wobei auch den derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gebietskörperschaften Rechnung getragen werden sollte, jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Komplementarität und Zusätzlichkeit. Außerdem muss die Erschließung alternativer Ressourcen erleichtert werden;

22.

schlägt in diesem Zusammenhang erneut vor (25), einen Teil der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Durchführung von Anpassungs- (und Eindämmungs-)maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss spricht sich außerdem dafür aus, dass die Kommission Empfehlungen für die Einbeziehung des Privatsektors (einschließlich Versicherungsgesellschaften) in die Risikobewertung und -teilung und die Sensibilisierung ausarbeitet;

D.   Voraussetzungen, um die Herausforderungen bewältigen und Anpassungslösungen vorschlagen zu können

23.

unterstreicht, dass es wichtig ist, den Anpassungsprozess nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten zu beleuchten, sondern auch und vor allem im Hinblick auf die Chancen und Vorteile im Vergleich zur Untätigkeit, und weist nachdrücklich darauf hin (26), dass er als ein potenzielles Instrument zur Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und grünen regionalen Wirtschaft angesehen werden sollte. Er betont jedoch, dass die Voraussetzung hierfür eine lokale Verwaltung ist, die sich der Risiken und Folgen des Klimawandels bewusst, für die zu ergreifenden Maßnahmen zuständig und in der Lage ist, die Politiken und Maßnahmen auf lokaler Ebene zu integrieren und auf die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten zuzugreifen;

24.

weist darauf hin, dass einige Regionen zwar aktiv gegen den Klimawandel angehen, jedoch generell die Gefahr eines unzureichenden Bewusstseins für die Tragweite des Problems besteht. Der Ausschuss hält es daher für wichtig, Informationskampagnen zu organisieren, um den ursächlichen Zusammenhang zu verdeutlichen, der zwischen den Klimaveränderungen und den Problemen vor Ort wie Wasserknappheit, Reduzierung des Küstenstreifens, Hitzewellen, Überschwemmungen und Erdrutschen besteht. Zugleich könnten dabei Informationen und Beispiele für konkrete Maßnahmen oder Erfolge bei der Anwendung der verfügbaren Anpassungs- und Eindämmungsinstrumente an die Hand gegeben werden (27);

25.

hält es für wesentlich, auf den Europäischen Sozialfonds zurückzugreifen, um auf territorialer Ebene sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor für die notwendige Fähigkeit und Flexibilität zur Bewältigung der Anpassung zu sorgen. So sollte beispielsweise die lokale Verwaltung gestärkt werden, um die Anpassungsstrategien in die in ihre Zuständigkeit fallende sektorale Politik zu integrieren oder um die Entwicklung geeigneter territorialer Rechtsvorschriften zu fördern. Andererseits gilt es, die Zuständigkeiten des Privatsektors im Planungs- und Baubereich auf die neuen Anforderungen abzustimmen, die die integrierten und fachgebietsübergreifenden Politiken mit sich bringen (28);

26.

fordert die Kommission auf, auch auf der Grundlage der mit den einzelnen Projekten gesammelten Erfahrungen Folgendes feiner abzustimmen und weiterzuentwickeln: (i) kartografische Instrumente zur Bereitstellung von Daten und Informationen auf geografischer Grundlage und in einem für die Unterstützung der Beschlussfassungsprozesse auf lokaler und regionaler Ebene nützlichen Maßstab, (ii) einen klaren gemeinsamen Bezugsrahmen für die Bewertung der Anfälligkeit, der Auswirkungen und der Risiken und (iii) Leitlinien für die Konzipierung lokaler Anpassungsstrategien in den Küstengebieten, die dem erforderlichen fachgebietsübergreifenden Ansatz der Maßnahmen und den Multi-Level-Governance-Aspekten in diesen Gebieten Rechnung tragen;

27.

ist insbesondere der Auffassung, dass Anfälligkeitsindikatoren für die Küstenregionen und darauf gestützte Instrumente zum Analysieren der Anfälligkeit entwickelt werden sollten. Neben der Prognose des zeitlichen Ablaufs der Ereignisse und Angaben zum Anpassungsvermögen können diese Indikatoren die Ermittlung und Festlegung von Prioritäten für Maßnahmen vor Ort erleichtern, damit die Ressourcen dort konzentriert werden können, wo der größte Bedarf besteht;

28.

begrüßt die Entwicklung von Informationsplattformen wie CLIMATE-ADAPT, betont jedoch, dass im Einklang mit den Grundsätzen eines gemeinsamen Umweltinformationssystems (SEIS) (29) die Zugänglichkeit ihres Inhalts für die Endnutzer verbessert werden sollte, indem beispielsweise die Informationen in eine ausreichende Zahl von Sprachen übersetzt werden. Darüber hinaus hält es der Ausschuss für sinnvoll, die Entwicklung eines der Anpassungsfinanzierung auf lokaler und regionaler Ebene gewidmeten Teilbereichs und einer Investitionsdatenbank innerhalb der Plattform zu erwägen;

29.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Forschung stärker zu nutzen. Sie muss besser auf die Bedürfnisse der territorialen Politik abgestimmt werden, beispielsweise durch die Ausarbeitung von Anpassungsstrategien und Maßnahmen, die kosteneffizient sind, weil sie auf die lokalen und regionalen Besonderheiten zugeschnitten sind. Zugleich müssen Schritte unternommen werden, um die Schaffung neuer oder die Stärkung bereits bestehender Verfahren für den Dialog und/oder die Partnerschaft zwischen der Wissenschaft, der Politik und – soweit möglich – der Zivilgesellschaft zu erleichtern, beispielsweise durch die gemeinsame Mitwirkung an europäischen Projekten;

30.

bekräftigt (30), dass es für die Küstenregionen von grundlegender Bedeutung ist, die ergriffenen Maßnahmen aufeinander abzustimmen sowie gezielte Forschung zu betreiben, um deren Auswirkungen in aneinander angrenzenden oder grenzüberschreitenden Gebieten zu bewerten, sodass das Problem nicht einfach von einer Gebietseinheit auf eine andere verlagert wird. Durch einen partizipativen Ansatz bei der Ermittlung dieser Maßnahmen und die Einbeziehung aller wichtigen Akteure könnte dafür gesorgt werden, dass die ergriffenen Maßnahmen auf territorialer Ebene kohärent sind;

31.

ist der Ansicht, dass die Anpassungskosten und die Unfähigkeit, die potenziellen Chancen und Vorteile einer Anpassung zu erkennen, eine große Hürde für die Ausarbeitung – und in noch größerem Maße die Umsetzung – lokaler Strategien ist. Daher betont der Ausschuss, dass die lokalen und regionalen politischen Prozesse, die der Planung und Umsetzung lokaler Maßnahmen zugrunde liegen, wirksam vorangetrieben werden könnten, wenn Instrumente entwickelt würden, mit denen sich sowohl die Kosten als auch die Vorteile einer Anpassung bewerten lassen;

32.

ist überzeugt, dass selbst wenn die nötigen Kapazitäten, das entsprechende Bewusstsein und eine ausreichende wissenschaftliche Unterstützung vorhanden wären, der Mangel an Finanzmitteln auf lokaler und regionaler Ebene wirksamen Maßnahmen im Wege stehen würde. Der Ausschuss hält es jedoch für notwendig, direkte Finanzierungsmöglichen für lokale Maßnahmen über Partnerschaftsinstrumente, wie beispielsweise LIFE+ und Horizont 2020, Marktinstrumente wie die Zahlung für Ökosystemdienste oder die Gewinne aus dem Emissionshandelssystem sowie Steuerinstrumente wie die Schaffung von Anreizen vorzusehen;

33.

merkt an, dass der geringen Flexibilität der Anpassungsmaßnahmen entgegengewirkt werden muss, beispielsweise indem reversiblen Strategien der Vorzug gegeben wird, mit "weichen" anstelle von "harten" Maßnahmen (z.B. ein wirksameres Frühwarnsystem für sekundäre Großprojekte) oder indem die Entwicklung "grüner Infrastrukturen" gefördert wird, bei denen das Ziel der Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume die Grundlage für eine ökosystemorientierte Herangehensweise an die Anpassung bildet;

34.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das integrierte Küstenzonenmanagement seit dem Inkrafttreten des IKZM-Protokolls des Übereinkommens von Barcelona im März 2011 für die Mitgliedstaaten des Mittelmeerbeckens obligatorisch ist und dass in diesem Protokoll explizit auf die Anwendung eines ökosystemorientierten Ansatzes zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung der Küstengebiete verwiesen wird (31). Der Ausschuss stellt ferner fest, dass in der EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität (32) ökosystembasierte Ansätze als kosteneffiziente Alternativen zu technologischen Anpassungs- und Eindämmungslösungen angesehen werden, und erwartet daher mit Interesse den Beitrag, den die künftige EU-Strategie für grüne Infrastrukturen zur Anpassung in den Küstenregionen leisten kann;

E.   Institutioneller Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und internationale Zusammenarbeit

35.

fordert die Kommission auf, vorsorglich Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu konsultieren, um sicherzugehen, dass der Vorschlag für eine europäische Anpassungsstrategie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht und darin nachdrücklich und ausführlich genug auf die lokale Ebene eingegangen wird, vor allem im Hinblick auf anfälligere Gebiete wie die Küstengebiete, Inseln und Bergregionen;

36.

ist überzeugt, dass er eine aktive Rolle beim Ausbau von Informationsplattformen wie CLIMATE-ADAPT und OURCOAST spielen kann, insbesondere um zu einer inhaltlichen Ausrichtung dieser Plattformen auf die lokalen Bedürfnisse und Besonderheiten beizutragen und somit deren Nutzen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Informationsverbreitung zu erhöhen;

37.

weist erneut darauf hin (33), dass er regelmäßig zu den Klimaschutzverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene konsultiert werden sollte, und fordert daher, (i) ihn in eine europäische Arbeitsgruppe "Anpassung" einzubeziehen, die sich auf Gebiete mit dauerhaften Nachteilen – u.a. auch Nachteilen infolge der Auswirkungen des Klimawandels und somit die Küstengebiete, Inseln und Bergregionen sowie Gebiete in äußerster Randlage betreffenden Nachteilen – konzentriert, und (ii) ihm Beobachterstatus beim Anpassungsausschuss (34) zu gewähren;

38.

ist überzeugt, dass sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene eine größere Solidarität und Interaktion zwischen den Regionen erforderlich ist, um das Know-How und die Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf den Anpassungsprozess zu nutzen. Der Ausschuss begrüßt daher Initiativen zur Festlegung gemeinsamer Zielvorgaben für die lokale Verwaltung wie die Durban-Anpassungscharta (Durban Adaptation Charter), solche zur Förderung innovativer Partnerschaften wie der territoriale Ansatz in Bezug auf den Klimawandel (35) oder solche, die auf die Schaffung eines Netzes für die gemeinsame Nutzung, die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich umweltfreundlicher Technologien abzielen wie das Zentrum und Netzwerk für Klimaschutztechnologie (36).

Brüssel, den 10. Oktober 2012

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  IPCC, 2012: "Managing the Risks of Extreme Events and Disasters to Advance Climate Change Adaptation". Sonderbericht der Arbeitsgruppen I und II des Weltklimarats (IPCC).

(2)  : "Die Ermittlung von Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel und deren Bewertung anhand von Kriterien wie Verfügbarkeit, Vorteile, Kosten, Wirksamkeit und Machbarkeit"; : "In menschengemachten Systemen die Anpassung an das aktuelle oder erwartete Klima und dessen Auswirkungen, um den Schaden zu begrenzen oder sich bietende Chancen wahrzunehmen. In natürlichen Systemen die Anpassung an das aktuelle Klima und dessen Auswirkungen; menschliches Eingreifen kann die Anpassung an das erwartete Klima erleichtern" (Definition aus dem Glossar des in Fußnote 1 genannten Dokuments).

(3)  CdR 118/2007 fin und CdR 72/2009 fin.

(4)  COM(2007) 354 final; COM(2009) 147 final; Vereinbarung zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), 21. Juni 2012.

(5)  Vereinbarung von Cancún, 2010: http://cancun.unfccc.int/.

(6)   am 19. Juni 2012 auf dem Rio+20-Gipfel verabschiedetes Dokument.

(7)  COM(2011) 615 final/2 vom 14.3.2012.

(8)  Policy Research Corporation (2009), "The economics of climate change adaptation in EU coastal areas".

(9)  CdR 72/2009 fin.

(10)  Die "Küstenregionen" werden als an das Meer grenzende Gebietseinheit der dritten Ebene (NUTS 3) definiert, deren Bevölkerung zu mindestens 50 % in einer Entfernung von weniger als 50 km vom Meer lebt. Auch Hamburg ist eine Küstenregion, obwohl die Stadt diese Kriterien nicht erfüllt, da sie als stark vom Meer beeinflusst gilt.

(11)  EUA-Daten und Eurosion-Projekt in: Policy Research Corporation (2009), "The economics of climate change adaptation in EU coastal areas".

(12)  EUA (2010), "10 Messages for 2010 – Coastal ecosystems".

(13)  Brown S., Nicholls R.J., Vafeidis A., Hinkel J. und Watkiss P. (2011). Die Stiftung European Science Foundation schätzt den Verlust an Feuchtgebieten infolge des Klimawandels auf eine Größenordnung von 17 % an der Atlantikküste, 31-100 % an der Mittelmeerküste und 84-98 % an der Ostseeküste (Quelle: Europäische Kommission, GD Umwelt (2012), "LIFE and coastal management").

(14)  Policy Research Corporation (2009), "The economics of climate change adaptation in EU coastal areas".

(15)  Regionales Jahrbuch 2011 von Eurostat, Kapitel 13 – Küstenregionen.

(16)  Policy Research Corporation (2009), "The economics of climate change adaptation in EU coastal areas".

(17)  ClimateCost (the Full Costs of Climate Change): http://www.climatecost.cc/home.html. In: Brown S., Nicholls R.J., Vafeidis A., Hinkel J. und Watkiss P. (2011). Die Daten beziehen sich auf das "Stabilisierungsszenario" ENSEMBLES E1 (van der Linden und Mitchell, 2009: Lowe et al., 2009a), bei dem von einem Anstieg des Meeresspiegels um 18 cm bis 2050 und um 26 cm bis 2080 und einem Temperaturanstieg von weniger als 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau ausgegangen wird, d.h. davon, dass die derzeit weltweit ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels Wirkung zeigen. Ein derartiges Szenario führt zum günstigsten Kosten-Nutzen-Verhältnis.

(18)  In den Anhängen der Habitatrichtlinie werden 50 Arten von Küstenlebensräumen sowie 150 Tierarten aufgezählt, die (neben den Vögeln) Ökosysteme in Küstenregionen bevorzugen (Quelle: EUA (2010), "10 Messages for 2010 – Coastal ecosystems").

(19)  Europäische Umweltagentur (2010), "10 Messages for 2010 – Coastal ecosystems".

(20)  Policy Research Corporation (2009), "The economics of climate change adaptation in EU coastal areas".

(21)  CdR 89/2012 fin.

(22)  CdR 118/2007 fin.

(23)  In der im Juli 2008 in Alghero, Sardinien, verabschiedeten Charta werden die Grundsätze und Ziele eines Netzes für den Dialog und gemeinsame IKZM-Initiativen im Mittelmeerraum (ICZM Mediterranean Dialogue) festgelegt.

(24)  Insbesondere die integrierte Meerespolitik (COM(2007) 575 final) und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG).

(25)  CdR 269/2011 fin, CdR 5/2011 fin, CdR 245/2010 fin, CdR 72/2009 fin.

(26)  CdR 118/2007 fin.

(27)  Ein Beispiel für ein für die weltweite Kampagne "Making Cities Resilient – My City is Getting Ready" (www.unisdr.org/campaign) konzipiertes Produkt ist die Broschüre "How To Make Cities More Resilient", die sich speziell an die Entscheidungsträger der lokalen Verwaltung richtet und eine strukturierte Einführung in die Risikoreduzierung und die Reaktionsfähigkeit gibt, aber auch Beispiele für bewährte Verfahren und Angaben über die derzeit verfügbaren Instrumente enthält.

(28)  CdR 72/2009 fin.

(29)  Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS), COM(2008) 46 final.

(30)  CdR 118/2007 fin.

(31)  Europäische Umweltagentur (2010), "10 Messages for 2010 – Coastal ecosystems".

(32)  COM(2011) 244 final.

(33)  CdR 269/2011 fin.

(34)  Der Anpassungsausschuss (Adaptation Committee) wurde im Rahmen der Vereinbarung von Cancún geschaffen, um den Unterzeichnern des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaveränderungen (UNFCCC) technische Unterstützung, Anleitung, den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren sowie Synergien zu bieten.

(35)  Territorial Approach to Climate Change – TACC.

(36)  Climate Technology Centre and Network: http://unfccc.int/ttclear/jsp/CTCN.jsp.


Top