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Document 52012AE1301

Stellungnahme der Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ COM(2011) 681 final

ABl. C 229 vom 31.7.2012, p. 77–84 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 229/77


Stellungnahme der Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“

COM(2011) 681 final

2012/C 229/15

Berichterstatterin: Madi SHARMA

Mitberichterstatter: Stuart ETHERINGTON

Die Europäische Kommission beschloss am 25. Oktober 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)

COM (2011) 681 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 18. April 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 481. Plenartagung am 23./24. Mai 2012 (Sitzung vom 24. Mai) mit 203 gegen 12 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss lobt die Kommission für ihr Engagement zur Förderung der verantwortungsvollen Geschäftspraxis durch eine Reihe politischer Initiativen, die im Paket „Verantwortungsbewusste Unternehmen“ (1) als Teil der Europa-2020-Strategie festgelegt sind.

1.2   Der EWSA stellt fest, dass die Europäische Kommission den freiwilligen Charakter (im Unterschied zum „unverbindlichen“ Charakter) der CSR respektiert, dass sie unterstreicht, dass die Bekanntheit der CSR auf Unternehmensebene gesteigert wurde, und das sie die Notwendigkeit der Flexibilität für die Innovativität von Unternehmen anerkennt.

1.3   Der EWSA stellt fest, dass im neuen Vorschlag die Definition der CSR über den bestehenden Rahmen ausgeweitet wird. Allerdings bleiben darin allzu viele Fragen unbeantwortet. So wurde keine Klarheit geschaffen:

über den Begriff „Unternehmen“, der zur Vermeidung von Missverständnissen so definiert werden sollte, dass er alle privaten, öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Interessenträger erfasst;

über die verschiedenen kulturellen CSR-Ansätze;

über den Unterschied zwischen „social responsibility“ („soziale Verantwortung“, nur am Arbeitsplatz) und „societal responsibility“ („gesellschaftliche Verantwortung“, auch außerhalb des Arbeitsplatzes);

darüber, für welche freiwilligen Tätigkeiten die Meldung verpflichtend ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass alle CSR-Tätigkeiten freiwilliger Natur sind und über rechtliche Anforderungen hinausgehen;

über spezifische Maßnahmen für KMU (in der Mitteilung werden alle Unternehmen über einen Kamm geschoren);

über die Unterscheidung zwischen „CSR“ und „Unternehmensführung“ (corporate governance), wobei es wichtig ist, diese beiden Konzepte auseinanderzuhalten.

1.4   Der Aktionsplan der Kommission spiegelt hauptsächlich die alte (und jetzt aufgegebene) Definition der CSR wider und wirkt wie eine bloße Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der letzten zehn Jahre. Ausgehend von der neuen Definition der CSR hätte der Ausschuss eher Pläne erwartet, die sich auf die eigentlich neuen Aspekte der „neuen Strategie“ beziehen: Mit diesen Plänen sollen Unternehmen dazu ermutigt bzw. dabei unterstützt werden, Verantwortung für ihre gesellschaftliche Wirkung zu übernehmen und ihren Anteilseigner zu zeigen, wie sie dieses Ziel zu erreichen versuchen. In Ermangelung solcher Pläne kann der Ausschuss nicht sehr viel zur „neuen Strategie“ sagen; er kann nur feststellen, dass die Kommission beabsichtigt, bis zum Sommer dieses Jahres einen Vorschlag für Rechtsvorschriften über die Transparenz der sozialen und ökologischen Informationen vorzulegen, die Unternehmen in allen Branchen bereitstellen.

1.5   Der EWSA unterstützt die Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie (2) aus dem Jahr 2003 und schlägt vor, dass Unternehmen, die die CSR zu einem zentralen Bestandteil ihrer Strategie bzw. ihrer Kommunikation machen, alljährlich – nach nachweisbasierten und transparenten Methoden – soziale und ökologische Informationen vorlegen. Das Ziel ist, nunmehr übliche Verfahren mit international anerkannten Mess- und Bewertungsinstrumenten allgemein zu verbreiten.

1.6   Der EWSA legt Wert auf die Feststellung, dass die CSR-Verfahren auf keinen Fall darauf abzielen dürfen, die nationalen Rechtsvorschriften zu ersetzen oder die Bestimmungen der aus dem sozialen Dialog hervorgegangenen vertraglichen Vereinbarungen einzuschränken. Um eine entsprechende Kontrolle zu gewährleisten, begrüßt der Ausschuss nachdrücklich den Vorschlag zur Einrichtung einer Datenbank zwecks Untersuchung und Überwachung der Inhalte der ausgehandelten transnationalen Abkommen, die zur Regelung der sozialen und ökologischen Aspekte der Globalisierung beitragen.

1.7   Die CSR ist eine sehr wichtige freiwillige Tätigkeit auf dem Experimentierfeld des zivilen Dialogs in einigen Unternehmen, anhand derer die soziale Verantwortung dieser Unternehmen durch externe Interessenträger hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Wirkung bewertet werden kann.

2.   Einleitung

2.1   Am 25. Oktober 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission eine neue Mitteilung mit dem Titel „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“. Diese Strategie umfasst einen Aktionsplan für Ziele, die zwischen 2011 und 2014 umgesetzt werden sollen.

2.2   Zwecks Erneuerung der CSR-Politik geht es der Kommission in ihrer Mitteilung darum

die CSR neu zu definieren;

das Vertrauen von Verbrauchern und Bürgern in die europäischen Unternehmen wiederherzustellen;

die CSR zu fördern, indem diese begünstigt und durch den Märkt belohnt wird;

den Regelungsrahmen zu verbessern;

die CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung zu integrieren;

europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abzustimmen;

den sozialen Dialog und die Transparenz zu fördern; und

eine Datenbank über internationale Rahmenabkommen einzurichten.

2.3   Der vorgeschlagenen erweiterten neuen Definition zufolge ist die CSR „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Sie umfasst zusätzliche Aspekte, die die Unternehmen in ihren CSR-Strategien berücksichtigen sollten. Damit wird die frühere Definition eines Konzepts aktualisiert, „das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren“.

2.4   Die Kommission beabsichtigt, sich weiterhin auf international anerkannte Prinzipien und Leitlinien zu stützen, wenn sie mit Mitgliedstaaten, Drittstaaten, Partnerländern und relevanten internationalen Foren zusammenarbeitet und Unternehmen dazu verpflichtet, ihr Engagement für diese Übereinkommen zu verstärken.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1   Die CSR wird von Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie entwickelt und ist ein Instrument, das Unternehmen dabei hilft, bei der Bewältigung interner und externer sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Herausforderungen mitzuwirken. Die CSR kann zur Verwirklichung der Europa-2020-Strategie beitragen, wenn sie von Unternehmen im Dialog mit verschiedenen Interessenträger entwickelt und ein nicht auf neue Vorschriften gerichteter Ansatz beibehalten wird.

3.2   Die CSR ist ein Konzept der nachhaltigen Entwicklung. Durch die Verdienste der CSR sollte die positive Rolle von Unternehmen in der Gesellschaft, die über rein wirtschaftliche Werte hinausgeht, stärker hervorgehoben werden. Auf keinen Fall dürfen soziale Rechte durch CSR ersetzt werden, die durch vornehmlich in die Zuständigkeit von Staaten und Regierungen fallende legislative, nationale oder internationale Instrumente garantiert sind.

3.3   In einem schwierigen wirtschaftlichen und politischen Klima bietet die CSR-Initiative die Chance für eine positive Annäherung an die Unternehmen, sofern klar ist, dass sich die CSR auf Anstrengungen von Unternehmen zur Förderung ihrer positiven Wirkung und zur Vermeidung bzw. Verringerung ihrer negativen Wirkung auf die Gesellschaft durch über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende freiwillige Maßnahmen bezieht. Der EWSA weist erneut auf seine Stellungnahme aus dem Jahr 2006 hin, in der er betont hatte, dass die CSR grundsätzlich freiwilliger Natur bleiben muss (nicht zu verwechseln mit „unverbindlich“) (3). Der EWSA ist der Ansicht, dass die Diskussion über die CSR konstruktiv neu gestaltet werden sollte, so dass die Unternehmen als Interessenträger in der Gemeinschaft angesehen werden.

3.4   Bei der Überarbeitung dieser Politik sollte bedacht werden, dass das derzeitige Wirtschaftsklima alle Interessengruppen vor Probleme stellt. Die Strategievorschläge der Kommission sollten die Ziele der Förderung von Wachstum als wesentlicher Voraussetzung für die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Wohlstand ergänzen und auf die Ermöglichung einer verantwortungsvolleren Geschäftspraxis ausgerichtet sein.

3.5   Verschiedene Formen und Motivationen im Zusammenhang mit der derzeitigen CSR-Aktivität bestimmen ihre gesellschaftliche Wirkung. Politische Entscheidungsträger sollten die unterschiedlichen Motivationen sowie deren Abhängigkeit von Größe, Kapazität, Einnahmen, Sektor und Aktivität der Unternehmen besser nachvollziehen können. Die Ermittlung der verschiedenen Instrumente und Fördermittel, die für die einzelnen Sektoren erforderlich sind, wird die Informationsgrundlage für die Überarbeitung der CSR-Politik verbessern. Der Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Achtung der anwendbaren Rechtsvorschriften und der Tarifvereinbarungen zwischen Sozialpartnern eine Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen der Verantwortung für ihre gesellschaftliche Wirkung gerecht werden.

3.6   Die CSR hat im Ergebnis der wachsenden Aufmerksamkeit für Umweltbelange zugenommen. Dadurch wurden Arbeitsbedingungen und Sozialbeziehungen in Einklang mit Umweltfragen gebracht Angesichts der gegenwärtigen Krise muss die Kommission die soziale Dimension der CSR stärken.

3.7   Rolle und Präsenz des Sozialwirtschaftssektors, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, werden in der CSR-Agenda außer Acht gelassen. Die Kommission sollte den Wert und die Bedeutung des Beitrags dieses Sektors zur Verwirklichung der CSR-Agenda – sowohl für sich genommen als auch in Partnerschaft mit anderen Sektoren – anerkennen sowie die indirekten Folgen der Vorschläge für den Sozialwirtschaftssektor in Bezug auf die Herstellung von Verbindungen zu Unternehmen bewerten.

3.8   Angesichts der Verpflichtungen, für die sich die EU auf der Rio+20-Konferenz stark macht, unterstreicht der Ausschuss die Zweckmäßigkeit einer Sensibilisierungskampagne bezüglich nicht finanzbezogener Informationen mittels der Veröffentlichung eines regelmäßigen Berichts über die nachhaltige Entwicklung durch alle Unternehmen einer bestimmten Größe (mit ca. 500 Arbeitnehmern), aber auch durch die öffentlichen Verwaltungen und großen Organisationen der Zivilgesellschaft. Durch einen solchen Ansatz würde die Bedeutung der Erforschung der Indikatoren mit dem Ziel gestärkt, über das BIP, die Kohlenstoffbilanz und den Lebenszyklus hinausgehen. Im Einklang mit seinen Rio-Verpflichtungen hat der Ausschuss diesen Ansatz durch die Veröffentlichung seiner Ergebnisse mithilfe des EMAS-Analyseinstruments bereits in die Praxis umgesetzt.

3.9   Mit Blick auf ein schrittweises Vorgehen rät der EWSA der Kommission, den in der momentan überarbeiteten Richtlinie aus dem Jahr 2003 vorgesehenen EU-Rechtsrahmen zur sozialen und ökologischen Bewertung und Information zu konsolidieren. Ein solcher EU-Rechtsrahmen, auf den sich jedes große Unternehmen berufen kann, das die CSR zu einem zentralen Bestandteil seiner Strategie oder Kommunikation macht, muss auf international anerkannten Messinstrumenten basieren und sich an den bereits in mehreren EU-Ländern geltenden nationalen Rechtsvorschriften orientieren.

3.10   Durch die immer zahlreicheren bewährten Verfahren – darunter auch im Rahmen des sozialen Dialogs ausgehandelte Vereinbarungen – verdeutlicht die CSR konkret, welchen zusätzlichen Beitrag der zivile Dialog für die Untersuchung und Lösung gesellschaftlicher Probleme leistet. Der zivile Dialog trägt entscheidend zur Entwicklung einer guten CSR-Praxis bei und mithin zu einer Bewertung, die für die Interessenträger relevant ist, welche hochwertige Informationen über das freiwillige Tätigwerden verantwortungsbewusster Unternehmen oder Investoren benötigen.

3.11   In der Mitteilung der Kommission werden weder die Bedeutung von Frauen in Führungspositionen noch der wirtschaftliche Mehrwert der CSR für die Allgemeinheit anerkannt. Frauen in Führungspositionen und CSR sind zwei Phänomene, die erwiesenermaßen miteinander verknüpft sind, wobei sich eine Gleichstellungspolitik auf Führungsebene positiv auf die CSR auswirkt (4).

3.12   Vermittlungsdienste maximieren das Wachstumspotenzial und den gesellschaftlichen Wert der CSR-Aktivität, indem die Erfordernisse und Kompetenzen von Unternehmen aufeinander abgestimmt werden, um erfolgreiche Partnerschaften zu gründen. Diese bewährte Vorgehensweise sollte deshalb weiter gefördert werden.

3.13   Die Europäische Union sollte nachdrücklich zur Förderung und Sicherung maßgeblicher internationaler CSR-Rahmenregelungen aufgefordert werden. Die Unternehmen sollten diese Instrumente anerkennen, sie als Leitlinien bei der Entwicklung ihrer CSR-Aktivitäten verwenden und ihren Anteilseignern zeigen, wie sie sie einsetzen.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1   Aktualisierung der Definition der CSR

4.1.1   Die Stärke des neuen Vorschlags besteht in der aktualisierten Definition der CSR. Der EWSA hält es jedoch für notwendig, dass die Kommission den Begriff „Unternehmen“ klar definiert, um Fehlinterpretationen vorzubeugen. Die Kommission muss auch klarstellen, welche neuen Maßnahmen auf der Grundlage der aktualisierten Definition entwickelt werden, einschließlich des angekündigten Legislativvorschlags. Die Kommission sollte zudem die Pläne benennen, mit denen die CSR hinsichtlich der unterschiedlichen Akteure in der Wirtschaft (z.B. Großunternehmen, KMU und sozialwirtschaftliche Unternehmen) angeregt werden soll.

4.1.2   Zudem macht der EWSA darauf aufmerksam, dass die Mitteilung insofern unvollständig ist, als darin nicht der Versuch unternommen wird, die Ergebnisse der CSR-Strategie der vergangenen zehn Jahre hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Verhalten von Unternehmen zu bewerten und damit den in dieser Strategie vorgeschlagenen Initiativen und Maßnahmen besser zu untermauern.

4.1.3   Die vorgeschlagene EU-Definition führt den Begriff der Verantwortung in das Konzept der Freiwilligkeit ein, Die neue Strategie trägt dem in der Mitteilung (5) skizzierten multidimensionalen Charakter der CSR Rechnung. Die EU sollte jedoch vorsichtig vorgehen bei dem Versuch, einen neuen Standard zu schaffen, der möglicherweise im Widerspruch zur Norm ISO 26000 steht. Wenn die CSR-Agenda zu dem Ziel der Europa-2020-Strategie in Bezug auf intelligentes und integratives Wachstum einen Beitrag leisten soll, muss sie von den Unternehmen im Dialog mit verschiedenen Interessenträgern entwickelt werden.

4.1.4   Produkte und Dienstleistungen stammen zunehmend von verschiedenen Organisationen des öffentlichen Diensts sowie in unternehmerischen, öffentlichen und sozialwirtschaftlichen Sektoren. Die vorgeschlagene Definition schließt diesen Aspekt der Organisationen ohne Erwerbszweck ein. Die Begriffsbestimmung und ihre Folgen für alle Unternehmen, in denen die CSR praktiziert werden sollte, sind jedoch zu verdeutlichen.

4.1.5   Die gesellschaftlichen Folgen der Finanzkrise unterstreichen die weitreichende Wirkung der Geschäftspraxis. Es ist richtig, dass Unternehmen, insbesondere angesichts der Krise und des verstärkten Wettbewerbs, über ihre Tätigkeiten Rechenschaft ablegen und im Hinblick auf die Förderung einer verantwortungsvollen Geschäftspraxis CSR in ihre Unternehmensstrategie einbeziehen sollten. Allerdings sollte der Rahmen der CSR der gegenseitigen Abhängigkeit von Unternehmen und Gemeinschaft Rechnung tragen.

4.1.6   Die inhärenten Verbindungen zwischen Unternehmen und der Gemeinschaft müssen auch sozialen Dialog und Transparenz umfassen. Im Zusammenhang mit der CSR lassen sich zahlreiche unterschiedliche Aufgaben nennen:

—   organisatorische Gemeinschaft (innerhalb des Unternehmens)– Koordinierung interner Strukturen zur Erfüllung von Verpflichtungen in Bezug auf das Wohlergehen und die Entwicklung von Arbeitnehmern;

—   Gemeinschaft der externen Interessenträger– Zusammenarbeit im Interesse von Unter–nehmen mit Betroffenen, Kunden und anderen Partnern, einschließlich öffentlicher Behörden und Gemeinden;

—   lokale Gemeinschaft– Bewertung und Arbeit zur Verbesserung der Folgen von Geschäftsmethoden für die betreffende lokale Gemeinschaft und die Umwelt.

Unternehmen sollten diese Verbindungen anerkennen und die CSR als zentrales Geschäftsziel bewusst festlegen, um den maximalen finanziellen und sozialen Wert für alle Interessenträger in der Gemeinschaft zu erreichen. Durch die Stärkung der lokalen Netze (6) erhalten alle Interessenträger in der Gemeinschaft, einschließlich der Behörden, die Möglichkeit, sich für das Wohl der Gesellschaft einzusetzen und zusammenzuarbeiten.

4.1.7   Der Ansatz der Kommission in Bezug auf KMU ist alles andere als ideal. Es wird kein Bezug hergestellt zwischen den Unternehmen und dem Beitrag, den KMU EU-weit zur CSR-Agenda leisten. Zudem wurde die Chance vertan, eine umfassende Politik zu konzipieren, die den neuen Formen der Unternehmensführung, wie etwa Internethandel Rechnung trägt und die Möglichkeiten einer effizienteren Informierung von KMU über die CSR-Agenda vorsieht.

4.1.8   In den Vorschlägen der Agenda bleiben die KMU außen vor. In der Mitteilung wird nicht erklärt, was mit Unternehmen („business“) gemeint ist; allerdings impliziert die Wortwahl, dass von Großunternehmen („large companies“) ausgegangen wird. KMU spielen unionsweit eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum und bei der Wettbewerbsfähigkeit, die einen Schwerpunkt des Lissabon-Vertrags bildet. Eine Einheitslösung für unterschiedliche Unternehmen ist nicht akzeptabel.

4.2   Förderung von Vorteilen und Anreizen für die CSR-Aktivität

4.2.1   Es ist wichtig, die wirtschaftlichen Beweggründe hinter der CSR-Aktivität anzuerkennen. In der Mitteilung werden verschiedene Vorteile skizziert, die neben bestimmten bewährten Methoden gefördert werden sollten, um die Unternehmen zu informieren und dazu zu ermutigen, sich stärker zur CSR zu verpflichten.

4.2.2   Der wirtschaftliche Nutzen der CSR sollte jedoch nicht überbewertet werden. Unternehmen haben Marketing- und Verkaufsabteilungen für Werbung und die Ermittlung von Verbraucherbedürfnissen. Die CSR ist im Wesentlichen ein Ansatz der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich des Wirtschaftswachstums unter sozialen und ökologischen Aspekten; ihre Reduzierung auf rein wirtschaftliche Ergebnisse kann negative Folgen wie die Aufgabe einer Strategie zeitigen, wenn die Resultate nicht den finanziellen Erwartungen entsprechen.

4.2.3   Der Rückgriff auf die öffentliche Auftragsvergabe als Marktanreiz erfordert eine sorgfältige Abwägung und eine angemessene Anwendung. Sozialkriterien, einschließlich der ILO-Normen, müssen an den Inhalt des Auftrags geknüpft bleiben, um eine rein symbolische CSR zu verhindern und positive soziale Werte zu gewährleisten. Dies kann auch eine angemessenere und wirksamere CSR in industriellen Bereichen begünstigen.

4.2.4   Bei der Auftragsvergabe müssen unbedingt Sozialklauseln mit absoluter Transparenz berücksichtigt werden. Dies ist entscheidend, um eine adäquate Dienstleistungserbringung und die Einhaltung der Grundsätze des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt sicherzustellen. Die GD Wettbewerb muss zur öffentlichen Auftragsvergabe als Marktanreiz konsultiert werden.

4.2.5   Die Initiative für soziales Unternehmertum („SBI“) wird zwar als ein gesondertes ergänzendes Politikinstrument im Paket der Kommission von Vorschlägen für verantwortungsvollere Unternehmen (7) dargestellt, ihr großes Potenzial für die CSR-Agenda jedoch außer Acht gelassen. In einem rauen Wirtschaftsklima sind die Unternehmen vorsichtiger, was unprofitable Ausgaben betrifft. Es ist allgemein bekannt, dass Sozialunternehmen im Rahmen ihrer Finanzpläne auf Privatkapital setzen (8); soziale Investitionen und das Angebot unentgeltlicher Dienstleistungen an neue Sozialunternehmen sind somit eine Möglichkeit für Unternehmen, um aus ihren CSR-Investitionen finanzielle und soziale Rendite  (9) zu erzielen. Beide Initiativen würden ihr Ziel erreichen und dabei das Wachstumspotenzial und die Fähigkeit, soziale Werte zu schaffen, maximieren.

4.3   Motivationen und Förderung von CSR-Aktivitäten

4.3.1   Die derzeitige CSR-Aktivität hat viele Formen und verschiedenartige Motivationen, die ihre gesellschaftliche Wirkung prägen. Das Spektrum reicht von einem defensiven Schutz der Aktionärsinteressen, Spenden für wohltätige Zwecke und Sponsoring – wie in einigen Mitgliedstaaten – bis hin zu bedeutsameren Tätigkeiten wie der strategischen Verknüpfung von Aktivitäten mit dem Kerngeschäft und den transformativen Anstrengungen zur Ermittlung der eigentlichen Ursachen gesellschaftlicher Probleme und ihrer Lösung (10). Der EWSA weist darauf hin, dass neue Regeln insofern kontraproduktiv sein können, als sie in einigen Ländern eventuell Unternehmen von meldepflichtigen Tätigkeiten abhalten.

4.3.2   Politische Entscheidungsträger müssen die Größenordnung der Aktivität begreifen, um ein positives Umfeld für stärker auf Strategie und Umgestaltung ausgerichtete CSR-Anstrengungen zu begünstigen. Die Anforderungen sollten nicht dazu führen, dass die CSR-Aktivität auf einen Mindeststandard reduziert wird; vielmehr sollten sie freiwillige Kodizes bleiben, die losgelöst von rechtlichen Anforderungen zu sehen sind.

4.3.3   Die Bemühungen sollten auf verbesserte Information und die Selbstverpflichtung zu zivilem Dialog im gesamten Unternehmen– von den Direktoren bis zu den Angestellten – abzielen, um effizientere CSR-Programme zu erreichen und eine ethischere Unternehmenskultur zu fördern. Engagierte Lenkungsgruppen, an denen u.a. leitende Angestellte teilnehmen, haben nachweislich erfolgreiche strategische Leitlinien erstellt und zur Umsetzung der CSR-Aktivität beigetragen.

4.3.4   Im Prinzip ist die Selbst- bzw. Koregulierung eine gute Idee; allerdings müssen Mechanismen geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass die Erfüllung der Anforderungen nicht ungewollt zu einer Belastung für die KMU wird, z.B. im Zuge vertraglicher Vereinbarungen mit größeren Unternehmen als Unterauftragnehmern oder Zulieferern. Der Kommissionsvorschlag zur Erarbeitung eines Verhaltenskodizes sollte – unter gebührender Berücksichtigung des Wesens der Selbst- bzw. Koregulierung – Leitlinien für Unternehmen umfassen, die CSR-Aktivitäten anstreben.

4.4   Engagement für die Rolle der Arbeitnehmerin der CSR-Agenda

4.4.1   Die CSR innerhalb eines Unternehmens bleibt ohne das Engagement der betreffenden Arbeitnehmer wirkungslos. Die CSR-Agenda sollte in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung, den Beschäftigten und ggf. den Sozialpartnern festgelegt werden, um das Ethos der Organisation widerzuspiegeln. Die CSR geht über bloße „Teambildung“ hinaus, wobei das Engagement der Beschäftigten für den Erfolg einer Strategie entscheidend ist.

4.4.2   Die Rolle der Sozialpartner bei der Verbreitung von Informationen und der Stärkung des sozialen Dialogs ist für jede CSR-Agenda von großem Wert. In den maßgeblichen Unternehmen sollten Plattformen eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass Tarifvereinbarungen, Transparenz, Kommunikation und Mitbestimmung – die alle Elemente der CSR-Agenda sind – auch umgesetzt werden.

4.4.3   Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsmethoden sind wichtige Faktoren im Rahmen des multidimensionalen Charakters der CSR. Unternehmen sollten Tätigkeiten entwickeln, die über internationale und europäische Regelungen und Leitlinien hinausgehen, die einerseits auf den acht grundlegenden ILO-Menschenrechtsübereinkommen beruhen und andererseits die Bereiche Gesundheit und Wohlergehen der Arbeitnehmer sowie Ausbildung berühren. In sämtlichen Unternehmen muss ethischen und gerechten internen Strukturen Aufmerksamkeit geschenkt werden, Tarifabkommen dürfen nicht übergangen werden.

4.5   Wissensaustausch

4.5.1   Im Bereich der CSR-Politik ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten auf „kollegiale“ Weise voneinander lernen (peer learning – 9. Absichtserklärung). Es sollte besonders darauf geachtet werden, dass allen Mitgliedstaaten geholfen wird, ihre nationale CSR-Politik auszugestalten und zu aktualisieren sowie aus ihrer bisherigen Politik in diesem Bereich Lehren zu ziehen.

4.5.2   In der Union müssen alle offizielle Stellen – nationale, regionale, lokale und EU-Institu–tionen – eine CSR-Strategie erarbeiten und umsetzen, um ein Vorbild für andere Sektoren zu sein. Dazu gehören eine solide interne CSR-Politik, die Lenkung innovativer CSR-Modelle und –Aktivitäten, die Erleichterung des Austauschs bewährter Methoden und die Steuerung der Entwicklung lokaler Netze zur Gewährleistung des Engagements der Gemeinschaft.

4.5.3   In bestimmten Industriesektoren könnten Multi-Stakeholder-Plattformen dabei helfen, ernsthafte Diskussionen zwischen Unternehmen und betroffenen Akteuren über Geschäftspraktiken zu führen und den nützlichen Austausch bewährter Methoden und Lernerfahrungen in und zwischen den Sektoren zu erleichtern, wobei die Eigenständigkeit der für die Bestimmung des Zuständigkeitsbereichs und der Tätigkeiten der Plattform verantwortlichen Akteure gebührend zu berücksichtigen ist. Allerdings sollten bedenkliche Geschäftspraktiken von einem Gericht auch mit Strafen belegt werden können.

4.5.4   Es muss die Beteiligung der KMU an den Stakeholder-Plattformen gewährleistet werden, angesichts der Tatsache, dass die Teilnehmer bisher vornehmlich große Unternehmen waren. Alle Unternehmen müssen die Gelegenheit zur Teilnahme erhalten, sodass ganze Sektoren und wichtige Problembereiche besser vertreten sind.

4.5.5   Der EWSA begrüßt die Absicht, Bildungs- und Ausbildungsprojekte im Bereich der CSR finanziell zu unterstützen und das im Bildungswesen tätige Personal und die Unternehmen für die Bedeutung der CSR zu sensibilisieren (8. Absichtserklärung). Dies ist besonders wichtig für die KMU, die vielfach die bestehenden Möglichkeiten nicht kennen oder nicht die Fachkenntnisse besitzen, um CSR-Projekte durchzuführen.

4.5.6   Der Einsatz von Strukturfondsmitteln für die CSR-Initiativen sollte sehr sorgfältig geprüft werden. Der EWSA erinnert die Kommission an die für das nächste Strukturfinanzierungsprogramm geplanten Kürzungen, weshalb die für CSR-Initiativen vorgesehenen Mittel für klar definierte Ziele in den Bereichen Armutsbekämpfung, soziale Ausgrenzung und regionale Entwicklung verwendet werden sollten. Diese Mittel sollten ausschließlich an Unternehmen mit begrenzten Kapazitäten und finanziellen Ressourcen, wie etwa KMU oder zivilgesellschaftliche Organisationen, gehen, um sie bei der Entwicklung von CSR-Maßnahmen und -Verpflichtungen zu unterstützen.

4.5.7   Informationsportale sollten unterstützt und entwickelt werden, um Unternehmen wie auch E-Commerce-Firmen eine leicht zugängliche Plattform zu bieten, über die im Interesse der Gesellschaft bewährte Methoden, Kompetenzen sowie finanzielle und nichtfinanzielle Mittel effizient ausgetauscht werden können.

4.6   CSR und sozialwirtschaftliche Partner

4.6.1   Die Zivilgesellschaft kommt in der Initiative für eine CSR-Politik zu kurz. Zivilgesellschaftliche Organisationen bieten Vorbilder im Bereich der Strategie für verantwortungsvolle Geschäftspraxis, der Governance und der Foren und sind häufig im Bereich CSR tätig. In der Mitteilung wird versäumt, den Bezug zwischen dem „kommerziellen“ Sektor und dem „gemeinnützigen“ Sektor eingehender zu untersuchen.

4.6.2   Die Sektoren arbeiten bereits seit langem partnerschaftlich zusammen, was weiter gefördert werden sollte, da „unternehmerisches soziales Engagement […] eine wichtige Säule zum Aufbau und Erhalt zivilgesellschaftlicher Institutionen […]“ ist (11).

4.6.3   Die gegenseitigen Vorteile der Partnerschaft sollten gefördert werden, um eine sinnvollere CSR-Aktivität anzuregen. Die Abstimmung von Erfordernissen und Kompetenzen in Partnerschaften wird die Wirksamkeit und den Nutzen der sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Gemeinschaften und Unternehmen erhöhen. Die Förderung nichtfinanzieller Hilfen ist wichtig für eine breitere Unterstützung durch andere Sektoren – und begünstigt ein stärker strategisch geprägtes Denken über CSR-Fähigkeiten. Das umfasst die Förderung des freiwilligen Engagements von Mitarbeitern, der Erbringung unentgeltlicher Dienstleistungen und die Bereitstellung von Sachspenden (Räumlichkeiten, Geräten usw.).

4.6.4   Die Kommunikation zwischen Sektoren ist eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Partnerschaft. Vermittlungsdienste (12) tragen dazu bei, die geschäftlichen Beziehungen zwischen zwei Sektoren zu verbessern und zu vereinfachen sowie kulturelle Unterschiede zu überwinden. Diese Dienste sollten unterstützt und den Unternehmen zugänglicher gemacht werden, damit sie die Schwierigkeiten meistern können, die auf dem Weg hin zu gemeinsamen sektorübergreifenden Werten und einem effektiven Engagement bei CSR-Projekten bestehen.

4.7   Internationale Leitlinien und Übereinkommen

4.7.1   Die ILO hat acht grundlegende Übereinkommen als ein Fundament für Rechte auf globaler Ebene geschaffen. Die Mitgliedstaaten haben diese grundlegenden Übereinkommen bereits ratifiziert. Die EU kann ihren Beitrag zu diesen Übereinkommen leisten, indem sie dafür Sorge trägt, dass auch Drittländer sich an die entsprechenden Vereinbarungen halten.

4.7.2   Der EWSA unterstützt nachdrücklich die Absicht der Kommission, die Förderung der CSR mit den bestehenden globalen Instrumenten völlig in Einklang zu bringen, insbesondere mit den überarbeiteten Leitlinien der OECD, der Grundsatzerklärung der ILO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik, der ISO 26000, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte sowie den Internationalen Rahmenvereinbarungen (IRV). Der EWSA fordert die Kommission auf, genau darzulegen, wie sie dies zu erreichen gedenkt.

4.7.3   Die OECD-Leitlinien wurden von 42 Ländern angenommen, darunter 24 EU-Mitgliedstaaten. Die Leitlinien beinhalten einen einzigartigen Überwachungsmechanismus: nationale Kontaktstellen, die für Verbreitung der Leitlinien und die Bearbeitung von Fällen mutmaßlicher Verstöße zuständig sind. Deshalb empfiehlt der EWSA, dass innerhalb der überarbeiteten CSR-Strategie der EU Mittel für den Kapazitätenaufbau bezüglich der OECD-Leitlinien vorgesehen werden. Ferner spricht er sich dafür aus, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den Einfluss der Sozialpartner innerhalb dieser nationalen Kontaktstellen stärken.

4.7.4   Der EWSA ist der Ansicht, dass die der Schwerpunkt der CSR-Politik auf die Bereitstellung strategischer Orientierungshilfen für Unternehmen gelegt werden sollte, da die Überprüfung der CSR-Verpflichtungen von Unternehmen mit über 1 000 Beschäftigten (10. Absichtserklärung) unpraktisch ist und umfangreiche Finanzmittel der EU erfordern wird.

Brüssel, den 24. Mai 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  COM(2011) 685 final.

(2)  Vierte Richtlinie über den Jahresabschluss 2003/51/EG.

(3)  ABl. C 325 vom 30.12.2006, S. 53-60.

(4)  Siehe: http://newsforchangingtimes.com/2012/02/17/women-boardroom-csr-un-women-ingrid-kragl/

(5)  COM(2011) 681 final, S. 7.

(6)  ABl. C 175, 28.7.2009, S. 63-72.

(7)  COM(2011) 685 final.

(8)  ABl. C 24, 28.1.2012, S. 1.

(9)  COM(2011) 682 final, S. 6.

(10)  www.csrinternational.org

(11)  ABl. C 125 vom 27.5.2002.

(12)  Vermittlungsdienste (brokerage services) sind Unternehmen, die die Kontaktaufnahme zwischen Organisationen aus verschiedenen Sektoren unterstützen und durch die Harmonisierung von Erfordernissen, Kompetenzen und Ressourcen wirksamere Arbeitsbeziehungen in die Wege leiten. Ein Beispiel dafür ist „Pilot Light“: www.pilotlight.org.uk


ANHANG

zur Stellungnahme der Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Folgende abgelehnte Änderungsanträge erhielten mindestens ein Viertel der abgegebenen Stimmen (Art. 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung):

Ziffer 2.3

Ändern:

Der vorgeschlagenen erweiterten neuen Definition zufolge ist die CSR ‚die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft‘. zusätzliche Aspekte, die die Unternehmen in ihren CSR-Strategien berücksichtigen sollten, . frühere Definition eines Konzepts , ‚das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.‘

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

:

88

Nein-Stimmen

:

91

Enthaltungen

:

23

Ziffer 4.1

Ändern:

„ der der CSR“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

:

80

Nein-Stimmen

:

106

Enthaltungen

:

23

Ziffer 4.1.1

Ändern:

Der EWSA hält es jedoch für notwendig, dass die Kommission den Begriff ‚Unternehmen‘klar definiert, um Fehlinterpretationen vorzubeugen. Die Kommission muss auch klarstellen, welche neuen Maßnahmen auf der Grundlage der aktualisierten Definition entwickelt werden, des angekündigten Legislativvorschlags . Die Kommission sollte zudem die Pläne benennen, mit denen die CSR hinsichtlich der unterschiedlichen Akteure in der Wirtschaft (z.B. Großunternehmen, KMU und sozialwirtschaftliche Unternehmen) angeregt werden soll.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

:

85

Nein-Stimmen

:

121

Enthaltungen

:

20

Ziffer 4.4.2

Ändern:

Die Rolle ist für jede CSR-Agenda von großem Wert.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

:

86

Nein-Stimmen

:

125

Enthaltungen

:

14


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