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Document 52006XC1208(02)

Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 298 vom 8.12.2006, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

8.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 298/14


Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2006/C 298/08)

Nummer der Beihilfe

XS 58/05

Mitgliedstaat

Ungarn

Region

ganz Ungarn

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Partner-Kreditprogramm

Rechtsgrundlage

A Magyar Fejlesztési Bank Rt. Igazgatóságának 14/2005. (I. 17.) számú határozata

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Das Budget des Programms (auszuzahlende Kredite) liegt bei 10 Mrd. Forint (~ 40 Mio. Euro)

Beihilfehöchstintensität

kleine Unternehmen 15 %

mittlere Unternehmen 7,5 %

Bewilligungszeitpunkt

Die Direktion nahm das Programm am 17. Januar 2005 an.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31. Dezember 2006

Zweck der Beihilfe

Gewährung günstiger Investitionskredite für Investitionen außerhalb der Europäischen Union

Betroffene Wirtschaftssektoren

Anmerkungen

alle Sektoren

Im Rahmen des Programms können keine Beihilfen für land- und fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Investitionen in die Kohleindustrie bewilligt werden

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Magyar Fejlesztési Bank Rt.

Nádor u. 31.

H-1051 Budapest


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