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Document 32021R1256R(02)

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1256 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Governance von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (Amtsblatt der Europäischen Union L 277 vom 2. August 2021)

C/2022/6819

ABl. L 245 vom 22.9.2022, p. 72–72 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/1256/corrigendum/2022-09-22/oj

22.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 245/72


Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1256 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Governance von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

( Amtsblatt der Europäischen Union L 277 vom 2. August 2021 )

Seite 15, Artikel 1 Nummer 1 zur Einfügung der Nummern 55c bis 55e in Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35, Nummer 55e einleitender Satzteil:

Anstatt:

„‚Nachhaltigkeitspräferenzen‘ die Entscheidung eines Kunden oder potenziellen Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit eines der folgenden Finanzinstrumente in seine Anlage einbezogen werden sollte:“

muss es heißen:

„‚Nachhaltigkeitspräferenzen‘ die Entscheidung eines Kunden oder potenziellen Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit eines oder mehrere der folgenden Finanzinstrumente in seine Anlage einbezogen werden sollten:“.


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